BY:Landesparteitag 2013.1/Antragsfabrik/Positionspapier 037

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Positionspapier (im Entwurfsstadium) für den Landesparteitag 2013.1.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite, bzw., falls möglich, in PirateFeedback.


Antragstitel

Zivilklausel für Hochschulen

Antragsteller

Benedikt

Antragstyp

Positionspapier

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Programmpunkt in das Wahlprogramm aufzunehmen:

Zivilklausel für Hochschulen

Die Piratenpartei Bayern setzt sich dafür ein, eine Zivilklausel in das Landeshochschulgesetz aufzunehmen, die die Hochschulen dazu verpflichtet, ausschließlich für zivile und friedliche Zwecke zu forschen und zu lehren. Wir lehnen die universitäre Forschung für Rüstungsunternehmen zu militärischen Zwecken sowie die durch Drittmittel finanzierte Forschung von Einrichtungen mit militärischem und rüstungsspezifischem Hintergrund (z.B. dem Bundesministerium der Verteidigung) ab. Sogenannte "Dual-Use"-Güter mit sowohl ziviler als auch militärischer Verwendung, wie etwa Satelliten- oder Überwachungstechnik, müssen dabei von unabhängiger Stelle bewertet werden. Der Studierendenschaft und den Angestellten der Hochschule muss es möglich sein, Urabstimmungen über solche Forschung mit möglichst kleiner Hürde einzufordern.

Zu unserem Verständnis von freier Lehre und Forschung gehört es, dass sie sich für zivile und friedliche Ziele einsetzt. Daher fordern wir zusätzlich alle Informationen zu früheren, momentanen und zukünftig geplanten Forschungsprojekten mit militärischem Hintergrund zu veröffentlichen, um das Ausmaß bzw. den aktuellen Einfluss auf die Hochschulen festzustellen.

Die PIRATEN sind sich durchaus im Klaren, dass eine Zivilklausel für Hochschulen nicht das Problem beseitigt, dass kriegerische Handlungen oder Kriegsmaterial in der Welt existieren. Stattdessen soll die Friedens- und Konfliktforschung, d.h. die Analyse von internationalen Konflikten verstärkt gefördert und an Hochschulen vermittelt werden. Sie darf dabei aber keine Politikberatung zur Optimierung militärischer Interventionen darstellen.


Antragsbegründung

Die Initiative geht davon aus, dass es bei den Piraten Konsens ist, dass wir eine friedliche und zivile Gesellschaft anstreben, und dass wir andererseits militärische Mittel nicht als geeignete Mittel zum Erreichen einer solchen Gesellschaft sehen. Es liegt also im Interesse der Piraten, dass sich staatlich geförderte Institutionen nicht an der Entwicklung militärischer Mittel beteiligen.

Um das zu erreichen, ist eine Zivilklausel in den Satzungen der Hochschulen nützlich. Bisher gibt es erst in 7-8 Universitäten eine Selbstverpflichtung zu ziviler Forschung. Es scheint, als hätten Hochschulen offenbar kein Interesse daran, diese Verantwortung für sich zu übernehmen. Wir setzen uns daher für eine Zivilklausel ein, die nicht lediglich eine Selbstverpflichtung einer Hochschule, sondern gesetzlich verankert ist.

In den letzten 20 Jahren war die sogenannte Hochschulautonomie ein Leitbild im Umgang des Staates mit den Hochschulen. Die geforderte Zivilklausel verletzt diese jedoch nicht, denn die Hochschulen sollen und dürfen auch laut Hochschulrektorenkonferenz durchaus durch Gesetze reglementiert und durch die Gesellschaft kontrolliert werden (Q1). Der Zweck der Hochschulautonomie ist es, zu verhindern, dass die Hochschulen durch Einzelweisungen etc. reglementiert werden, und soll Ihnen andererseits vor allem eine finanzielle Autonomie geben.

Ein anderer Aspekt im Zusammenhang mit der Zivilklausel ist der Eingriff in die grundgesetzlich verankerte Freiheit von Forschung und Lehre (Q2), die dem einzelnen Forscher die Freiheit zuspricht, ohne Ge- und Verbote forschen zu dürfen. Auch diese Freiheit widerspricht indes nicht der hier geforderten Zivilklausel. Wir fordern, eine Zivilklausel in die Landeshochschulgesetze aufzunehmen, und damit effektiv, dass sie in den Hochschulsatzungen verankert werden. Eine Verankerung in den Hochschulsatzungen ist aber laut (Q3) zulässig. Es handelt sich dabei nicht um einen Eingriff in die Freiheit von Forschung und Lehre, sondern in die Infrastruktur des einzelnen Wissenschaftlers.

Möglichkeiten der Umsetzung

Die Kultur- und Wissenschaftshoheit liegt bei den Bundesländern. Der Bund kann gesetzlich nur im Sinne seiner Rahmengesetzgebungskompetenz das Hochschulrahmengesetz verändern (Q4). Ob es möglich wäre, eine Zivilklausel darin zu verankern, müsste geprüft werden. Dennoch wäre eine solche bundesegesetzliche Regelung die bevorzugte Möglichkeit der Umsetzung. Falls das nicht funktioniert, so gibt es eventuell die Möglichkeit, einen Staatsvertrag zu implementieren. Hintergrund

Eine Ziviklause war bereits zwischen 1993 und 2002 im Landeshochschulgesetz des Landes Niedersachsen verankert (Rot-Grün), wurde von der schwarz-gelben Regierung aber wieder abgeschafft.

