Antrag Diskussion:Bundesparteitag 2024.1/Antragsportal/SÄA001
Ich würde das nicht in der Finanzordnung, sondern in § 13 Auflösung und Verschmelzung einsortieren. Desweiteren würde ich es eindeutiger formulieren:
"Bei Auflösung einer Gliederung fließt das gesamte Vermögen der aufgelösten Gliederung einschließlich aller liquiden Mittel und Sachwerte sowie alle Verbindlichkeiten der jeweils nächsthöheren Gliederung zu. Für die Abwicklung ist der Schatzmeister der jeweils höheren Gliederung zuständig. Der scheidende Vorstand der aufgelösten Gliederung ist verpflichtet, diesen Prozess zu unterstützen."
Der letzte Satz soll verhindern, dass wer immer im aufgelösten KV zugriffsberechtigt für das Bankkonto war, sich zurücklehnt und durch Passivität verhindert, dass das Konto übertragen wird. (M. Langer, MID 13925)