AG Geldordnung und Finanzpolitik/ThemaRefinanzierung2

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Vorbemerkung: Dies ist die Mehrheits-Meinung in der AG, die durch eine Abstimmung beschlossen wurde. Wer Anmerkungen/Fragen hat, schreibt diese bitte auf die Diskussionsseite zu diesem Artikel. |
Inhaltsverzeichnis
Refinanzierung Schritt für Schritt
Diese Seite soll dazu dienen, den Vorgang der Kreditschöpfung und Überweisung Schritt für Schritt zu erläutern und zu zeigen, dass zu keinem Zeitpunkt Einzahlungen von Sparern benötigt werden.
Weiterhin soll gezeigt werden, dass zur Refinanzierung auch der Bedarf an Zentralbankgeld nicht in Höhe des neuen Kredites notwendig ist, sondern nur insoweit er zur Erfüllung der Mindestreserveanforderungen dient.
Mindestreserve
Eine Bank muss zu jedem Zeitpunkt in der Lage sein, ihren Kunden auf Wunsch ihre fälligen Einlagen in bar auszuzahlen. Ins Besondere gilt dies für die täglich fälligen Einlagen, also den Sichteinlagen bzw. Girokonten, der Kunden (Nichtbanken).
Banken probieren allerdings stets, ihren Bestand an Zahlungsmitteln zu minimieren, da er ihnen im Gegensatz zu anderen Aktiva keine Rendite bringt. Im Gegenteil, die Banken müssen für die Liquidität sogar Zinsen bezahlen. Um jedoch zu vermeiden, dass Banken es übertreiben und zuwenig Liquidität vorhalten, hat man die Mindestreserve eingeführt. Die Banken sind also per Gesetz gezwungen, einen gewissen Prozentsatz (derzeit 1%) ihrer täglich fälligen Einlagen in Form von Liquidität zu halten.
Merke: Zusätzlich zur Mindestreserve halten die Banken einen Bestand an Zentralbankgeld als Liquiditätsreserve (sog. Überschussreserve). Dieser Bestand verhält sich analog zur Mindestreserve und kann somit ebenfalls bei Bedarf refinanziert werden.
Ausgangssituation
In der Ausgangssituation haben wir zwei Geschäftsbanken mit identischer (stark vereinfachter) Bilanz. Die linke Bilanz gehört zur Geschäftsbank, die den Kredit vergeben wird. Die andere stellt eine beliebige andere Bank bzw. den Bankensektor dar.
Bild 1
Wesentlich zum Verständnis der Refinanzierung ist die Position Mindestreserve.
Dieser Satz ist fundamental. Ein Kredit muss nicht refinanziert werden, es muss immer nur ein Fehlbetrag bei der Mindestreserve refinanziert werden.
Kreditvergabe
In einem ersten Schritt vergibt nun die Geschäftsbank einen Kredit. In diesem Moment kommt es zu einer Bilanzverlängerung. Auf der Aktivseite kommt eine Kreditforderung hinzu, auf der Passivseite eine neue Sichteinlage.
Bild 2
Merke: Die neue "Einlage" ist nicht zustandegekommen, weil irgendwer (bspw. eine Nichtbank) Geld überwiesen oder gar in bar eingezahlt hätte, sondern sie entstand schlicht durch GUTSCHRIFT auf das Konto der Kreditnehmers. Einlagen sind also keine Vorraussetzung für den Kreditschöpfungsprozess, sie werden im Verlaufe simultan geschaffen. Das Wort "Einlage" ist absolut veraltet und irreführend - es sollte einfach "Guthaben" heißen, das trifft die Sache viel besser.
Offenmarktgeschäft (OMG)
Unterstellen wir mal, dass zum selben Zeitpunkt irgendeine andere Bank einen Überschuss an Zentralbankgeld hat, bspw. aus einem Offenmarktgeschäft mit der Zentralbank (bspw. LTRF). Die Geschäftsbank hat also eine Kreditforderung (bspw. eine Staatsanleihe) in Pension gegeben und dafür Zentralbankgeld erhalten.
