BY:Landesparteitag 2013.1/Antragsfabrik/Satzungsänderung 001

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderung (im Entwurfsstadium) für den Landesparteitag 2013.1.

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Antragstitel

Mitgliederentscheid, Mitgliederbefragung und Mitgliederbegehren

Antragsteller
Antragstyp

Satzungsänderung

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschliessen,

  1. in der Satzung Abschnitt A §9 (1) hinter "das Landesschiedsgericht" den Text ", die Mitgliederentscheidskommission" einzufügen,
  2. in der Satzung Abschnitt A an geeigneter Stelle folgenden Paragraphen hinzuzufügen, entsprechend zu nummerieren und der äußeren Form der Satzung anzupassen,
  3. eine Mitgliederentscheidsordnung zu beschliessen und
  4. eine Mitgliederentscheidskommission zu beauftragen bzw. wählen.

§X - Mitgliederentscheid, Mitgliederbefragung und Mitgliederbegehren

§Xa - Allgemeines

(1) Über politische, organisatorische oder personelle Sachverhalte kann ein Mitgliederentscheid oder eine Mitgliederbefragung stattfinden. Mitgliederentscheide zu Sachverhalten, die laut Parteiengesetz dem Parteitag vorbehalten sind oder eindeutig dem Parteiprogramm widersprechen, gelten als Mitgliederbefragung.

(2) Ein Mitgliederentscheid kann einen Beschluss des Parteitags ändern, aufheben, bestätigen oder anstelle dessen fassen. Das Ergebnis von Mitgliederentscheiden ist die Beschlusslage des Gebietsverbandes und steht einer Entscheidung dessen Parteitags gleich. Das Ergebnis von Mitgliederbefragungen hat lediglich empfehlenden bzw. bestätigenden Charakter für die Entscheidung des Parteitags, ist aber nicht bindend. Im Folgenden gelten die Regeln für Mitgliederentscheide auch für Mitgliederbefragungen, sofern nicht explizit unterschieden wird.

(3) Der Parteitag wählt eine Mitgliederentscheidskommission (nachfolgend MEK), die für die Erfassung von Mitgliederbegehren und die Durchführung von Mitgliederentscheiden zuständig ist. Auf Beschluss des Parteitags können stattdessen auch der Vorstand oder die Wahlleiter des Parteitags als MEK beauftragt werden. Die Amtszeit der MEK endet mit deren Rücktritt, Abberufung oder der Neuwahl des Vorstandes. Die MEK kann weitere Mitglieder als Helfer beauftragen. Die MEK gibt sich eine Geschäftsordnung.

(4) Teilnahmeberechtigt an Mitgliederbegehren und Mitgliederentscheiden sind nur Mitglieder, die am Tag der Teilnahme stimmberechtigt sind. Quoren werden relativ zur Anzahl der Teilnahmewilligen berechnet. Ein Teilnahmewilliger ist jedes teilnahmeberechtigte Mitglied, das innerhalb eines festgelegten Zeitraums an mindestens einem der seither statt gefundenen Mitgliederentscheide oder Mitgliederbegehren teilgenommen hat oder der MEK den Willen zur Teilnahme erklärt hat.

(5) Ein Mitgliederbegehren ist dann erfolgreich, wenn mindestens der durch das festgelegte Quorum erforderliche Anteil der Teilnahmewilligen innerhalb eines festgelegten Zeitraums seine Unterstützung für einen Antrag erklärt hat.

(6) Als Folge eines erfolgreichen Mitgliederbegehrens oder auf Beschluss des Vorstandes oder des Parteitags führt die MEK einen Mitgliederentscheid durch. Ein Mitgliederentscheid zu einem Sachverhalt, der bereits innerhalb der letzten zwölf Monate in einem Mitgliederentscheid abgestimmt wurde, ist nur dann zulässig, wenn die Antragsteller glaubhaft machen können, dass sich die entscheidenden Umstände seitdem maßgeblich geändert haben. Mitgliederbefragungen sind dadurch nicht eingeschränkt. Ein Mitgliederentscheid kommt nicht zustande bzw. wird abgebrochen, wenn der Antragsgegenstand bereits erfüllt ist oder unmöglich erfüllt werden kann.

