Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA633

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

<- Zurück zum Antragsportal


Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA633
Einreichungsdatum
Antragsteller

AnnaLuese

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Gesundheit
Zusammenfassung des Antrags Gegen medizinisch nicht indizierte Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit von Minderjährigen
Schlagworte Beschneidung, Piercing, Tattoos, Kinder- und Jugendschutz
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Beschneidung, Piercing, Tattoos, Kinder- und Jugendschutz

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text im Bereich Gesundheitspolitik in das Wahlprogramm aufzunehmen:

Medizinisch nicht indizierte Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit von Minderjährigen wie Beschneidung, Stechen von Tattoos, Anbringen von Piercings oder Ohrlochstechen stellen Verstöße gegen die Menschenrechte, die UN-Kinderrechtskonvention und gegen Art.1 und Art.2 des Grundgesetzes dar. Das Erziehungsrecht der Eltern kann unter keinen Umständen medizinisch nicht indizierte Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit von Minderjährigen rechtfertigen. Aus diesen Gründen setzt sich die Piratenpartei für ein Verbot aller medizinisch nicht indizierten Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit von Minderjährigen ein.

Antragsbegründung

Die Debatte über die Beschneidung von Jungen, welche gemäß Urteil vom 7. Mai 2012 des Landgerichts Köln als Körperverletzung zu werten sei (LG Köln, AZ 151 Ns 169/11) lässt außer Acht, dass es auch andere Formen von Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit von Minderjährigen gibt, die eine vergleichbare Qualität haben. Dies sind beispielsweise auch das Stechen von Tattoos, das Anbringen von Piercings oder das Ohrlochstechen.

Abzugrenzen hiervon ist klar die "Beschneidung" von Mädchen, welche die teilweise oder vollständige Entfernung der Klitoris (wäre vergleichbar mit der Verstümmelung oder auch Entfernung der Eichel bei Jungen) oder des gesamten Genitals (teilweise oder vollständige Entfernung des Penis bei Jungen) beschreibt. Der [unzutreffende] Vergleich zwischen männlicher Beschneidung und weiblicher Genitalverstümmelung sollte daher auch nicht Teil einer Position der Piratenpartei sein. Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Weibliche_Genitalverst%C3%BCmmelung#Diskussionen_zu_den_Termini

Wer daher das Verbot der religiös begründeten Beschneidung von Jungen fordert, muss konsequenterweise auch andere Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit von Minderjährigen ablehnen, die auf kulturell bedingten Schönheitsidealen oder anderen gesellschaftlichen Ursachen beruhen und in den Auswirkungen einer Beschneidung der Vorhaut vergleichbar sind, da es für die Durchführung der Eingriffe mit Blick auf das Kindeswohl unerheblich ist, ob der Auslöser religiöser oder kultureller Natur ist.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge