AG Geldordnung und Finanzpolitik/ThemaRefinanzierung

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Vorbemerkung Vorbemerkung:
Dies ist eine Meinung, die derzeit von dem Mitglied Patrik vertreten wird und spiegelt nur die Meinung einiger Mitglieder der Piratenpartei oder der AG Geldordnung und Finanzpolitik wider. Wer Anmerkungen/Fragen hat schreibt diese bitte auf die Diskussionsseite zu diesem Artikel.


Refinanzierung

Eine gängige Definition von Refinanzierung lautet wie folgt:

„Kreditgewährung, die nicht aus eigenen Mitteln des Kreditgebers erfolgt; dieser muss sich die erforderlichen Mittel erst beschaffen. Häufigste Form der Refinanzierung ist die Inanspruchnahme des Notenbankkredits durch die kreditgebende Bank im Weg des Wertpapierverkaufs oder der Inanspruchnahme ständiger Fazilitäten.“

Quelle: Gabler

Im folgenden wird gezeigt, dass diese verbreitete Definition nicht richtig ist, da sie auf einem veralteten Geldverständnis beruht, das heute keine Gültigkeit mehr hat. Insbesondere gilt der häufig unterstellte Zusammenhang nicht, dass Banken zur Refinanzierung eines Kredites auf Kundeneinlagen angewiesen wären und aus diesem Grunde Zinsen zahlen.

Näher an der Realität ist die Definition der Bundesbank, auch wenn diese nicht erklärt, warum Banken sich überhaupt refinanzieren müssen:

„Von Refinanzierung spricht man, wenn sich Geschäftsbanken bei der Zentralbank Zentralbankgeld beschaffen. Eine einzelne Bank kann sich auch am (Interbanken-)Geldmarkt refinanzieren. Das Bankensystem insgesamt muss sich aber bei der Zentralbank refinanzieren. Der Refinanzierungsbedarf des Bankensystems ist der Ansatzpunkt für die Geldpolitik. Die Refinanzierung wird in der Regel über Offenmarktgeschäfte abgewickelt.“

Quelle: Bundesbank

Anmerkung: In keiner der beiden Definitionen ist von den Sparern als Quelle der Refinanzierung keine Rede. Refinanzierung betrifft das Zentralbankgeld, auf das die Sparer nur in der Form des Bargeldes Zugriff haben. Die Bedeutung des Bargeldverkehrs ist aber heutzutage marginal.

In einer "Bargeldwirtschaft" ist die Übertragung von Sichtguthaben und Zentralbankgeld - eben in der Form von Bargeld - strikt miteinander verbunden. Findet ein großer Teil aller Transaktionen bar statt, dann führt jede Übertragung zwangsweise zum Zu- oder Abfluss von Zentralbankgeld. Daher die hohe Bedeutung der Spareinlage in früheren Zeiten; ihr Zufluss verschaffte direkt Liquidität.

In einer "Buchgeldwirtschaft" ist diese enge Verbindung aufgelöst. Wird ein Sichtguthaben überwiesen, kommt es nicht zwangsläufig zu einer Übertragung von Zentralbankgeld, wie nachfolgend gezeigt wird - dies eröffnete den Banken einen Spielraum (den Interbankmarkt), den sie heute weidlich ausnutzen.

Einen guten Überblick über das Thema erhält man hier: Refinanzierung (.ppt) oder hier Datei:Refinanzierung.pdf.

Offenmarktgeschäfte (OMG)
Der Großteil des Geldbedarfs der Geschäftsbanken wird durch OMG gedeckt.
...
Innerhalb der OMG haben die befristeten Transaktionen die größte Bedeutung. Die EZB verlangt Sicherheiten von ihren Geschäftspartnern (meist Wertpapierpensionsgeschäfte). Die konkrete Durchführung der Offenmarktgeschäfte erfolgt über Tenderverfahren (Auktionen), wobei Geschäftsbanken ihre individuellen Gebote je nach Bedarf abgeben, anschließend erfolgt die Zuteilung.
...
Geldmarkt
Neben der kurzfristigen Refinanzierung über die EZB besteht für die Banken die Möglichkeit, auf dem Geldmarkt aktiv zu werden, welcher dem Austausch kurzfristiger Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Kreditinstituten dient. Laufzeiten von unter einem Jahr werden dem Geldmarkt zugeordnet, längere Fristigkeiten werden auf dem Kapitalmarkt abgebildet.
...
Eigenfinanzierung
Die Refinanzierung kann jedoch nicht nur aus fremden Mitteln geschehen, sondern auch durch zur Verfügung stellen von neuem Eigenkapital (Eigenfinanzierung).
...
Sichteinlagen
Zu den Sichteinlagen zählen Kundeneinlagen auf privaten oder geschäftlichen Girokonten (Giroeinlagen), sowie Guthaben auf Tagesgeldkonten (Over-Night-Money). Diese Einlagen haben keine vereinbarte Laufzeit und Kündigungsfrist (bzw. unter 1 Monat) und sind eine der wichtigsten Refinanzierungsquellen für Banken.“