(7) Paragraph §X gilt sinngemäß auch für Untergliederungen, sofern diese in ihrer Satzung keine abweichenden Bestimmungen treffen. Das weitere Verfahren, Einschränkungen und Ergänzungen, die der Satzung nicht widersprechen dürfen, regelt die Mitgliederentscheidsordnung (nachfolgend MEO), welche durch den Parteitag beschlossen wird. Beschließt ein Gebietsverband keine eigene MEO, so gilt die beschlossene MEO der nächsthöheren Gliederung.

§Xb - Abstimmungen

(1) Die Stimmabgabe kann durch Urnen- oder Briefabstimmung oder ein elektronisches Verfahren erfolgen. Die MEO kann diese Auswahl einschränken. Geheime Abstimmungen müssen nachvollziehbar sein. Mitgliederentscheide, die mit Verfahren, die nicht den gesetzlichen Anforderungen für parteiinterne Abstimmungen genügen, durchgeführt werden, gelten lediglich als Mitgliederbefragung.

(2) Die MEK ist berechtigt, konkurrierende Anträge zu einem Sachverhalt als Abstimmungsalternativen in einem Mitgliederentscheid zu bündeln. Mitglieder haben stets die Möglichkeit, im Mitgliederentscheid eine Ablehnung aller Abstimmungsalternativen, eine explizite Stimmenthaltung oder keine Teilnahme zu wählen.

(3) Mit Hilfe eines erfolgreichen Mitgliederbegehrens kann eine geheime Abstimmung beantragt werden. Die Pflicht für laut Gesetz oder Satzung geheim abzustimmende Sachverhalte gilt sinngemäß auch für Mitgliederentscheide. Soll eine geheime Abstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies in der MEO zugelassen ist, so soll diese auf dem nächstmöglichen Parteitag geheim durchgeführt werden.

§Xc - Ablauf

(1) Die MEK ist dazu angehalten, die Feststellung des Erreichen eines Quorums nicht zu verzögern und daraufhin unverzüglich Folge zu leisten.

(2) Abstimmungen für Mitgliederentscheide werden in einem regelmäßigen Rhythmus durchgeführt. Der Abstimmungszeitraum mit festgelegter Dauer endet jeweils an einem periodischen Stichtag. Die Stichtage sind möglichst denen der übergeordneten Gebietsverbände anzugleichen.

(3) Die Mitgliederentscheide werden in der Reihenfolge des Eingangs abgestimmt. Die MEK kann die Abstimmung hinauszögern bis eine Mindestanzahl von anstehenden Abstimmungen für eine Periode erreicht ist. Kann ein Mitgliederentscheid nicht durchgeführt werden, so soll er am nächstmöglichen Parteitag abgestimmt werden. In Fällen mit besonders hoher Dringlichkeit kann auf begründeten Antrag ein Eilverfahren mit unabhängigem Abstimmungszeitraum durchgeführt werden.

(4) Die MEK und beauftragte Untergliederungen sind dazu verpflichtet, rechtzeitig vor der Abstimmung

a. den Mitgliedern angemessene Zeit zur Einreichung von Abstimmungsalternativen mittels eines erfolgreichen Mitgliederbegehrens zu geben;

b. die Anträge zusammen mit Begründungen, die vom jeweiligen Antragsteller verfasst wurden, zu veröffentlichen;

c. unparteiische Informationsveranstaltungen zu den Mitgliederentscheiden durchzuführen und die Möglichkeit zur Diskussion unter allen Mitgliedern zu gewährleisten;

d. jedem stimmberechtigten Mitglied die Teilnahme an der Abstimmung mit möglichst geringem Aufwand und barrierefrei zu ermöglichen.


Antragsbegründung

Es werden verbindliche Mitgliederentscheide eingeführt, um außerhalb des Parteitags basisdemokratisch in grösserem Maßstab und kostensparend Positionen beschliessen zu können.

Die Piratenpartei hat sich das Ziel gesetzt Demokratie und mehr Teilhabe zu fördern. Viele Wähler haben sich bereits wieder von der Parteipartei abgewendet, weil sie ihr Versprechen mehr Bürgerbeteiligung statt Ohnmacht gegenüber eine Politelite zu fördern nicht umsetzt - nicht mal innerparteilich.

