BE:Schiedsgericht/FAQ
Berliner Schiedsgericht: FAQ
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Fragen & Antworten
Wie gehen wir mit Anfragen um?
Anfragen werden an alle Mitglieder des Gerichts weitergeleitet. Es wird ein Aktenzeichen vergeben, und der Empfang der Anfrage unter Angabe des Aktenzeichens bestätigt. Dann wird die Anfrage schnellstmöglich bearbeitet.
Wie wird die Arbeit des Schiedsgerichts dokumentiert?
Alle Beschlüsse werden unter Angabe des Aktenzeichens und des Verfahrensstatus auf einer zentralen Liste veröffentlicht, um der Verpflichtung gemäß §15 Abs.1 SGO nachzukommen.
Bei öffentlichen Verfahren können weiterführende Informationen veröffentlicht werden.
Warum ist die Mailingliste des Berliner Schiedsgerichts geschlossen?
In §2 Abs. 3 SGO heißt es:
- (3) Während eines Verfahrens haben Richter ihre Arbeit außerhalb des Richtergremiums nicht zu kommentieren.
- Mit der Annahme ihres Amtes verpflichten sich die Mitglieder der Gerichte, alle Vorgänge, die ihnen in dieser Eigenschaft bekannt werden, vertraulich zu behandeln, soweit diese Ordnung nicht etwas anderes vorschreibt.
Dies wäre mit einer offenen Liste nicht zu vereinbaren