Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/SÄA041

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA041
Einreichungsdatum
Antragsteller

Nutella

Mitantragsteller
  • monges
  • Silke Suck
  • Nyarla
  • Manuel Wüst
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - neuer §
Zusammenfassung des Antrags Streichung von § 16, Abschnitt A
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 01.11.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Streichung von § 16

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen: § 16 des Abschnitts A der Bundessatzung wird gestrichen.

Antragsbegründung

Begründung: tl;dr: Der Basisentscheid löst nicht die Probleme, die derzeit mit Bundesparteitagen bestehen, sondern bietet nur eine Scheinlösung dafür.

Der § 16 der Bundessatzung regelt den sogenannten Basisentscheid (Online). Dieser soll eigentlich den Bundesparteitag durch Entscheidungen entlasten, die außerhalb des BPT getroffen werden können und die ansonsten auf dem BPT zu viel Zeit einnehmen, so dass die Zeit für andere wichtige Themen und Debatten fehlt. Dabei handelt es sich hauptsächlich um drei Themen:

- Satzungsänderungen

- Wahl- und Grundsatzprogrammbeschlüsse

- Personenwahlen

Diese drei Themen kann der Basisentscheid auf Grund der Regelungen des PartG nicht beschließen, weder in seiner online- noch in der offline-Variante. Deshalb sieht § 16 dafür nur Meinungsumfragen vor, die anschließend vom BPT wiederum bestätigt werden müssen. Die Situation ist also genau die gleiche wie bisher schon mit dem Liquid. Auch dort haben Meinungsumfragen nicht dazu beigetragen, dass der BPT sich nach dem Ergebnis richtet und dementsprechend zu großen Debatten geführt. Eine Entlastung des BPT gab es damit nicht. Der Basisentscheid führt damit zu keiner Entlastung des BPT, geht an den vorhandenen Problemen vorbei und behindert damit die mögliche und gewünschte Neugestaltung der Bundesparteitage.

Der Basisentscheid kann Positionspapiere beschließen und nicht-geheime Personenwahlen durchführen. Das erstere findet auf den BPTs nicht in nennenswertem Umfang statt, der Basisentscheid hätte in Neumarkt genau eine Abstimmung übernehmen können. Auf den vorherigen BPTs hätte es nicht wesentlich besser ausgesehen, die meisten Positionspapiere, die auf BPTs abgestimmt wurden, waren gescheiterte Programmanträge.

Nicht-geheime Personenwahlen wie Rechnungs- und Kassenprüfer nehmen praktisch keine Zeit des BPT in Anspruch. Außerdem ist gerade bei solchen Positionen ein persönlicher Eindruck der zu wählenden Person wichtig.

Dafür wird der Basisentscheid durch die Verwaltung der Anträge erhebliche Personenkapazitäten binden, die dafür die Macht über die Abstimmungen erhalten, ohne dass es dafür einen zwingenden Grund gibt. Diese Personen bestimmen, welche Anträge wann und wie abgestimmt werden, ohne dass der Antragsteller oder andere Mitglieder darauf einen Einfluss hätten. Sie haben also eine weit größere Macht als es derzeit die Versammlungsleitung und Antragskommission bei BPTs haben.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

SÄA004, X009, X010, X011