AG Geldordnung und Finanzpolitik/ThemaSparzinsen2
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Vorbemerkung: Dies ist die Mehrheits-Meinung in der AG, die durch eine Abstimmung beschlossen wurde. Wer Anmerkungen/Fragen hat, schreibt diese bitte auf die Diskussionsseite zu diesem Artikel. |
Hinweis: Bei dieser Seite handelt es sich um eine Überarbeitung der bereits beschlossenen Mehrheitsmeinung der AG "Warum zahlen Banken Zinsen an Sparer?".
Inhaltsverzeichnis
- 1 Einleitung
- 2 Warum nehmen Geschäftsbanken noch Spar- und Terminguthaben von Nichtbanken an?
- 3 Weitere Darstellungen anhand verschiedener Szenarien
- 4 Fazit
Einleitung
Für den einzelnen Akt der Kreditvergabe oder den Ankauf von Vermögenswerten durch Geschäftsbanken wird im derzeitigen Geldsystem neues Geld geschöpft (Siehe Mehrheitsmeinung: Geldschöpfung). Eine Nichtbank, die vorher Geld bei der Geschäftsbank auf ein Konto eingezahlt hat, um gegen Guthabenzinsen bei der Geschäftsbank Geld zu sparen, wird nicht direkt benötigt.
Die Folgen der Geldschöpfung ziehen jedoch einen Refinanzierungszwang für die Geschäftsbanken nach sich. Aber auch dabei sind die Geschäftsbanken nicht zwangsläufig auf Sparer angewiesen (siehe hierzu: Refinanzierung Schritt für Schritt).
Guthabenzinsen stellen jedoch für die Geschäftsbanken Aufwendungen dar und reduzieren somit, allein betrachtet, den Gewinn einer jeden Geschäftsbank. Da dies keine Geschäftsbank freiwillig tun würde, müssen die Guthabenzinsen für Sparer also doch eine Rolle für die Geschäftsbanken spielen. Die verschiedenen Gründe sollen nun erläutert werden.
Warum nehmen Geschäftsbanken noch Spar- und Terminguthaben von Nichtbanken an?
Geschäftsbanken entscheiden sich auf Grund einer Gesamtstrategie zur Gewinnmaximierung für einen bestimmten Wert von Guthabenzinsen. Da Kosten-, Kunden- und Leistungsstrukturen für jede Geschäftsbank unterschiedlich sind, existieren auch unterschiedlich hohe Guthabenzinsen. Für die Gewinnmaximierung spielen im Bezug auf die Guthabenzinsen vor allem die folgenden Punkte eine Rolle:
- Kundenbindung: Mit Guthabenzinsen können Geschäftsbanken neue Kunden gewinnen oder bestehende Kunden halten. Jeder Kunde (Nichtbank) kann dabei nicht nur Aufwendungen durch Guthabenzinsen erzeugen, sondern auch Erträge durch die Nutzung diverser Leistungen der Geschäftsbank.
Oft nutzen Nichtbanken aus Bequemlichkeit oder entstandenes Vertrauen ihr ganzes Leben nur wenige verschiedenen Geschäftsbanken. Die Kundenbindung über Guthabenzinsen, seien sie auch noch so niedrig, legen eine wichtige Grundlage für weitere Geschäfte und somit Erträgen. Dazu können zum Beispiel Kontokorrentkredite, Kontoführungsgebühren, Kredite oder Provisionen für viele Arten von Beratungen und Vermögensverwaltungstätigkeiten gehören.
- Konkurrenzkampf zwischen Geschäftsbanken: Geschäftsbanken buhlen mit Guthabenzinsen um Nichtbanken, um überhaupt in die Möglichkeit für Erträge zu kommen. Dabei könnten sie auch einen geringeren eigenen Gewinn in Kauf nehmen, nur um überhaupt einen kleinen Gewinn gegenüber der Konkurrenz zu erwirtschaften. Es handelt sich im Prinzip, in Bezug auf die Konkurrenzsituation und den dadurch entstehenden Guthabenzins, um eine Art Gefangenendilemma. Nachfolgender Text stammt von Alexander Praetorius:
„Makroökonomisch betrachtet ist es ein Schwachsinn, Zinsen auf Guthaben zu zahlen, so wie das für jedes Gefangenendilemma bzw. jedes NASH-Gleichgewicht gilt. Denn alle anderen Geschäftsbanken tun das in gleicher Weise, so dass im Schnitt weder nennenswerte Mittelzuflüsse noch Mittelabflüsse entstehen. Das heißt, dass niemand mehr oder weniger Zentralbankgeld leihen muss, aber alle nun die Sparzinsen als Kosten am Bein haben.
