BY:Landesparteitag 2013.1/Antragsfabrik

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Landesparteitag Bayern 2013.1

Antrag erstellen und einreichen

Um einen Antragsentwürfe einzustellen nutze bitte dieses Formular. Zur Aufteilung in Landes- und Bundesthemen siehe #Landes-_und_Bundesthemen.

Wichtig - Unbedingt lesen!

Die hier eingestellten Anträge gelten nicht automatisch als eingereicht. Sie dienen als Diskussionsgrundlage.

Eine Einreichung ist bis zur Einreichungsfrist (d.h. für Programm/Satzungsänderungen bis zum 28.12 24Uhr) möglich, indem Anträge - am besten als Link zur Antragsseite in dieser Antragsfabrik - per E-Mail an antrag@piratenpartei-bayern.de eingereicht werden.

Nur Anträge, die

  1. rechtzeitig bis zum 28.12.2012, 23:59:59 bei der Antragskommission eingereicht wurden
  2. zur Frist fünf stimmberechtigte Mitglieder als glaubwürdige Unterstützer vorweisen können (durch Antragsfabrik, Pirate Feedback oder deren Emailadressen)

haben einen Anspruch darauf im Antragsbuch und der Umfrage zur Antragsreihenfolge berücksichtigt zu werden. Alle später eingereichten Einträge werden am Ende des Tagesordnungsvorschlages aufgeführt. Alle Antragsteller haben selbst dafür zu sorgen, dass die Konkurrenzen und Abhängigkeiten von ihren Anträgen korrekt aufgeführt sind, damit sie in der passenden zeitlichen Reihenfolge behandelt werden.

Änderungen von Begründungen sind auch nach der Frist möglich. Kleinere Korrekturen an Anträgen (ausgenommen Programm-/Satzungsänderungen) sind mit Zustimmung des Parteitags möglich.

Zu bereits beschlossenen Positionspapieren erarbeiten deren Antragsteller zusammen mit der SG Programm Wahlprogrammanträge, die nur diese einreichen soll. Laut Programmentwicklungskonzept sind Positionspapiere die Grundlage für Wahlprogrammanträge, die die beschlossenen Positionspapiere nur noch zusammenfassen.

Ein paar nützliche Tipps

  • Einige Piraten neigen dazu, kurz vor der Einreichungsfrist ihre Anträge einzukippen. Gute Anträge müssen aber wachsen und ein paar andere Leute sollten vorher schon einmal drübergelesen haben.
  • Suche dir Verbündete, d.h. Gleich- und/oder Ähnlichgesinnte, die dir konstruktives Feedback geben können und damit die Anträge verbessern.
  • Um Anträge zu verbessern und im Vorfeld ein unverbindliches Meinungsbild einzuhohlen, können diese auch in das Pirate Feedback des bayerischen Landesverbandes eingestellt werden. https://feedback.piratenpartei-bayern.de/ Für die Bestimmung der Antragsreihenfolge für die Tagesordnung wird das Pirate Feedback Ergebnis jedoch keinen direkten Einfluss haben.
  • Bitte beachte, dass die Anträge hier noch in der Entwicklungsphase sind und sich (deutlich) ändern können. Wenn du dich also als "Dafür" oder "Dagegen" eintragt, am besten die Funktion "Beobachten" (oben links) aktivieren, damit du per Mail über Änderungen informiert werdet. (Allerdings müsste ihr die E-Mail-Benachrichtigung erst unter "Persönliche Werkzeuge" -> "Einstellungen" -> "E-Mail-Optionen" aktivieren.)
  • Ein vernünftiges Programmantrag ist in vollständigen Sätzen formuliert, enthält eine oder mehrere politische Forderungen der Piratenpartei und auch einige Worte zum Begründungszusammenhang, falls dieser nicht auf der Hand liegt. Mit dem Wahlprogramm wollen wir schließlich dem Wähler unsere politischen Ziele kommunizieren. Dazu muss es allein stehen können, ohne dass der Wähler recherchieren muss, und auch verständlich geschrieben sein.
  • Hier siehst du eine Übersicht der Antragsentwürfe. Zum Editieren der Seiten musst du dich im Wiki anmelden und eingeloggt sein. Tip: Wenn du beim Bearbeiten dein Wiki-Namenskürzel eintragen willst einfach 3 Tilden ("~") direkt hintereinander eingeben.

Änderungen

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Um alle Änderungen an Anträgen und deren Diskussionen zu verfolgen, klicke hier:

Änderungen an verlinkten Seiten

Positionspapiere

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Bundesprogramm

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Satzungsänderungen

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Sonstige Anträge

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Bayrische Gesetze und Verordnungen

Landes- und Bundesthemen

Laut Grundgesetz sind Kompetenzen für Bund und Länder wie folgt festgelegt:

Gemäß Ausschließlicher Gesetzgebung ist ausschließlich der Bund zuständig für insbesondere (siehe Artikel 73):

  • alle auswärtigen, de facto auch supranationale Angelegenheiten
  • Staatsangehörigkeitsregelungen
  • Währungs- und Geldfragen
  • Einheit des Zoll- und Handelgebietes
  • Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in der Kriminalpolizei
  • Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung
  • Urheberrecht
  • Waffen- und Sprengstoffrecht
  • Kernenergierecht
  • Meldewesen
  • Notariatswesen
  • Handelsrecht
  • Arbeitsrecht

Laut der Konkurrierenden Gesetzgebung sind die Länder zuständig, sofern der Bund kein eigenes Gesetz erlässt für insbesondere (siehe Artikel 74):

  • bürgerliches Recht
  • Personenstandswesen
  • Aufenthalts- und Niederlassungsrecht von Ausländern
  • Steuerrecht
  • Strafrecht
  • Sozialversicherung

Die Länder können davon abweichende Regelungen treffen über (siehe Artikel 72):

  • Bodenrecht
  • Raumordnung
  • Jagdwesen (ohne das Recht der Jagdscheine)
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Wasserhaushalt
  • Hochschulzulassung und Hochschulabschlüsse

Die Länder haben Gesetzgebungsrecht für alles weitere (Artikel 70), insbesondere:

  • Bestattungsrecht
  • Bildungspolitik
  • Gaststättenrecht
  • Kommunalrecht
  • Polizeiwesen (mit Ausnahme des Bundeskriminalamtes)
  • Straßenbau (mit Ausnahme von Bundesautobahnen)

Solange die Piratenpartei nicht an der Regierung in Bayern beteiligt ist, ist es unrealistisch Bundesthemen über den den Bundesrat einzubringen.