Bild 3
Anmerkung: Wer sich daran stört, dass dies in diesem Moment eine andere Bank tut, kann sich auch vorstellen, dass dieses OMG innerhalb der selben Bank passiert. Es wurde nur aus Gründen der Übersichtlichkeit getrennt.
Erhöhung der Mindestreserve
Die Geschäftsbank, die einen Kredit vergeben hat, hat nun einen höheren Bestand an Sichteinlagen in ihrer Bilanz. Damit erhöht sich auch ihre Mindestreserveanforderung.
Sie muss sich also neues Zentralbankgeld besorgen. Wie sie das tut, ist prinzipiell egal. Es gibt hierzu mannigfaltige Möglichkeiten und es ist keinesfalls zwingend erforderlich, dass sie dieses über neue Kundeneinlagen tut. Weitere Möglichkeiten sind u.a.:
- OMG, Offenmarktgeschäfts mit der Zentralbank
- Gewinne, die einbehalten werden (sog. Eigenfinanzierung)
- Eigenkapitalerhöhungen
- Interbankenmarktkredite
- Anleihen
In diesem Fall leiht sich die Geschäftsbank das Geld am Interbankenmarkt von der anderen Bank, die sich Geld bei der Zentralbank besorgt.
Merke:
- Keine Bank muss zur Refinanzierung zwingend in irgendeiner Form auf Sparer zurückgreifen.
- Der Refinanzierungsbedarf entspricht nicht dem Kreditbetrag, sondern lediglich der benötigten Differenz zur Deckung der neuen Mindestreserveanforderung
Interbankenmarkt
Die Geschäftsbank leiht sich nun also das Geld von einer anderen Bank, die einen Überschuss hat und ihn loswerden will. Dieses Geschäft ist für beide Seiten von Vorteil. Die verleihende Geschäftsbank erhält zusätzliche Zinseinnahmen. Diese Zinsen liegen aber üblicherweise unterhalb der Leitzinsen, da Banken bestrebt sind, ihren Zentralbankgeldbestand zu minimieren und sie ihr Geld nicht notwendigerweise loswürden, wenn ihr Zinssatz in selber Höhe wie bei der Zentralbank liegen würde - dies ist der Vorteil für die leihende Bank.
Bild 4
Überweisung
Nun überweist der Kunde einen Teil seines Geldes. Im Gegensatz zu den etwas grobschlächtigen Beispielen, bei denen die gesamte Summe auf einen Schlag überwiesen wird, soll dies nun schrittweise erfolgen. In der Realität ist es nämlich nicht so, dass im Schnitt jemals die Einlagen mit einem Schlag abgezogen werden, sondern es wird netto nur ein kleiner Teil der Einlagen bewegt.
Zwischen den Banken gibt es einen steten Zu- und Abfluss von Zahlungen, welches dazu führt, dass der Bestand an Einlagen sich über die Zeit kaum verändert. Dieses soll nun in drei Schritten nachvollzogen werden.
Erste Überweisung
Der Kunde überweist einen Teil seines Geldes und damit wird auch Zentralbankgeld in selber Höhe übertragen.
Bild 5
Wenn die Sichteinlagen um X sinken, sinkt die Mindestreserveanforderung allerdings nur um (aktuell) 1% von X; es wurde aber Zentralbankgeld in Höhe von X überwiesen. Die Geschäftsbank hat also jetzt einen Bedarf an Zentralbankgeld in Höhe von 99% von X. Dieses muss sie sich nun irgendwoher besorgen (refinanzieren).
Merke: Wenn die Geschäftsbank zum Zeitpunkt der Überweisung so viel Zentralbankgeld hat, dass die Mindestreserve durch die Übertragung nicht unterschritten wird, muss sie GAR NICHTS refinanzieren.
Die Refinanzierung erfolgt auch hier wieder über den Interbankenmarkt.
