AG Haushaltsabgabe

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Aktelle Statusinformationen und Aufruf

Eine grundlegende Auseinandersetzung über die neu eingeführte Haushaltsabgabe sollte als eigenständige Debatte geführt werden. Die bisherigen Erkenntnisse und "Versuchspositionen" aus den Kreis- und Landesverbänden sollten in dieser AG gebündelt und weiterentwickelt werden. Hiermit ergeht der Aufruf, diese AG wieder zu beleben als gemeinsames Instrument gegen das Ungleichgewicht im aktuellen Rundfunksystem. Kreis- und Landesverbände sind aufgerufen auf den Landesparteitagen sowie den Urnen Stellung zum Thema zu beziehen. (AWeiler)

Informationen

Diese Arbeitsgemeinschaft behandelt das Thema Rundfunkgebühren (GEZ) bzw. die kommende Haushaltsabgabe. --> AG Medien und Kultur

Wirkliche Position der Piraten zu diesem Thema

(Temuco) Wie stehen die Piraten wirklich zu diesem Thema? Wie erklärt sich folgendes in Verbindung mit den Wahlen in NRW? Wer hat uns verraten? Die NRW-Piraten – Wenn die Position der Piraten sich der der anderen Parteien "anpasst", kann man dieses Vorhaben samt Piraten gleich vergessen – so Leid es mir tut!

(AlexKramer) Diese AG hier soll dazu dienen, einen festend Standpunkt aller Piraten zu erarbeiten. Da müssen wir uns eben noch ein wenig durchboxen. Ich werde sehr bald die offizielle Gründung dieser AG beantragen um das Thema zu forcieren.

(Temuco) OK. Was heißt "sehr bald"? Die NRW-Wahlen stehen vor der Tür. Was sagen die Kollegen in NRW zu diesem Thema und insbesondere zu der Kritik? 2013 steht vor der Tür und wenn die NRW-Piraten sich für den ÖRR, die GEZ und die kommende Haushaltspauschale aussprechen sollten, werden sie einen großen Schaden für die Partei ausrichten. Ist denen das überhaupt klar? – Ich bitte um die offizielle Gründung der AG. Danke!

(AlexKramer) Versuche an diesem Wochenende (20. April +) die zuständigen Kanäle zu erreichen um die Gründung schneller durch zu bekommen. Ob es in Richtung NRW noch etwas zu bewirken gibt muss ich selbst noch herausfinden. Du hast natürlich recht, dass man in Richtung NRW noch etwas klären muss. Werde mich in diesen Tagen noch einmal intensiv damit befassen.


Ich bin nicht alleine mit meinen Beobachtungen – Die Nenafizierung der Piraten

(Temuco 09:31, 3. Mai 2012 (CEST) - auch im Pad nachzulesen)


http://www.heise.de/tp/artikel/36/36862/1.html

Bereits vor Wochen schrieb ich hier und auch in Facebook/Google+/Twitter über die wundersame Wandlung der Piraten, die sich immer mehr von ihren eigenen Kernthemen distanzieren, je mehr sie die Süße der Macht zu schmecken bekommen. Auch beim Thema öffentlich-rechtlicher Rundfunk vollzog die Partei eine 180-Grad-Wende, die man eindrucksvoll im Programm der NRW-Piraten nachlesen kann.

Diese Republik versaut sich von Tag zu Tag weiter und wird unaufhaltsam zu einem Bananenstaat, indem die staatlichen Medien und die Politik Hand an Hand gehen und sich nur noch in ihrem Paralleluniversum fernab irdischer Probleme befinden. Der Abstand zur realen Welt und schließlich zu uns Bürgern wird immer größer und der einzige Lichtblick – die Piratenpartei – ist in den Zog der Macht geraten und sie steuert bewusst nicht dagegen. Man will schließlich dazugehören...

Hier die eingangs erwähnten Berichte über die Piraten (Facebook):

https://www.facebook.com/GEZ.Boykott/posts/415260788502070

https://www.facebook.com/GEZ.Boykott/posts/366032433431792


(Temuco - auch im Pad nachzulesen) Ich beschäftige mich intensiv mit dem Thema ÖRR schon seit vielen Jahren. Ich kann nach der langen Zeit behaupten, dass eine immer kleiner werdende (immer noch) Mehrheit der Leute fest der Meinung ist, der ÖRR wäre in Ordnung und er müsse sein. Die meisten wollen sich nicht damit beschäftigen und zahlen lieber 18 EUR im Monat. Daher gibt es kaum Leute, die sich wirklich mit dem Thema auskennen und wenn ich die Position der Piraten z. B. in NRW betrachte, wird diese Erkenntnis nur noch bestärkt. Die Piraten übernehmen einfach die Bequeme Haltung aller anderen Parteien und wollen sich die Finger nicht verbrennen. Darüber hinaus sehe ich bei vielen Piraten eine gewisse Ignoranz diesem Thema Gegenüber und eine sehr ausgeprägte Lernresistenz – da haben einige Piraten aber sehr schnell von den anderen Parteien gelernt

Du siehst hier die vorgebrachten Argumente – die stellen eine sehr gute Grundlage zur Verfügung, um darauf weiter aufzubauen. Wenn ich unsere Argumente hier mit denen der Piraten in NRW vergleiche, dann dreht sich mir der Magen. Und wenn du es auch objektiv siehst, wirst auch merken, dass es sich um unterschiedliche Levels handelt – hier Sachwissen, drüben (NRW) bequeme Positionen. Oder wie du es ausdrückst: "Nicht tief genug" – dazu sage ich einfach: OBERFLÄCHLICH, BEQUEM und MUTLOS!

Ich würde mir etwas mehr Mut wünschen, um diese AG nach vorne zu bringen – worauf noch warten, wenn die Argumente auf unserer Seite sind?

(ANTHRAX) Also ich bin bereit mir die Finger zu verbrennen! Der Kampf gegen Haushaltsabgabe, GEZ und die"ÖRR" war für mich ein Hauptgrund bei den Piraten einzusteigen! Ich finde, wir sollten den NRW Piraten etwas Druck machen und eine Stellungnahme noch vor den Wahlen fordern!

--Viktor7 29. Apr. 2012 (CEST) Eine schöne Geschichte zum Schmunzeln - "Absage an die GEZ" http://flaschenpost.piratenpartei.de/2011/07/02/absage-an-die-gez/ "…Sollte die Haushaltsabgabe tatsächlich kommen, können Sie mir zukünftig Monat für Monat Fernsehgebühren abpressen. Und es ist egal, was Sie senden: ob Volksmusik, Wiederholungen, Zeichentrickfilme – selbst wenn Sie die Sender gleich abschalten: Die Einnahmen sind gesichert. Staatlich garantierte leistungslose Spätdekadenz sozusagen. Ein Fernseher kommt mir trotzdem nicht ins Haus; ich hätte Angst, in kurzer Zeit zu vertrotteln. …"

Doch, wo sind denn nun die NRW Piraten, die genau wie der Autor des Briefes, den Medienzwang der ö.-r. Sender nicht haben wollen? Spielen die Piraten bis nach der NRW-Wahl auf Zeit?

Status

in Gründung, Gründungsdokument wird erst eingereicht wenn absehbar ist, dass diese AG genügend Interessenten bekommt

    • WICHTIG **

Da sich hier doch in meiner längeren Abwesenheit etwas getan hat (was mich sehr freut..) die Frage: Wer ist hier nun noch immer aktiv? Dann wäre es eine Überlegung wert die AG offiziell zu gründen und die Gründungsphase hintersich zu lassen. Eventuell kommt dann noch einmal erneuter Schwung in diese Richtung. [AlexKramer]


(ANTHRAX) Ich bin aktiv, deswegen habe ich mich eingetragen. Das Thema ist keine Eintagsfliege für mich! Und ich denke das ich da für alle folgende spreche, die ich um Unterstützung gebeten habe! Danke an OP GEZ und online-boykott.de / gez-boykott.de für die Unterstützung!


(Temuco 14:00, 30. Apr. 2012 (CEST)) Wie geht es hier weiter? Es gibt Interessenten und sehr viel fundiertes Fachwissen, aber es geschieht nichts mehr. Soll man nicht etwa die NRW-Piraten bis nach der Wahl doch in Ruhe lassen? Nicht dass man nicht mehr zu Talkshows eingeladen wird, wenn man das Thema forciert? Die eine oder andere Statusmeldung wäre wirklich mehr als angebracht – schließlich haben hier viele Arbeit hineingesteckt.

AufschwungOst 19:58, 28. Jun. 2012 (CEST) Aha, endlich fündig geworden. Die Piraten haben eine -leider noch in Gründung befindliche- AG zum Thema. Da ich weder fernsehe noch Radio höre habe ich relativ spät von dieser skandalösen Haushaltspauschale -bzw. davon dass sie tatsächlich beschlossen wurde- erfahren. Ich sehe nicht im mindesten ein, dass ich für diesen aufgeblähten öffentlichen Rundfunk mit all seinen aufwendigen und vorwiegend der Massenverblödung dienenden Inhalten Geld zahlen soll. Es geht mir auch nicht nur um die 18Euro. Es geht darum, das Fernsehen nicht mit meinem Geld zu unterstützen, schon garnicht in diesem Umfang! Eigentlich ist es doch ein Kernthema der Piraten, dass man seine Informationsmedien frei wählen kann oder? Stattdessen soll jetzt jeder, der den ÖRR ablehnt auf Lebebnszeit eine Strafe von 17,98 euro im Monat sprich 215,76 im Jahr zahlen. Ich wundere mich etwas darüber, dass das Thema soweit hinten steht... Hatte gehofft die Piraten hätten schon eine Sammelklage vorm Bundesverfassungsgericht am Start, an der man sich beteiligen könnte.


(acro-pete) --Acro-pete 02:58, 17. Jan. 2013 (CET) ich verweigere die Rundfunkgebühren und begründe das mit Verfassungswidrigkeit.

Links dazu: http://www.piratenpartei-frankfurt.de/content/gez-widerspruch http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/interview-zu-gez-klage-der-rundfunkbeitrag-ist-rechtlich-fragwuerdig/7010336.html

Ich klage nicht. Ich warte bis ich verklagt werde. Die Beweislast liegt dann beim Kläger. wer Lust hat zu klagen - das Risiko ist minimal: (EUR 75,-) siehe Link: http://www.online-boykott.de/en/klagen-statt-zahlen

Je mehr Bürger mitmachen umso wirkungsvoller die Aktion.

Ich habe vor:

  1. ein vMB dazu zu beantragen (bundesweit) für/gegen ÖR
  2. eine koordinierte Aktion zu starten - Bürgerentscheid ob wir eine ÖR-Steuer wollen oder nicht.

Wäre schön die Aktion zusammen zu machen. AG- aus dem Koma holen? Was meint Ihr ?

Interessenten

Kommunikation/Koordination

PAD: http://piratenpad.de/haushaltsabgabe IRC: irc.freenode.org #piratenpartei-haushaltsabgabe

Aufgaben

  1. Sammeln von Fakten zur GEZ bzw. Rundfunkgebühren/Haushaltsabgabe
  2. Insbesondere über Einnahmen, Ausgaben, Verwaltungskosten
  3. Aufschlüsselung von Ausgaben der ÖR - insbesondere was die Vielzahl an ÖR Sender angeht
  4. Gegenvorschlag ausarbeiten
  5. Neudefinition des Begriffes "Grundversorgung" unter Berücksichtigung der heutigen Medienlandschaft (Internet, Privaten, Druckmedien) – Daraus den heutigen Bedarf an einer Grundversorgung und die Ausgestaltung und Größe des notwendigen Apparates ermitteln (heute ca. 100 Sender für ab 2013 10 Milliarden EUR jährlich).
  6. Gesellschaftliche Diskussion über das Thema anstoßen.
    1. Informationscampagne starten, um den Bürger richtig zu informieren.
    2. Gehören Unterhaltung, Sportereignisse usw. zu den Kernaufgaben des Staates?
    3. Prioritätendiskussion – Welchen Stellenwert hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk, dass man dafür so viel Geld ausgibt, während z. B. die Kernaufgaben des Staates nicht oder nur mangelhaft erfüllt werden (Bildung, Gesundheit, Alter, Soziales, Infrastrukturprojekte)?
  7. Mehrfachbelastung – Warum muss die Wirtschaft den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mitfinanzieren, wenn bereits jeder Haushalt rundfunkbeitragspflichtig ist?
  8. Du hast weitere Ideen?


Fragen/Antworten auf dem Piratenpad hinterlegt.

Was ist die Haushaltsabgabe?

Die Haushaltsabgabe soll 2013 die bisherigen Rundfunkgebührensätze ablösen! Grosse Änderung hierbei ist, das ab 2013 nicht mehr nach Anzahl oder Typ abgerechnet wird, sondern jeder Haushalt mit einer Pauschale belegt wird. Nach jetziger Kenntnis beläuft sich diese Pauschale auf 17,98€ / Monat. Die Frechheit dabei ist, das es ab 2013 keine Rolle mehr spielt welche oder ob sich überhaupt Geräte im Haushalt befinden!

Bisher von den Rundfunkgebühren befreiten Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen werden ab 2013 rundfunkbeitragspflichtig. Vorgesehen ist eine Belastung von einem Drittel de Rundfunkbeitrags (5,99 EUR im Monat).

