BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Verjährungsvorschriften bei Kindesmissbrauch

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Positionspapier für den BY:Landesparteitag 2012.1 von Jochen Hiebendahl (Wkb-Faxe)

Den Text für dieses Positionspapier habe ich im wesentlichen von Norbert Denef, dem Vorsitzenden des "netzwerkB - Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V." übernommen, dem ich mich voll inhaltlich anschließe!

Sehr gerne möchte ich damit innerhalb der Piratenpartei für dieses Thema Mitstreiter finden und Bewusstsein erzeugen..
Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik.

Positionspapier Antrag Nr.
P18
Beantragt von
Jochen Hiebendahl (Wkb-Faxe)

Den Text für dieses Positionspapier habe ich im wesentlichen von Norbert Denef, dem Vorsitzenden des "netzwerkB - Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V." übernommen, dem ich mich voll inhaltlich anschließe!

Sehr gerne möchte ich damit innerhalb der Piratenpartei für dieses Thema Mitstreiter finden und Bewusstsein erzeugen.

Titel 
Verjährungsvorschriften bei Kindesmissbrauch
Antrag

Änderung der Verjährungsvorschriften bei Kindesmissbrauch. Die Verjährungsfrist von sexuellen Gewaltverbrechen im Zivilrecht schützt die Täter und nicht die Opfer. Damit Opfer von sexueller Gewalt nicht länger schweigen müssen, muss die Aufhebung der Verjährungsfrist bei Zivilklagen gefordert werden. Derzeit liegt die Frist bei zehn Jahren, in besonders schweren Fällen bei 20 Jahren. Fristbeginn ist der 18. Geburtstag der Opfer. Wie lange die Strafverfolgungsbehörden den Täter belangen dürfen, hängt daher auch vom Alter des Opfers ab.

Begründung

Viele der Opfer können erst viele Jahrzehnte später über die Verbrechen sprechen. Sie müssen mit einer Verleumdungsklage rechnen, wenn sie nach der Verjährung ihr Schweigen brechen. Der Gesetzgeber macht sich mitschuldig an dem leidvollen Schweigen der Opfer. Er verhindert die Aufarbeitung der Verbrechen. Die bisherige Verjährungslogik verstößt meiner Meinung nach gegen die persönlichen Rechte der Opfer von Gewalt.


Der bisherige Begriff “sexueller Missbrauch” ist im Prinzip irreführend. Es handelt sich um GEWALT, die schwere psychophysische Beeinträchtigungen nach sich zieht. Darüber muss die Gesellschaft informiert werden. Dass Opfer sich dem Verbrechen und dessen Folgen erst Jahrzehnte später stellen können, wird von Fachleuten wie Betroffene bestätigt. Das gilt es anzuerkennen, sowie die lebenslangen Schäden, die durch sexuelle Gewalt entstehen.

Sexuelle Gewalt ist das Ende der Kindheit und der Beginn lebenslanger Leiden an Körper und Seele. Scham- und Schuldgefühle manifestieren sich durch das gesetzlich verordnete Schweigen. Dadurch wird das Verbrechen in der Gesellschaft tabuisiert. Wenn Opfer dem Leid keine Worte geben dürfen und über den Schmerz nicht frei sprechen können, zerbrechen sie.

Beispiel: Wird ein Kind bereits im Säuglingsalter schwer missbraucht, beginnt die 20-jährige Verjährungsfrist erst nach 18 Jahren zu laufen. Der Täter kann folglich 38 Jahre belangt werden. Anders liegen die Dinge im Fall eines knapp 14-jährigen Kindes, das von seinen Betreuern belästigt wird. Bis zum 18. Geburtstag vergehen in diesem Fall gerade einmal vier Jahre, und auch die reguläre Verjährungsfrist ist nur halb so lang wie in Fällen schweren Missbrauchs. Die Folge: Bereits 14 Jahre nach der Tat haben die Behörden keine Handhabe mehr.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Jochen Hiebendahl
  2. Christoph johann
  3. Hans-Peter Rotter, aka fxdx
  4. Aleks A.
  5. Michael Bachinger
  6. PiratX
  7. Pink 15:10, 20. Mär. 2012 (CET)
  8. Versat 17:59, 20. Mär. 2012 (CET)
  9. machdas

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. griscia
  2. AndiPopp
  3. Das-leben-ist-schoen
  4. ValiDOM (Beweist erstmal, dass das hier nicht nur eine populistisch-konservative Wahlkampfforderung ist)
  5. cmrcx
  6. Ansgarhone: Die derzeitge Verjahrzungsfrist beträgt bereits 12 (18-6 Jahre [ mit 6 Jahren besteht ein kontinuierliches Gedächtnis] + 10 Jahre), dass sind bereits 22 Jahre.