Einzelnachweise

(Q1) "Konzentration auf Rechtsaufsicht; Selbstverständlich ist das Satzungsrecht der Hochschulen wie auch deren Verwaltungshandeln an übergeordnete Regelungen, seien es verfassungsrechtliche, einfachgesetzliche oder verordnungsrechtliche, gebunden. Ferner sind sie der Gesellschaft und der Politik gegenüber rechenschaftspflichtig." (aus: http://www.hrk.de/uploads/media/Entschl._HS-Autonomie_Endfassung_MV_10.pdf; Seite 2) (Q2) "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei." (aus: Art. 5, Abs. 3 Satz 1 GG) (Q3) "Der weisungsfrei, selbständig arbeitende (Hochschul-)Wissenschaftler ist durch sein individuelles Grundrecht davor geschützt, in Bezug auf sein Forschungsthema und seine Methodik unmittelbar verpflichtende Ge- oder Verbote befolgen zu müssen. Jedoch muss er unter Umständen in Kauf nehmen, dass das Gros der zu verteilenden Mittel dem von ihm abgelehnten, vom zuständigen Organ jedoch rechtmäßig beschlossenen Forschungsschwerpunkt zufließt." (aus: http://www.boeckler.de/pdf/mbf_gutachten_denninger_2009.pdf; Seite 21) (Q4) http://de.wikipedia.org/wiki/Hochschulrahmengesetz Weitere Informationen

Zivilklausel -- Was ist das? - http://al.blogsport.de/zivilklausel/zivilklausel-was-ist-das/ Oliver Jungen: "Wenn sie dir morgen befehlen... An deutschen Hochschulen wird auch militärische Forschung betrieben. Dagegen wendet sich eine immer größer werdende, sogenannte Zivilklausel-Bewegung." (FAZ v. 12.01.2011) - http://www.zivilklausel.uni-koeln.de/faz_wenn-sie-dir-morgen-befehlen.htm FAZ v. 12.01.2011 - http://www.zivilklausel.uni-koeln.de/faz_wenn-sie-dir-morgen-befehlen.htm Zur Zulässigkeit einer so genannten "Zivilklausel" im Errichtungsgesetz für das geplante Karlsruher Institut für Technologie (KIT) - http://www.boeckler.de/pdf/mbf_gutachten_denninger_2009.pdf Gemeinsame Erklärung der Initiative "Hochschule für den Frieden -- ja zur Zivilklausel" - http://www.gew.de/Binaries/Binary79165/Gemeinsame%20Erkl%C3%A4rung_HS%20f%2[..] Zivilklausel - http://de.wikipedia.org/wiki/Zivilklausel Dual Use - http://de.wikipedia.org/wiki/Dual_Use AK Zivilklausel Uni Frankfurt - http://zivilklausel-ffm.info/ Forschung für den Unfrieden: Wer betreibt wo Rüstungsforschung in Deutschland? - http://freie-radios.net/43872 Zur Zivilklausel an Hochschulen und Universitäten - http://freie-radios.net/48009 Effizienter Krieg führen: Friedensforschung als Politikberatung - http://freie-radios.net/41584 Rüstungsatlas Baden-Württemberg, 2012, Teil 3: Forschung (S. 49-63), enthält u.a. eine Liste mit Unternehmen, Hochschulen und weiteren (Forschungs-)Institutionen; benennt zusätzlich Akteure der "Sicherheitsforschung" im Rahmen des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms, von IMI (Informationsstelle Militarisierung e.V., Tübingen) - http://www.imi-online.de/download/ruestungsatlas_2012_web.pdf

PirateFeedback


Datum der letzten Änderung

09.01.2013


Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • ...
  • ...
  • ...

Diskussion

+das ist richtig, weil

—das sehe ich anders, da
+du irrst, denn
Οist das denn wirklich so?

—widerspricht dem Grundsatzprogramm und ist daher nichtig--Thomas 12:25, 22. Dez. 2012 (CET)

—Gerne können Forscher die Freiheit haben, ohne Ge- und Verbote forschen zu dürfen. Auch diese Freiheit widerspricht indes nicht der hier geforderten Zivilklausel. Ob das an Hochschulen in Bayern passieren muss ist eben die Frage die hier zur Debatte gestellt werden soll.--Boomel 00:29, 29. Dez. 2012 (CET)

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Chris 17:58, 22. Dez. 2012 (CET)
  2. CSteinbrenner
  3. Reinhold Deuter
  4.  ?
  5. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Thomas 12:25, 22. Dez. 2012 (CET)
  2. Dominik 'Pinny' Kegel
  3. Klaus P. Segatz
  4.  ?
  5. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Ich hätte es gerne präziser im Sinne gezielter militärische Forschung. Sionst bekomme ich unter anderem Probleme mit Autoreifen.

Die US-Armee setzte in der Kreiselkompassteuerung ihren atomaren Mittel- und Langstreckenraketen die Kugellager japanischer Videorekorder ein, weil diese präziser gearbeitet waren. Wie willst Du mit dieser Form des Antrags verhindern, dass in Japan die Verbesserung Kugellager in der Köpfe von Videorekordern erforscht wird. ansgarhone

  1.  ?
  2. ...