Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/P043

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer P043
Einreichungsdatum
Antragsteller

TurBor

Antragstyp Positionspapier
Antragsgruppe Innen- und Rechtspolitik
Zusammenfassung des Antrags Die Entscheidung über die Zulässigkeit von medizinischen Eingriffen an Kleinkindern soll auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Folgen geschehen, nicht auf Basis von ideologischer oder religiöser Motivation.
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 27.10.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Beschneidungsdebatte: einheitliche Regelung statt religiös motivierter Ausnahmen

Antragstext

Der Bundesparteitag möge folgenden Text als Positionspapier verabschieden:

Die Piratenpartei spricht sich gegen die Schaffung gesetzlicher Ausnahmen zugunsten religiös motivierter Beschneidungen aus. Dies würde das Recht auf freie Religionsausübung über das Kindeswohl und die körperliche Unversehrtheit stellen, was wir nicht akzeptabel finden. Zugleich ruft die Piratenpartei dazu auf, die Diskussion auf sachlicher, medizinisch und wissenschaftlich fundierter Ebene zu führen und chirurgische Eingriffe an Kleinkindern nach deren medizinischen Folgen und nicht nach deren Begründung (beispielsweise als religiöses Ritual) zu beurteilen. Dabei muss vom Einzelfall ausgehend begründet werden, ob ein Eingriff medizinisch vorteilhaft (z.B. Impfung), medizinisch unbedenklich oder medizinisch nicht akzeptabel (z.B. weibliche Beschneidung) ist. Medizinisch aus Sicht des Kindes vorteilhafte und unbedenkliche Eingriffe sollen dabei einheitlich nach Ermessen der Eltern erlaubt, nicht akzeptable Eingriffe einheitlich verboten werden.

Antragsbegründung

Ein säkularer Staat darf Körperverletzungen nicht aufgrund von religiösen oder sonstigen ideologisch motivierten Begründungen erlauben oder untersagen. Eine "Lex Beschneidung", wie von den im Bundestag vertretenen Parteien ins Gespräch gebracht, wäre ein fatales Signal, da hierbei die Religionsfreiheit der Eltern über die körperlichen Unversehrtheit der Kinder und deren Wohl gestellt würde. Es würde schwierig, sich, nachdem ein solches Gesetz einmal verabschiedet wäre, von anderen Praktiken, wie etwa der weiblichen Beschneidung, aber auch von Körperstrafen in der Erziehung ausreichend zu distanzieren. Gleichzeitig darf die Beschneidung nicht alleine deshalb abgelehnt werden, weil sie (in manchen Fällen) religiös motiviert ist. Es gibt durchaus Untersuchungen, die der Beschneidung Unbedenklichkeit attestieren oder positive gesundheitliche Effekte ausfindig machen.

Das Positionspapier zielt darauf ab, die Debatte weg vom Thema Religion, hin zu einer rein medizinischen Abwägung zu bewegen (mir ist durchaus bewusst dass diese Betrachtung bereits eine Abwägung zu Ungunsten von Religionen darstellt). Ich hege dabei die Vermutung, dass eine unter entsprechenden Bedingungen durchgeführte Beschneidung dabei durchaus im legalen Bereich bleiben könnte, während gleichzeitig eine klare Absage an andere, gefährlichere religiöse Praktiken erteilt wird und der Stellenwert der Religionsfreiheit im Vergleich zu anderen Grundwerten nicht überhöht wird.

Der Antrag sollte gemeinsam mit PA631 und PA633 behandelt werden.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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