BY:Landesparteitag 2013.1/Antragsfabrik/Positionspapier 072

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Positionspapier (im Entwurfsstadium) für den Landesparteitag 2013.1.

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Antragstitel

Abschaffung der rechtlichen Möglichkeit des Haustierabschuss

Antragsteller

Belze, Bruno Kramm, fLOh

Antragstyp

Positionspapier

Antragstext

Der Landesparteitag möge folgendes beschließe:

Die Piratenpartei Bayern setzt sich für eine Novellierung des Jagdrechtes dahingehend ein, das ein Abschuss von Haustieren nicht mehr erlaubt ist.


Antragsbegründung

Ein Verbot des Haustierabschusses ist überfällig

Für den Abschuss von Haustieren gibt es keinen vernünftigen Grund.

Im Gegenteil: Hier wird massiv in das Eigentumsrecht der Besitzer, in die emotionellen Beziehung ganzer Familien zu ihren Tieren eingegriffen. Die Zeiten, in denen der Jägerslogan „Alles im Wald gehört mir, und ich entscheide über Leben oder Tod“ galt – sind in unserer Gesellschaft vorbei.

Der Tatsache, dass das Verhältnis der Gesellschaft zum Tier sich in den letzten Jahrzehnten wesentlich verändert hat, die Mitgeschöpflichkeit des Tieres Verfassungsrang hat und das Tierschutzrecht novelliert wurde, muss auch Eingang in den Jagdschutz finden.

Die Gesetzeslage ist eindeutig

Nach § 1 S. 2 Tierschutzgesetz (TierSchG) darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Der größtmögliche Schaden für ein Tier ist der Tod, der Abschuss. Nach § 4 (1) TierSchG darf ein Wirbeltier nur unter Betäubung oder sonst … nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Eine Ausnahme besteht unter anderem für die Tötung eines Wirbeltieres im Rahmen der waidgerechten Jagdausübung.

Diese Ausnahme greift in einer Vielzahl von Fällen nicht, da Hunde und Katzen nicht zu den jagdbaren Tierarten des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) gehören. Auch findet der Jagdschutz gegenüber Haustieren nach § 23 BJagdG i.V. mit Art. 42 (1) 2 BayJG hier ebenfalls häufig keine Anwendung. Dieser setzt voraus, dass es sich um wildernde Hunde und Katzen handelt.

Interessant in diesem Zusammenhang

ist, dass es im Jagdrecht eine „Zwei-Klassen-Gesellschaft von Hunden“ gibt. Der private Hund darf abgeschossen werden, nicht aber der „Jagd-, Dienst-, Blinden und Hirtenhund“, auch wenn er wildert. Dies teilt die Hunde ganz klar in „wertlos“ und „wertvoll“ ein.

Katzen dürfen abgeschossen werden, wenn sie mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt wildernd angetroffen werden. Hier nahm der Gesetzgeber an, dass es sich um verwilderte Katzen handelt, die ihren Nahrungsbedarf nicht über den „menschlichen Dosenöffner“ decken, sondern in „freier Wildbahn“.

Doch das Streifgebiet insbesondere männlicher Katzen - die dementsprechend häufig zum Opfer fallen - kann, wie Biologen zeigten, deutlich größer als 500 Meter im Durchmesser sein. Somit liegt nahe, dass die meisten Katzen de facto gar nicht wildern, sondern sich lediglich innerhalb des arttypischen Bewegungsradius bewegen.

Die Tatsache

dass das Töten von Haustieren im Bundesjagdgesetz unter „Jagdschutz“ aufgeführt ist, zeigt, dass es den Jägern und den Gesetzgebern nicht um Wild-, Arten- oder Tierschutz, sondern ausschließlich um den Schutz der Jagd, also um den Erhalt der Jagdbeute geht.

Der legalisiere Haustier-Abschuss wurzelt in der übertriebenen Angst, „streunende“ Haustiere könnten jagdbares Wild reißen und damit die Strecke (Anzahl der erlegten Wildtiere) der Jäger schmälern.

Zwangsvollstreckung mit Waffe

Nirgends sonst ist es Privatpersonen erlaubt Gesetze mit einer Waffe zwangszuvollstrecken.

PirateFeedback


Datum der letzten Änderung

28.12.2012


Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Man könnte noch ergänzen das im Gegenzug die Strafen für wildernde Haustiere erhöht werden sollten, dies könnte man aber durch Einholung eines Meinungsbildes am LPT nachträglich im Positionspapier ergänzen
  • ...
  • ...

Diskussion

+das ist richtig, weil

—das sehe ich anders, da
+du irrst, denn
Οist das denn wirklich so?

—x Haustiere treten mit Wildtieren in Nahrungsmittelkonkurenz, und gefährden die Population von Wildkatzen wenn Sie sich mit diesen paaren.

+ a. hierzu gibt es keine Studie die dieses belegt, b. Der Abschuss durch Jäger von "Wildkatzen" die vom Jäger als wildernde Katze angesehen werden ist weitaus dramatischer

—x Haustiere sind Fressfeinde von Wildttieren - und sei es nur von wildlebenden Mäusen die auch Nahrungsgrundlage für wildlebende Carnivoren sind.

+es gibt keinen Mangel an Nahrung für Wildkatzen

—x Hauskatze gefährden die Population von Wildkatzen wenn Sie sich mit diesen paaren.

+a. hierzu gibt es keine Studie die dieses belegt, b. Der Abschuss durch Jäger von "Wildkatzen" die vom Jäger als wildernde Katze angesehen werden ist weitaus dramatischer

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Captain_Jack_S
  2. Belze
  3. fLOh
  4. Tobias 'EscaP' Stenzel 14:41, 27. Dez. 2012 (CET)
  5. yuumateshi
  6. Marius Brey Twitter-bird-light.png schattengstalt
  7. RobertK Twitter-bird-light.png zarlock81
  8. Bayerwaldpirat
  9. --Alfred1989 19:53, 28. Dez. 2012 (CET)

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. CSteinbrenner
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...