  1. Die Quelle zeigt also, dass es diverse Formen der Refinanzierung gibt.
  2. Der Großteil des Geldbedarfs wird über Offenmarktgeschäfte und dem Geldmarkt gedeckt
  3. Ob die Sichteinlagen wichtig sind, hängt von der Geschäftspolitik der Banken ab, die international sehr unterschiedlich ist (siehe auch Fakten).


These

Es wird immer wieder darüber diskutiert, ob Sparen zur Refinanzierung der Kreditvergabe nötig ist.

Diese Vorstellung beruht auf der Praxis der Vergangenheit, bei der ein Großteil aller Zahlungen letztlich in Bar getätigt wurde. Damals musste sich eine Bank zwingend neues Bargeld besorgen, wenn jemand eine Zahlung leistete, weil diese schlussendlich immer mit einer Bargeldbewegung verbunden war. Eine wichtige Quelle der Refinanzierung waren die Bareinzahlungen der Sparer.

Als Buchgeld das Bargeld ablöste, wurde dieses Prinzip durch die Verwendung von Zentralbankkonten simuliert. Der Grundgedanke ist, dass bei einer Zahlung zwischen Geschäftsbanken anstatt Bargeld nun Buchgeld verschoben wird, aber letztlich sollte der Zwang zur Refinanzierung erhalten werden.

Aufgrund des wachsenden Interbankenmarktes wurde dieses Prinzip jedoch ad absurdum geführt; Banken brauchen heute nicht notwendigerweise eine Refinanzierung seitens des Nichtbankensektors, um Kredite vergeben zu können.

Nachfolgend wird gezeigt, dass zur Vergabe eines Kredits weder Sparen (Refinanzierung durch den Nichtbankensektor) noch Bargeld zwingend notwendig ist.

Ausgangssituation

GS 1.jpg

Legende:

Akteure

ZB: Zentralbank
GB: Geschäftsbank
NB: Nichtbanken

Zentralbank

BG: Bargeld des Nichtbankensektors
BG1: Bargeld bzw. Zentralbankgeld der GB1
BG2: Bargeld bzw. Zentralbankgeld der GB2
GB1: Sichteinlage der GB1 bei der ZB
GB2: Sichteinlage der GB2 bei der ZB

Geschäftsbanken

F: Forderungen der GB gegenüber NB
EK: Eigenkapital der GB
SE: Sichteinlagen der NB

Nichtbanken

VB: Verbindlichkeiten der NB gegenüber den GB
NV: Nettovermögen (Reinvermögen)


  • In der Ausgangssituation ist die Zentralbankbilanz dargestellt. Diese zeigt nur die relevanten Positionen, also den Bargeldumlauf sowie die Zentralbankkonten der Geschäftsbanken.
  • Um die Vorgänge innerhalb des Geschäftsbankensektors zu verdeutlich, sind zwei identische Bankbilanzen aufgeführt.
  • Um die Auswirkungen im Nichtbankensektor darzustellen, ist auch dessen konsolidierte Bilanz aufgeführt.

Kreditvergabe

GS 2.jpg
  • In einem ersten Schritt kommt ein Kreditvertrag zwischen einer Geschäftsbank und einer Nichtbank zustande, dadurch erhöhen sich die Forderungen bei der Geschäftsbank und die Verbindlichkeiten bei der Nichtbank.
  • Danach schreibt die Geschäftsbank der Nichtbank den Betrag als Sichteinlage gut, somit erhöht sich die Passivseite der Geschäftsbank und das (Geld-)Vermögen der Nichtbank.
  • Die Geldmenge (Sichteinlagen zzgl. Bargeld) im Nichtbankensektor hat sich also erhöht - dies bezeichnet man als Geldschöpfung.
  • Hierzu war weder eine Einzahlung noch irgendeine sonstige Zentralbankgeldbewegung notwendig.