Die Wirtschaft wird zusätzlich belastet, obwohl bereits jeder Haushalt rundfunkbeitragspflichtig ist. Wir wissen aber, dass die Wirtschaft diese Mehrkosten an den Konsumenten, also an uns weiterreichen wird. Damit werden wir einerseits direkt über die Haushaltsasbgabe und dann noch ein zweites Mal indirekt über verteuerte Produkte belastet – im statistischen Mittel wird jeder Bundesbürger mit 110 EUR pro Jahr belastet.

Weitere Hintergründe: http://online-boykott.de/de/unterschriftenaktion/begruendung

Wozu das alles?

Grundversorgung 1


Rundfunk:

In Deutschland besteht gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ein Grundversorgungsauftrag des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Öffentlich-rechtlichen Rundfunksender haben also nicht nur die Aufgabe, eventuelle Lücken zu schließen, die private Anbieter offen lassen, sondern müssen das ganze Spektrum von Fernseh- und Hörfunksendungen bieten. Die Interpretation, was unter diese Grundversorgung fällt, ist in hohem Maße umstritten und war Gegenstand mehrerer Verfahren vor dem BVerfG sowie europarechtlicher Kontroversen.

Quelle: Wikipedia


Grundversorgung 2


1986 vom Bundesverfassungsgericht in seinem »Niedersachsenurteil« geprägter und in den folgenden Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichts weiter erläuterter Begriff zur Beschreibung der Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Grundversorgung umfasst »die essentiellen Funktionen des Rundfunks für die demokratische Ordnung ebenso wie für das kulturelle Leben in der Bundesrepublik. Darin finden der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine besondere Eigenart ihre Rechtfertigung«. Grundversorgung ist eindeutig nicht als Minimalversorgung zu verstehen, sondern schließt die gesamten Programmangebote in den Bereichen Bildung, Information und Unterhaltung ein, bestätigt damit den umfassenden »klassische(n) Auftrag« der Rundfunkanstalten. Der Begriff der Grundversorgung ist zudem gegenständlich und zeitlich offen sowie dynamisch. Er ist damit eng gekoppelt an die – ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochene – Bestands- und Entwicklungsgarantie, nach der dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk alle programmlichen und technischen Weiterentwicklungsmöglichkeiten, insbesondere zur Erfüllung des Grundversorgungsauftrags, offen stehen.

Quelle: ABC der ARD | Stand: 29.10.2010


Mit diesem Text sieht ARD, ZDF und Co ihr Handeln und die Verschwendung von Milliarden Euro für gerechtfertigt !

WIR SEHEN DAS ANDERS !!!!

Rechtsprechung

Das ist eine typische deutsche Rechtsprechung, die als Freibrief verstanden werden muss. Hier werden dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine wirklichen Grenzen aufgezeigt, sondern genau das Gegenteil: Er darf alles, von der Bildung bis hin zur reinen Unterhaltung und dieser nicht näher definierte "Auftrag" ist zudem "dynamisch" wie auch gegenständlich und zeitlich offen. Als ob das nicht genug wäre, wird ihm eine Bestands- und Entwicklungsgarantie gewährt, nach der er alle programmlichen und technischen Weiterentwicklungsmöglichkeiten offen stehen.

Darf der Gesetzgeber überhaupt solche "Freischeine" ausstellen, die schließlich zu der heutigen Situation geführt haben, in der der öffentlich-rechtliche Rundfunk ab 2013 mit 10 Milliarden EUR finanziert werden muss? Diese Richter, die schon damals ein gewisses Alter hatten, konnten unmöglich die Entwicklung in der Informationstechnologie voraussehen, denn damals erblickten erst die ersten privaten Sender das Licht der Öffentlichkeit und das Internet – wie wir es kennen – war noch gar nicht erfunden. Ich würde gerne wissen, ob Gesetze, die unmöglich grundlegende Entwicklungen voraussehen konnten, trotzdem nichts an ihrer Gültigkeit verlieren, wenn die Welt sich entschieden verändert hat und die Rahmenbedingungen vollkommen anders sind.

Grundsätzliche Aspekte

Keine Vereinfachung der Gebührenerhebung

Eklatante Unklarheiten bei der Gebührenerhebung werden nicht beseitigt und führen zu noch größerer Datensammlung über jeden Bürger.

Unklar ist beispielsweise, wie die Zahlungsmodalitäten bei Wohngemeinschaften, größeren Gemeinschaftshaushalten sein sollen. Es ist absehbar, dass hier eine neue Spielwiese für Nachbarschaftsspäher und Hobby-Spione entsteht. Unschön ist, dass Vermieter gezwungen werden, Daten über ihre Mieter herauszugeben. Dienstliche PKW-Nutzung bleibt weiterhin ein Problemthema.

Der gigantische Umfang der seitens der GEZ angesammelten Daten wird weiter wachsen und zu datenschutzrechtlich problematischen, rasterartigen Fahndungen verführen. Denn die GEZ verwaltet schon heute 42 Mio. Teilnehmerkonten. Sie wird im neue Rundfunkrecht über Kompetenzen zur Datenerhebung verfügen, die nur mit dem Strafrecht vergleichbar sind.


Es darf nicht primär um die Vereinfachung der Gebührenerhebung gehen. Zunächst muss geklärt werden, was die "Grundversorgung" aus heutiger Sicht unter Einbeziehung der seit 1986 grundsätzlich veränderten politischen, technischen und kulturellen Rahmenbedingungen ist. Im Anschluss muss überprüft werden, ob es überhaupt noch eine Berechtigung für eine Grundversorgung gibt und wenn das Urteil positiv ausfällt, welchen Umfang soll diese Grundversorgung haben. Es müssen klare und nachvollziehbare Regeln und Grenzen aufgestellt werden, die den Umfang einer möglichen Grundversorgung klar und eindeutig definieren und begrenzen.

Wichtig bei all diesen Prozessen ist ein klarer und ständiger Informationsfluss, damit man sich jederzeit darüber informieren kann. Hier besteht nämlich durch die jahrzehntelange einseitige Gewichtung der Information über dieses Thema einen großen und schwierigen Informationsbedarf (böse gemeint, könnte man das Zensur, Indoktrination und Gehirnwäsche nennen).

Erst wenn Klarheit darüber besteht, ob man und wenn, in welchem Umfang man die "neue Grundversorgung" benötigt, steht das Problem deren Finanzierung zur Tagesordnung – vorher aber nicht, obwohl wir uns im Klaren sind, dass die sogenannte Haushaltspauschale (richtig: Rundfunkbeitrag) ungerecht und verfassungsmäßig äußerst bedenklich ist. Hier könnte man für 2013 parallel zu unseren Überlegungen entsprechende Klagen planen.

Ganz wichtig: Alle diese Prozesse müssen basisdemokratisch erfolgen. Die gesamte Bevölkerung – die Betroffenen – müssen an den Entscheidungsprozessen mitbeteiligt werden. Und auch nach einer Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darf es nie mehr dazu kommen, dass Ministerpräsidenten zusammen mit Interessenverbänden im obskuren Kämmerlein am Rücken der Betroffenen solche Gesetze, Verordnungen und "Verträge" beschließen. Daher sollte der neue öffentlich-rechtliche Rundfunk durch einen von der breiten Bevölkerung gewählten Rundfunkrat verwaltet werden.

Unsoziale Quasi-Kopfpauschale

Ein Geringverdiener, der etwa exakt den Hartz4-Satz bekommt, kann nicht befreit werden, ebensolches gilt für Empfänger anderer, z.B. Europäischer Beihilfen. Um es nochmal zu sagen: Künftig nützt es auch nichts, seine Geräte zu verschrotten, um überhaupt überleben zu können. Bezahlen müssen alle, die „wohnen“. Großzügig geht der neue Vertrag allerdings mit den Multimillionären um: Für ihre 30-Zimmer-Villa zahlen sie genauso viel, nämlich 17,98 Euro, wie ein vollkommen verarmter Mensch für seine 1-Zimmer-Dachgeschosswohnung. Für Gutverdiener macht der Rundfunkbeitrag kaum 1 Promille ihres Medienbudgets aus, für Geringverdiener sind 17,98 Euro möglicherweise schon mehr, als sie sich überhaupt für Medien leisten können. Für selbstausgesuchte Medien, wie etwa Bücher, CDs, Weiterbildung bleibt nichts mehr übrig. Für Familien muss da schon mal die Klassenreise ausfallen, weil ja erst die Haushaltsabgabe beglichen werden muss. Geringverdiener sind die Verlierer dieses neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV).

Um es prägnant zu sagen: Die Haushalts-Abgabe ist - für Single-Haushalte - eine KOPF-Pauschale. Noch schlimmer für Familien: Sie werden Einkommensunabhängig belastet. Das ist mit Sozialsstaatsprinzipien gar nicht vereinbar.

Grundversorgung

Die Diskussion über Sinn und Wichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seine "Grundversorgung" wird mit dem neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV)abgewürgt: Im Zeitalter immer schnellerer Veränderungen in der Medienlandschaft ist ein Diskurs über Sinn, Zweck und Zielrichtung öffentlich finanzierter Medien um so wichtiger. Es muss darum gehen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk an neue Herausforderungen anzupassen, ihn zielgerichteter und eventuelle journalistisch unabhängiger zu gestalten. Das Internet hat die Medienlandschaft und die Informationswege nachhaltig verändert und erfordert erneutes Nachdenken und Modellierung von Informationskanälen und -strukturen.

Hier ist zu fragen, inwieweit in einem multimedialen System Unterhaltungsformate öffentlich finanziert werden sollen. Es muss dazu eine öffentliche Debatte geführt werden. Dies wurde aber vollständig verpasst - lediglich eine unsägliche Finanzierung eines Uralt-Dinosaurier-Systems wurde auf unsozialste Art festgelegt.

Konkret wäre zu fragen, warum typsiche Unterhaltungsformate (Wetten, dass ... usw) zur demokratischen Grundversorgung zählen sollen? Warum soll der Gebührenzahler, z.B. die alleinerziehende Krankenschwester, die Promigehälter von Gottschalk & Co finanzieren.

Konkret wäre zu fragen, warum Sportübertragungen und Bietergefechte um Übertragungsrechte vom Gebührenzahler zu bezahlen sind?

Generell wäre zu fragen, ob sinnvollerweise die Grundversorungung konkreter benannt werden sollte? Indem man z.B. Nachrichtensendungen, Dokumentationen, investigativen Journalismus und politische Live-Übetragungen konkret "zur Grundversorgung gehörig" benennt - und alles andere nicht? Mit dieser Eingrenzung der "Grundversorgung" könnte man höhere Qualität und zugleich viel niedrigere Kosten des Öffentlichen Rundfunks realisieren - und somit wäre eine Umstellung der Finanzierung - z.B. über den Bundes- oder EU-Haushalt - leicht möglich.


Grundversorgung im 21. Jahrhundert

Grundversorgung – Was bedeutet dieser Begriff heute? Die Beantwortung dieser berechtigten Frage ist für die weitere Betrachtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von essentieller Natur. Dazu sollte man einen Rückblick auf die zweite Mitte das letzten Jahrtausends wagen: Deutschland war für den schlimmsten Krieg aller Zeiten verantwortlich und die ganze Welt blickte auf uns. Nie wieder sollte etwas derartiges von uns ausgehen, daher musste der bis dahin vom politischen Einfluss stark geprägte Rundfunk auf andere Füße gestellt werden. Um die Wahrung der politischen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit zu garantieren, war damals ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk notwendig.

Diese Notwendigkeit war auch damit begründet, dass es keinen Gegenpol zum damaligen Rundfunk gab: Nur wenige Sender bevölkerten die Rundfunklandschaft und diese waren gleichzeitig die einzigen Medien, die die Macht besaßen, es bis ins Wohnzimmer jedes einzelnen zu schaffen – eine ungeheure und gefährliche Medienmacht, wenn diese falsch eingesetzt würde. Daher war die Idee einer unabhängigen Grundversorgung aus damaliger Sicht auch richtig.

Zusätzlich war die Welt damals in zwei geteilt und sie befand sich inmitten des kalten Krieges. Man brauchte ein Medium für die Koordinierung im Falle einer reellen Bedrohung – aus dem Osten – und für die "Richtigstellung" der vom Ost-Funk ausgestrahlten Nachrichten und "Propaganda". Sicher wollte man damit selbst mit eigener Propaganda zurückschlagen.

Das alles ist aber Geschichte und man kann nicht mehr im Ernst damit argumentieren, dass ohne eine vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk gewährleistete Grundversorgung unsere Demokratie und westliche Lebensart irgendwie in Gefahr geraten könnte. Um die Wahrheit zu sagen, ist zurzeit gerade das Gegenteil richtig. Der außer Kontrolle geratene öffentliche-rechtliche Rundfunk ist so mächtig und allgegenwärtig geworden, dass er bereits heute Meinungen Erzeugt und diese in die gewünschte Richtung lenkt. Kritik wird bereits heute nachweislich mit Zensur abgewehrt, was eine sehr Besorgnis erregende Entwicklung darstellt. Man muss sich vergegenwärtigen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk mehr Geld einnimmt als das Bruttoinlandsprodukt mancher Staaten auf dieser Erde – ein Staat im Staate.

Politisch hat sich Deutschland so weit entwickelt, dass eine Kontrolle der Medien wie vor über 60 Jahren nicht notwendig ist. Das zeigen uns die privaten Fernseh- und Radiosender und noch eindrucksvoller die Druckmedien, die ganz ohne einen öffentlich-rechtlichen Gegenpol es zu den besten des Planeten geschafft haben. Auch das immer präsente Internet mit seinem unendlichen Angebot hat uns nicht geschadet, sondern die Medienlandschaft bereichert. In einer globalisierten Welt muss kein Mensch mehr Angst vor einem modernen Deutschland haben.

