Benutzer:Entropy/Wahlen/AVB13

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Zusammenfassung

tl;dr Die Stimmzettel der Aufstellungsversammlung zur BTW2013-Liste in Berlin #AVB13 wurden mit verschiedenen Wahlverfahren ausgewertet und die Ergebnisse der Listenwahl verglichen.

Das Berliner Votum für die Erstplatzierte Cornelia Otto ist eindeutig - sie gewinnt bei allen Verfahren den 1. Platz. Ebenso erringen Miriam Seyffahrt und Lena Rohrbach bei allen Verfahren den 2. bzw. 3 Platz.

Diese Reihenfolge auf den aussichtsreichen Plätze hätten sich also auch mit deutlich einfacheren Wahlverfahren als dem hybriden Schulze-simple Verfahren (nicht zu verwechseln mit der Schulze-Methode) ergeben. Diese könnten auch ohne Computer ausgezählt und von den Wählern leichter verstanden werden. Auf den nachfolgenden Plätzen zeigen sich insbesondere bei Verhältniswahlverfahren, die Fraktionen adäquat repräsentieren, mitunter grössere Platzwechsel.

Auffällig an der #AVB13 war, dass anders als in anderen Landesverbänden die ersten 4 Plätze an Frauen vergeben wurden. Wer vermutet, dass dies auch dem verwendeten Wahlverfahren - Schulze-simple - zu verdanken ist, liegt falsch. Die Ergebnisse zeigen, dass die Wähler wirklich diese Kandidatinnen wollten und auch die anderen Wahlverfahren den Wählerwillen so abgebildet hätten.

Dies gilt allerdings nur, wenn a) bei allen in nur einem Wahlgang abgestimmt worden wäre und b) tatsächlich die meisten Wähler das Wahlverfahren hinreichend verstanden haben, so dass sie ihren Willen adäquat auf dem Stimmzettel wiedergeben konnten c) nahezu nicht taktisch gewählt wurde. Bei b) scheint es jedoch erhebliche Zweifel zu geben. c) lässt sich im allgemeinen post-hoc kaum nachweisen.

Diskussion und Fragen bitte auf der Diskussionsseite einstellen. Hier geht's zur vergleichbaren Analyse der #AVPampa/NRW. Alle Angaben sind wie immer ohne Gewähr.

Eine weitere Analyse findet sich unter http://piratengeschwaetz.wordpress.com/2013/03/03/avb13/

Einleitung

Einige der bisherigen Listen-Aufstellungsversammlungen zur Bundestagswahl wurden zur Beschleunigung mit Computern ausgewertet. Das freut jeden, der sich für Wahlverfahren und Wählerverhalten interessiert, da sämtliche Rohdaten elektronisch vorliegen und leicht analysiert werden können.

Ich habe die Gelegenheit genutzt um ein paar moderne Wahlverfahren zu vergleichen. In der Piratenpartei wird mit sehr vielen unterschiedlichen Wahlverfahren experimentiert um ein ausgereiftes, effizientes Verfahren zu finden. Anders als in Altparteien bewerben sich in der Piratenpartei viel mehr, teils weitgehend unbekannte Bewerber um Listenplätze. Dabei ist das Ziel innerhalb eines begrenzten Zeitraum (ein Wochenende) die Spreu von Weizen zu trennen und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Teilweise stösst die Partei damit an die Grenzen des Möglichen - insbesondere bei der Europawahl-Listenaufstellung sind grosse Herausforderungen zu meistern. An der Vorstellungszeit kann kaum gespart werden. Auch eine Befragung der Kandidaten hat sich als notwendig erwiesen. Es kann also vor allem an den Wahlgängen und deren Auswertung optimiert werden.

Ziel ist es unter Zeitdruck möglichst unnötige Wahlgänge zu vermeiden und gleichzeitig ein faires, möglichst Viele zufriedenstellendes Ergebnis zu erreichen. Manche Landesverbände führen nur einen Wahlgang, andere zwei und einige sogar noch mehr Wahlgänge durch. Hier ist interessant, ob man die Anzahl der Wahlgänge reduzieren kann, ohne das Ergebnis zu beinträchtigen. Je nach Wahlverfahren können die Wähler unterschiedlich viel bzw. genau Information preisgeben. Auch die Auswertung kann teilweise durch Computer beschleunigt werden.

Exkurs: Nachvollziehbarkeit von Wahlen

Öffentliche Wahlen unterliegen in Deutschland strengen Anforderungen. Laut der Wahlrechtsgrundsätze (Artikel 38 GG Absatz 1) "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."

Zudem ergänzte das BVerfG (2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07) diese im Wahlcomputer-Urteil um den Grundsatz der Öffentlichkeit, d.h. „dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen, soweit nicht andere verfassungsrechtliche Belange eine Ausnahme rechtfertigen."

"Deshalb müssen beim Einsatz elektronischer Wahlgeräte „die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können.“.

„Ein Wahlverfahren, in dem der Wähler nicht zuverlässig nachvollziehen kann, ob seine Stimme unverfälscht erfasst und in die Ermittlung des Wahlergebnisses einbezogen wird und wie die insgesamt abgegebenen Stimmen zugeordnet und gezählt werden, schließt zentrale Verfahrensbestandteile der Wahl von der öffentlichen Kontrolle aus und genügt daher nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen.“

Damit sind Wahlcomputer zur Stimmabgabe ausgeschlossen, weil der einzelne Bürger nicht mehr alle Schritte der Wahl (zumindest in Zusammenarbeit mit Kollegen aus seiner Partei oder Umkreis) überprüfen kann und durch Wahlcomputer zentrale Angriffspunkte für Manipulation geschaffen werden.

Auch wenn für innerparteiliche Aufstellungsversammlungen, die zwar Teil der öffentlichen Wahlen sind, nicht ganz so strenge Anforderungen gelten, dürfte es unstrittig sein, dass man auch hier auf Wahlcomputer verzichtet.

Zur Wahl gehört aber nicht nur die Abgabe eines Stimmzettels, sondern auch dessen Auswertung. Wahlcomputer sind grundsätzlich von technischen Hilfsmitteln zur Auswertung zu unterscheiden (z.B. Taschenrechner, Auszählmaschinen). Diese verwerten lediglich die bereits geheim abgegeben Stimmzettel und können parallel zur manuellen Auszählung verwendet werden. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz urteilte, dass nach Acht-Augen-Prinzip in den Computer übertragene Stimmzettel mit einem Computerprogramm ausgewertet werden dürfen, dass noch nicht einmal open-source sein muss. In diesem Fall führte das Programm nur einfache Routineaufgaben aus (Überprüfung der Gültigkeit der Stimmzettel, Summierung), die auch jeder Bürger manuell überprüfen könnte. Es würde also auch nichts dagegen sprechen, bei einer Aufstellungsversammlung ähnlich zu verfahren.

Doch es gibt noch einen letzten Schritt bei der Auswertung, der auch für die Nachvollziehbarkeit wichtig ist: die Komplexität des Wahlverfahrens. Zwar basieren alle bekannten Wahlverfahren auf simpler Arithmetik, doch manche sind so komplex und aufwendig, dass das Wahlergebnis nur mit Computereinsatz in vertretbarer Zeit errechnet werden kann. Eigentlich wurden diese komplexeren Verfahren entwickelt, um den tatsächlichen Wählerwillen im Wahlergebnis möglichst gut abzubilden und gewisse Wahltaktiken zu erschweren. Doch dadurch ist bei komplexeren Verfahren nur für Experten nachvollziehbar, wie eine einzelne Wählerstimme in das Ergebnis einfliesst.

Da prinzipiell bei jedem Wahlverfahren taktisch gewählt werden kann, d.h. man anders abstimmt, als nach eigenen tatsächlichen Vorlieben, um das gewünschte Wahlergebnis besser zu erreichen, wären hier jedoch einige Wenige im Vorteil, die das komplexe Wahlverfahren verstehen und in ihrem Interesse ausnutzen können.

Die Nachvollziehbarkeit beeinflusst ganz erheblich das Vertrauen in das Wahlergebnis. Jeder Wähler und jede Gruppe möchte nämlich sicher gehen, nur in einem fairen Wettkampf ohne Manipulation und Tricks zu unterliegen, und nicht um den ihr zustehenden Sieg oder Mandate betrogen worden zu sein. Nur in diesem Vertrauen kann ein Wahlverlierer das Ergebnis einer Mehrheitsentscheidung dulden, weil er davon ausgehen muss, tatsächlich in der Minderheit zu sein. Diese demokratische Grundidee betrifft selbstverständlich auch Abstimmungen.

