AG parteinahe Stiftung/2012-12-11 - Protokoll AK Roadmap
ACHTUNG: Vorbereitet, inhalt im Pad
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Projektplan — Stiftungstreffen — Politische Stiftungen — Protokolle
Gründungsversammlung — Stiftungsangebote — Namensfindung — Satzungsentwürfe 1 — Satzungsentwürfe 2
Dies ist ein Protokoll und sollte nicht mehr verändert werden. Kleine Veränderungen wie Rechtschreibfehler, Layout-Anpassungen, etc. können natürlich weiterhin durchgeführt werden. Dieses Protokoll ist nicht maßgeblich, da es nicht unterschrieben ist. Hinweise auf Veränderung liefert die Versionsgeschichte. |
Sitzung 17.01.2013
Teilnehmer
- Lore Reß
- JensSeipenbusch
- Michael Schorn
- Werner Trapp
- Maik Hosang
- Benutzer: Beni
- Benutzer: Smutje
Tagesordnung
TOP1
Versammlungsleiter - gemeinsam Protokoll - alle
TOP2 Berichte Rechtsfragen - Satzungsfragen - ??
bitte eintragen:
- Muss die Vereinsgründung VOR der BTW2013 passieren?
TOP 2a konkrete Gründungsfragen
- nicht unbedingt aus rechtlichen Gründen, aber dennoch sinnvoll.
- ggf. erst im April wenn man es nach dem BPT macht ?
- Gründung in Berlin oder Umgebung, andere Stiftungen sind wohl dort ansässig, könnte vorteilhaft sein
- virtueller Termin: Gründung sei am 24.2.2013
- Problem Name der Stiftung? verschoben
- Gründungspersonal: zur Gründung notwendig sind nur 7 Personen, egal wieviele Gremien in der Satzung stehen
- Minimum 7 Personen, sinnvolle vielleicht maximal 20. Kandidaten aus dem bisherigen Kreis ruhig jetzt benennen zum Planen
- vorbereitet sollte auch sein, mindestens 3 Personen für den Vorstand im Blick haben
- in der zweiten Januarwoche zu einem Termin laden und bewerben, wo sich potentielle Kandidaten für Gründungsversammlung und Vorstand vorstellen können = 8.1. , Vorstellung auch per E-Mail möglich
- nach der Gründung sollen zügig die Landesverbände ihr Vorschlagsrecht ausüben, damit ein Verwaltungsrat gewählt werden kann
Top2 continued
- 3 Jahre Frist/Tätigkeitsnachweis für ausländische Projektfinanzierung?
- BMZ-Mittel: http://bengo.engagement-global.de/vor-dem-antrag.html 2. Punkt
- Gilt das auch für politische Stiftungen oder gelten hier andere Regelungen?
- Nein, das ist gesondert
- Auswirkungen des BVerfG Urteil 1983 Sorry, war wohl 1986
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv073001.html (nach unten scrollen)
- Grundsatzurteil auf Klage der GRÜNEN, konkretisiert Auflagen für die Akteure einer parteienahen Stiftung in Abgrenzung zur Partei
- Mittel erst ab erstem Wiedereinzug in ein Parlament?
- Urteile zu Stiftung der NPD in Sachsen http://www.taz.de/!39892/ ab 3. Absatz
- kann de facto passieren, ist aber keine gesetzlich festgelegte Regel
- Handlungsmöglichkeiten vor der Gründung (z.B. Verein i.G.)
- a) Haftung
- b) ggf eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten
- c) Vorraussetzungen und max Dauer dieser Vorgründungsphase
- keine, erst ab Gründung relevant. ort für verein: Suche von verantwortlichen: berlin oder anderer Standort
TOP 3 Aktualisierung der Timeline
http://piratenpad.de/p/Stiftungstreffen-Timeline
- virtueller Termin: Gründung sei am 24.2.2013
- es wird hinzugefügt: Personalfindung dritte Runde (für den Verein und seine Organe, s.o. Treffen am 10.1.2013)
Lore schreibt Blogpost zur Erläuterung der allgemeinen Mitgliedschaft und unserer Überlegungen dazu
TOP4 -nächstes Treffen
doch nicht am 10. sondern am 8.1.2013, wieder 19:30 Uhr, s. auch Punkt TOP 2a, Jens lädt ein
Sitzung endet um 20.58 Uhr.