Bild 6
Merke: ...und nichts anderes!
Weitere Überweisungen
Das selbe Spiel wiederholt sich nun ein paar Mal. Jede Überweisung
Bild 7
wird hierbei über den Geldmarkt refinanziert.
Bild 8
Und abschließend noch eine letzte Überweisung.
Bild 9
Ergebnis
Das neue Guthaben ist vollständig an andere Banken übertragen worden, die Bilanz der Geschäftsbank sieht nun genauso aus wie am Anfang, nur dass auf der Aktivseite eine neue Kreditforderung steht und auf der Passivseite eine Verbindlichkeit gegenüber anderen Banken.
Merke:
- Zu keinem Zeitpunkt war zusätzliches Zentralbankgeld in Höhe des Kredites notwendig.
- Der Bestand an Zentralbankgeld hat sich bei konsoliderter Betrachtung aller Banken einmalig nur um die Differenz der Mindestreserveanforderung erhöht.
- Zu keinem Zeitpunkt hat es neue Kundeneinlagen gegeben, noch waren sie nötig. Es wurden Guthaben zwischen den Banken verschoben und das war's.
Kredittilgung
Nun kommen wir zur Kredittilgung. Der Kunde muss ja seinen Kredit zurückzahlen (Zinsen wurden an dieser Stelle ignoriert, weil sie am Prinzip nichts ändern, aber die Sache unnötig kompliziert machen, ohne zum Verständnis beizutragen).
Er überweist also sein Sichtguthaben zurück zur Geschäftsbank - und nun passiert etwas entscheidendes: Da die überweisende Bank bei weitem nicht genug Zentralbankgeld hat, verständigt sie sich mit der empfangenden Bank, diesen Betrag später zu begleichen - was nichts weiter bedeutet, als dass ihr die empfangende Bank einen kurzfristigen Kredit gibt.
Gleichzeitig zahlt die überweisende Bank ihren Zentralbankkredit zurück, da sich ihre Mindestreserveanforderung gesenkt hat. Dieser Vorgang ist grundsätzlich unabhängig von der vorangegangenen Überweisung. Wenn die Mindestreserveanforderung sinkt, KANN die Geschäftsbank Zentralbankkredite zurückführen, sie MUSS aber nicht. Alternativ kann sie auch ihre Kreditvergabe ausdehnen, und zwar um das (aktuell) 99-fache des "frei"-werdenden Zentralbankgeldbestandes.
Bild 10
Nun tilgt der Kunde seine Schulden - Kredit und Sichtguthaben verschwinden aus der Bilanz.
Bild 11
Merke: Beide Banken haben nun Forderungen/ Verbindlichkeiten in selber Höhe zueinander.
Clearing
Nun haben die Banken Forderungen und Verbindlichkeiten untereinander, die bei konsolidierter Betrachtung systematisch gleich hoch sein müssen. Wenn die Banken wollen, dann können sie diese gegeneinander aufrechnen - und das passiert auch mehrmals täglich im Zuge des sogenannten "Clearing"
Bild 12
Merke: Die Bilanzen sehen wieder genauso aus wie am Anfang. Bei mehr als zwei Banken kann es vorkommen, dass beim Clearing Residualposten verbleiben. Dies spielt hier aber keine Rolle.
FAZIT
- Es wurden Kredite vergeben, Überweisungen getätigt und Kredite getilgt.
- Hierzu wurden zu keinem Zeitpunkt Einzahlungen von Kunden benötigt.
- Der Bedarf an zusätzlichem Zentralbankgeld lag nur in Höhe der Differenz der Mindestreserveanforderungen und nicht etwa der vergebenen Kredite.
- Der Bedarf an neuem Zentralbankgeld wurde vollständig von der Zentralbank gedeckt - und von keinem Anderem.
- Sämtliche Transaktionen konnten zwischen den Geschäftsbanken auf Grundlage des Interbankenmarktes abgewickelt werden.