Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA380
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA380 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Wirtschaft und Finanzen |
Zusammenfassung des Antrags | Geeignete Maßnahme in Form eines Dreistufenmodells zur Entlastung aller Bürger aufgrund stetig steigender Energiekosten |
Schlagworte | EEG, Strompreise, steigende Energiekosten, zweite Miete, Bürgerentlastung, Liste befreiter Unternehmen |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelEntlastung privater Haushalte aufgrund stetig steigender Energiekosten AntragstextEs wird beantragt, im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 an geeigneter Stelle Folgendes zu den Themenfeldern Wirtschaft und Finanzen / Energie einzufügen: Stetig steigende Energiekosten werden zu einer unverhältnismäßigen Belastung für die privaten Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland führen. Weitere Preissteigerungen für Strom und Gas sind zu erwarten. Die Piratenpartei Deutschland fordert daher eine angemessene Entlastung der privaten Haushalte bei gleichzeitiger Förderung erneuerbarer Energien. Die Entlastung könnte beispielsweise durch folgendes Dreistufenmodell vorgenommen werden: Stufe 1: Entlastung der Transferleistungsempfänger Stufe 2: Überprüfung der von der Umlage befreiten Firmen Stufe 3: Steuerentlastung privater Haushalte. Sie erhalten die Möglichkeit, einen Anteil der durchschnittlichen Verbrauchskosten für Strom von der tariflichen Einkommenssteuer abzusetzen. AntragsbegründungDie Bundesregierung hat mit der am 1.1.2012 in Kraft getretenen EEG Novelle wesentlich mehr Betriebe als bisher von der Umlagezahlung befreit. In der Folge werden alle übrigen Verbraucher umso stärker mit Unterstützungszahlungen für Großbetriebe über die EEG-Umlage belastet - die Kleinverbraucher müssen also für die Kosten aufkommen, die die zusätzlich befreiten Unternehmen einsparen. Das Ziel der Maßnahme hatte ursprüngliche einmal darin bestanden, die Wettbewerbsfähigkeit der Großindustrie auf internationalen Märkten zu stärken. Einige der jetzt zusätzlich entlasteten Unternehmen agieren jedoch auch auf dem deutschen Markt und erhalten durch die EEG-Novelle einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber kleineren Unternehmen, die nicht von der EEG-Umlage befreit sind. Das führt zu negativen Verteilungseffekten und einer Verzerrung des Wettbewerbs. Die steigenden Nebenkosten entwickeln sich zunehmend zu einer "zweiten Miete". Weltweit sind die Energiekosten fast nirgends so hoch wie in Deutschland. Die großen Energieanbieter nutzen ihre Oligopol-Stellung aus. Die Piratenpartei Deutschland möchte die privaten Haushalte hier entlasten. Gerade Empfänger von Transferleistungen und Familien trifft die "zweite Miete" besonders schmerzhaft. Deshalb soll sich die Absetzbarkeit an der Anzahl der in einem Haushalt wohnenden Personen sowie am durchschnittlichen Verbrauch orientieren, den das Bundesamt für Statistik ermittelt hat. Wir wollen bezahlbare Energie für alle Menschen. Mit Blick auf die ökologische Zielsetzung möchten wir zudem die maximal absetzbaren Stromkosten deckeln. Damit wollen wir erreichen, dass die steuerliche Förderung nur den notwendigen Bedarf der Energieversorgung abdeckt, aber keine Luxusgüter wie etwa die Beheizung eines Gartenpools gefördert werden. Eine mögliche Förderung im Rahmen des §35 EStG hätte ebenfalls zur Folge, dass die Menschen mit einem hohen Steuersatz nicht stärker profitieren als Geringverdiener, anders als bei vielen anderen versteckten Subventionen und Steuererleichterungen. Ein Abzug direkt von der tariflichen Einkommensteuer (ähnlich § 35a EStG) stellt sicher, dass der persönliche Steuersatz bei dieser Variante keine Auswirkungen hat. Die hierdurch entstehenden Kosten und Mindereinnahmen für den Staat könnten beispielsweise durch eine moderate Erhöhung des steuerpflichtigen Anteils betrieblicher Dividenden (§ 3 Nr. 40 EStG) abgefedert werden. Diskussion
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