BY Diskussion:Landesparteitag 14.1/Anträge/Antragsfabrik/SÄA-04

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Du konstruierst mit dem SÄA mE effektiv Untergliederungen Abs.4-6, die einfach nur anders heißen (man könnte einen Ententest durchführen). Zugleich scheinen die "Gebietsvertretungen" auch noch unklar definierte Delegiertenversammlungen Abs.2 oder aber auch Vorstände Abs.5 zu sein. Ein Satzungsverbot kann nur eine unmittelbare Übergliederung vorgeben, verhindert aber nicht den Gliederungsstatus. Die Gründung von Gliederungen kann ohnehin nicht verboten werden (Demokratieprinzip) sondern nur überflüssig gemacht werden, indem man mitgliedergerechte Alternativstrukturen anbietet. Entweder man löst eine Gliederung auf, oder man hat eine Form von Gliederung, auch wenn sie anders heißt §12. Ob man dann die Kassenhoheit solch einer Pseudogliederung verbieten kann, müssen die Gerichte klären, vor allem wenn sie effektiv doch wieder ihre eigenen Finanzen verwaltet Abs.3.

Das liest sich durchgängig widersprüchlich wie "X ist nicht A, aber X ist A", so dass man je nach Bedarf alles hinein interpretieren kann. Die Schiedsgerichte freuen sich sicherlich über unklare oder widersprüchliche Satzungsregelungen.

Ich sehe nur eine Verschlimmbesserung im Vergleich zum konkurrierenden SÄA-13. In diesem besteht kein Zweifel, dass es keine Gliederung ist (d.h. auch kein ReBe und sonstiger Formalfoo notwendig) und auch die Sprecher haben nur informelle Rechte. Wenn der übergeordnete Vorstand dann fair handelt (was man auch nicht durch hundert Seiten Satzung festlegen kann), gibt es für die Mitglieder keinen Grund eine Untergliederung zu gründen bzw. zu behalten. Ansonsten können sie das ohnehin. KISS-Prinzip.

Es ist sicherlich auch eine grundsätzliche Frage, ob man lieber Schikane und Verbote von oben als Weg wählt, oder lieber durch positive Anreize und Notfalllösungen ein gewünschtes Verhalten fördern will. Mir scheint bei den Piraten leider immer mehr Ersteres populär zu werden. Thomas (Diskussion)


  • wigbold: ablehnen!: Auch hier sollen verwaltungstechnische Probleme des Vorstandes durch Satzungsänderung gelöst werden. Es werden "Gebietsvertretungen" hergestellt, die selbst keine Hoheit über ihre Kasse haben sollen. jedoch handeln diese nicht rechtsfähigen Gebietsversammlungen körperschaftsähnlich. Dh. sie sind de fakto ein Verband. Wird dann noch ein verantwortlicher Kassenwart bestimmt ... ist es ein Verband.
    Werden dann in der Außenwirkung die "Gebietsvertretungen" entsprechenden "Gebietsverbänden" gleichgestellt, sind es tatsächlich Gebietsverbände. Dabei ist es nicht nicht möglich die wirtschaftliche Verantwortung abzugeben auch nicht, wenn sie "in wirtschaftlichen Dingen jedoch immer nur im Auftrag der übergeordneten Gliederung" handeln. Auch eine Beauftragung schaft eine Rechenschaftspflicht des Beauftragten. Der Kassenwart handelt also als Beauftragter der Übergliederung, nicht selbstständig, hat aber die Verantwortung gegenüber dieser im Aufrtagsverhältnis.
    Dieser angestrebte Etiketten-Schwindel, schafft faktisch lediglich eine Ämter-Kummulation mittels Statthalter: Der Schatzmeister der übergeordneten Gliederung setzt sich als verantwortlich für die Untergliederung und bestimmt einen Buchhalter für den Gebietsverband.
    Somit kann der Schatzmeister des Zentralverbandes jede Entscheidung der Gebietsvertretung kippen, da die wirtschaftliche Konsequenz ihres Handelns immer gegeben ist.
    Dieser Antrag ist unnötig wie unsinnig - da auch er einen Zentralverband herstellt, der mittelbar die "Gebietsvertretungen" bestimmt. - Siehe auch[1][2]
    Einfacher wäre es, wenn der Vorstand der Gliederung un den untergliederten politischen Grenzen in denen kein Verband existiert, einen Sprecher beauftragt und diesen mit einem Budget versieht, über das er nach Maßgabe des Vorstandes verfügen kann.
    jedoch faktisch "Gebietsverbände" in beauftragte, gleichgestellte "Gebietsvertretungen" eines Zentralverbandes umzuwandeln wird nicht nur rechtliche Probleme mit sich bringen.