Die Abwägung zwischen geringer Komplexität, Nachvollziehbarkeit und geringem Aufwand des Wahlverfahrens auf der einen Seite, und der grösstmöglichen Wählerzufriedenheit, Fairness und Taktikresistenz auf der anderen Seite, muss in jedem Einzelfall getroffen werden. Dazu sind Erfahrungswerte hilfreich, die zeigen,

  • wie häufig tatsächlich taktisch gewählt wird,
  • wie zufrieden die Wähler mit dem Ergebnis und den Wahlmöglichkeiten sind,
  • wie gut das Verfahren verstanden wird und
  • wie aufwendig die Auswertung ist.

Vergleich der Wahlverfahren

Bei der #AVB13 wurden 303 Stimmzettel erfasst (einer war reine Enthaltung). Auf jedem Stimmzettel konnte jedem Kandidaten eine Bewertung vergeben werden. Diese war in einem der Abschnitte Ja/Enthaltung/Nein möglich. Bei den Ja und Nein Abschnitten konnten die Kandidaten zusätzlich in eine Präferenz-Reihenfolge gebracht werden, wobei mehreren Kandidaten der gleiche Rang vergeben werden konnte.

Sämtliche Ergebnisse beruhen auf der Annahme, dass die Wähler unabhängig vom Wahlverfahren gleich abgestimmt hätten, d.h. keine Wahltaktik verwendet hätten. Das kann man allerdings nie ausschliessen.

Schulze-simple (Original-Ergebnis)

Dies ist die Auswertung, wie sie auf der Aufstellungsversammlung durchgeführt wurde.

Die Stimmen wurden zunächst nach Approval-Voting mit Enthaltung ausgewertet und Kandidaten ohne einfache Mehrheit eliminiert. Die verbliebenden Kandidaten wurde mit Hilfe der vollständige Rangfolgen, die sich durch Zusammenfügen der Ja/Enthaltung/Nein-Ränge ergaben, durch die Schulze-Methode in eine Reihenfolge gebracht. Es sei hier zu erwähnen, dass bei der Schulze-Methode keine Enthaltung möglich ist und "kein Rang" als "letzter Rang" gewertet wird. Bei Gleichstand wären Stichwahlen notwendig gewesen.

Die Ergebnisse sind auf Grund der Komplexität der Schulze-Methode mit vertretbarem Zeitaufwand nur mit dem Computer auswertbar und insbesondere bei den hinteren Plätzen kaum intuitiv nachvollziehbar.

  1. Cornelia Otto
  2. Miriam Seyffarth
  3. Lena Rohrbach
  4. Ulrike Pohl
  5. Andreas Pittrich
  6. Laura Dornheim
  7. Jan Hemme
  8. Anisa Fliegner
  9. Enno Lenze
  10. Heide Hagen
  11. Stephan Urbach
  12. Michael Melter
  13. Mareike Peter
  14. Daniel Schweighöfer

Es machte im übrigen keinen Unterschied, ob die Kandidaten ohne Mehrheit vor oder nach der Anwendung der Schulze-Methode eliminiert wurden.

Approval voting mit Enthaltung

Hätte man die Reihenfolgen ignoriert und lediglich nach Ja und Nein Stimmen ausgewertet, würde sich folgende Reihenfolge ergeben. Dabei wurde primär nach der Differenz Ja-Nein Stimmen und sekundär nach Ja-Stimmen sortiert um Enthaltungen zu berücksichtigen. Man könnte auch nach durchschnittlicher Zustimmung sortieren, das Ergebnis wurde sich aber kaum unterscheiden.

Das Verfahren kann ohne weiteres manuell ausgewertet werden.

Im folgenden sind die Original-Plätze nach Schulze simple immer in Klammern angegeben.