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Gemäß [1] orientieren sich Verjährungsfristen am möglichen Strafmaß. Ausschließlich bei Mord wird Verjährung explizit ausgeschlossen. Als nicht-Jurist fällt mir die Beurteilung schwer, ob die Verjährungsfristen nicht einen sinnvollen Grund haben (auch bei so schweren Taten); insb. wird die Beweisbarkeit nach vielen Jahren wesentlich erschwert. Das-leben-ist-schoen
    • Antwort zu 1: Hauptgrund für das Rechtsinstitut der Verjährung ist das Problem, eine Straftat nach längerer Zeit auch noch beweisen zu können; im internationalen Vergleich gibt es in Deutschland die längsten aller Verjährungsfristen. Zum Vergleich: In USA dagegen verjährt fast alles schon in 5 Jahren. --Roguemale 11:51, 27. Feb. 2012 (CET)

Sicherlich finden sich für die aktuellen Verjährungsfristen sinnvolle Erklärungen, jedoch schaue ich auf das Ganze aus Sicht der Opfer! Du hast Recht, die Verjährungsfristen sind an das zu erwartende Höchststrafmaß gekoppelt - möglicherweise sollte man auch daran arbeiten, und den Opferschutz in den Vordergrund stellen, unabhängig von der Beweisbarkeit nach vielen Jahren. (Benutzer:Wkb-Faxe)

  • wie soll nach mehr als 14 Jahren noch eine Tat BEWIESEN werden, bei der es naturgemäß nur Täter und Opfer gibt? Hier kann es dann nur Indizienprozesse geben, unsichere Glaubwürdigkeitsgutachten etc.

Wem wirklich mit 14 Unrecht geschah, hat 10 Jahre als Erwachsener für eine Anzeige bzw. ein Sich-Offenbaren gegenüber Personen des Vertrauens Zeit - das reicht.

  • DNS Tests kann man noch viel länger machen. Selbst die DNS von Dinosauriern kann man noch analysieren. Das ist also kein Argument mehr Michael Ceglar
    • Nur kann mit DNA-Tests bestenfalls eine Identität bewiesen werden, und keine Handlung; strafbar ist aber die Handlung und nicht eine Identität der Person--Roguemale 15:00, 20. Mär. 2012 (CET)
  • Mir ist die Argumentation noch nicht ganz schlüssig. Ich stimme zu, dass es sich um eine schwere Gewaltat handelt, aber davon kennt unsere Rechtssystem ein paar verschiedene. Warum sollte gerade diese gesondert behandelt werden und nicht z.B. auch der Vergewaltigungstatbestand? Allein aus Sicht der Opfer zu argumentieren halte ich weiterhin für sehr fragwürdig. Ich glaube nicht, dass wir ein Opferstraftrecht wollen. -- AndiPopp 17:38, 24. Feb. 2012 (CET)
  • Gerade die Vorgänge der Letzten Jahre im Bereich der Kirchen haben gezeigt, dass Opfer, die hochgradig traumatisiert sind und durch den Machtmißbrauch der Kirchen eingeschüchtert wurden, erst nach Jahrzehnten sich zu diesen Vorgängen äußern können. Selbst Opfer, die sich in ihrem religiösen Elternhaus oder bei anderen Klerikern in jungen Jahren geäußert haben, wurden durch Drohungen zum Schweigen gebracht, da man keine Skandale oder Konfrontation mit der Kirche wollte. Da hier große Institutionen, wie die Kirchen in der Vergangenheit an der Verschleierung von Straftaten beteiligt waren und auch heute noch ein Priester bei Mißbrauch, auch von Frauen, in der Regel nur mit einer Versetzung zu rechnen hat, bin ich auch für sehr lange Verjährungsfristen und ein Ordinations- oder ein Tätigkeitsverbot im Jugendbereich.PiratX
    • Die eine Gewaltstraftat gegen die Andere „auszuspielen“ finde ich problematisch und nicht zielführend. Mir persönlich geht es um Kinder- und Jugendschutz, denn gerade bei Kindern bedeutet eine solche Gewalterfahrung das Ende einer normalen kindgerechten Entwicklung, was für mich eine besondere „Schwere“ darstellt! Wkb-Faxe
      • Du missverstehst mich. Es geht nicht im geringsten darum eine Gewalttat gegen die andere auszuspielen. Aber du forderst hier eine Sonderbehandlung für einen bestimmten Straftatbestand mit Argumenten, die ohne weiteres auch auf andere anzuwenden sind. In diesem Fall musst du die Problematik der Verjährung auch allgemein in diesem Kontext erläutern. So wie es da steht ist das ganze genauso blinder Aktionismus wie die Netzsperren von Zenszursula. -- AndiPopp 11:23, 7. Mär. 2012 (CET)