Technisch hat sich die Erde in den letzten 60 Jahren einige Male weiter gedreht. Wir verfügen heute über Kommunikationsmöglichkeiten, von denen unsere Großeltern nicht mal zu träumen wagten und wenn überhaupt nur in den Köpfen einiger Science-Fiction-Autoren für ihre Romane hätten entstehen können. Die größte Errungenschaft ist zweifelsohne das weltweit umspannende Internet, das heute jeden Menschen des Planeten vernetzt. Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht abzusehen, aber man kann bereits heute behaupten, dass die zentralisierten und starren Strukturen des letzten Jahrhunderts immer mehr an Bedeutung verlieren. Dazu zählen eindeutig das Fernsehen und der Hörfunk, aber auch die Druckmedien. Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht absehbar, aber man kann schon jetzt voraussagen, dass Radio und Fernsehen in ihrer ursprünglichen Form es schwer haben werden. Schließlich ist durch das Internet jeder Mensch gleichzeitig Konsument und Produzent. – Die Zeilen, die gerade auf meiner Tastatur entstehen, hätten vor 30 Jahren nie ein breites Publikum gefunden und daher wären Sie unter diesen Bedingungen wahrscheinlich nie entstanden, während mir heute und jetzt die ganze Welt zur Verfügung steht!

Kulturell hat sich Deutschland nach dem Krieg grundlegend geändert und weiterentwickelt. Wir sind eine bunte Gemeinschaft und noch mehr, sogar ein Einwanderungsland geworden. Abgesehen von wenigen Spinnern, die es leider auf der ganzen Welt gibt, sind wir ein offenes und tolerantes Volk – und wir sind auch stolz darauf. Wir sind stolz darauf, dass diese bunte Gesellschaft es schafft, die besten Produkte der Erde zu produzieren und in die ganze Welt zu exportieren. Wir schaffen nicht nur Produkte, sondern bei uns entsteht stetig neues Wissen. Wir sind auf der ganzen Welt geschätzt und willkommen. Wir sind lernhungrig und aufgeschlossen: Wo bleibt hier noch Platz für eine Grundversorgung durch einen allmächtigen und übergroßen öffentlich-rechtlichen Rundfunk?

Alle, ausnahmslos alle Gründe, die vor vielen Jahrzehnten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk begründeten, gibt es heute nicht mehr. Ganz im Gegenteil, der öffentlich-rechtliche Rundfunk selbst ist heute eine Bremse für die Weiterentwicklung der Demokratie. Seine Übergröße mit seiner gewaltigen Medienmacht bewirkt gerade das, was er in seiner Entstehung verhindern sollte. Abgesehen davon, wird er ab 2013 schätzungsweise 10 Milliarden EUR jährlich einnehmen – diese Unsummen wären aber in Bildung, soziale Absicherung und Infrastrukturprojekte besser investiert.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte zurückgefahren und auf ein Minimum reduziert werden:

  1. Die Abschaffung der Zwangsgebühren bzw. des Zwangsbeitrags ab 2013 zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
  2. Ein bundesweit kostenlos empfangbares Fernseh- und Radioprogramm für die Übermittlung von Nachrichten und Informationen und für die Koordinierung im Katastrophenfall, Finanzierung aus Steuermitteln.
  3. Deren Kontrolle sollte durch einen demokratisch gewählten Bürgerrundfunkrat erfolgen.
  4. Die Finanzierung der anderen öffentlich-rechtlichen Sender sollte ausschließlich durch Verschlüsselung, Werbung oder eine Mischung von beiden erfolgen.

Diese Reform hätte als zusätzliche Konsequenz die Auflösung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zur Folge.


Die wahren Gründe für die neue Haushaltspauschale und die Angst um den Einflussverlust auf die Medien

ARD/ZDF ahnen ihre Legitimationskrise, außerdem laufen ihnen die jungen Zuschauer in Scharen davon. Die Sorge den Einflussverlust durch die bröckelnde Finanzausstattung der ständig wachsenden ö.-r. Sender und die Angreifbarkeit in Karlsruhe durchziehen die gesamte Denkweise der direkten Nutznießer der ö.-r. Sender. Man brauch sich nur dieses Dokument durchzulesen http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA15-177.pdf [Quelle: Haupt- und Medienausschuss, 13. Sitzung (öffentlich) vom 7. April 2011, Landtag Nordrhein-Westfalen] um den Ausmaß zu erfassen.

Auch solche Auswüchse sind in dem Dokument zu finden: Hans Buchholz von der GEZ "…müssen vor allem die Vorgaben der Ministerpräsidenten berücksichtigt werden. Wir haben die Aufforderung, das Beitragsaufkommen um 1 % zu steigern. Das ist in den Reformberechnungen als Vorgabe der Ministerpräsidenten berücksichtigt. … [Seite 12 und 13]

Auf den Unterlagen auf deren die Ministerpräsidenten die Entscheidung zu dem neuen Gebührenmodell getroffen haben, soll gewarnt worden sein, dass bei der Beibehaltung des bisherigen Gebührenmodells Einnahmenrückgänge ins Haus stehen. Die Rundfunkanstalten sehen Ihre Geldquellen und Einfluss gefährdet und versuchen durch die Einspeisung der öffentlich-rechtlichen Sendungen ins Internet neue Gebührentatbestände für PCs, Laptops, Handys, Smartphones zu erfinden. Mit der Grundversorgung hat das nichts mehr gemeinsam.

Die Unmenge der ö.-r. Sender, ca. 23 TV, 78 x Radio und eine Unmenge von Internetseiten und einzelner Sendungsauftritte verursachen die finanziellen Probleme die zu der Haushaltspauschale führten. Jeder Sender/Intendant/Funktionär sieht seinen eigenen Vorteil (auch Machtzuwachs) bei der Vergrößerung seines Wirkungskreises/Einflusses. Die Allgemeinheit trägt die Kosten der zerstörerischen Ausbreitung. Bildhaft gesprochen: Zu viele Kühe auf der Weide führen unweigerlich zu Überweidung und der Zerstörung der Weide.

Die Gehälter (€/Jahr), die wir unter Zwang finanzieren, spitzen die Lage zu: Thomas Gruber BR 310.000, Monika Piel WDR 329.000, Markus Schächter ZDF 299.00, Lutz Ma***or NDR 286.000, … … Günter Jauch (mehrere Mio. pro Jahr) Thomas Gottschalk (mehrere Mio. pro Jahr) …

Die Finanzierungsprobleme, die Angst um den Einflussverlust auf die Medien, die Ausbreitung der ö.-r. Sender im Internet und die Unhaltbarkeit der PC-/Handy-Gebühr treibt die Landespolitiker zu Kompromissen und schließlich zu der Haushaltspauschale. Nach Einführung der Haushaltspauschale entfällt nämlich die PC-/Handy-Gebühr. [1] "… Das alles klingt versöhnlich. Ist die Vernunft nun über die deutschen Landespolitiker gekommen? Die Sorge um die private, wirklich freie Presse? Oder Mitleid mit den Gebührenzahlern? Ach was. Es ist viel simpler: Beck, Beckstein und Co haben schlicht Angst um ihren Einfluss auf die Medien. „Wir wollen keinen Streit mit Brüssel und keinen neuen Gang nach Karlsruhe“, sagte Hessens Ministerpräsident Roland Koch nach der Sitzung entwaffnend ehrlich. Denn im Vorfeld der Beratungen hatten sich gleich zwei EU-Kommissarinnen zu Wort gemeldet – Neelie Kroes (Wettbewerb) und Viviane Reding (Medien) – und die deutschen Landespolitiker gerüffelt: Die Damen forderten eine klare Definition für die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wettbewerbsverzerrungen durch Gebührengelder dürfe es nicht geben. Konkret sprach sich Kroes gegen einen „unfairen Wettbewerb mit Pressemedien“ aus. …"

Entscheidungsfreiheit / Rundfunkfreiheit

Ingo von Münch machte eine schöne Anmerkung bei der FAZ: "… Der Rundfunkbeitrag ist zu zahlen, nicht weil der Zahlungspflichtige Hörfunk hört oder Fernsehen sieht, sondern weil öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten existieren, die - für wen auch immer - Programme anbieten. ..."

Zur Demokratie gehört auch für jeden die Freiheit, sich für oder gegen den Empfang von Fernseh- oder Hörfunksendungen zu entscheiden, das gewünschte Fernseh- oder Hörfunkprogramm auszuwählen und die allgemein zugängliche Quelle Rundfunk zu empfangen (oder abzuschalten!) Dieses Recht, abzuschalten oder sich ganz aus dem ö.-r. Rundfunk zu verabschieden, darf nicht dadurch ausgehöhlt werden, dass hierfür trotz genereller Nichtnutzung oder Ablehnung Rundfunkbeiträge zwangsweise erhoben werden.

Zur Rundfunkfreiheit gehört nicht nur, irgendwelche Rundfunksendungen zu rezipieren, sondern auch, Rundfunksendungen bewusst auszuwählen und durch die Entscheidung für oder gegen bestimmte Programme mittelbar auch Einfluss auf die Gestaltung des Rundfunkprogramms zu nehmen, die schließlich vom Rundfunkbeitragsschuldner finanziert werden. Leider hat der deutsche Gesetzgeber anders als beispielsweise in den Niederlanden dem einzelnen Rundfunkbeitragsschuldner keine Möglichkeit eingeräumt, durch sein Empfangsverhalten die Programme der öffentlich rechtlichen Sender mitzugestalten.

Nachdem der einzelne Rundfunkbeitragsschuldner in Deutschland also keine Möglichkeit hat, auf das Programm und die Verwendung seiner Rundfunkbeiträge in dieser oder ähnlicher Weise Einfluss zu nehmen, muss ihm wenigstens die Möglichkeit bleiben, das Programmangebot des Rundfunks in seiner Gesamtheit abzulehnen, in der Hoffnung, dass dies immer mehr Bürger tun und die Rundfunkanstalten dann irgendwann ihr Programm entsprechend anders gestalten oder zumindest die Rundfunkbeiträge senken.

In der jetzigen Form ist, trotz einiger Lichtblicke, das Fernseh- und Rundfunkprogramm der öffentlich-rechtlichen und der privaten Rundfunkveranstalter zu schlecht und den über die Rundfunkbeiträge geforderten „Preis“ nicht wert.


Die Rundfunkabgabe – warum sie unhaltbar ist und warum der Öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland auf eine neue Grundlage gestellt werden sollte

(Auch hier nachzulesen: [2]--Temuco 15:31, 5. Mai 2012 (CEST))

Die Skandale und Probleme rund um den Öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland sind zahlreich: Veruntreuung von Mitteln, Betrug mit Manuskripten, Betrug mit (Schein-)Produktionsfirmen, astronomische Moderatoren-Gehälter, Gerüchte um eine Nötigung von Verfassungsorganen (in Zusammenhang mit den Ratifizierungen der »Rundfunkabgabe«), Verstöße gegen den Datenschutz, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die Gremien als Beute der Parteien, die Personalpolitik, die die Parteien via Gremien betreiben. Und zu unguterletzt: Die GEZ und ihre sogenannten Gebührenbeauftragten, die seit Jahrzehnten hinter den Bürgern dieses Landes hinterherschnüffeln und dabei ungestraft die hässliche Fratze eines Überwachungsstaates zeigen dürfen, um zu ermitteln, ob Jugendliche schon eigenes Einkommen haben oder wie die Lebensverhältnisse in einer Wohnungsgemeinschaft beschaffen sind. Zahlreiche Straftaten, von denen Hausfriedensbruch und Amtsanmaßung nur die Spitze des Eisbergs sind, gehören zur Historie dieser Quasi-Behörde. Um deren Tätigkeit zu vereinfachen, soll ab 2013 eine »Rundfunkabgabe« alles erträglicher machen. Die Vereinfachung soll darin liegen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk quasi eine Art Grund- bzw. Wohnungssteuer kassieren darf.

Waren schon die bisherigen Regelungen zur Gebührenpflicht durch Neppigkeit bzw. kleinkrämerische Regularien beispielsweise für Feriendomizile gekennzeichnet (hier bestand nur dann keine Gebührenpflicht, wenn das Gerät beständig hin- und hertransportiert wurde), ansonsten wurde für ein Gerät kassiert, vor dem unter der Woche niemand saß. So ist die Dreistigkeit, mit der alleinstehende Pendler, die für das Wochenende nach Hause fahren, jetzt doppelt zur Kasse gebeten werden sollen, nicht mehr zu überbieten.

