Bundesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Sonstiger Antrag 001

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Sonstiger Antrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2012.1.

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Antragstitel

Positionspapier: Verjährungsvorschriften bei Kindesmissbrauch verändern

Den Text für dieses Positionspapier habe ich im wesentlichen von Norbert Denef, dem Vorsitzenden des "netzwerkB - Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V." übernommen, dem ich mich voll inhaltlich anschließe!

Sehr gerne möchte ich damit innerhalb der Piratenpartei für dieses Thema Mitstreiter finden und Bewustsein erzeugen.

Antragsteller

Jochen Hiebendahl (Wkb-Faxe)

Antragstyp

Sonstiger Antrag

Antragstext

Änderung der Verjährungsvorschriften bei Kindesmissbrauch.


Die Verjährungsfrist von sexuellen Gewaltverbrechen im Zivilrecht schützt die Täter und nicht die Opfer. Damit Opfer von sexueller Gewalt nicht länger schweigen müssen, muss die Aufhebung der Verjährungsfrist bei Zivilklagen gefordert werden. Derzeit liegt die Frist bei zehn Jahren, in besonders schweren Fällen bei 20 Jahren. Fristbeginn ist der 18. Geburtstag der Opfer. Wie lange die Strafverfolgungsbehörden den Täter belangen dürfen, hängt daher auch vom Alter des Opfers ab.


Antragsbegründung

Viele der Opfer können erst viele Jahrzehnte später über die Verbrechen sprechen. Sie müssen mit einer Verleumdungsklage rechnen, wenn sie nach der Verjährung ihr Schweigen brechen. Der Gesetzgeber macht sich mitschuldig an dem leidvollen Schweigen der Opfer. Er verhindert die Aufarbeitung der Verbrechen. Die bisherige Verjährungslogik verstößt meiner Meinung nach gegen die persönlichen Rechte der Opfer von Gewalt.

Der bisherige Begriff “sexueller Missbrauch” ist im Prinzip irreführend. Es handelt sich um GEWALT, die schwere psychophysische Beeinträchtigungen nach sich zieht. Darüber muss die Gesellschaft informiert werden. Dass Opfer sich dem Verbrechen und dessen Folgen erst Jahrzehnte später stellen können, wird von Fachleuten wie Betroffene bestätigt. Das gilt es anzuerkennen, sowie die lebenslangen Schäden, die durch sexuelle Gewalt entstehen.

Sexuelle Gewalt ist das Ende der Kindheit und der Beginn lebenslanger Leiden an Körper und Seele. Scham- und Schuldgefühle manifestieren sich durch das gesetzlich verordnete Schweigen. Dadurch wird das Verbrechen in der Gesellschaft tabuisiert. Wenn Opfer dem Leid keine Worte geben dürfen und über den Schmerz nicht frei sprechen können, zerbrechen sie.

Beispiel:

Wird ein Kind bereits im Säuglingsalter schwer missbraucht, beginnt die 20-jährige Verjährungsfrist erst nach 18 Jahren zu laufen. Der Täter kann folglich 38 Jahre belangt werden. Anders liegen die Dinge im Fall eines knapp 14-jährigen Kindes, das von seinen Betreuern belästigt wird. Bis zum 18. Geburtstag vergehen in diesem Fall gerade einmal vier Jahre, und auch die reguläre Verjährungsfrist ist nur halb so lang wie in Fällen schweren Missbrauchs. Die Folge: Bereits 14 Jahre nach der Tat haben die Behörden keine Handhabe mehr.


Datum der letzten Änderung

14.05.2012


Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Welche Paragraphen betrifft dieser Antrag? Welches sind die zu ändernden Rechtsquellen? --Pompeius 21:12, 6. Feb. 2012 (CET)
  • Was wird genau gefordert? --Pompeius 21:12, 6. Feb. 2012 (CET)
  • ...

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

Pro/Contra-Argument: ...

  • Ich sehe das auch so. Als erweiterung biete ich an, keine Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch zu fordern.

Pro/Contra-Argument: ...

... Wenn man sich das nüchtern vorstellt, wird also gefordert, dass z.B. bei Vergewaltigung einer 4-Jährigen die Verfolgungsmöglichkeit nach 24 Jahren nicht enden soll... Kann sich jemand vorstellen, wie ein solcher Prozess ablaufen soll? Schon bei Verbrechen, die nur wenig zurückliegen, sind die Aussagen von Opfern und Zeugen mit Vorsicht zu genießen, einfach, weil die menschliche durch spätere Ereignisse verfälscht werden. Bei einer solchen Tat sind aber nur 2 Menschen zugegen - Täter und Opfer. Wie soll es einem Richter möglich sein, hier noch die unverfälschte Wahrheit herauszufinden? Wie sollen hier Gutachter noch tatsächlich Erlebtes von vermeintlichen Erinnerungen trennen? Wenn man aber von älteren Opfern ausgeht, z.B. 13-Jährigen, so wird jeder, der sich noch an besondere Ereignisse seiner Jugend erinnert (und eine Vergewaltigung gehört sicherlich dazu) zugeben müssen, DASS er sich erinnert - und damit hat jeder 10 Jahre lang als Erwachsener Zeit, eine Strafverfolgung zu initiieren. Ich denke, in einer Zeit, in der dies Thema sehr breit diskutiert wird und nicht schamhaft vertuscht wird, ist das mehr als genug.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Marv
  2. Roland
  3. Nsim 11:54, 27. Feb. 2012 (CET)
  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. --Spearmind 22:57, 16. Mär. 2012 (CET) Vermischung von Straf- und Zivilrecht (genannte Fristen betreffen Strafrecht - Antrag zielt aber auf Zivilrecht ab), der Antrag ist in der Formulierung misslungen aber auch überholt, die Verjährung erst nach 30 Jahren wurde vor einem Jahr bereits per Gesetz beschlossen
  2. -- Klischeepunk 11:07, 22. Mär. 2012 (CET)
  3. griscia
  4. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...