Antrag:Bundesparteitag 2019.1/Antragsportal/SÄA010
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA010 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - neuer § |
Zusammenfassung des Antrags | Mit einem neuen Paragraphen soll eine Ehrenordnung der Piratenpartei eingeführt werden. |
Schlagworte | Ehrung, Ehrenordnung, Ehrenmitgliedschaft |
Datum der letzten Änderung | 29.03.2019 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelEinführung einer Ehrenordnung AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, den nachfolgenden Text am Ende von Abschnitt A der Bundessatzung als neuen Paragraphen einzufügen und die zugehörige Ehrenordnung (siehe SO002) als Satzungsbeiordnung zu beschließen. Satzungsänderung und Satzungsbeiordnung sollen in zeitlichem Zusammenhang behandelt und beschlossen werden. Ehrenordnung1.1 Die Piratenpartei Deutschland würdigt sowohl Verdienste als auch langjährige Mitgliedschaften seiner Mitglieder durch besondere Ehrungen. 1.2 Das Nähere regelt die Ehrenordnung. AntragsbegründungWenn schon Ehrungen in Form einer Ehrenmitgliedschaft eingeführt werden sollen, dann bitte richtg. Daher wird vorgeschlagen, als neuen Paragraphen mit fortlaufender Nummer am Ende der Bundessatzung eine Ehrenordnung einzuführen. Dieser Antrag umgeht die Problematik des SÄA002, dass die Mitgliedschaft mit dem Tod endet. Außerdem erlaubt er Menschen noch zu Lebzeiten zu ehren. Die Ehrenordnung in Form einer Satzungsbeiordnung wird direkt im Nachgang zu diesem Antrag behandelt und damit eingeführt. Diskussion
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