Sie soll daher innerparteilich mit gutem Beispiel vorangehen. Bisher bietet sie ihren Mitgliedern außerhalb des Parteitags keine Möglichkeit basisdemokratisch verbindlich abzustimmen, während andere etablierte Parteien schon Mitgliederentscheide seit langem als basisdemokratisches Instrument eingeführt haben. Es ist sogar bisher so, dass der Teil der Basis, die aus zeitlichen oder finanziellen Gründen nicht an Parteitagen teilnehmen kann (insbesondere im Flächenland Bayern), keine Möglichkeit hat an der Willensbildung mitzuwirken. Andere Parteien ermöglichen hingegen durch Delegiertensysteme als Kompromiss zumindest eine indirekte Beteiligung, wie es das Parteiengesetz vorschreibt.

Dieser Mangel soll durch diesen Antrag behoben und tatsächliche Basisdemokratie ermöglicht werden. Es wird nicht nur das nachgeholt, was andere Parteien bereits ihren Mitgliedern anbieten, sondern so gestaltet, dass Mitgliederentscheide zum Parteialltag gehören können und nicht wie in anderen Parteien die Ausnahme bleiben. Aus gesetzlichen Gründen sind Programm- und Satzungsänderungen sowie Vorstandswahlen davon ausgeschlossen. Positionen und organisatorische Fragen können jedoch damit geklärt werden.

Mit diesem Antrag soll den Mitgliedern die Möglichkeit gegeben werden, zu Sachverhalten auch außerhalb des Parteitags verbindlich abstimmen zu können. Damit könnten sich auch Mitglieder beteiligen, die nicht zum Parteitag reisen können. Die Mitglieder könnten sich für die Entscheidung mehr Zeit lassen und sich besser vorab informieren. Dadurch könnten Parteitage und Mitglieder entlastet und besser informierte, basisdemokratische Entscheidungen getroffen werden. Es wurde berücksichtigt, dass eine Aussprache und Debatte vor der Abstimmung essentiell in einem demokratischen Prozess ist.

Dieser Antrag ist eine rechtlich abgesicherte, seit den 90ern ausgereifte Alternative zu Ansätzen wie einer umstrittenen "Ständigen Mitgliederversammlung", aufwendigen "dezentralen Parteitagen" o.ä. und ist prinzipiell sowohl mit, als auch ohne Einsatz von Online-Abstimmungen verwendbar. Ob diese zum Einsatz kommen dürfen, ist dem Parteitag überlassen. Gegen die üblichen Bedenken gegen Online-Abstimmungen wurden jedenfalls Lösungen entwickelt.

Diese Satzungsänderung beschreibt dabei nur abstrakt die Anforderungen für das Verfahren, damit wirklich alle Mitglieder nach demokratischen Grundsätzen teilnehmen können. Die konkrete Ausgestaltung und mögliche Einschränkungen werden in einer Mitgliederentscheidsordnung (MEO) außerhalb der Satzung festgelegt. Diese werden in einem eigenen Antrag behandelt. Die Bestimmungen sind relativ umfangreich, da im Parteiengesetz solche direktdemokratischen Verfahren bisher nicht vorgesehen sind.

Eine kurze Zusammenfassung der Eckpunkte:

  • der Ansatz ist inspiriert durch Bürger-/Volksentscheide sowie Mitgliederentscheide/Urabstimmungen anderer Parteien
  • die genaueren Verfahrensdetails werden in einer unabhängig abzustimmenden Mitgliederentscheidsordnung (MEO) festgelegt und die Mitgliederentscheidskommission (MEK) seperat gewählt oder beauftragt (Vorstand)
  • Abstimmungen finden regelmässig (z.B. alle zwei Monate) über einem Zeitraum (z.B. 2 Wochen) statt
  • mehrere Mitgliederentscheide können gebündelt abgestimmt werden. Diese können mit anderen Gliederungsebenenen gekoppelt werden um den Aufwand zu verringern. Um die Mitglieder nicht zu überfordern sollen nicht mehr als eine Maximalanzahl an Abstimmungen pro Periode durchgeführt werden (z.B. 20 Stück)
  • Untergliederungen können ebenfalls für ihren Gebietsverband Mitgliederentscheide durchführen, indem sie eine MEK wählen bzw. beauftragen
  • prinzipiell sind Urnen-, Brief- und halb-offene Online Abstimmung möglich. Die MEO kann aber die Möglichkeiten einschränken.
  • Anträge werden über Mitgliederbegehren mit gewissen Quoren zur Abstimmung gebracht
  • es können Alternativeinträge eingebracht werden (Abstimmung durch Approvalvoting mit Enthaltung)
  • Unterstützer und Anträge könnten selbstverständlich auch durch Werkzeuge wie Pirate Feedback gesammelt bzw. vorbereitet werden. Durch Sammeln von Unterschriften und Briefabstimmung können auch Personen ohne Computer(kenntnisse) teilnehmen.
  • vor der Abstimmung müssen zur Willensbildung Informationsveranstaltungen mit Aussprache/Debatte zu den Anträgen stattfinden (z.B. Regionalkonferenzen, Stammtische)
  • es kann per Mitgliederbegehren geheime Abstimmung beantragt werden. Diese darf nicht online erfolgen, sondern nur per Urne/Brief oder am nächsten Parteitag
  • Vorstandswahlen und Änderungen an Programm, Satzung darf laut Parteiengesetz nur der Parteitag durchführen. Zu solchen Themen können also nur unverbindliche Befragungen stattfinden.
  • die Teilnahme findet nach opt-in Prinzip statt. Nur Stimmberechtigte, die teilnehmen wollen, werden berücksichtigt. Das spart Kosten und belästigt nicht Mitglieder, die kein Interesse haben. In der MEO kann allerdings auch opt-out festgelegt werden.

Details

Die Mitgliederentscheide sollen durch eine gewählte Mitgliederentscheidskommission (MEK) oder den Vorstand durchgeführt werden. Erst mit deren Wahl oder Beauftragung und nach Beschluss einer MEO kann diese Satzungsänderung angewendet werden.

Die Abstimmungen sollen rechtssicher sein und für alle Mitglieder mit kleinstmöglichem Aufwand durchgeführt werden können. Dazu sollen nur in regelmäßigen Abständen (z.B. alle 2 Monate) Abstimmungen stattfinden, damit auch Vielbeschäftigte genügend Zeit zur Meinungsbildung und Einreichung von Alternativanträgen haben. In dringenden Fällen sind Eilverfahren möglich. Auch Mitglieder ohne Internet-Zugang oder technisch weniger Versierte sollen teilnehmen können.

Sollte sich der Parteitag in der MEO für die Möglichkeit von Online-Abstimmungen entscheiden, sollen dabei nur einfache halb-offene Online-Abstimmungen (z.B. ähnlich der virtuellen Meinungsbilder in Hessen) zulässig sein, die offenen Abstimmungen an Parteitagen nachempfunden sind. Halb-offen bedeutet, dass pro Abstimmung einmalige Codenamen vergeben werden, die nur jeweils das Mitglied und die MEK zuordnen können. Die Stimmen werden nach der Abstimmung mit dem Codenamen veröffentlicht um Datenschutz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Zusätzlich könnten Mitglieder auf schriftlichen Antrag per Brief abstimmen. Nicht zulässig bzw. unmöglich sind geheime Online-Abstimmungen, d.h. Verbot von Wahlcomputern.

In der MEO könnten hingegen vom Parteitag auch geheime Brief- oder Urnenwahl zugelassen werden. Mit einem Mitgliederbegehren können Mitglieder eine geheime Abstimmung (ggf. auf dem Parteitag durchzuführen) beantragen. Bzgl. "Sockenpuppen" ist wie auch auf Parteitagen der unabhängigen MEK zu vertrauen. Bei Bedenken wegen Manipulation gibt es die Möglichkeit der Anfechtung.

Mitgliederentscheide, Alternativanträge und geheime Abstimmungen sollen nur mit einem Quorum von Teilnehmern zustande (Mitgliederbegehren) kommen können. Bei diesem Quorum sollen nur Mitglieder berücksichtigt werden, die wahrscheinlich aktiv an Entscheidungen teilnehmen wollen (sog. Teilnahmewillige).

Das Verfahren zur Sammlung von Unterstützern für Anträge wird durch Mitgliederbegehren geregelt. Des weiteren sollen unverbindliche, aber standardisierte Mitgliederbefragungen zu allen Themen durchgeführt werden können, deren Ergebnisse voraussichtlich eher als die von herkömmlichen Online-Umfragen anerkannt werden.



Datum der letzten Änderung

10.01.2013


Anregungen

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Diskussion

+das ist richtig, weil

—das sehe ich anders, da
+du irrst, denn
Οist das denn wirklich so?

—x trifft nicht zu, da

+doch das trifft zu, weil

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Daniel Seuffert
  2. cmrcx 23:39, 20. Dez. 2012 (CET)
  3. Tobias 'EscaP' Stenzel 21:54, 28. Dez. 2012 (CET)
  4. Klaus (GeldPirat)
  5.  ?
  6. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Dietmar-h
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...