Solange aber Geschäftsbanken Angst haben, es ein Konkurrenzdenken gibt bzw. rein technisch formuliert: Solange keine Transparenz über das Verhalten der anderen Geschäftsbanken hergestellt ist und allen die Vorteilhaftigkeit kooperativen Verhaltens klar vermittelt wird, solange kann das Gefangenendilemma auch nicht aufgelöst werden.
Aus dem kurzsichtigen Gedanken via Sparzinsangebot Nettomittelzuflüsse generieren zu können, um weniger Erträge aus pensionierten Assets an die ZB zu verlieren, welcher NICHT berücksichtigt, dass wenn andere Geschäftsbanken genauso handeln, unterm Strich auf Grund KEINER Mittelzuflüsse und -abflüsse NUR die Sparzinsen als Aufwendungen übrig bleiben, folgt die Nachvollziehbarkeit des aus der Makroperspektive scheinbar irrationalen Sparzinsangebots. Deshalb kann auch eine Geschäftsbank mit dieser Einsicht nicht im makroökonomisch klugen Sinne handeln.
Das ist der Grund, warum man es NASH-GLEICHGEWICHT bzw. GEFANGENENDILEMMA nennt.“
–
- Gefahr von Gewinnverringerung durch zu geringe bzw. keine Guthabenzinsen: Wenn Geschäftsbanken geringe oder sogar kein Guthabenzinsen anbieten, so besteht die Wahrscheinlichkeit, dass Nichtbanken ihr Geld abziehen und bei einer anderen Geschäftsbank anlegen oder in bar halten.
Dieser Geldabfluss muss, wenn nicht durch Sparer, dann über andere Quellen von jeder Geschäftsbank refinanziert werden (siehe Refinanzierung Schritt für Schritt). Dabei entstehen der Geschäftsbank Aufwendungen aus der Refinanzierung und zusätzlich entgehen mögliche Erträge aus anderen Geschäften durch den Verlust des Kunden (Opportunitätskosten).
Beide Werte zusammen können in der Summe höher sein als die Einsparung durch die geringeren Guthabenzinsen. Wenn dies so ist, so wäre es für die Geschäftsbank zur Gewinnmaximierung sinnvoll, den (bzw. die) Kunden durch höhere Guthabenzinsen zu halten.
- Fehlende Sicherheiten zur Refinanzierung über die Zentralbank und Liquiditätsrisiko: Wenn Geschäftsbanken geringe oder sogar keine Guthabenzinsen anbieten und der Geldabfluss durch neues Zentralbankgeld über die Zentralbank refinanziert werden soll, so müssen dafür von der Geschäftsbank Sicherheiten hinterlegt werden. Wenn die Geschäftsbank über keine genügenden Sicherheiten verfügt, so kann sie illiquide werden.
Des Weiteren verringert das Zahlen von Guthabenzinsen, durch die längerfristige Bindung der Gelder, einen plötzlichen, zu großen Geldabfluss und damit auch das Liquiditätsrisiko, das durch die Fristentransformation entsteht.
Die Geschäftsbanken sind ansonsten bedroht, illiquide zu werden, weil deren Investitionen (Assets) längerfristige Bindungen besitzen als ihr Kapital (hier die Gelder der Nichtbanken).
- Schaffung von Kreditbedarf und somit Gewinnmaximierung: Wenn Geld stillgelegt wird (als Sparen), muss es durch neues Geld (= neue Kredite) ersetzt werden und bringt somit Erträge für die Geschäftsbank.
- Asynchronität
Wenn in einem ersten Schritt ein Kredit in Höhe von X vergeben wird, entsteht dadurch auf der einen Seite eine Forderung in Höhe von X und gleichzeitig eine Verbindlichkeit in selber Höhe, bspw. in Form einer Sichteinlage (vulgo: Geld). Am Ende der Laufzeit muss diese Summe zurückgezahlt werden.
