Bundesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Satzungsänderung 014
Inhaltsverzeichnis
Antragstitel
Regelungen zu Ordnungsmaßnahmen Antragsteller
Anthem Antragstyp
Satzungsänderung Antragstext
In §6 der Bundessatzung werden die Absätze 1-3 wie folgt neugefasst: (1) Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so kann der Bundesvorstand folgende Ordnungsmaßnahmen anordnen: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden, Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland. Der Vorstand muss dem Mitglied vor dem Beschluss der Ordnungsmaßnahme eine Anhörung gewähren. Der Beschluss ist dem Mitglied in Schriftform unter Angabe von Gründen zu überstellen. (2) Ein Pirat kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn er vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt. Der Ausschluss wird vom Bundesvorstand beim zuständigen Schiedsgericht beantragt. In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der Vorstand das Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen. (3) Untergliederungen können in ihren Satzungen eigene Regelungen zu Ordnungsmaßnahmen treffen. Auch Ordnungsmaßnahmen einer Untergliederung wirken für die Gesamtpartei. Aktuelle Fassung
(1) Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so können folgende Ordnungsmaßnahmen verhängt werden: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden, Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland.
(2) Ein Pirat kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn er vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt. (3) Die in Absatz 1 genannten Ordnungsmaßnahmen bis auf den Ausschluss werden vom Bundesvorstand angeordnet. Die Satzungen niederer Gliederungen können dementsprechende ergänzende Regelungen treffen. Den Antrag auf Ausschluss stellt der Bundesvorstand beim nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgericht, das hierüber entscheidet. Die Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe ist zu gewährleisten.Antragsbegründung
Klarstellung dass Landesverbände eigene Ordnungsmaßnahmen beschließen können. Anhörungen sind vor der Ordnungsmaßnahme durchzuführen, denn danach kann man sie sich auch schenken. Ordnungsmaßnahmen von anderen Gliederungen haben bereits jetzt Wirkung für die Gesamtpartei, aber so weiß es zumindest jeder... LiquidFeedback
Datum der letzten Änderung
21.05.2012 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
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Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
Ich sehe die Sätze (1) und (2) nicht klar genug bzw. widersprüchlich gefasst. In der alten Fassung ist eindeutig geregelt, dass der Parteiausschluss nur vom Bundesvorstand beantragt wird. In der neuen Fassung widersprechen sich die Aussagen hierzu. Im Grunde genommen finde ich die Änderung gut, aber von der Formulierung verbesserungsbedürftig.
Und ja, zu spät für eine Änderung im LQFB.
-- Pallando 12:31, 17. Mai 2012 (CEST)
Pro/Contra-Argument: ...
- dein Argument
- dein Gegenargument
Der Satz: "(3) Untergliederungen können in ihren Satzungen eigene Regelungen zu Ordnungsmaßnahmen treffen. Auch Ordnungsmaßnahmen einer Untergliederung wirken für die Gesamtpartei. " ist irreführend und sollte klarer formuliert werden. So wie er da steht würde eine Untergliederung die Möglichkeit haben die Bundessatzung zu überschreiben. Das ist ganz sicher nicht so gewollt. Also "please do it again"... am besten das ganze Teil nochmals überarbeiten und dann im Pad diskutieren.
Pro/Contra-Argument: ...
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Meiner Meinung nach klarer. --Wika 16:37, 30. Mär. 2012 (CEST)
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- --Spearmind 00:22, 2. Apr. 2012 (CEST)
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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