Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA394

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA394
Einreichungsdatum
Antragsteller

Piratenschlumpf

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Wirtschaft und Finanzen
Zusammenfassung des Antrags Geeignete Maßnahme in Form eines Zweistufenmodells zur Entlastung aller Bürger aufgrund stetig steigender Stromkosten
Schlagworte EEG, Strom, Strompreis, Energiekosten, zweite Miete, Bürgerentlastung, Liste befreiter Unternehmen, ermäßigter Mehrwertsteuer-Satz, Steuern, Warenkatalog, Entlastung
Datum der letzten Änderung 27.01.2017
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Entlastung privater Haushalte aufgrund steigender Stromkosten durch reduzierten Mehrwertsteuersatz

Antragstext

Es wird beantragt, im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 an geeigneter Stelle Folgendes zu den Themenfeldern Wirtschaft und Finanzen / Energie einzufügen:

Stetig steigende Energiekosten werden zu einer unverhältnismäßigen Belastung für die privaten Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland führen. Weitere Preissteigerungen für Strom und Gas sind zu erwarten. Die Piratenpartei Deutschland fordert daher eine angemessene Entlastung der privaten Haushalte bei gleichzeitiger Förderung erneuerbarer Energien. Die Entlastung soll durch folgende zwei Maßnahmen vorgenommen werden:

1. Überprüfung der Ausnahmen für Firmen von der EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz)

2. Strom soll nur noch mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz besteuert werden, d.h. mit 7% statt 19%.

Antragsbegründung

Dieser Antrag versteht sich als konkurrierenden Antrag zu PA380, der über die Abzugsfähigkeit von der Lohn-/Einkommenssteuer entlasten möchte.

(Erster Teil kopiert aus PA380: Die Bundesregierung hat mit der am 1.1.2012 in Kraft getretenen EEG Novelle wesentlich mehr Betriebe als bisher von der Umlagezahlung befreit. In der Folge werden alle übrigen Verbraucher umso stärker mit Unterstützungszahlungen für Großbetriebe über die EEG-Umlage belastet - die Kleinverbraucher müssen also für die Kosten aufkommen, die die zusätzlich befreiten Unternehmen einsparen. Das Ziel der Maßnahme hatte ursprüngliche einmal darin bestanden, die Wettbewerbsfähigkeit der Großindustrie auf internationalen Märkten zu stärken. Einige der jetzt zusätzlich entlasteten Unternehmen agieren jedoch auch auf dem deutschen Markt und erhalten durch die EEG-Novelle einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber kleineren Unternehmen, die nicht von der EEG-Umlage befreit sind. Das führt zu negativen Verteilungseffekten und einer Verzerrung des Wettbewerbs.

Die steigenden Nebenkosten entwickeln sich zunehmend zu einer "zweiten Miete". Weltweit sind die Energiekosten fast nirgends so hoch wie in Deutschland. Die großen Energieanbieter nutzen ihre Oligopol-Stellung aus. Die Piratenpartei Deutschland möchte die privaten Haushalte hier entlasten. Gerade Empfänger von Transferleistungen und Familien trifft die "zweite Miete" besonders schmerzhaft. Ende Kopie aus PA380)

Begründung Zweiter Teil: Der ermäßigte Mehrwertsteuer-Satz wird hauptsächlich auf Produkte des Grundbedarfs wie Nahrungsmittel angewendet. Im 21. Jahrhundert ist Strom genauso wie Nahrungsmittel, Bildung etc. inzwischen als Grundbedarf anzusehen und sollte daher auch nur ermäßigt besteuert werden. Die reduzierte Besteuerung mindert die Stromrechnung für alle privaten Verbraucher (nicht für Unternehmen!) unabhängig von ihrer Lohn-/Einkommensteuer um 10,08% der Bruttostromkosten.

Von PA380 profitieren dagegen nur Bürger mit einem zu versteuerndes Einkommen über dem Einkommensteuer-Grundfreibetrag von EUR 8.004 (§ 52 Abs. 41 Satz 1 EStG, ab 2013 voraussichtlich EUR 8.352). Dies trifft auf viele Rentner, Studenten, Geringverdiener und Transferleistungsempfänger nicht zu. Auch muß der Bürger bei PA380 aktiv tätig werden, d.h. seine Steuererklärung inkl. Stromrechnung einreichen. Der reduzierte MwSt-Satz dagegen wirkt direkt, unmittelbar automatisch und für alle.

Die Regelung ist einfach und unbürokratisch umsetztbar, Aufwand entsteht im wesentlichen nur bei der Rechnungserstellung in den Stromkonzernen.

Anmerkung

Dieser Antrag definiert "Strom" als ermäßigungswürdigen Grundbedarf. Damit steht er in einem Spannungsverhältnis zu PA274 "Beibehaltung des ermäßigten Umsatzsteuer-Satzes - Einberufung einer ständigen Kommission".

Die Versammlung möge die Verflechtung der Anträge berücksichtigen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge