Antrag:Bundesparteitag 2024.1/Antragsportal/SÄA001
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA001 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt B„Satzungsabschnitt B“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | Manchmal ist der KV-Vorstand weg und die Bank rückt das Geld nicht raus, weil das Prozedere in der Satzung nicht geregelt ist. Das lässt sich hiermit verhindern. |
Schlagworte | Auflösung Orts- oder Kreisverbände |
Datum der letzten Änderung | 14.09.2024 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelAuflösung von Gliederungen AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, den Abschnitt B: Finanzordnung der Satzung wie folgt zu ergänzen: NEU einfügen AntragsbegründungIn den letzten Jahren ist es zu erheblichen Problemen mit der Verwendung von Restmitteln nach Auflösung von Kreisverbänden gekommen, da noch vorhandene Finanzmittel von Banken nicht automatisch der übergeordneten Gliederung zur Verfügung gestellt werden und damit de facto der Partei für die ordnungsgemäße Mittelverwendung im Rahmen der politischen Willensbildung entzogen werden. Um dies zu vermeiden und eine Grundlage zu schaffen, nach der die Mittel aufgelöster Verbände der Piratenpartei zufließen und nicht auf unzugänglichen Bankkonten verbleiben, wird empfohlen, die Satzung entsprechend zu ergänzen. Diskussion
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