Der Argumentation von PiratX schließe ich mich voll und ganz an! –DANKE - Wkb-Faxe

  • Das Argument "... Opferschutz in den Vordergrund stellen, unabhängig von der Beweisbarkeit nach vielen Jahren ..." von Wkb-Faxe bedeutet Einführung einer strafrechtliche Haftung ohne zureichenden Beweis, also eine Verurteilung auf bloßen Verdacht hin. Kindsmißbrauch ist de facto seit über 20 Jahren eines der seltensten Delikte überhaupt, seltener als Mord und Totschlag; gerade im Bereich Kindsmißbrauch verurteilen die Gerichte heute jedoch schon bei einer Beweislage, die noch vor 10 Jahren noch nicht einmal dazu ausgereicht hätte förmlich Anklage zu erheben. Wer die Polizeistatistiken vergleicht, der sieht schon zwischen 1967 und 1987 (also lange vor den Kampagnen gegen Kindsmißbrauch) eine stetige Abnahme der Häufigkeit dieses Delikts; nach 1993 hat sich die Häufigkeit auf einem so niedrigen Niveau stabilisiert, das man früher nie für möglich gehalten hatte. Was dagegen sehr wohl an Zahl zugenommen hat, das ist die Häufigkeit der "nicht substantiierbaren" Anzeigen, also der Anschuldigungen, für die sich auch bei größtem Verfolgungseifer noch nicht mal die Spur eines Anscheinsbeweises finden lässt. Wer wie ich in einem zuständigen Kripo-Komissariat (damals K 13 der KPI R) gearbeitet hat, der weiss aus Erfahrung, dass mindestens 30% aller entsprechenden Anschuldigungen auf Kindsmißbrauch etc. nachweislich falsch sind (Tatsache, die - weil nicht p.c. - polizeilich nicht erwähnt werden darf!). Schon mal gefragt, warum die Medien jetzt auf der Jagd nach Fällen aus den 80er Jahren sind? Ganz einfach: Alle anderen, auch nur halbwegs belegbaren Fälle sind medial schon 'verbraucht'; die FemiNazi-Kampangne 'Männer sind weil Mann schon Verbrecher' lässt sich sonst nicht aufrecht erhalten - und nur darum wird die Verlängerung der Verjährungsfristen gefordert, die in Deutschland eh' schon die längsten der Welt sind! Wirkliche Täter kommen dagegen vor allem aus dem Kreis der Pädagogen i.w.S.: Lehrer, Pfarrer, Jugend- und Sozialarbeiter (sowie "freiwillige Kinderschützer" selbst) stellen gut 3/4 aller wirklichen Täter; ein Tätigkeitsverbot für Pädagogen (i.w.S.) im Jugendbereich auch auf Verdacht wäre folglich sehr sinnvoll - denn das ist Gefahrenabwehr und nicht Strafverfolgung auf Verdacht. Am Rande sei noch erwähnt, dass in 70% aller echten Fälle von Kindsmißhandlung "der" Alleintäter eindeutig weiblichen Geschlechts ist, in 15% der Fälle ist eine Frau Mittäter, und bei 10% der Fälle kann man immerhin Anstiftung oder Beihilfe einer Frau nachweisen; nur in 5% aller Fälle von Kindsmißhandlung ist der Alleintäter ein Mann - doch davon sagen die FemiNazis natürlich nichts. --Roguemale 12:37, 27. Feb. 2012 (CET)

Zitat: "Wird ein Kind bereits im Säuglingsalter schwer missbraucht, beginnt die 20-jährige Verjährungsfrist erst nach 18 Jahren zu laufen. Der Täter kann folglich 38 Jahre belangt werden" - wie will man nach 37 Jahren hier einen Prozess führen??? Das ist doch absurd. Oder sollen hier Ergebnisse eines Tiefenpsychologen oder Hypnotiseurs vor Gericht zugelassen werden? Niemand kann sich an solche Erlebnisse in dem Alter erinnern - auch wenn sie wirklich traumatisch waren. Schon das zeigt die Absurdität der geltenden Regelung.