Antrag:Bundesparteitag 2019.1/Antragsportal/SO002
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2019.1. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SO002 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Antragstyp | Sonstiger Antrag |
Antragsgruppe | Parteiinternes |
Zusammenfassung des Antrags | Einführung der Ehrenordnung als Satzungsbeiordnung zu SÄA010 |
Schlagworte | Ehrung, Ehrenordnung, Satzungsänderung |
Datum der letzten Änderung | 15.03.2019 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelEhrenordnung zu SÄA010 AntragstextSofern mit SÄA10 die Satzungsänderung zur Einführung einer Ehrenordnung angenommen wurde, möge der Bundesparteitag die nachfolgende Ehrenordnung als Satzungsbeiordnung beschließen. Sofern die Ehrenordnung nicht als Ganzes angenommen wird, sollen die einzelnen Paragraphen modular abgestimmt werden. Bei Nichtannahme von SÄA010 gilt dieser Antrag als zurückgezogen.
Ehrenordnung§1 Allgemeines1.1 Die nachfolgende Ehrenordnung regelt im Einzelnen die Ehrungen und Würdigungen von Parteimitgliedern durch die Piratenpartei. 1.2 Dem Bundesvorstand wird die Aufgabe übertragen, langjährige Mitgliedschaft, ehrenamtliche Tätigkeit im und für die Partei, hervorragende politische Leistungen sowie wichtige persönliche Anlässe der Mitglieder in angemessener Form zu würdigen. 1.3 Soweit die Ehrungen nicht automatisch festgelegt sind, entscheiden über die Vorschläge der Bundesvorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. 1.4 Alle ausgesprochene Ehrungen werden in der Mitgliederkartei der Piratenpartei Deutschland festgehalten. Ein dafür zuständiges Vorstandsmitglied wird innerhalb des Vorstands bestimmt. § 2 - Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft2.1 Das Mitglied erhält eine Ehrung nach
2.2 Über die Ausgestaltung der Ehrung entscheidet der Bundesvorstand. 2.3 Die Ehrungen werden vom Bundesvorstand oder dem zuständigen Landesvorstand in einer Mitgliederversammlung oder bei einem sonstigen würdigen Anlass vorgenommen. § 3 - Ehrungen für herausragende Verdienste3.1 Für herausragende Verdienste in der und für die Partei kann ein Mitglied mit der Ehrennadel der Piratenpartei Deutschland geehrt werden. 3.2 Die Ehrennadel kann in den folgenden drei Stufen verliehen werden:
Silber und Gold können nur an Mitglieder verliehen werden, die bereits mit der vorherigen Stufe geehrt wurden. 3.3 Mitglieder, die mit der goldenen Ehrennadel ausgezeichnet werden, werden zu Ehrenmitgliedern ernannt. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. 3.4 Über die Ehrung entscheidet der Bundesvorstand. 3.5 Das Vorschlagsrecht für die Ehrungen nach § 3.1 steht jedem Mitglied zu. 3.6 Im Falle von besondere herausragende Verdiensten kann die Ehrennadel in Gold auch direkt verliehen werden. 3.7 Die Ehrennadel kann in Ausnahmefällen auch an Nicht-Mitglieder und auch posthum verliehen werden. 3.8 Für besondere herausragende Verdienste innerhalb des Bundesvorstandes kann ehemaliges Mitglied des Bundesvorstands, welches mindestens drei Jahre ein Amt bekleidet hat, zum Ehrenvorstand ernannt werden. Das Mitglied erhält eine Ehrenurkunde. Ehrenvorstände sind beitragsfrei. 3.9 Über Fälle gemäß den Punkten 3.6, 3.7 und 3.8 entscheidet auf Antrag des Bundesvorstandes der Bundesparteitag. 3.10 Die Ehrungen werden vom Bundesvorstand in einer Mitgliederversammlung mindestens auf Landesebene oder bei einem sonstigen würdigen Anlass vorgenommen. 3.11 Träger der Ehrennadel sowie Ehrenvorstände werden auf der Webseite der Bundespartei veröffentlicht, sofern sie dem nicht widersprechen. § 4 Todesfälle4.1 Vorstandsmitglieder sowie Ehrenmitglieder 4.2 Vorsitzende, Ehrenvorstände und Träger der goldenen Ehrennadel 4.3 Ehemalige und amtierende Vorstandsmitglieder, Ehrenmitglieder sowie Träger der goldenen Ehrennadel, werden zudem auf der Webseite der zuständigen Untergliederung, der Homepage des Landesverbandes sowie im Falle des Todes von Ehrenmitgliedern, ehemaligen und amtierenden Mitgliedern des Bundesvorstands sowie Trägern der goldenen Ehrennadel zudem auf der Bundeshomepage durch einen Nachruf gewürdigt. AntragsbegründungDiese Ehrenordnung regelt das weitere Vorgehen für die Anwendungsfälle der Satzungsänderung aus SÄA010. Wenn schon Ehrung, dann bitte richtig. Diskussion
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