  1. (01) Differenz=209 (Ja 242)= 88.0%: Cornelia Otto
  2. (03) Differenz=182 (Ja 235)= 81.6%: Lena Rohrbach
  3. (02) Differenz=175 (Ja 231)= 80.5%: Miriam Seyffarth
  4. (04) Differenz=135 (Ja 206)= 74.4%: Ulrike Pohl
  5. (07) Differenz=89 (Ja 182)= 66.2%: Jan Hemme
  6. (08) Differenz=89 (Ja 175)= 67.0%: Anisa Fliegner
  7. (05) Differenz=88 (Ja 174)= 66.9%: Andreas Pittrich
  8. (09) Differenz=83 (Ja 172)= 65.9%: Enno Lenze
  9. (06) Differenz=68 (Ja 179)= 61.7%: Laura Dornheim
  10. (10) Differenz=33 (Ja 143)= 56.5%: Heide Hagen
  11. (12) Differenz=26 (Ja 137)= 55.2%: Michael Melter
  12. (14) Differenz=25 (Ja 143)= 54.8%: Daniel Schweighöfer
  13. (13) Differenz=19 (Ja 147)= 53.5%: Mareike Peter
  14. (11) Differenz=17 (Ja 145)= 53.1%: Stephan Urbach

Relative Mehrheitswahl - Eine Stimme pro Wähler

siehe auch Mehrheitswahl

Das klassische Wahlverfahren der relativen Mehrheitswahl, das z.B. auch bei der Wahl der Wahlkreisbewerber bei der Bundestagswahl zum Einsatz kommt, sieht nur eine Stimme pro Wähler vor. Es benachteiligt Minderheiten. Es ist zwar das einfachste, aber auch das am wenigsten zufriedenstellende Wahlverfahren, da der Wähler

  • nicht angeben kann, dass er mehrere Kandidaten gut findet
  • Gefahr läuft seine Stimme zu verschwenden, wenn er sie einem vermutlich aussichtslosen Kandidaten gibt
  • eine kleine, gut koordinierte relative Mehrheit die Wahl gewinnen kann
  • und sich ähnliche Kandidaten Stimmen "klauen"

Eine solche Wahl wurde hier simuliert, indem jeder Wähler nur dem Kandidaten (mit einfacher Mehrheit im Approval), den er mit dem höchsten Rang bewertet hatte, seine Stimme gab. Wurde mehrere Kandidaten von ihm als Favorit bewertet, wurde die Stimme virtuell auf diese aufgeteilt, so als wären alle möglichen Kombinationen ausprobiert und deren Durchschnitt berechnet worden (daher die Nachkommastellen). Die Kandidaten sind nach der Summe ihrer Stimmen sortiert.

Das Verfahren kann ohne weiteres manuell ausgewertet werden.

  1. (01) 55.0 Stimmen: Cornelia Otto
  2. (02) 43.1 Stimmen: Miriam Seyffarth
  3. (03) 31.1 Stimmen: Lena Rohrbach
  4. (06) 21.1 Stimmen: Laura Dornheim
  5. (07) 20.5 Stimmen: Jan Hemme
  6. (04) 17.1 Stimmen: Ulrike Pohl
  7. (05) 13.3 Stimmen: Andreas Pittrich
  8. (13) 11.0 Stimmen: Mareike Peter
  9. (09) 7.1 Stimmen: Enno Lenze
  10. (11) 6.1 Stimmen: Stephan Urbach
  11. (12) 5.8 Stimmen: Michael Melter
  12. (10) 5.6 Stimmen: Heide Hagen
  13. (08) 4.7 Stimmen: Anisa Fliegner
  14. (14) 3.2 Stimmen: Daniel Schweighöfer

Bewertungswahl, aka Range oder Score voting

siehe auch Bewertungswahl

Hier kann jedem Kandidaten zwischen -9 bis +10 Punkte vergeben werden oder man sich enthalten. Dieser Wertebereich ergibt sich aus dem Design des Stimmzettels. Normalerweise würde man wie auf der AVPampa 0 bis 9 Punkte (oder ggf. 0 bis 99) vergeben können. Enthaltung wurde hierbei nicht als 0 Punkte, sondern als tatsächliche Enthaltung ohne Auswirkung auf das Ergebnis gewertet. Die Kandidaten sind nach ihrer durchschnittlichen Punktzahl sortiert (die Summe würde Enthaltungen als 0 Punkte werten).

Leider sind in den Rohdaten nur die Ränge und nicht die angekreuzten Kästchen angegeben. Aus diesen hätte man direkte Punktzahlen ableiten können, die nicht nur die Reihenfolge angeben, sondern auch um wie viel mehr man einen Kandidaten gegenüber einem anderen bevorzugt. Denn anscheinend haben viele Wähler die Kästchen intuitiv derart interpretiert und eine Art Bewertungswahl durchgeführt.