Dies ist auch kein Problem, wenn sie zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung steht. Wird dieses Geld aber fest angelegt, dann kann es passieren, dass der Schuldner zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt nicht darüber verfügen kann und zur Bedienung seiner Schuld eines neuen Kredites bedarf. Allein aus der nicht synchronisierten Laufzeit von Anlage und Kredittilgung kann sich also ein zusätzlicher Kreditbedarf ergeben.
Es ist also für die Geschäftsbanken sinnvoll, relativ niedrige Zinsen auf langlaufende Anlagen zu bieten, um genau diese Situation herbeizuführen und so weitere höher verzinslichte Kredite zu vergeben.
- Asynchronität
- Allokation
Weiterhin kann es sein, dass das Geld, welches zur Tilgung notwendig ist, zwar zum benötigten Zeitpunkt zur Verfügung steht, allerdings nicht bei der richtigen Person. Die Kredite muss nämlich nicht "irgendwer" bedienen (bspw. der Nichtbankensektor), sondern nur die jeweilige Vertragspartei.
Hat diese zum bestimmten Zeitpunkt nicht genügend Liquidität, muss sie um neues Geld bitten. Um den Kredit bedienen zu können, müssen die Kreditnehmer nämlich Einkommen erzielen. Die Einkommen wiederum entsprechen aber immer den Ausgaben der anderen. Diese sind umso niedriger, je mehr jene "sparen".
Indem die Banken also dem Nichtbankensektor Sparangebote machen, sorgen sie systematisch dafür, dass die Ausgaben (und in gleichem Maße die Einkommen) sinken und neue Liquidität aufgenommen werden muss, um die alten Verbindlichkeiten zu bedienen.
Anmerkung: natürlich handelt es sich hier um eine nicht beweisbare Unterstellung und gleichzeitig einen schmalen Grat für die Geschäftsbanken, da auch immer mit einem Kreditausfall gerechnet werden muss, wenn die Tilgung nicht regulär stattfinden kann.
- Allokation
Weitere Darstellungen anhand verschiedener Szenarien
Im Folgenden werden mehrere mögliche Szenarien vorgestellt. Es wird anhand von Bilanzen gezeigt, was passieren könnte, falls sich eine einzelne Geschäftsbank, eine Monopolbank oder alle Geschäftsbanken (nach gemeinsamer Absprache) entscheiden sollten, ab einem bestimmten Zeitpunkt keine Guthabenzinsen mehr zu bezahlen und wie sich die zuvor erwähnten Punkte darin widerspiegeln.
Eine einzelne Geschäftsbank zahlt keine Guthabenzinsen mehr
Dieses Szenario gilt stellvertretend für alle Fälle, bei denen mindestens eine Geschäftsbank weiterhin Guthabenzinsen anbietet.
Eine einzelne Geschäftsbank, deren Bilanzsumme 10% des gesamten Bankensektors ausmacht, zahlt ab einem bestimmten Zeitpunkt keine Guthabenzinsen mehr. Diese Geschäftsbank würde also keine neuen Sparguthaben mehr annehmen und die bestehenden Sparguthaben würden spätestens nach Ablauf der vertraglichen Frist in Sichtguthaben umgewandelt werden. Wie würden die Kunden dieser Geschäftsbank reagieren? Viele würden zunächst ihr Sparguthaben bei anderen Geschäftsbanken anlegen und die Gefahr besteht, dass auch die zinsfreien Sichtguthaben früher oder später zu anderen Geschäftsbanken überwiesen werden.
Unten sind die Bilanzen zu sehen, bevor Geschäftsbank A aufhört, Guthabenzinsen zu bezahlen.
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Geschäftsbank A müsste normalerweise die anderen Geschäftsbanken, zu denen die Kunden ihre Guthaben überweisen, mit Zentralbankgeld bezahlen. Da Geschäftsbank A aber nicht über genügend Zentralbankgeld verfügt, gibt es für sie vor allem zwei Möglichkeiten. Entweder sie leiht sich Zentralbankgeld in Höhe der abfließenden Kundenguthaben von der Zentralbank oder sie verschuldet sich bei den anderen Geschäftsbanken.
Andere Refinanzierungsformen, die die Mittelabflüsse auch wieder ausgleichen können, wie Anleiheausgabe, Eigenkapitalerhöhungen, Vermögensverkauf oder Gewinne, die einbehalten werden, werden an dieser Stelle nicht betrachtet.
Möglichkeit Interbankkredite
Geschäftsbank A hat die Sichtguthaben und die Sparguthaben ihrer Kunden verloren In der Realität wären vermutlich nicht alle Verbindlichkeiten von Geschäftsbank A gegenüber Nichtbanken betroffen, da einige Kunden ihre Sichtguthaben bei der Geschäftsbank A behalten würden, weil sie entweder Guthabenzinsen gar nicht interessieren, aus Bequemlichkeit oder weil sie die Leistungen der Geschäftsbank A auch aus anderen Gründen außer den Guthabenzinsen nutzen wollen. Auch ethische oder moralische Gründe können ausschlaggebend sein.
Der anfallende Verlust von Kundeneinlagen würde durch Kredite des restlichen Bankensektors ausgeglichen. Der restliche Bankensektor hat im Gegenzug neue Kunden hinzugewonnen und dem entsprechend die Kundensichtguthaben und -sparguthaben erhöht.
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Auf der Aktivseite wurde dies durch Kreditforderungen gegenüber der Geschäftsbank A ausgeglichen. Ab einem gewissen Volumen würde der restliche Bankensektor höhere Zinsen verlangen, um dem Risiko gerecht zu werden. Weitere Kunden würden keine Geschäfte mehr mit der Geschäftsbank A tätigen. Dadurch würde unterm Strich Geschäftsbank A also schlechter wegkommen, als wenn sie ihren Kunden weiterhin Guthabenzinsen bezahlt hätte.
Möglichkeit Zentralbankkredite
Theoretisch gäbe es für die Geschäftsbank A auch die Möglichkeit, sich das nötige Zentralbankgeld direkt von der Zentralbank zu leihen. Aber warum sollte die Zentralbank darauf eingehen? Da alle Verbindlichkeiten von der Geschäftsbank A gegenüber Nichtbanken durch Zentralbankkredite ersetzt werden müssten, hätte das zur Folge, dass die Zentralbank von der Geschäftsbank A fast alle Forderungen gegenüber Nichtbanken als Sicherheiten annehmen müsste. Dann würde die Zentralbank fast alle Risiken eines privaten Unternehmens übernehmen.
Denn falls es zu Forderungsausfällen über die Eigenkapitalmenge der Geschäftsbank hinaus kommt, so besteht die vermehrte Gefahr, dass die Zentralbank ebenfalls Verluste bei der Abwicklung der Geschäftsbank A erleiden würde, da sie ein großer Gläubiger der Geschäftsbank wäre. Außerdem ist es überhaupt fraglich, ob die Geschäftsbank A ausreichend viele zentralbankfähige Sicherheiten besitzt, um sich das benötigte Zentralbankgeld besorgen zu können.
Trotzdem werden die Auswirkungen solch einer Aktion der Vollständigkeit halber in der folgenden Bilanz dargestellt Auch hier gilt, dass in der Realität wohl kaum alle Kundeneinlagen die Geschäftsbank A verlassen würden. Darauf sei der Einfachheit aber an dieser Stelle verzichtet.
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Selbst wenn es dazu käme, könnte die Geschäftsbank A Probleme bekommen. Es entstehen ihr Zinsänderungsrisiken durch die Fristentransformation, da die Zentralbankzinsen steigen könnten (variable Zinsen) und die Erträge aus den Forderung länger konstant bleiben könnten (feste Zinsen).
Das Resultat wären Verluste für die Geschäftsbank. Aber auch generell wäre es möglich, dass sich diese Strategie nicht rentiert, weil die Zentralbankzinsen im Verhältnis zu den Guthabenzinsen zu hoch sind.
Eine Monopolbank zahlt keine Guthabenzinsen mehr
Im nächsten Szenario wird angenommen, dass durch laufende Fusionen irgendwann eine Monopolbank entstanden wäre. Nichtbanken hätten also nicht mehr die Möglichkeit, im Inland ihre Guthaben zu anderen Geschäftsbanken zu überweisen.
Falls es sich dabei um eine geschlossene Wirtschaft handeln würde, könnten die Nichtbanken tatsächlich nicht mehr ausweichen. In den folgenden Bilanzen ist dieser Zustand dargestellt.