Zahlung (virtueller Zwischenschritt)

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  • Nun verwendet der Kreditnehmer sein Geld, um etwas zu bezahlen.
  • Der Bestand an Sichteinlagen der überweisenden Bank sinkt also, während der Bestand an Sichteinlagen der empfangenden Bank steigt.
  • In diesem Fall würde sich das Eigenkapital der überweisenden Bank erhöhen, weil bei unveränderter Höhe der Aktiva die Verbindlichkeiten gesunken sind, während bei der empfangenden Bank das Gegenteil passiert.
Anmerkung: die Verkürzung des Eigenkapitals der GB1 lässt sich nicht farblich darstellen
  • Natürlich würde das keine empfangende Bank akzeptieren, deshalb muss es einen Ausgleich geben.
  • Hierzu war weder eine Einzahlung noch irgendeine sonstige Zentralbankgeldbewegung notwendig.
  • Dieser Vorgang hat keine Auswirkung auf die Geldmenge im Nichtbankensektor.

Ausgleich durch Zentralbankguthaben

GS 5.jpg
  • Der klassische Weg ist eine Überweisung von Zentralbankgeld von der überweisenden Bank zur empfangenden. Auf diese Weise kommt es bei der überweisenden Bank zu einer Bilanzverkürzung ohne Wirkung auf das Eigenkapital, während es bei der empfangenden Bank zu einer Bilanzverlängerung kommt.
  • Dieser Vorgang simuliert den Vorgang des Bargeldtransfers aus früheren Zeiten. Im "Bargeldzeitalter" liess sich der Kreditnehmer üblicherweise den Betrag als Bargeld auszahlen, tätigte seine Zahlung in Bar und der Empfänger zahlte den Betrag bei seiner Bank wieder ein
  • In diesem Fall änderte sich nicht die Sichteinlage der Geschäftsbanken bei der Zentralbank, sondern schlicht der Bargeldbestand auf der Aktivseite und die Sichteinlage der Nichtbank auf der Passivseite.
  • Da aber sowohl Bargeld als auch die Zentralbankkonten eine Forderung gegen die Zentralbank darstellen, ist dieser Vorgang äquivalent.
  • Dieser Vorgang hat keine Auswirkung auf die Geldmenge im Nichtbankensektor.

Ausgleich durch den Interbankenmarkt

  • Nun sind die Geschäftsbanken aber dazu übergegangen, nicht mehr auf die Überweisung von Zentralbankgeld zu bestehen; statt dessen geben sie sich gegenseitig Kredite.
GS 4.jpg
  • In diesem Fall hat also die GB1 (als empfangende Bank) der GB2 (als überweisender Bank) einen Kredit gegeben und daraus resultiert eine Forderung der GB1 gebenüber der GB2 (F,GB2), während die GB1 nun eine Verbindlichkeit gegenüber der GB2 in selber Höhe hat hat (VB, GB1).
Anmerkung: Man kann den Vorgang auch anders herum sehen; eigentlich müsste die GB2 der GB1 parallel zur Übertragung der Sichteinlage auch Zentralbankgeld in selber Höhe überweisen, tut es aber nicht. Damit entsteht automatisch eine Forderung der GB1 gegen die GB2 (F, GB2) und entsprechend eine Verbindlichkeit der GB2 gegenüber der GB1 (VB, GB1).
  • Wie man sieht, wird auf diese Weise das Eigenkapital der Banken nicht berührt und es hat eine Refinanzierung unabhängig von den Nichtbanken stattgefunden.
  • Dieser Vorgang ist absolut nicht außergewöhnlich, sondern entspricht heutzutage dem Regelfall, wie auch die Bundesbank einräumt:

„Häufig läuft das darauf hinaus, dass der Kunde sein Guthaben an den Kunden einer anderen Bank überweist. ... Für die Kredit gebende A-Bank bedeutet dies, dass die Sichteinlage des Kunden, das selbstgeschaffene Buchgeld, abfließt – und dass sie den Kredit nun „refinanzieren“ muss. Im einfachsten idealtypischen Fall wird ihr dazu die B-Bank einen Kredit gewähren – viele Geschäftsbanken haben untereinander entsprechende Vereinbarungen. Die B-Bank gewährt dann beispielsweise einen täglich kündbaren „Tagesgeld“-Kredit, für den sie der A-Bank einen Zins ... in Rechnung stellt.“

Quelle: Bundesbank (Seite 75)

  • Hierzu war weder eine Einzahlung noch irgendeine sonstige Zentralbankgeldbewegung notwendig.
  • Dieser Vorgang hat keine Auswirkung auf die Geldmenge im Nichtbankensektor.