Die Ränge wurden wie folgt in Punkte transformiert: die Ja-Ränge wurde in gleichen Abständen von 10 bis 1 Punkte bewertet (z.B. 10 für 1., 7 für 2., 4 für 3. und 1 für 4. Rang), und bei den Nein-Rängen von ebenso 0 bis -9 Punkte. Auf Korrekturfaktoren für viele Enthaltungen wurde der Einfachheit halber verzichtet.

Das Verfahren kann ohne weiteres manuell ausgewertet werden.

  1. (01) 6.8 Punkte: Cornelia Otto
  2. (02) 5.4 Punkte: Miriam Seyffarth
  3. (03) 5.4 Punkte: Lena Rohrbach
  4. (04) 3.7 Punkte: Ulrike Pohl
  5. (07) 2.6 Punkte: Jan Hemme
  6. (05) 2.4 Punkte: Andreas Pittrich
  7. (06) 2.4 Punkte: Laura Dornheim
  8. (08) 1.8 Punkte: Anisa Fliegner
  9. (09) 1.6 Punkte: Enno Lenze
  10. (13) 1.1 Punkte: Mareike Peter
  11. (10) 0.7 Punkte: Heide Hagen
  12. (11) 0.5 Punkte: Stephan Urbach
  13. (12) 0.3 Punkte: Michael Melter
  14. (14) 0.2 Punkte: Daniel Schweighöfer

Iteratives Instant-Runoff Voting

siehe auch Instant-Runoff-Voting/Rangfolgewahl

IRV ist ein verbessertes Mehrheitswahlverfahren zur Bestimmung eines einzelnen Gewinners, bei der Stimmen nicht verloren gehen, da man auch seine 2., 3. usw. Präferenz als "Ersatzstimmen" angeben kann, die zum Zuge kommen, falls die vorderen Präferenzen die Wahl verlieren.

Dazu wurde hier nacheinander jeder Platz ermittelt, indem die bisherigen Gewinner aus der Wahl ausschieden. Die Kandidaten, die im approval nicht die einfache Mehrheit erreichten, wurden erst am Ende herausgefiltert, um die Ersatzstimmen angemessen zu verwerten.

Das Verfahren kann auch zwar manuell ausgewertet werden, ist aber relativ aufwendig.

  1. (01) Cornelia Otto
  2. (02) Miriam Seyffarth
  3. (03) Lena Rohrbach
  4. (04) Ulrike Pohl
  5. (06) Laura Dornheim
  6. (05) Andreas Pittrich
  7. (07) Jan Hemme
  8. (13) Mareike Peter
  9. (08) Anisa Fliegner
  10. (11) Stephan Urbach
  11. (09) Enno Lenze
  12. (10) Heide Hagen
  13. (14) Daniel Schweighöfer
  14. (12) Michael Melter

Vergleich Verhältniswahlverfahren

Bisher wurden Wahlverfahren verglichen, die eigentlich nur die Bestimmung eines einzelnen Gewinners gedacht sind. Sie wurden "missbraucht", um auch gleich in einem Wahlgang die restlichen Listenplätze festzulegen. Das spart zwar im Vergleich zur Wahl von jedem einzelnem Platz Zeit, führt aber zu anderen Problemen.

Insbesondere kann dadurch kaum eine ausgewogene Repräsentation verschiedener Fraktionen oder Themengebiete erreicht werden. Ein Bespiel: es gibt drei sehr gute Kandidaten für ein wichtiges Themengebiet (z.B. Urheberrecht) und einen für ein nicht ganz so wichtiges Gebiet. Die Wähler geben allen 3 Kandidaten die meisten Stimmen, sie erhalten die ersten drei Listenplätze und der andere Kandidat folgt erst am vierten Platz. Hätten die Wähler aber den 2. Platz einzeln gewählt, hätten sie möglicherweise berücksichtigt, dass bereits ein sehr guter Repräsentant auf Platz 1 ist und zur Abwechslung den anderen Kandidaten auf Platz 2 gewählt, damit auch das zweitwichtige Thema gut vertreten ist.

Ein anderer Fall wären z.B. zwei konkurrierende Gruppen, denen 60% bzw. 40% der Wähler angehören. Bei allen bisherigen Wahlverfahren könnte die 60% Mehrheit die 40% Minderheit bei allen Kandidaten überstimmen und keiner der Kandidaten der Minderheit einen Platz gewinnen. Die Minderheit wäre ziemlich frustriert.

Die folgenden sog. Verhältniswahlverfahren hingegen berücksichtigen die Anteile von verschiedenen Gruppen und führen zu einer angemessenen Repräsentation auf der Liste bzw. im Parlament im Verhältnis zu deren Grösse. Minderheiten erhalten dadurch auch eine Chance, ohne dass die Mehrheit ihnen gönnerhaft ein paar Plätze schenken müsste. Auch bei der Bundestagswahl kommt solch ein Verhältniswahlverfahren zum Einsatz, dass die Mandate proportional zum Zweitstimmenanteil vergibt (bzw. sollte...).

Da die Liste geordnet ist und die vorderen Plätze bessere Chancen haben, muss hier zusätzlich darauf geachtet werden, dass die Grösse einer Interessengruppe auch auf die Platzierung Einfluss hat und bei jeder möglichen Anzahl von gewonnenen Mandaten die Anteile ungefähr proportional verteilt sind.

Vereinfacht gesagt funktioniert die Platzvergabe so, dass die Stimmen von Wählern umso weniger Gewicht erhalten, je mehr deren Favoriten schon einen Platz gewonnen haben. Somit gewinnen die Stimmen von Minderheiten immer mehr Gewicht, bis auch diese angemessen repräsentiert sind.

Beschränktes Kumulieren (Pseudo-Verhältniswahl)

siehe auch Kritik am Kumulieren

Hier wurde das Wahlverfahren, das häufig im LV Bayern zum Einsatz kam, simuliert. Dabei hat jeder Wähler 1/3 mehr Stimmen, als Plätze (hier 14) zu vergeben sind und kann diese beliebig auf die Kandidaten verteilen, jedoch maximal 3 Stimmen pro Kandidaten.

Dies ist ein semi-proportionales (also keine richtige Verhältniswahl) Verfahren, das prinzipiell die gleichen Schwächen wie die relative Mehrheitswahl aufweist, wenn auch in leicht abgeschwächter Form. Dadurch sollen Minderheiten bessere Chancen bekommen, auch ihren Kandidaten einen Platz zu verschaffen, wenn sie konsistent alle ihre Stimmen auf ihre Kandidaten konzentrieren. Anderseits haben ähnliche Kandidaten schlechtere Chancen, da die Wähler ihre Stimmen verteilen und sie sich untereinander Stimmen klauen ("vote splitting"). Diese Effekte, "vor denen ich gewarnt hatte", konnte man gut auf der BTW-AV in Bayern beobachten.

Das Verfahren kann auch manuell ausgewertet werden, es müssen aber Wähler und Auswertende die Stimmzahlbeschränkungen berücksichtigen.

Für die Simulation wurde eine simple Heuristik verwendet: Grundsätzlich wurde dem 1. Rang möglichst 3 Stimmen, dem 2. 2 Stimmen und den weiteren Ja-Rängen 1 Stimme vergeben, bis keine Stimmen mehr übrig waren. Gab es für die verbliebenen Kandidaten in einem Rang nicht mehr genügend Stimmen, wurde die Stimme pro Kandidat auf mindestens 1 reduziert. Reichte selbst diese nicht mehr, wurde die Stimmen anteilig auf die Kandidaten verteilt (daher die Nachkommastellen, wie bei der relativen Mehrheitswahl).

  1. (01) 498.5 Stimmen: Cornelia Otto
  2. (02) 462.1 Stimmen: Miriam Seyffarth
  3. (03) 439.1 Stimmen: Lena Rohrbach
  4. (04) 285.9 Stimmen: Ulrike Pohl
  5. (06) 266.7 Stimmen: Laura Dornheim
  6. (05) 248.2 Stimmen: Andreas Pittrich
  7. (07) 238.5 Stimmen: Jan Hemme
  8. (13) 199.0 Stimmen: Mareike Peter
  9. (08) 187.8 Stimmen: Anisa Fliegner
  10. (09) 165.6 Stimmen: Enno Lenze
  11. (11) 159.9 Stimmen: Stephan Urbach
  12. (10) 138.8 Stimmen: Heide Hagen
  13. (12) 135.2 Stimmen: Michael Melter
  14. (14) 129.0 Stimmen: Daniel Schweighöfer

Reweighted Range Voting

siehe auch RRV

Hierbei handelt es sich um die Verhältniswahlversion der Bewertungswahl. Der Punktebereich wurde dabei auf 0 bis 19 verschoben, um die Gewichtung zu ermöglichen, und das Sainte-Lague Verfahren für die Proportionalität verwendet.