Gebührenhöhe

Das alles wäre nicht weiter tragisch, läge die Gebührenforderung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einer Größenordnung, die angemessen erscheinen darf. Dies ist aber nicht der Fall. Vielmehr hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Tätigkeitsbereiche in Jahrzehnten konstant ausgedehnt und damit auch seinen Finanzbedarf. Die Zulassung privater Fernsehsender hat nicht dazu geführt, dass das ZDF privatisiert wurde und die ARD sich auf ein informatives Programm beschränkt und so die Gebührenforderung auf ein angemessenes Niveau abgesenkt werden konnte. Im Gegenteil – beide Sender suchen in einer quasi kommerziellen Haltung den Quotenwettbewerb mit den Privatsendern und opfern dafür immer wieder schon geplante Programminhalte: Statt einer Dokumentation wird dann kurzfristig vom ZDF eine Rosamunde-Pilcher-Verfilmung »gegen« eine Champions-League-Übertragung eines Privatsenders angekündigt. Die Auftragsvergessenheit der öffentlich-rechtlichen Sender ist so eklatant, dass auch Bundestagspräsidenten in Rage geraten. Bei einem politischen Funktionsträger, von dem man annehmen darf, dass er diesen Job nicht bekommen hätte, wäre er Choleriker, will das schon etwas sagen.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk als »Vierte Gewalt«

Mit Hausverstand ist nicht erklärlich, warum diese Entwicklung nicht längst gestoppt wurde. Es wird gerne verfassungsjuristisch argumentiert, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Presse- bzw. Rundfunkfreiheit als Verfassungsgut zustehe, mithin jegliche Einmischung in die »inneren Angelegenheiten der Sender« seitens der politischen Repräsentanten der Bürger einer Einschränkung von Pressefreiheit bedeuten würde – also mit Zensur gleichzusetzen wäre. Diese Auffassung gilt als Wunsch der Väter und Mütter des Grundgesetzes. Sie wollten einen Rundfunk, der staatlich unabhängig ist, was darauf hinausliefe, diesen als eine Art »Vierte Gewalt« zu betrachten – auch wenn davon im Grundgesetz an keiner Stelle etwas so Explizites steht.

Dass das Zensur-Argument nur in Zusammenhang mit der Exekutive stichhaltig wäre, wird ignoriert. Im Übrigen wäre auch nur eine von der Legislative verfassungsrechtlich unabhängige Exekutive eine prinzipielle Bedrohung. Aber eine solche gab es zuletzt in den konstitutionellen Monarchien des 19. Jahrhunderts. Der Bundesaußenminister wäre selbst dann, würde er (vermittels seines Innenministerkollegen) dem ZDF die Ausstrahlung einer Sendung untersagen, mit einem Metternich nicht zu vergleichen. Entweder wäre sein Ansinnen nachvollziehbar gewesen – beispielsweise wegen objektiv zutreffender außenpolitischer Interessen Deutschlands – oder er wäre sein Amt los. Dies ist der normale Mechanismus in einer Demokratie, die ja nicht der Wille zur Machtlosigkeit ist, sondern »nur« das Versprechen, einen unkomplizierten Machtverlust zu ermöglichen. Von diesem Machtverlust ausgenommen ist nur der öffentlich-rechtliche Rundfunk selbst.

»Duales System«

Denn dessen ungeachtet ist es insbesondere dem ZDF gelungen, vom Bundesverfassungsgericht nach Zulassung privaten Rundfunks, also einer neuen Ära der TV-Mediengestaltung in Deutschland, eine »Bestands- und Entwicklungsgarantie« zu erhalten. Das Urteil des BVerfG war eine klare Fehljurisdiktion, geradezu wie aus dem Bilderbuch. Es fand keinerlei Abwägung zwischen den verschiedenen Interessen statt. Die Privatsender wurden zwar zugelassen, den öffentlich-rechtlichen Sendern wurde aber in Gestalt des »Sponsoring« sogar die Werbung nach 20.00 Uhr durch die Hintertür erlaubt, den Privaten die Wirtschaftlichkeit bewusst erschwert; von einem Verzicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf Werbung war ohnehin nie die Rede. Die Historie des ZDF, wie es zur Entstehung dieses Senders kam, warum es in Deutschland eigentlich die ARD als föderale Institution gibt und eigentlich ausschließlich sie in eben genau dieser föderalen Struktur geben sollte, das spielte keinerlei Rolle. Dass die Bürger über die Preise für Markenartikel neben der GEZ-Gebühr nun auch noch die Privatsender zu finanzieren hatten, war belanglos. Ebenso wenig die Finanzierung des Kabelnetzes, ebenfalls durch die Bürger in Form von Preisen, die rasant anstiegen.

Aus Sicht des einfachen Bürgers ging es darum, die Beschäftigten der Sender davor zu schützen, durch die Einführung von privatem Rundfunk eine betriebsbedingte Kündigung zu erhalten. Davon betroffen gewesen wären seinerzeit in erster Linie solche Rundfunkquasibeamte, die mit der Herstellung von Trivial- bzw. Unterhaltungsinhalten beschäftigt waren. Diese Inhalte produzierten die öffentlich-rechtlichen Sender aber gar nicht in ihrer Eigenschaft als von der Regierung unabhängige Informationslieferanten für mündige Bürger, sondern in ihrer Eigenschaft als Verwalter eines »knappen Gutes«, als das die Sendefrequenzen betrachtet wurden. Rundfunkmachen für alle, das wurde für technisch unmöglich gehalten, so dass nur lizensierte Institutionen, aber keine »Piratensender« dafür in Frage kamen. Zu dieser technisch immer schon irrwitzigen Auffassung kam es nicht zuletzt aufgrund einer seltsamen Einigkeit lupenreiner Demokratien mit den übelsten Regimen der Welt in Gestalt des »Weltpostvereins«, in dem die Frequenznutzung international vereinbart wurde. Nutznießer waren Agentenfunk, Polizeifunk, Militär, Flugfunk und Betriebsfunk/Taxifunk. Selbst der CB-Funk wurde in Deutschland noch um 1980 herum mit Argumenten behördlich bekämpft, denen zufolge die Handynetze von heute quasi technisch unmöglich wären bzw. die Menschen hierzulande infolge von Elektrosmog bereits alle tot umgefallen sein müssten.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk besaß bis zur Einführung des Privatfernsehens eine janusköpfige Gestalt: Mit gemeinnützigem Anspruch auftretender Nutzer eines, wenn man es denn so sehen will, knappen öffentlichen Gutes einerseits und andererseits ebenso gemeinnütziger Überträger dieses Nutzens auf die Bürger als TV-Zuschauer vermittels eines öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramms, das objektiv gehaltene, regierungsunabhängige politische Information und Unterhaltung bot.

Die Einführung von privatem Rundfunk änderte zum Wohle der öffentlich-rechtlichen Quasi-Beamten an dieser Grundkonstellation nichts. Diese wurde von ihren Verfechtern zum sogenannten »Dualen System« verklärt, das jeder verständige Mensch als Etikettenschwindel betrachtet.

Internet

Die Etablierung des Internets Mitte der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts und dann vor allem der Ausbau der Netzinfrastruktur seit Beginn des 21. Jahrhunderts haben eine weitere neue Medien-Ära gebracht, in der die Mär vom »knappen Gut« vollends unhaltbar geworden ist. Ebenfalls ins Wanken gerät die Vorstellung, ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk wäre im Grundsatz weiter erforderlich, um die für den demokratischen Diskurs und politischen Meinungsstreit erforderlichen objektiv gehaltenen Mindestinformationen bereitzustellen. Tatsächlich wird dies bestritten, insbesondere von enthusiastischen Anhängern des Internets, wie beispielsweise der politischen Bewegung der »Piraten«.

Als Maximalforderung könnte also gelten, dass ARD und ZDF ersatzlos abgeschafft werden, mit ihnen die GEZ und natürlich alle wie auch immer gestalteten Formen von Abgaben.

Interessenviereck

Zwischen Bürgern, Staat, Privatsendern und öffentlich-rechtlichem Rundfunk besteht also ein Interessenviereck folgender Gestalt:

Die Bürger haben vernünftigerweise den Wunsch nach objektiver politisch-informativer Basisinformation, Unbehelligtbleiben von Schnüffelinstitutionen jeglicher Art und Respektierung ihrer ökonomischen Autonomie.

Die Privatsender wollen mit Trivialinhalten ein legales Geschäft betreiben, an dem eine nicht weiter relevante Zahl von Bürgern interessiert ist.

Der Staat hat ein Interesse an objektiv informierten Bürgern und einer funktionierenden Wirtschaft. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hätte schlussendlich als alleinige und aber auch einzige Aufgabe, die für die politische Meinungsbildung erforderlichen Basisinformationen zu recherchieren und aufzubereiten. Dafür erforderlich ist aber im Kontrast zur Nonlinearität des Internets eine lineare mediale Komponente, die den für erfolgreiche Diskurse erforderlichen Gleichzeitigkeitsfaktor sicherstellt. Bei Lichte betrachtet, bleibt für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk tatsächlich eine immens wichtige Aufgabe, die er gerade mit den bisherigen technischen Methoden besonders gut erfüllen kann. Betrachtet man es medientheoretisch anspruchsvoll, dann stellt sich die verblüffende Erkenntnis ein, dass es für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk überhaupt keine Veranlassung gibt, seine Medientechnik vermeintlich modernisieren zu müssen. Es ist vom Gegenteil auszugehen. Ein klassisches, quasi weiterhin lineares TV-Informationsangebot, technisch in Gestalt eines Streams, der eine »Ur-Onlinestellung« besitzt, ist die Exzellenz-Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk im Netz

Da der öffentlich-rechtliche Rundfunk sein Internetangebot aber mit Gebührenmillionen ausbaut, klagen der BDZV bzw. namhafte Verlage, darunter die F.A.Z., gegen die »Tagesschau-App«. Hier geht es um die multimediale Ausdehnung der Aktivitäten von ARD und ZDF, die quasi dahin führen, dass um der Pressefreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks willen die Onlinezukunft der Tageszeitungen so weit reduziert wird, dass sich nicht mehr viele am Markt werden behaupten können. Pressefreiheit ist aber kein Verfassungsgut, das nur in Abstinenz von marktwirtschaftlichen Implikationen beansprucht werden könnte und dem deshalb eine marktwirtschaftlich finanzierte Presse, die für ein breites Informationsangebot ebenfalls erforderlich ist, geopfert werden dürfte, ohne dass die Interessen abgewogen werden dürften, nur weil dies angeblich auf eine »Zensur« des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hinausliefe. Schon mit den vollkommen überzogenen Etats einzelner Sendungen von ARD und ZDF könnte man problemlos die seit Anfang des Jahrhunderts wie die Fliegen sterbenden kleinen Tageszeitungen retten. In wenigen Jahren wird die Tageszeitungslandschaft in Deutschland so beschaffen sein, dass es nur noch vier bis fünf Zeitungskonzerne plus die F.A.Z. geben wird, die ihre Titel in Hinblick auf den politischen Mantelteil von jeweils einer zentralen Redaktion beliefern lassen werden. Wer »Die Zeit« und den Berliner »Tages¬spiegel« liest oder wer die »Frankfurter Rundschau« und die »Berliner Zeitung« liest, der muss wissen, dass er quasi jeweils aus einem Hause beliefert wird und es unwahrscheinlich ist, dass sich die kooperierenden Produkte in einem relevanten Umfang widersprechen würden – die ökonomisch erzwungene Konzentration fördert den Informationseinheitsbrei. Dem Umzug der Bundespressekonferenz in die Multicar-Garage des Bundespresseamtes steht irgendwann nichts mehr Wege. Der Platz wird reichen, auch wenn Stühle aufgestellt werden.

Pressefreiheit exakt definiert

Sollte sich dieser elitäre Personenkreis von ein paar übrig gebliebenen Hauptstadtkorrespondenten darin einig sein, dass die Bürger in einer vorgewählten Weise von diesen oder jenen politischen Folgerungen unterrichtet werden sollten, wäre dies immer leichter organisierbar. Genau dies ist aber im Lichte einer philosophisch-skeptischen Betrachtung von Freiheitsrechten, also auch der Pressefreiheit, der springende Punkt. Es handelt sich nämlich gar nicht um ein individuelles Recht, sondern um ein soziales Recht einer Zahl von Personengruppen, die die Produktion von Wahrheit behaupten. Bei der Sicherstellung von Pressefreiheit muss also auch eine »kartellrechtliche Komponente« Beachtung finden. Sie fand vor Jahren auch zu Lasten des Axel-Springer-Verlages Beachtung. Und es ist nicht ersichtlich, warum der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Gestalt der konkreten Institutionen ARD und ZDF in dieser Hinsicht sakrosankt wäre. Um die durch Onlineinhalte ergänzte Zukunft kleiner Tageszeitungen zu gewährleisten, ist eine Beschränkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Netz also im Grunde zwingend.

Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk und dpa – Deutsche Presse-Agentur

Die dpa ist eine Genossenschaft, die von Deutschlands Tageszeitungsverlagen getragen wird. Durch das Sterben der Tageszeitungen wird die Zahl der Mitglieder immer geringer, die Finanzlast für die übrigen immer größer, der Kostendruck immer größer. Die großen Verlage, allen voran der Axel-Springer-Verlag tragen mit ihren Beiträgen für die Dienste der dpa die finanzielle Hauptlast, sind als Genossenschaftsmitglieder aber nur marginal stimmberechtigt. Es wäre naiv davon auszugehen, dass eine dpa, die faktisch von ihrem größten Kunden, Springers »Bild«, finanziert wird, nicht dem Einfluss des Verlages mit der größten Tageszeitung Deutschlands unterworfen wäre – und Insider wissen, dass die Verhältnisse innerhalb der dpa-Eigentümer »psychologisch schwierig« sind. Sollte die dpa irgendwann nicht mehr finanzierbar sein, dann liefe das darauf hinaus, dass das Korrespondentennetz der ARD seinen größten privaten Konkurrenten loswird. Das Ergebnis wäre eine quasi Monopolstellung der ARD-Korrespondenten, die immer öfter von anderen Medien zitiert würden. Aber auch ein sich unabhängig verstehender öffentlich-rechtliche Rundfunk kann die prinzipiellen Gründe, die gegen Monopole bestehen, nicht zerstreuen. Nicht anders wäre es, würde die dpa längerfristig bestehen bleiben, aber medienpolitisch betrachtet, eine Springer-Tochtergesellschaft sein. Auch dann wäre Medienkonzentration die Folge, und der öffentlich-rechtliche Rundfunk hätte daran mitgearbeitet, diese schlechten Verhältnisse mitzuschaffen. Dies sollte ihm nicht gestattet sein.

Wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Pressefreiheit für eine Privilegienwirtschaft missbraucht

Die WDR-Intendantin erhält mehr Gehalt als die Bundeskanzlerin – als Ergebnis der »Anmeldung von Finanzbedarf«. Man kann diese Kritik als Sozialneid abstempeln. Tatsächlich ist dieser Umstand ein starkes Indiz für Gier, für ein System, das sich Privilegien herausnimmt. Der Anspruch der Bürger darauf, nicht für die Gewährung von Privilegien herangezogen zu werden, ist aber in Artikel 1 des GG garantiert und damit immer noch die höchste Verfassungsnorm.

Auch wenn die Abgrenzung von Information und Unterhaltung nicht mit gefäßchirurgischer Präzision möglich ist, dürfte klar sein, dass bei der gegenwärtigen Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Höhe von 9 Milliarden Euro jährlich Trivialinhalte über die Gebühr finanziert werden, die erhebliche Teile der Bürger explizit nicht bestellt haben. Sie dennoch zu einer Zahlung zu verpflichten, erfüllt den Tatbestand der entschädigungslosen Enteignung, die gemäß Grundgesetz verboten ist. Die Kosten für politische Information dürfen jedem Bürger zugerechnet werden. Der Einwand, die einen zahlten für Information, die anderen für Unterhaltung, ist nicht stichhaltig, sondern ein Selbstwiderspruch, weil die Teilnahme am politischen Geschehen ein eigene Qualität besitzt: Wer darauf verzichtet, kann nicht selbstbestimmt leben und folglich auch nicht selbstbestimmt Unterhaltung konsumieren.

Das gegenwärtige Gebührenaufkommen dient dazu, ein Recht auf Arbeit für diejenigen zu realisieren, die triviale mediale Inhalte herstellen! Für die Finanzierung eines im Grundgesetz nicht vorgesehenen und nach 1990 auch explizit weiterhin abgelehnten »Rechts auf Erwerbsarbeit« zwangsweise herangezogen zu werden ist eine indirekte Zwangsarbeit bzw. eine verfassungswidrige entschädigungslose Enteignung bzw. ein Verstoß gegen Art. 1 GG, insofern Menschenwürde heißt, dass man nicht als reines Mittel zur Glückseligkeit eines anderen (wie es der Philosoph Immanuel Kant ausgedrückt hat) dient, sondern in einem wesentlichen Umfang für seinen anderen immer Zweck bleibt. Mit »Sturm der Liebe« ist mir der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht zweckdienlich gewesen. Und das sah immerhin auch ein Bundestagspräsident so! Die Höhe der Gehälter in einer öffentlich-rechtlichen Institution haben sich an den Dienstbezügen der Beamten zu orientieren. Frau Piels Gehalt wäre insofern auf das Niveau eines Präsidenten einer Oberbehörde abzusenken. Analoges gilt für alle Beschäftigten. Bei der Vergabe von Posten muss Transparenz hergestellt werden. Würden die Sprecher-Posten der Tagesschau öffentlich ausgeschrieben, wäre davon auszugehen, dass sich geschätzte 10.000 arbeitslose Schauspieler(innen) bewerben würden und der Posten für ein Bruttogehalt von 2.500 bis 3.000 Euro besetzbar wäre. Die tatsächliche Höhe der Bezüge beträgt circa das Dreifache; als Preis wäre dies Wucher!

Die Vorstellung, die Staatsferne und Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks speise sich praktisch vollständig aus einer finanziellen Selbstbedienungsmentalität, ist aberwitzig. Tatsächlich zeigen die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kontrollierenden Gremien, dass dort die seit Jahrzehnten staatstragenden Parteien das Sagen haben und insbesondere die Personalpolitik bestimmen (der Fall Brender beispielsweise). Genau dies: Die Auswahl tatsächlich unabhängiger Persönlichkeiten, ist aber in erster Linie Garant der Staatsferne. Eine privilegierte, gierige Finanzausstattung kann einen derartigen strukturellen Fehler niemals beheben. Der Versuch, durch großzügige Entlohnung moralisch integre Personen für quasi-öffentliche Ämter zu motivieren, ist Unfug. Interessiert sich eine zweifelhafte Person für ein Amt, dann wird ein Hase-und-Igel-Spiel daraus: Die Gier ist immer Sieger. Integre Personen sind aber auch bei bescheidenen Bezügen für eine Aufgabe gewinnbar. Eine mäßige Bezahlung ist also die größere Chance auf Pflichterfüllung bei öffentlichen Aufgaben als der Versuch, finanzielle Ansprüche zu befriedigen, für die der Gebührenzahler mit Zwangsmitteln in Anspruch genommen wird.

Nichts mit Rundfunkfreiheit, sondern mit Privilegienwirtschaft hat es auch zu tun, wenn eine »Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten«, die berüchtigte KEF, faktisch die Mittelbewilligung vornimmt. Dieses Gremium erfüllt nicht einmal ansatzweise die Mindestvoraussetzungen für Transparenz und demokratische Rückkoppelung. Gleichzeitig ist die KEF praktisch wirkungslos, weil die Judikative einen grundsätzlichen Fehler begangen hat, indem sie dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein legales Erpressungsrecht zugestanden hat, dem auch die KEF unterliegt. Das wäre nur dann nicht der Fall, wenn die KEF-Entscheidungen nicht durch das Bundesverfassungsgericht überprüfbar wären. In einem Rechtsstaat ist das aber keine akzeptable Regelung. Was bleibt ist das Fazit, dass die wirtschaftliche Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Voraussetzung für eine mediale Unabhängigkeit trotz milliardenschweren Gebührenaufkommens nicht gewährleistet ist. Dies ist aber für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine »quantité negligeable«.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in der Wahrnehmung einiger Bürger ein »Staatsfunk«

Warum der vorhandene Eindruck insbesondere der Bürger im Osten Deutschland, der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei ein Staatsfunk so problematisch ist, wird klar, wenn man den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Lieferanten von Objektivität mit dem Richter vergleicht. Der Richter hat unserem Verständnis zufolge schon die Besorgnis der Befangenheit zu vermeiden. Es ist nicht erforderlich, dass er tatsächlich befangen ist. Er scheidet als Richter aus, wenn ein Prozessbeteiligter berechtigtermaßen den Eindruck haben kann, der Richter sei voreingenommen. Was ARD und ZDF angeht: Diesen darf analog nicht egal sein, ob ihre Objektivität beanspruchenden Inhalte gesehen werden oder nicht. Wenn sie aus nachvollziehbaren Gründen Anlass dafür geben, dass die Bürger nicht mehr hinschauen, dann stirbt der demokratische Diskurs, der aber die eigentliche Aufgabe ist. Nur bei den optimalsten Bedingungen darf der öffentlich-rechtliche Rundfunk »die Hände in den Schoß legen«. Wenn der Primat der Quote und der Trivialinhalte aber dafür sorgt, dass der Bürger, der beispielsweise einer gewerblichen beruflichen Tätigkeit nachgeht, im Rahmen des linearen TV sich aktuell allenfalls noch anhand der Tagesschau informieren kann, dann ist das entschieden zu wenig. Eine ausführliche Nachrichtensendung wie die »Tagesthemen«, politische Magazine und Dokumentationen nach 22 Uhr sind inakzeptabel für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Der Wandel zu einem nonlinearen TV behebt diesen Mangel nicht, weil gerade der öffentlich-rechtliche Rundfunk, wie schon dargelegt, die dann bestehen bleibende Aufgabe hätte, ein Mindestmaß an Gleichzeitigkeit öffentlicher Diskurse sicherzustellen. Der öffentliche Diskurs in einer Demokratie lebt davon, dass die »Teilnehmer« eine Gemeinschaft bilden können, so sie das wollen, wenn ihnen ein Thema so wichtig erscheint. Gemeinschaftsbildung hat auch eine Zeitkomponente. Wenn eine Dokumentation, die einen Skandal aufdeckt, innerhalb von mehreren Wochen wahrgenommen wird, dann wird die Organisation politischer Macht aber immer schwieriger. Demokratie ist aber keine anarchistische Utopie. Vielmehr geht es in der Demokratie selbstverständlich um politische Macht, um ihre Etablierung, Wirkung und ihren finalen Zerfall. Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist es, Machtverlust möglich zu machen. Da die Länder mit dem »Rundfunkstaatsvertrag« aber die Träger der Veranstaltung sind und die Sender über die Gremien bzw. ihre sogenannten Freundeskreise auch weitestgehend kontrollieren, ist klar, dass ARD und ZDF dann, wenn es zum Schwur käme, niemals die Hand schlagen würden, die sie nährt. ARD und ZDF sind nicht staatsunabhängig, so lange sie des Staates bedürfen, um den Bürgern laufend legal die Gebühr aus der Tasche ziehen zu dürfen. Damit stehen sie in den Augen der Bürger zu Recht im Verdacht, schlussendlich »Staatsfunk« zu sein. Und bereits diese Verdachtsstellung ist ein hinreichendes Argument dafür, diese Konstruktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abzulehnen.

Das ZDF muss in jedem Fall privatisiert werden

Es gibt starke Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des ZDF. Und diese Zweifel gab es immer schon. Kultur als Ländersache schließt es eigentlich aus, dass sich die Länder zusammenschließen, um eine Art »Ersatzbund« zu schaffen, der ein nationales Programm gestaltet. Das war und ist illegal. Die Verfassungsdiskussion anno 1960 um ein »Adenauer’sches Regierungsfernsehen« war ja auch ganz klar: Dieses ursprüngliche Konzept für ein ZDF wurde als verfassungswidrig bewertet, weil die Mütter und Väter des GG einen staatsfernen und dezidiert nicht-zentralistischen Rundfunk wollten, der von einem eventuell wieder diktatorischen Regierungsregime nur schwer gleichzuschalten wäre, wie dies mit den Medien nach 1933 schnell von statten ging. Warum es gelingen konnte, einen klassischen Umgehungstatbestand – nämlich den das ZDF tragenden Staatsvertrag der Länder –, der nach herrschender Lehre niemals geeignet ist, einen grundsätzlichen juristischen Makel zu kurieren, dennoch zu etablieren, ist an sich rätselhaft. Es gab einfach nur niemanden mehr, der dagegen vorging. Denn alle waren als einfache Bürger froh, dass es endlich mehr als ein Programm gab und damit mehr Unterhaltung. Dieses Erfordernis aus Monopolzeiten ist aber vor drei Jahrzehnten obsolet geworden.

Informationelle Grundversorgung richtig verstanden

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfüllt lediglich zu einem winzigen Prozentsatz seinen eigentlichen Auftrag: Nachrichten zu bringen, die wahrscheinlich nicht von einer marktgetragenen Presse enthüllt werden, die aber essentiell für das nun einmal kommunikationsabhängige Gelingen von Demokratie sind. Nur und ausschließlich dies ist eine »Grundversorgung«, zu der jeder Bürger auch zwangsweise herangezogen werden könnte. Die Fehljurisdiktion des BverfG, der zufolge unter »Grundversorgung« auch zu verstehen ist, dass ARD und ZDF Trvialinhalte liefern, ist absurd. Aber selbst wenn man sich auf diesen Gedanken einlässt, wird klar, dass die Sender einen solchen Auftrag in der Vergangenheit schon missachtet haben, als sie dafür sorgten, dass die Freunde der volkstümlichen Musik vernehmlich unzufrieden waren. Aber auch da, wo gefragte Unterhaltung geboten wird, stellt sich beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk immer wieder die Frage nach dem Aufwand. In keinem privatwirtschaftlichen Medienunternehmen wären vierzig Redakteure allein nur dafür zuständig, die Reihe »Tatort« zu produzieren. Rein rechnerisch kommt eine Folge pro Jahr auf jeden Redakteur. Diese haben also eine Arbeitsbelastung von 1 Folge pro Jahr. Und dabei sollte man wissen, dass diese Damen und Herren keineswegs die Autoren oder Produzenten der Inhalte wären. Nein, sie sind lediglich diejenigen, die den Autoren und Produktionsfirmen beständig dreinreden dürfen, weil sie auf der Gebührenknete herumglucken. Kein Wunder, dass eine NDR-Redakteurin die Zeit fand, doch auch selbst als Autorin tätig zu werden. Dass sie dafür ausschließlich ihre Freizeit nutzte, dürfte eine naive Vorstellung sein. Tatsächlich verschleierte sie ihre Autorenschaft aber auch noch, um doppelt kassieren zu können: als Redakteurin und (externe) Autorin. Denn wenn Redakteure in der Dienstzeit als Autoren tätig sind, dann kassieren sie dafür, dass sie also tatsächlich einmal kreativ tätig sind eine zusätzliche Gehaltskomponente, die aber – weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk ja mit so bescheidenen Mitteln auskommen muss – niedriger liegt als die Honorarsätze für externe Schreiberlinge. Die seltene Konsequenz: fristlose Kündigung und ein Strafverfahren. Dass dieses Honorarsystem grundsätzlich geändert wurde, um es weniger viktim zu machen, ist nicht bekannt. Auch hier gilt: Das Wort »Reform« bleibt ein Fremdwort.