Clearing

  • Diese Geschäfte finden natürlich in beiden Richtungen statt, und die sich daraus ergebenden gegenseitigen Verbindlichkeiten werden regelmäßig aufgerechnet (siehe auch Clearing).

„die gegenseitige Auf- und Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Geschäftspartnern. Grundsätzlich werden zwei Methoden unterschieden: beim Nettoclearing werden nur die Beträge zwischen den Teilnehmern ausgetauscht, die sich aus der Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten ergeben; beim Bruttoclearing erfolgt eine solche Saldierung nicht, sondern jede Zahlung wird einzeln ausgeführt.“


GS 6.jpg
  • In einem ersten Schritt macht die GB1 also genau das selbe, wie vorher die GB2
    1. Die GB1 vergibt einen Kredit an eine Nichtbank (Kreditvergabe)
    2. Die Nichtbank überweist den Betrag von GB1 zu GB2 (Zahlung)
    3. Die GB1 (überweisende Bank) nimmt einen Kredit bei der GB2 (empfangende Bank) auf (Ausgleich durch den Interbankenmarkt)
    4. Beide Bilanzen sehen nun gleich aus
  • In einem zweiten Schritt werden nun die gegenseitigen Forderungen aufgerechnet und verschwinden aus der Bilanz ebenso wie die dazugehörigen Verbindlichkeiten.
  • Durch die Aufrechnung gegenseitiger Forderungen dehnt sich die Summe der Forderungen nicht immer weiter aus, sondern sie wird regelmäßig soweit wie möglich reduziert; übrig bleiben ggf. nur Residualposten, die durch Überweisung von Zentralbankgeld ausgeglichen werden.
  • Im Ergebnis sehen die Bilanzen beider Banken trotz Überweisungen einfach so aus als hätten sie den Nichtbanken einen Kredit gegeben; das Clearing neutralisiert sozusagen die Refinanzierung.
  • Es sei an dieser Stelle angemekt, dass die Kunden der Bank durchaus auch Fonds (MFIs) sein können; in diesem Fall finden alle Vorgänge innerhalb der Finanzsektors statt.
  • Hierzu war weder eine Einzahlung noch irgendeine sonstige Zentralbankgeldbewegung notwendig.
  • Dieser Vorgang hat keine Auswirkung auf die Geldmenge im Nichtbankensektor.

Schlussfolgerung

  1. Banken können Kredite vergeben, ohne dass zuvor etwas eingezahlt werden müsste.
  2. Der Bargeldbestand oder -verkehr ist in diesem Zusammenhang vollkommen irrelevant.
  3. Die Refinanzierung einer Überweisung ist nicht notwendig, solange eine Bank genügend Zentralbankgeld hat - in diesem Fall kommt es einfach zu einer Bilanzverkürzung (ZB-Geld runter, Sichteinlagen runter).
  4. Geschäftsbanken können sich gegenseitig refinanzieren, hierzu sind keine Spareinlagen notwendig.
  5. Durch die Aufrechnung verschwindet die "Refinanzierung" übrig bleibt die Bilanzverlängerung durch die Kreditvergabe.

Hiermit ist widerlegt, dass Sparen - i.S.v. Einzahlungen durch den Nichtbankensektor - vor oder nach der Kreditvergabe notwendig wäre. Der Bankensektor kann sich in beliebiger Höhe selbst refinanzieren.


Fakten

Anteil der Einlagen

Anbei eine interessante Untersuchung der DB Research: Vor dem Comeback: Einlagen bei Banken, Feb 2012

„In Europa haben Einlagen einen Anteil von ca. 60% an der Refinanzierung von Banken. Die Hauptanbieter von Einlagen – die privaten Haushalte – halten um die 30% ihres Geldvermögens in Form von Einlagen.
...
Die Unterschiede zwischen einzelnen Volkswirtschaften beginnen bereits bei der grundsätzlichen Bedeutung der Einlagen für die Refinanzierung des Bankensystems. Der Anteil der Einlagen an den gesamten Verbindlichkeiten bei eher auf dem klassischen Geschäftsbankenprinzip beruhenden Bankenmärkten ist dementsprechend hoch, während stärker marktbasierte Systeme in größerem Ausmaß auch auf die Refinanzierung der Banken am Kapitalmarkt setzen.
...
Während Einlagen aus dem Euroraum in Finnland nicht einmal ein Drittel der Bilanzsumme ausmachen, stehen sie bei slowenischen Banken für über 70% der gesamten Passiva. Dänische, schwedische und auch italienische Institute wiederum finanzieren sich in erheblichem Maße über die Ausgabe verzinslicher Wertpapiere – im italienischen Fall insbesondere mittels sogenannter Retail-Bonds, die aus steuerlichen Gründen anstelle klassischer Einlagen bei Privatanlegern platziert werden.“