Für die Auswertung mit vertretbarem Zeitaufwand ist ein Computer notwendig. Das Prinzip selbst kann aber mit Beispielen leicht intuitiv nachvollzogen werden.

  1. (01) Cornelia Otto
  2. (02) Miriam Seyffarth
  3. (03) Lena Rohrbach
  4. (04) Ulrike Pohl
  5. (07) Jan Hemme
  6. (06) Laura Dornheim
  7. (05) Andreas Pittrich
  8. (10) Heide Hagen
  9. (08) Anisa Fliegner
  10. (12) Michael Melter
  11. (09) Enno Lenze
  12. (13) Mareike Peter
  13. (11) Stephan Urbach
  14. (14) Daniel Schweighöfer

Proportional Approval Voting

Dies ist die vereinfachte Version von RRV, bei nur Ja=1 und Nein=0 verwertet werden.

  1. (01) Cornelia Otto
  2. (03) Lena Rohrbach
  3. (02) Miriam Seyffarth
  4. (04) Ulrike Pohl
  5. (07) Jan Hemme
  6. (09) Enno Lenze
  7. (10) Heide Hagen
  8. (08) Anisa Fliegner
  9. (06) Laura Dornheim
  10. (12) Michael Melter
  11. (05) Andreas Pittrich
  12. (11) Stephan Urbach
  13. (14) Daniel Schweighöfer
  14. (13) Mareike Peter

Meek STV

siehe auch Übertragbare Einzelstimmgebung (STV)

STV ist die Verhältniswahlversion von IRV. Die Meek Methode als STV-Variante erlaubt insbesondere Kandidaten den gleichen Rang zu vergeben und vermeidet einige Problem von einfacheren STV Methoden. Allerdings ist sie aufwendiger auszuwerten und benötigt einen Computer.

Auch hier wurde die Kandidaten ohne einfache Mehrheit erst am Ende aus der Liste eliminiert.

  1. (01) Cornelia Otto
  2. (02) Miriam Seyffarth
  3. (03) Lena Rohrbach
  4. (04) Ulrike Pohl
  5. (07) Jan Hemme
  6. (06) Laura Dornheim
  7. (05) Andreas Pittrich
  8. (13) Mareike Peter
  9. (12) Michael Melter
  10. (10) Heide Hagen
  11. *(08) Anisa Fliegner (Stichwahl mit Stephan Urbach)
  12. *(11) Stephan Urbach
  13. (09) Enno Lenze
  14. (14) Daniel Schweighöfer

Schulze Proportional Ranking

siehe auch Schulze STV.

Dies ist ein von Markus Schulze, dem Erfinder der Schulze-Methode, entwickeltes Verhältniswahlverfahren auf Basis der Schulze-Methode, das speziell für die Aufstellung von Parteilisten gedacht ist. Es verhindert einige übliche Wahltaktiken, ist aber besonders rechenaufwendig. Leider ist keine Enthaltung möglich, so dass Kandidaten ohne Rang nicht auf dem letzten Rang landen.

Markus Schulze hat mir freundlicherweise die mit seinem optimierten Code berechneten Ergebnisse gesendet (die Kandidaten ohne einfache Mehrheit wurden aus der Liste eliminiert).

Das Verfahren kann ausschliesslich mit Computern ausgewertet werden und ist besonders kompliziert.

  1. (01) Cornelia Otto
  2. (02) Miriam Seyffarth
  3. (03) Lena Rohrbach
  4. (06) Laura Dornheim
  5. (04) Ulrike Pohl
  6. (07) Jan Hemme
  7. (13) Mareike Peter
  8. (05) Andreas Pittrich
  9. (09) Enno Lenze
  10. (11) Stephan Urbach
  11. (10) Heide Hagen
  12. (12) Michael Melter
  13. (08) Anisa Flieger
  14. (14) Daniel Schweighöfer

Software