Und in Sachen politisch relevanter Information? Hand aufs Herz: Wie oft sendet der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine »Wiesenhof-Reportage«? Braucht es dazu 9 Milliarden Euro jährlich? Stattdessen betreibt der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Konkurrenz mit den Privatmedien, im Rahmen derer alle Maßstäbe für Kultur und insbesondere Kindererziehung vollständig verloren gegangen sind. Und der Jugendschutz ist ein verfassungsrechtlich verankerter Beschränkungsbereich der Pressefreiheit! Das Fernsehen an sich ist Hauptursache für einen immer weiter zunehmenden, immer häufiger nicht nur strukturellen, sondern manifesten Analphabetismus, der unsere Kultur- und Technologienation in konkreten Zahlen fixierbar bedroht. Von einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kann man erwarten, sich daran nicht zu beteiligen und mit seinen Inhalten, insbesondere aber mit seiner Quantität auch anderen Kulturformen nicht zu nahe zu treten. Die bisherige Gebührenhöhe und die vollkommen überdehnte Auffassung von »Grundversorgung« stehen in einem nicht zu leugnenden Widerspruch zu einer solchen Pflicht auch zur quantitativen Selbstbeschränkung.

Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk und Sport

Sport und insbesondere die Berichterstattung über den Profi-Fußball der ersten beiden Ligen liegen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk angeblich besonders am Herzen. Der Skandal um einen Jahrzehnte in einer ARD-Anstalt wirkenden Sport-Redakteur, der für das, was man Effektiv als Schmiergelder bezeichnet, Randsportarten eine gewisse Präsenz im TV verschaffte, zeigt, dass Breitensport sich illegaler, und in der Zwischenzeit auch strafrechtlich geahndeter Methoden bedienen muss bzw. sich von ihnen vereinnahmen lässt, um beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk überhaupt erwähnt zu werden. Parallel dazu verschlafen ARD und ZDF regelmäßig Sportarten und -events, die dann bei Spartensendern zu einem kleinen Hype werden. Das war beispielsweise beim Snooker der Fall. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erkennt nicht die Trends, er springt nur hinterher, wenn er in Sachen Breitenberichterstattung zum Jagen getragen wird.

In Sachen Profi-Fußball liegen die Dinge komplett im Argen. Der Wettbewerb, der im Fußball stattfindet, ist nur auf der Oberfläche ein spielerischer, das ganze Gewese um die Tabelle komplett absurd, weil die Legionärsmannschaften in Bezug auf die einfachen Menschen im Lande gar keine Identifikationskraft besitzen. Tragisch ist dies deshalb, weil nicht nur Konservative, sondern auch Medienverantwortliche wissen oder wissen müssten, dass die Integration von Migranten über sportregionale Identifikationsstrukturen ein riesengroßer Beitrag wäre. Gäbe es die 150-%ige Durchkommerzialisierung dieses Sports auch mit Hilfe von Zwangsgebührengeldern nicht, dann hätte Mehmet aus Köln-Chorweiler eine wesentlich größere Chance, zum lokalen Helden zu werden. So wird das ein Brasilianer, der im nächsten Jahr in »München« oder »Dortmund« spielt. Und schafft Mehmet doch was, das spielt auch er ein Jahr später im Land, wo die Zitronen blühen oder der Rotwein wächst oder in Honolulu. Das ganze Gerede von der gesellschaftliche Integration fördernden Wirkung des Spitzen-/Profi-Sports ist deshalb kompletter Mumpitz und eine Teilnahme daran für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein Tabu. Der wirtschaftsliberale Hintergrund des Fußballsports, ökonomisches Geschick im Zusammenkaufen von Talenten zum eigentlichen Spiel der Eliten zu machen, an dem die Deppen an der Oberfläche ohne tiefere Einsicht partizipieren dürfen, um in erster Linie die Knete zu akkumulieren, ist gesellschaftlich irrelevant. Es ist eine Minoritäten-Sportart, deren Teilnehmer Hoeneß und sonst wie heißen und deren finanzielle Interessen nicht mit Zwangsgebühren gesteigert werden dürften.

Was das eigentlich schlimme an den Verhältnissen im Profi-Fußball ist: dass sich niemand erklären kann, warum er die Plattform schlechthin für die Misch-Szene aus Neonazis und Hooligans ist. Tatsächlich ist das leicht erklärbar: Hooligans spielen selbst nicht mit. Das würden sie auch nie tun. Je geringer die Identität mit der Mannschaft, desto stärker kommt das Chaos-Element der eigenen Gruppenbildung und die hinterhältige Gewalt in den Vordergrund. Nazis sind Rechtsanarchisten, die die Ex- und Inklusivität einer Gruppe nach psycho-ästhetischen Gesichtspunkten spontan organisieren, weil dies ein mit den Mitteln der evolutionären Sozialpsychologie erklärbarer Erfolgsansatz ist – wenn es darum geht, im Falle eines Versagen rational agierender Eliten, einen Mob zu bilden, der plündert bis er sich wieder zerstreut. Auch so kann man die Jahre 1933 bis 1945 beschreiben. Hooligans sind Menschen, die im Fußball-Event ein Trainingsfeld für den Bürgerkriegsfall erkennen. Und die trotz der absurden Anwesenheit von 50.000 Leuten abgehobene, durchkommerzialisierte, deregionalisierte, im Grunde anonyme Struktur dieses Profisports ist dafür der ideale Nährgrund. Zur Wiederholung: Vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit Zwangsgebühren gepäppelt, und alle halten sich für harmlose Damen und Herren, die einen Super-Job machen. Kein Wunder, dass NDR-Sportmoderator Jan Ditjurgeit den Abstieg von »Hansa Rostock« am 30.4.2012 mit den Worten kommentierte, dass der Versuch, sich »mit der billigsten Mannschaft« in der 2. Liga etablieren zu wollen, gescheitert sei. Der anschließende O-Ton eines Spielers, der erklärte, der Abstieg wäre »verdient«, ist eine vortreffliche Ergänzung dieser Form, über Menschen zu sprechen. Als das Transferzahlungsspiel vor Jahrzehnten begann, wurde in Deutschland sogar noch kurzzeitig danach gefragt, ob dieser Menschenhandel mit Artikel 1 Grundgesetz vereinbar sei? Die Gerichte segneten das System ab, und der öffentlich-rechtliche Rundfunk half und hilft bei der Finanzierung.

Stiftungsmodell

Aus dem Dargelegten ergibt sich, dass es im Grunde gar keinen Circulus vitiosus aus »Garantie der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von der Politik zugunsten der politischen Freiheit der Bürger mittels finanzieller Ausstattung durch legale Erpressung der Politik und der Bürger« gibt. Es handelt sich nicht um einen Zielkonflikt, der hingenommen werden müsste. Mit einem System, dessen unverzichtbarer Bestandteil die Bespitzelung der Bürger ist, kann man keine politische Freiheit der Bürger (mit)garantieren. Es ist einfach nur absurd.

Eine Auflösung dieses scheinbaren Dilemmas ist dabei denkbar einfach. Erforderlich ist lediglich eine tatsächliche finanzielle Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Und für eine solche bietet sich das rechtliche Instrument der Stiftung an:

Stiftungsmodell für die ARD:

  1. Das ZDF wird durch die Bundesnetzagentur zum 1.1.2014 privatisiert. Rechtliche Voraussetzung ist die Bejahung der Verfassungswidrigkeit bzw. ein entsprechender Staatsvertrag.
  1. Der Gebührenanteil des ZDF wird in der ARD-Fernsehlotterie, die zu einer Stiftung ausgebaut wird, angespart.
  1. Die ARD reduziert ihre Programmanteile, die in keinem erkennbaren Zusammenhang mit medialen Leistungen für die »kommunikatorischen Voraussetzungen für Demokratie« stehen, sukzessive innerhalb einer »Gebührenperiode« und speist die Einsparungen ebenfalls in die ARD-Stiftung.
  1. Die ARD-Stiftung ist lotterieberechtigt und finanziert sich ergänzend dadurch. Ob es dann noch Honorare für Werbeträgerinnen in der bekannten Größenordnung geben wird, bleibt dahingestellt. Des Weiteren wird der ARD ein fester Anteil an den Überschüssen sämtlicher anderer staatlich lizenzierter Lotterieveranstaltungen eingeräumt.
  1. Einsparungen, Kapitalstock und Marktrendite konvergieren im Laufe einer letzten Gebührenperiode in einem Finanzierungsumfang, mit dessen Erträgen die ARD dann unabhängig finanziert wird.
  1. Die bisher indirekt gewählten Rundfunkräte werden analog zu den Sozialwahlen direkt gewählt. Sich dann einstellende Tendenzen zu einem Parteieneinfluss werden hingenommen, weil sie hochgradig, da vom Souverän direkt, legitimiert sind.
  1. Nach Ende der nächsten »Gebührenperiode« wird die GEZ abgeschafft, Rundfunkgebühren oder Beiträge werden nicht mehr erhoben.
  1. Das sich ergebende Programmschema (ausgedrückt in der bisherigen Linearität des Mediums) wäre in etwa das folgende:
  • Morgens: Studiobilder der kulturell hochstehenden Radiomorgensendungen, beispielsweise des »Schönen Morgens« vom RBB oder »nix«.
  • Vormittags: Schulfernsehen, fallweise Parlamentsfernsehen oder »nix«.
  • Nachmittags eine Stunde Kinderfernsehen – zwischen diesen Inhalten immer wieder »Pause«, die zum Ausschalten des TV animiert und dazu, erst nach einer bewussten Entscheidung wieder einzuschalten.
  • Vorabend: Regionalmagazine und Regionalnachrichten (Die »Dritten« haben keine eigenen Kanäle mehr, sondern nutzen wie weiland »Radio Bremen« sog. Fenster in der ARD)
  • Abends: eine Mischung aus bisherigen Inhalten von ARD, ZDF, 3sat, arte und BR alpha. Erstausstrahlung bzw. Onlinestellung aller Politmagazine und Enthüllungsdokumentationen plus der Tagesthemen täglich bis 22 Uhr.

Im nonlinearen(-digitalen) TV beschränkt sich der Umfang des Produzierten auf ein Äquivalent dieses einen Kanals bzw. auf das, was der Stiftungsertrag hergibt und was von den Gremien durch Etat genehmigt ist!

Mit einer Stiftung wäre es am besten erreichbar, dass es einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt, der nicht nur »in etwa«, sondern auf bestmöglichem Niveau objektive Information gewährleistet und schon die Besorgnis einer ökonomischen Befangenheit zerstreut, die die politische Unabhängigkeit gefährdet. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist dann nicht mehr von der Parteipolitik abhängig. Die Interessen des Parteieneinflusses könnten sich nicht mehr in demokratietheoretisch bedenklicher Weise entfalten. Die Parteien sind laut Grundgesetz lediglich dazu bestimmt, »an der Willensbildung mitzuwirken«, von einer quasi-Monopolisierung ist keine Rede. Dass und warum eine solche Monopolisierung problematisch ist, kann dem wissenschaftlichen Lebenswerk des Politik- und Verwaltungswissenschaftsprofessors Hans Herbert von Arnim entnommen werden, dem sogenannten Parteienkritiker.

Wie stehen die Chancen?

Stiftungen sind andernorts – beispielsweise in den USA – gerade dabei, die Umwälzungen in der Medienlandschaft aufzufangen, die die Gratis-Kultur des Internets mit sich bringt. Eine Stiftung ist auch die Lösung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland!

Dass das Bundesverfassungsgericht an seiner Fehljurisdiktion festhalten wird, ist zu erwarten, obschon es auch nicht vollkommen ausgeschlossen ist, dass sich das Gericht unter seinem bisher jüngsten Präsidenten Voßkuhle weiterentwickelt. Allerdings ist Voßkuhle am Medienrecht nicht beteiligt, weil dies in die Zuständigkeit des von seinem Stellvertreter geleiteten Ersten Senats fällt. Ferdinand Kirchhof ist »ein typischer Professoren-Richter «, so die F.A.Z. Sein älterer Bruder Paul war schon Richter am Bundesverfassungsgericht. Revolutionen sind da nicht zu erwarten, außer wenn es darum geht, die Ansprüche von Transferleistungsempfängern zu steigern. In diesem Sinne urteilte Kirchhofs Senat zur Berechnung der Hartz-IV-Sätze. Einzig vom Europäischen Gerichtshof könnte man sich erhoffen, dass sich dieses die Freiheit nähme, einem Stiftungsmodell eine wesentlich höhere und zwingend zu realisierende Staatsferne zu attestieren und damit einen Systemwandel herbeizuführen.

Die tatsächlich beste Lösung aber wäre ein totaler Gebührenboykott der Bürger bzw. eine Reduk¬tion der Gebührenhöhe auf die gegenwärtige Radiogebühr, die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt als eine angemessene Summe erscheint. Die Politik könnte so in besonderer Weise ermächtigt werden, als Legislative einen Systemwandel herbeizuführen. Eine partielle Revolution, in der mittels Volkssouveränität ein Verfassungsdilemma: Freie Bürger kontra freies Bürgerfernsehen geheilt wird, wäre aber ein historisches Novum. Praktisch ist nicht absehbar, dass es dazu kommen wird, da die strukturelle Mehrheit der deutschen Wählerinnen und Wähler und damit auch der Charakter der Parteien Transferleistungsempfänger im weitesten Sinne sind: (Quasi-)Beamte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, allgemeine Verwaltungsbeamte, Finanzbeamte, Bürokraten in Verbänden (TÜV-Dozenten für »Beauftragte für Tritte und Leitern«) und Großbetrieben, Hartz-IV-Empfänger, Rentenempfänger, Angehörige von Berufen wie Rechtsanwalt, Bundesverfassungsrichter und Steuerberater. Die in der Summe aller diese Professionen Ausübenden wissen, dass sie davon abhängig sind, dass die Legislative die ihnen Arbeit verschaffenden Kodifizierungen auch zukünftig immer weiter verkomplizieren werden und nirgendwo einmal Fortschritt durch Komplexitätsreduzierung erreicht wird. Der kommt dem Philosophen Thomas Kuhn zufolge auch nur im Rahmen von »wissenschaftlichen Revolutionen«. So gesehen, ist es also wahrscheinlich, dass das falsch verstandene »Duale System« bestehen bleibt und keine pseudointellektuelle Verrenkung kompliziert genug sein wird, dafür eine juristische Begründung zu finden. Die Solidarität derjenigen, die von Zwangsgebühren aller Art leben, ist äußerst machtvoll.

