BY Diskussion:Landesparteitag 14.1/Anträge/Antragsfabrik/SÄA-03
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- Klar PartG-widrig und das Demokratieprinzip verletztend. Über die Auflösung entscheidet immer der Verband und eine Urabstimmung. Ausnahme sind nur eine OM wegen schwerer Verstoss, die durch den Parteitag bestätigt werden muss und gegen den das SG angerufen werden kann §16 PartG. Eine Automatische Auflösung von oben geht nicht. Auch die Formulierung "löst sich" passt nicht dazu. richtig wäre "wird aufgelöst".[Benutzer:Entropy|Thomas]] (Diskussion)
- wigbold: ablehnen!: Der Zentralverband läßt grüßen! ;) siehe auch Kommentar zu Gründung von Untergliederungen
Die OM Verbandauflösung soll faktisch automatisch erfolgen - ohne Anhörung der Betroffenen oder Rechtsmittel durch die Betroffenen.
Ansonsten regelt immer die Satzung der Untergliederung die Auflösung des Verbandes. Hierzu ist in der Regel eine Mehrheit von 3/4 der Stimmberechtigten nötig. Der übergeordnete Vorstand hat ebenso in der Regel den Hut auf, wenn der Vorstand der Untergliederung handlungsunfähig ist.
m.E: gefährden diese büro- und technokratischen Satzungsänderungen einer zentralistischen Verwaltungsökonomie, - zum Zentralverband die Zulassung der PIRATEN als Partei.