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Eventuell bestünde aber die Gefahr, dass Nichtbanken aus Trotz oder Frust ihre Sichtguthaben in bar abheben würden. Dann müsste die Zentralbank ausreichend Kredite geben, damit die Monopolbank nicht illiquide wird. In diesem Fall müsste die Zentralbank, wie schon oben in dem Szenario mit der einzelnen Geschäftsbanken erwähnt, viele Forderungen als Sicherheiten akzeptieren, was sie im Übermaß aber ablehnen sollte. Und auch die Monopolbank könnte unterm Strich Verluste machen, falls die Zentralbankzinsen höher ausfallen sollten als die Guthabenzinsen für Sparer oder sich mit der Zeit erhöhen.
Die bilanziellen Veränderungen würden sich wie folgt darstellen, wenn 1/3 aller Nichtbanken ihre Einlagen in Bargeld umtauschen würden:
Möglichkeit Zentralbankkredite
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In der Realität würde sich die Monopolbank aber in einer offenen Wirtschaft befinden. Deshalb würden Teile der Nichtbanken ihre Guthaben zu ausländischen Geschäftsbanken überweisen. Dann würde das Gleiche wie oben beim Szenario mit der einzelnen Geschäftsbank passieren. Die Monopolbank wäre gezwungen, sich bei den ausländischen Geschäftsbanken zu verschulden oder wiederum sich über die Zentralbank zu refinanzieren. Im EURO-Raum mit quasi festen Wechselkursen würde dies analog zu der 1. Szenarienbetrachtung ablaufen.
Für die Refinanzierung über Geschäftsbankenkredite wie folgt:
Möglichkeit Auslandsbankenkredite
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Bei festen Wechselkursen, wie im EURO, könnte sich die Monopolbank natürlich auch das benötigte Zentralbankgeld, wie die Geschäftsbank A im Szenario einer einzelnen Geschäftsbank, von der nationalen Zentralbank leihen. Dann gäbe es aber auch die gleichen Probleme. Natürlich ist die Darstellung sehr vereinfacht, da die Wahrscheinlichkeit, dass alle Kunden ihre kompletten Einlagen aus der einheimischen Geschäftsbank zu einer ausländischen Geschäftsbank abziehen noch geringer ist.
Bei flexiblen Wechselkursen, mit anderen Währungen, ist es etwas komplizierter. Grundsätzlich bestehen aber für die Geschäftsbanken die gleichen Probleme. Jedoch sollte die Abwanderungsbereitschaft der Kunden, durch mögliche Währungskursrisiken, noch geringer sein.
Alle Geschäftsbanken weltweit zahlen keine Guthabenzinsen mehr
Falls sich alle Geschäftsbanken weltweit gemeinsam dazu entschließen, keine Guthabenzinsen mehr zu bezahlen, treten die gleichen Probleme wie im Szenario mit der Monopolbank in einer geschlossenen Wirtschaft auf.
Auf Bilanzdarstellungen wurde deshalb an dieser Stelle verzichtet. Bargeldabhebungen könnten den Geschäftsbanken Probleme bereiten und das Risiko, durch zu große Geldmengenabflüsse in kurzer Zeit, illiquide zu werden, erhöht sich für jede Geschäftsbank. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Vorgehensweise jedoch zum Vorteil aller Geschäftsbanken führen könnte, ist gegeben.
Sogar die Kreditnehmer könnten Vorteile, durch die Weitergabe der gesunkenen Guthabenzinsen als geringere Kreditzinsen, erhalten. Es könnten jedoch in diesem System auch neue Probleme entstehen, auf die jedoch an dieser Stelle nicht eingegangen werden soll.
Fazit
Es gibt wichtige Gründe dafür, dass Geschäftsbanken an Nichtbanken Guthabenzinsen bezahlen, die jedoch nicht nur mit einem Refinanzierungszwang der ausgegebenen Kredite zu tun haben. Entscheidend ist die Aussicht der Geschäftsbanken, in einem Umfeld der Konkurrenz und gegebenen Geldordnung, Gewinne zu erwirtschaften und Liquiditätsrisiken zu vermeiden.
Dafür müssen sie den Nichtbanken (Kunden) Leistungen bieten, die den Geschäftsbanken Aufwendungen verursachen. Das derzeit wahrscheinlich wichtigste Mittel sind dafür die Guthabenzinsen.