Der EU-Gerichtshof dürfte die tatsächlich einzige realistische Chance sein. Aber ab dem Oberverwaltungsgericht wird es wegen Anwaltspflicht teuer, wenn nicht ein Rechtsordinarius sich als persönlich Engagierter der Sache annimmt.

Richtig Drive würde die Bewegung bekommen, wenn einer Rot-Grünen-Regierung nur noch die Stimmen der Piraten fehlen würden und die das Stiftungsmodell zur Conditio-sine-qua-non machen würden. Das Thema könnte der Politik zur Bundestagswahl 2013 direkt auf die Füße fallen, weil die GEZ personell (angeblich nur temporär) erheblich aufgestockt werden soll, um für die Abgabe alles zu erfassen, was als »Haushalt« definierbar ist und um die Größe von Unternehmen zu erfassen. Im Vergleich zu dem, was dort praktisch geplant sein muss, um das Ziel zu erreichen, sind die Volkszählung von 1987 und der »Zensus« von 2011 ein Witz. Dabei sollte man sich in Erinnerung rufen, dass die ursprüngliche Volkszählung vom Bundesverfassungsgericht komplett gestoppt worden war.

Wenn ARD und ZDF von der Politik eine Erhöhung der Hartz-IV-Bezüge und der Grundsicherung der Rentner verlangen, damit diese Gruppen nicht mehr über eine Gebührenbefreiung geschont werden, dann gerät der Wahlkämpfer zwischen die Fronten.

Der entfallende Aufwand bei der GEZ, Gebührenbefreiungen zu bearbeiten, wird dann als Bürokratieabbau, Vereinfachung und perspektivische Verkleinerung der GEZ dargestellt. Das wird einem Wahlkämpfer kein Bürger abnehmen. Es wird in Deutschland niemanden mehr geben, der sich nicht betroffen fühlen muss, auch die Hart-IV-Empfänger. Es wird eine Politik geben, die sich erpresst sieht. Unter normalen Umständen würde man erwarten, dass sich dann etwas tut.

Warum weder Steuermodell noch Pay-per-View-Modell eine Alternative sind

Verfassungsrechtlich bzw. demokratietheoretisch ist nur ein unabhängiger, staatsferner öffentlich-rechtlicher Rundfunk wünschenswert. Dies ist in Deutschland insbesondere auch deshalb zwingend erforderlich, weil die Parteien die politische Willensbildung monopolisiert haben, obwohl sie durch das Grundgesetz nur dazu aufgerufen sind, »an der politischen Willensbildung mitzuwirken«. Tatsächlich haben sie im »Kommunikationsraum Parlament« die Willensbildung in einer Weise ausgestaltet, die dem »imperativen Mandat« entspricht. Jüngstes Zeugnis dafür ist der Versuch der Großparteien, dem Bundestagspräsidenten zu verbieten, »Abweichlern« Redezeit einzuräumen. Wer sich dagegen empört, weil es demokratietheoretisch schon bedenklich bzw. als verfassungsfeindlich einzustufen ist, wenn Parlamentarier überhaupt mit sprachlichen Methoden der Stigmatisierung behandelt werden (beispielsweise wenn es Selbstbekundungen der Art gibt, die »Fresse« des »Abweichlers« nicht mehr sehen zu können), der kann nur wollen, dass wenigstens abseits des parlamentarischen Raums eine Diskussionskultur herrscht, die jenseits der Parteien liegt. Diskussionskultur benötigt als Basis aber eine Organisation, in der die Gewinnung von Informationen parteiunabhängig ist. Deshalb ist ein Modell, demzufolge sich der Wille des Souveräns in Hinblick auf »Kommunikationsdienstleister« vollständig durch den Willen der Parlamente verwirklicht, logisch falsch. Es wäre sogar noch am ehesten denkbar, dass die Exekutive durch Ministererlass die Gebühren festsetzt. Da die Exekutive im politischen System Deutschlands aber faktisch auch ein Monopol der Parteien darstellt, weil nur Parteipolitiker Regierungen angehören, scheidet dies ebenfalls aus. Die Judikative wiederum erfüllt keine Verwaltungsaufgaben, sie initiiert nur indirekt.

Das Steuermodell wäre also ein Ausbau der Fehler, die schon dem jetzigen System innewohnen.

Dass nämlich das Empfinden der Bürger, bei ARD und ZDF handele es sich quasi um Staatsfunk deshalb schlüssig ist, weil die Parlamente, also die Exekutive in Gestalt der Rundfunkstaatsvertragsänderungsgesetze die Rundfunkgebühren »anpassen«. Für die Bürger ist klar: ARD und ZDF sind Staatssender, weil ihnen die Politiker die Knete verschaffen. Im Falle einer Steuerfinanzierung wäre diese Abhängigkeit total. Die Landesparlamente müssten im Rahmen des Haushaltsrechts die Mittel für den öffentlich-rechtliche Rundfunk bewilligen. Das hätte mit Rundfunkfreiheit nichts mehr zu tun.

Zum Pay-per-View muss man den aus dem hermeneutischen Zirkel entlehnten Gedanken erläutern, wonach niemand etwas fordern kann, was die Voraussetzungen zerstört, die er dafür benötigt, gedanklich – also jenseits von »Gefühl und Wellenschlag« – zu seiner Forderung zu kommen.

Auch eine negative Forderung: »Ich will die Inhalte eines parteipolitisch unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht wahrnehmen«, kann nur das Ergebnis des Denkens eines freien Menschen sein. Freiheit setzt aber voraus, dass es prinzipiell alle Informationsmöglichkeiten gibt, die ich objektiv zu einem Urteil benötige. Genau diese Basisinformation zu liefern, die so weit wie irgend möglich objektiv ist, ist ja Kern dessen, was man wie dargelegt vernünftigerweise unter »Grundversorgung« zu verstehen hat.

Wer die Grundversorgung ablehnt, hat keine Chance darauf, sein Urteil revidieren zu können. Das ist quasi eine Art Kommunikationssuizid. Der Suizid ist beispielsweise aus eben diesem Grunde unlogisch, weil der hypothetisch Tote ja nicht dazu in der Lage ist, seinen Tod zu wünschen und die Forderung im Übrigen in einem weiteren Zeitablauf nicht korrigierbar ist.

Den Tod eines unabhängigen Informationsmediums um einer negativen Informationsfreiheit willen kann also nur unter Inkaufnahme eines grundlegenden logischen Selbstwiderspruchs gefordert werden. Die Demokratie im »Zeitalter der Aufklärung«, also in Zeiten einer hochgradigen Rationalisierung auch des politischen Denkens, ist so nicht konzipierbar. Wer Demokratie will, muss die Existenz eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks also weitestgehend sichern. Der ökonomische Schutzlevel muss hoch sein, kann aber eben nicht der allerhöchste denkbare Schutzlevel sein: die Finanzgarantie durch die Parlamente. Unterhalb dieses Schutzniveaus ist in einem grundsätzlich marktwirtschaftlichen System nur die Stiftung denkbar. Sie ist exakt für diesen Fall die rechtliche Institution. Und damit ergibt sich wie nebenbei auch ein Beleg für ein grundsätzlich marktwirtschaftliches System. Eine »negative Rundfunk- bzw. Pressefreiheit« kann man nur für eindeutig triviale Inhalte in Anspruch nehmen. Analog zur negativen Religionsfreiheit, die das Recht einräumt, gar keiner Religion anzugehören, kann die Gebührenhöhe also durchaus mit einer solchen Negativ-Argumentation angegangen werden. Es ist ein Grundsatz der Rechtslehre, dass Rechte da, wo eben nicht sofort ein augenscheinlicher Selbstwiderspruch entsteht, immer auch negativ zu verstehen sind. In der bisherigen Debatte ist dieser Gesichtspunkt vernachlässigt worden. Die Brisanz ist für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch begreiflicherweise hoch.

Warum das Steuermodell ein Modell sein kann

Das Argument "Unabhängigkeit von Politik und Staat" ist heute nur noch vorgeschoben. Denn auch die Jurisdiktion (also das Rechtssystem, die Gerichte, Staatsanwälte und Richter) sind ja auch (Stichwort "Gewaltenteilung") unabhängig von Politik (Legislative) und Staat. Nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung sind die drei Säulen eines demokratischen Staates:

1. die Jurisdiktion (das Rechtssystem)

2. die Legislative (Gesetzgeber, bei uns als Bundestag und Landtage)

3. die Exekutive (Polizei)

Diese drei sollen voneinander unabhängig sein. Und doch werden Jurisdiktion und Exekutive aus Steuermitteln bezahlt - und es funktioniert trotzdem.

Auch wenn man als vierte Säule den Journalismus und die ÖRR annimmt:

4. Journalismus + ÖRR

und folglich aus dessen Unahbängigkeit von Staat und Politik fordert, so kann die vierte Säule dennoch - genau wie die anderen 3 Säulen - vom Staat aus Steuermitteln bezahlt werden.

Man kann und muss sogar Regelungen für die Benennung von Intendaten und Chefredakteueren festlegen, die weitgehende Unabhängigkeit von Staat und Politik gewährleisten. Vollständige Unabhängigkeit wird es nie geben. Aber man kann ein Gesetz schaffen, welches einen Budget-Raum festlegt - und welches auch die Ernennung von Intendanten durch "unabhängige" Gremien regelt. Man kann dieses Gesetz etwa so gestalten, dass es Verfassungsrang hat - und z.B. nur mit 2/3-Mehrheit geändert werden kann.

Auch im jetzigen Gebührensystem ist ja keine wirkliche Unabhängigkeit gegeben. Denn in den Rundfunkräten bzw. zuständigen Gremien der Länder sitzen ja gerade Politiker und nehmen Einfluss auf die Personalbesetzung der ÖRR. Der letzte bekannte Fall "Klaus Bender" hat diesen Einfluss beängstigend aufgezeigt. Durch neue Regelungen - und Steuerfinanzierung - kann bei gutem Willen sogar eine Verbesserung der Unabhängigkeit gegenüber der aktuellen Situation erreicht werden.

Das Argument "Unabhängigkeit der ÖRR von Politik und Staat" ist also ein vorgeschobenes, sinnleeres Argument, um krampfhaft an einer antiquierten und unsozialen Kopfpauschalen-Finanzierung festzuhalten. Die "Unabhängigkeit der ÖRR von Politik und Staat" ist z.Zt. in sogar keinster Weise realisiert, trotz Gebührenfinanzierung.

Stiftungsmodell

Das "Stiftungsmodell" ist als solches noch keine Lösung. Denn eine Stiftung ist nur eine Rechtsform, und auch die Stiftung muss finanziert werden. Die Probleme bleiben dieselben: Die Gefahr einer Einflussnahme liegt in der Finanzierung, denn hier könnten über Jahre subtile Abhängigkeiten aufgebaut werden. Bei Gründung einer Stiftung für einen neuen ÖRR sind Finanzierung und Einflussnahmen feinstens zu definieren.

Wenn eine Finanzierung über Lotterien ausreichend ist, ist dies ein gangbarer Weg. Jedoch fallen dann diese Gelder für den Spitzensport und als Steuereinnahmen weg.

Strategische Handlungsziele

Politisch gibt es nur eine Erfolgsaussicht für eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland, wenn die Bürger, die sich engagieren möchten, möglichst schnell und möglichst einhellig alle von vornherein untauglichen Alternativen verwerfen und sich auf die Verfolgung eines Ziels konzentrieren, das überhaupt nur schlüssig ist: Und das ist das Stiftungsmodell. Es wird eine Musterklage bis zum EUGH bedürfen und möglichst vieler Klagen, die bis zum endgültigen Urteil ausgesetzt werden. Bis dahin wird man zahlen müssen, weil ein Aussetzen der Vollstreckung unwahrscheinlich ist. Ein Kollaps des Systems ist ja auch nicht wünschenswert.

Der Königsweg wäre also ein Zahlen beispielsweise nur des bisherigen Betrags für Rundfunk (ohne TV) durch möglichst viele Bürger (von der GEZ zu »Teilnehmern« degradiert) ab 2013. Folge wären möglichst viele Verwaltungsgerichtsverfahren, im Rahmen derer dann mit der erforderlichen juristischen Deutlichkeit die »Zahlung unter Vorbehalt« erreicht würde. Nach circa fünf bis zehn Jahren bis zum EUGH (der möglicherweise schon früher auf dem Beschwerdeweg wegen langer Verfahrenszeiten in Deutschland ins Spiel gebracht werden müsste) könnte man dann darauf hoffen, dass dieser der deutschen Exekutive aufträgt, dass System mit Ziel eines Stiftungsmodells zu reformieren. Dazu gäbe es dann eine Zeitvorgabe. Erst nach Ablauf dieser Zeitvorgabe wäre es möglich, effektiv Zahlungen zu verweigern, weil dann ein Vollstreckungsschutz final vom EUGH zu haben wäre. Aber dies wäre ebenfalls ein Novum: Dass die Verwaltungsgerichte Vollstreckungsschutz gegen die Vollstreckungsabteilung der GEZ gewähren, der ggf. unter Zuhilfenahme der Polizei erreicht werden müsste.

