BE:Gebietsversammlungen/Friedrichshain-Kreuzberg/Antragsportal/GVFK2012.3 007 Bezirksliquidsystem folgt keiner GO
AntragsnummerGVFK2012.3 007 Erstellungsdatum26.10.2012 AntragstitelFeststellung, dass das Bezirksliquid keiner Geschäftsordnung (GO) folgt AntragstellerAntragstextDie Gebietsversammlung Friedrichshain-Kreuzberg möge das Folgende beschließen: Die Gebietsversammlung Friedrichshain-Kreuzberg (GV) fordert die Bezirks-LiquidFeedback-Beauftragten auf, die auf der zweiten Landesmitgliederversammlung 2012 (LMVB 2012.2) beschlossene "Geschäftsordnung (GO) für Plattformen zur Willensbildung lt. § 11 der Satzung der Piratenpartei Deutschland Berlin" einschließlich zukünftiger Änderungen an dieser GO nicht für das LiquidFeedback-System im Bezirk zu berücksichtigen, solange aus der Landessatzung keine klare Grundlage für eine solche GO ableitbar ist. AnmerkungenEs kann bezweifelt werden, ob in § 11 LIQUID DEMOCRACY der Landessatzung der Piratenpartei tatsächlich eine Plattform zur Willensbildung beschrieben wird, wie sie die auf der LMVB 2012.2 beschlossene GO zu regeln beabsichtigt. Vielmehr wird der Landesverband der Piratenpartei im ersten Absatz des entsprechenden Paragrafen nur auf das "Konzept der Liquid Democracy zur Willensbildung über das Internet" verpflichtet, wofür eine Software zu betreiben ist. Insbesondere im Absatz 4 dieses Paragrafen wird ausdrücklich klargestellt, dass das "Liquid-Democracy-System zur Einholung von Empfehlungen zur Grundlage" von Organbeschlüssen dient. Auch nach § 6 unserer Satzung hat das Liquidsystem keinen Partei-Organ-Status und ist auch nicht geschäftsfähig. Auch daraus kann abgeleitet werden, dass das in § 11 unserer Satzung beschriebene Liquidsystem kein Prozess, Gremium oder Organ beschreibt, das geschäftsfähig ist und durch eine Geschäftsordnung im üblichen Sinn zu regeln ist! Die Umdeutung ohne Satzungsänderung des Liquidsystems von einem System zur Einholung von Empfehlungen hin zu einer Plattform zur Willensbildung unter Beimengung Vorgaben an die Bezirke sollte abgelehnt werden. Eine genauere Ausführung des Gedankenganges befindet sich hier. KonkurrenzanträgeDas Bezirks-LiquidFeedback-System erhält folgende Geschäftsordnung Ergebniszurückgezogen |