Dieses politische Projekt ist definitiv nichts für reine Geizkragen oder Bürger, die ihr Gehirn abgeben möchten bzw. denen schon die Existenz einer Medienorganisation Depressionen bereitet, die anspruchsvolle Inhalte produziert, mit deren Hilfe man gedankliche Reflexionen zu sich und dem Zustand der Gesellschaft anstellen kann. Es geht bei diesem Projekt ausschließlich um die Rechte derjenigen, die glaubwürdig an Demokratie interessiert sind.

Das Internet wird in den nächsten Jahren zeigen, ob dem so ist oder ob der an demokratischen Prozessen partizipierende Bürger tatsächlich via Internet in einer fallweise auch hochgradig »ungleichzeitigen Kommunikation« zur politischen Willensbildung in der Lage ist. Ich bin sehr skeptisch, weil man sich auch mit Werkzeugen und Kulturtechniken nicht gegen Naturgesetze geistig-moralisch bestimmen kann. Gleichzeitigkeit ist aber ein Idealzustand von Kommunikation. Die Habermas’sche »Ideale Sprechsituation« ist essenziell dadurch gekennzeichnet, dass es für einen berechtigten Sprecher Aufmerksamkeit gibt.

Genossenschaftsmodell als Alternative oder Ergänzung

Hat da schon mal jemand drüber nachgedacht? Als Baustein für ein zukünftiges Rundfunkangebot in Deutschland käme auch ein Genossenschaftsmodell in Betracht. Hierbei sind alle Nutzer (Rundfunkteilnehmer) zugleich Miteigentümer. Die Nutzung wäre nach dem Modell des Bezahl-Fernsehens über einen Decoder möglich. Der Unterschied gegenüber einem privaten Bezahl-Sender wie z.B. Premiere liegt darin, dass jeder Nutzer einen Genossenschaftsanteil erwirbt und dadurch Miteigentümer ist. Der Sender ist nicht staatlich, gehört auch keinem fragwürdigen Medienkonzern und ist nicht durch Aktionäre beeinflussbar.

Zugleich hat jeder Nutzer aktives und passives Wahlrecht für die entsprechenden Gremien und Posten die über Inhalte, Gebühren etc. entscheiden. Während der Teilnahme wird dem Nutzer eine Gewinn-Dividende ausgezahlt oder wahlweise von der Gebühr abgezogen. Will der Nutzer wieder „aussteigen“ so erhält er den Genossenschaftsanteil + Zinsen zurück. Genossenschaftsanteile können nur direkt von der Genossenschaft erworben werden. Im Gegensatz zu Aktien werden sie nicht frei an der Börse gehandelt. Ist der Sender komplett werbefrei so wäre eine größtmögliche Unabhängigkeit von der sonstigen Privatwirtschaft gegeben. Die Genossenschaft könnte als gemeinnützig anerkannt sein und entsprechende Steuervorteile genießen.

Genossenschaftsmodelle haben sich in Deutschland in anderen Bereichen wie z.B. dem Wohnungsmarkt etabliert. Natürlich ist die Bezahl-Lösung eine Begrenzung auf einen zahlenden Nutzerkreis und kein 'öffentlicher' Rundfunk im engeren Sinne. Es ist zu überlegen, inwieweit es einen -sehr minimalisten- öffentlichen Rundfunk nach Steuermodell (=Staatfernsehen) oder Stiftungsmodell ergänzend geben sollte. Pragmatisch gesehen ist es jedoch sowieso so, dass niemand den Fernseher/das Radio einschaltet der es nicht möchte. Diejenigen, die einschalten möchten können auch dafür zahlen. In Zeiten vielfältiger Informationskanäle können auch Nicht-Rundfunkteilnehmer mündige und demokratiefähige Bürger sein. Selbstverständlich wäre es zu wünschen, das Genossenschaftsmodell niedrigschwellig zu gestalten. So könnte z.B. mit den Gebühren der ersten 6 Monate der Genossenschaftsanteil erworben werden. Das wäre für viele Nutzer leichter verdaulich als gleich zu Beginn eine Anzahlung auf einen Schlag leisten zu müssen.


Was kümmert mich das? – Bei uns zuhause ändert sich ab 2013 sowieso nichts. – Der Rundfunkbeitrag ab 2013 – Was Medien und Politik uns verschweigen.

(Auch hier nachzulesen: [3] (Temuco 20:28, 12. Mai 2012 (CEST))

Haushaltsabgabe, Haushaltspauschale, Rundfunkbeitrag? Unabhängig davon, wie das Kind genannt wird, muss jeder Haushalt ab 2013 nur noch eine Gebühr von „lediglich“ 17,98 EUR im Monat bezahlen. Das ist gut so – machen uns Politik und öffentlich-rechtlichen Medien auf ihrer „Aufklärungsseite“ http://www.rundfunkbeitrag.de unmissverständlich klar. Darin heißt es so schön beruhigend: „Einfach für alle – der neue Rundfunkbeitrag“

Dass es ab 2013 auch gerechter zugehen wird, leuchtet es jedem sofort ein: Endlich werden auch diese bösen und unsolidarischen „Schwarzseher“ zur Kasse gebeten. Das kann nur gut sein, denn wir leben schließlich in einer Solidargemeinschaft. Darüber hinaus wird es für jeden erheblich einfacher, was man auf deren Willkommen-Seite auf den ersten Blick sehen kann – darin heißt es:

„Am 1. Januar 2013 startet der Rundfunkbeitrag und löst damit die Rundfunkgebühr ab. Wer wie viele Geräte zu welchem Zweck bereithält, spielt zukünftig keine Rolle mehr.“

Toll! Denkt man sofort. Nun ist es egal, ob die im Elternhaus lebende Kinder „Rundfunkempfangsgeräte“ wie Handys, Spielkonsolen oder gar Computer bereithalten – jetzt werden Kinder nicht mehr kriminalisiert und sie können ab 2013 ihre Rundfunkempfangsgeräte bedenkenlos benutzen, um z. B. auf der X-Box eines der 100 Sender des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ohne Gewissenskonflikte Tag ein, Tag aus bedenkenlos „genießen“. Computer- und Handynutzung werden endlich „legalisiert“.

Wie toll dieser intelligente und mutige Schritt von Politik und Medien. Die Rundfunkfinanzierung wird wegweisend auf eine solidarische, einfache, solide und zukunftssichere Grundlage gestellt – was auch die „Aufklärungsseite“ http://www.rundfunkbeitrag.de für jeden unmissverständlich hervorragend erklärt – wirklich eine einfache aber durchaus gelungene „Aufklärungsseite“.

Auch ich war von dieser „Aufklärungsseite“ sehr überrascht. Allerdings als Mensch, der beruflich täglich mit Zahlen zu tun hat, konnte ich einen seltsamen und durchaus unangenehmen Beigeschmack nicht loswerden. Was war passiert?

Ich erfuhr, dass man ab 2013 Mehreinnahmen von bis zu 2,5 Milliarden EUR im Jahr erwartet – also bis zu einem Drittel mehr als die heutigen Einnahmen, die bereits jetzt schon über 7,5 Milliarden im Jahr liegen. Nun, woher kommt das viele Geld? Klar, die Schwarzseher, diese Gemeinde unsolidarischer Nutznießer eines hervorragenden Systems werden jetzt zur Kasse gebeten. Wie toll und gerecht ab 2013 zugehen wird! Aber haben wir wirklich so viele Schwarzseher? Das wären rechnerisch 11,6 Millionen Preller – wenn alle wirklich einen Fernseher hätten und damit die volle Gebühr unterschlagen würden. Nun es gibt auch Schwarzhörer, die eigentlich „nur“ die Radiogebühr unterschlagen, so dass die Zahl der Preller weiter nach oben schnellen dürfte. Wenn man davon ausgeht, dass ein Viertel der Preller Schwarzhöher sind (dazu zählen u. a. Radiohörer und Handy-, Navi- und Computerbenutzer) kommt man auf die astronomische Zahl von 20 Millionen Prellern. In Worten: Zwanzig Millionen Preller!

Mathematik hat die Eigenschaft, dass sie exakt ist und für Gewöhnlich nicht lügt, wenn wir ein Teil der Statistiker außen vor lassen. In anderen Worten kann das nicht stimmen. Daher erneut die Frage: Woher kommt das viele Geld?

Nun erfuhr ich, dass Gruppen, die bisher von der Rundfunkgebühr befreit waren, ab 2013 herangezogen werden. Dazu zählen z. B. Hör- und Sehbehinderte, die ab 2013 „nur“ ein Drittel des Rundfunkbeitrages zahlen müssen, also 5,99 EUR im Monat. Wie gütig, dass sie nicht gleich die volle Gebühr entrichten müssen! Ja, es wird gerechter, wie uns die „Aufklärungsseite“ vor Augen führt. Aber war diese Gruppe vorher nicht ganz befreit? Sind das die „Schwarzhörer“ bzw. die „Schwarzseher“? Ich persönlich empfinde das nicht nur als ungerecht, sondern als geschmacklos und pervers.

Nun kann auch das Heranziehen behinderter Menschen zur Gebührenpflicht nicht erklären, woher diese Mehreinnahmen kommen. Also ich suche weiter. In der Rubrik „Untrernehmen/Institutionen“ der „Aufklärungsseite“ finde ich folgende bemerkenswerte Aussage:

„Betriebsstätten zählen – Der neue Rundfunkbeitrag ersetzt ab 2013 das alte Gebührenmodell und macht für Unternehmen und Institutionen wie Behörden oder Verbände vieles einfacher. Er ergibt sich aus der Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der Kraftfahrzeuge. Wer welche Rundfunkgeräte bereithält, spielt zukünftig keine Rolle mehr.“

Ach so, Unternehmen und Institutionen werden zu Fernsehzuschauer deklariert. Muss man das lange kommentieren? Vielleicht ein paar Anmerkungen: Wenn jeder Haushalt bereits bezahlt, warum muss die Wirtschaft nochmals bezahlen? Schließlich arbeiten in der Wirtschaft dieselben Leute die irgendwo wohnen und dadurch bereits „rundfunkbeitragspflichtig“ geworden sind. Gerechtigkeit stelle ich mir anders vor.

Weiterhin heißt es auf der „Aufklärungsseite“:

„Kleinst- und Kleinunternehmer – Der neue Rundfunkbeitrag orientiert sich an der Anzahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge. Kleinst- und Kleinunternehmen mit keinen oder wenigen Mitarbeitern profitieren, denn sie zahlen weniger als große Firmen (...)“

Was kann man so einer Aussage noch hinzufügen? Kleine Firmen zahlen weniger als große? Eine bemerkenswerte neue Erkenntnis. An dieser Stelle beginne ich zu begreifen, wo das viele Geld herkommt und frage mich gleichzeitig: Wie konnte Deutschland zum Exportweltmeister werden, wenn die gesamte Wirtschaft mit ihren faulen fernsehschauenden Mitarbeitern vor der Glotze hockt?

Ich stelle fest:

  1. Jeder Haushalt zahlt ab 2013 die volle Gebühr von 17,98 EUR.
  2. Haushalte mit nur Radio oder PC zahlen ab 2013 auch die volle Gebühr – also für Sie eine Erhöhung von mehr als 300%
  3. Haushalte, die bisher bewusst auf Medienkonsum verzichtet hatten, müssen ebenfalls die volle Gebühr von 17,98 EUR im Monat entrichten.
  4. Bisher befreite Gruppen wie z. B. Hör- und Sehbehinderte werden ab 2013 ebenfalls rundfunkgebührenpflichtig, allerdings zahlen sie „gerechterweise“ nur ein Drittel der vollen Gebühr.
  5. Die komplette Wirtschaft wird kräftig zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks herangezogen. Sie wird aber sicher auf der Mehrbelastung nicht sitzen bleiben und diese Mehrkosten an den Konsumenten weitergeben – also an Sie und mich.

Wie hießt es in der Überschrift?

„Was kümmert mich das? – Bei uns zuhause ändert sich ab 2013 sowieso nichts."

Sind Sie immer noch der Meinung, dass es sich nichts ändert? Nicht nur, dass alle privaten Haushalte die volle Gebühr werden zahlen müssen, sondern es kommen noch die Kosten hinzu, welche die Wirtschaft auf uns Konsumenten umlegen wird.

Die „Aufklärungsseite“ http://www.rundfunkbeitrag.de External link präsentiert uns allen ein verzehrtes Bild dessen, was auf uns wirklich zukommt. Diese „Aufklärungsseite“, die von den öffentlich-rechtlichen Medien ins Internet gestellt wurde, ist das beste Beispiel dafür, wie ein übermächtiger Mediengigant die Wahrheit so verdrehen kann, dass sogar neue und ungerechte Belastungen als Gerechtigkeit und fast als Wohltat beim Bürger ankommt.

Zum Schluss möchte ich hoffen, dass der Leser, den bisher dieses Thema nicht interessierte, sich die Frage stellt, ob es ihn wirklich nicht kümmert und ob es sich tatsächlich bei ihm zuhause nichts ändert.