Es zeigt sich also, dass Banken nicht zwingend auf die Einlagen der Sparer zur langfristigen Finanzierung angewiesen sind. Während in Deutschland der Anteil der Einlagen bei ca. 56% liegt, macht er in Dänemark nur 25% der Bankbilanzsumme aus.

Die Tatsache, dass die Quote in Deutschland so hoch ist, ist also KEIN Beleg dafür, dass sie zwingend so hoch sein müsste - es geht auch anders.


Anbei noch eine Quelle der Bundesbank:

relevante Aktiva:

  • Kassenbestand: 15,9 Mrd.€
  • Kredite an Euro-Banken: 2.431 Mrd.€
  • Kredite an Euro- Nichtbanken: 3.741 Mrd.€
  • Aktiva gegen Euro-Ausland: 1.003 Mrd.€
  • Sonstige Aktiva: 1.295 Mrd.€

relevante Passiva:

  • Einlagen von Euro-Banken: 1.415 Mrd.€
  • Einlagen von Euro-Nichtbanken: 3.099 Mrd.€
    • darunter täglich fällig: 1.265 Mrd.€ (Sichteinlagen)
  • Passiva vom Euro-Ausland: 725 Mrd.€
  • Sonstige Passiva: 1.389 Mrd.€
  • Kapital: 488 Mrd.€
  • Bilanzsumme: 8.494 Mrd.€

Erkenntnis:

  1. Der Kassenbestand (Zentralbankgeld) beträgt nur 1,3% der Euro-Sichteinlagen
  2. Die Einlagen der Euro-Banken sind höher als die Euro-Sichteinlagen
  3. Die Kredite von Banken an Banken, machen 29% der Bilanz aus

Weitere Fakten: Bundesbanktabellen

Herkunft der Einlagen

Von wem stammen aber nun die Sichteinlagen?

„Wer sind nun die Gläubiger, die den Banken Geld in Form von Einlagen geliehen haben?
...
In den meisten Ländern stellen Nichtbanken-Einlagen von In- und Ausländern zusammengenommen rund 60% oder mehr des gesamten Einlagenbestands.“

In Deutschland werden 70% der Einlagen von Nichtbanken gehalten, der Anteil an der Bankbilanz liegt also tatsächlich bei 39%. In Finnland liegt der Anteil der Sichteinlagen bei 30%, davon werden 57% von Nichtbanken gehalten. Der Anteil an der Bankbilanz liegt also nur bei 17%.

Es ergibt sich also logisch, dass der Rest von Banken gehalten wird.

Anmerkung: Die Daten von DB Research scheinen auf den ersten Blick nicht zu den Daten der Bundesbank zu passen. Es muss untersucht werden, woran das liegt.

Schlussfolgerung

  1. Die empirischen Daten zeigen, dass Banken nicht zwingend auf die Refinanzierung durch Einlagen der Nichtbanken angewiesen sind.
  2. Ein bedeutender Teil der Einlagen wird von Banken gehalten.
  3. Wie hoch der Anteil der Einlagen ist, hängt lediglich von der Geschäftspolitik der Banken ab.

FAZIT

  1. Es ist gezeigt worden, dass Geschäftsbanken zahlreiche Möglichkeiten haben, eine Refinanzierung sicherzustellen, ohne auf Einzahlung seitens der Nichtbanken angewiesen zu sein
  2. Die Mindestreserve ist wirkungslos, da nicht die Zentralbankgeldmenge die Kreditvergabe bestimmt, sondern das Gegenteil der Fall ist
  3. Die Eigenkapitalquote ist wirkungslos, da das Eigenkapital mit der Kreditvergabe mitwächst
  4. Die Besicherung ist wirkungslos, da die Sicherheiten nach Wert und Umfang mit der Kreditvergabe zunehmen

Der Kardinalfehler unseres Geldsystems besteht darin, von einer statischen Ausgangssituation auszugehen und nicht zu berücksichtigen, dass es zwischen der Kreditvergabe und den vorgeblich limitierenden Faktoren Rückkopplungen gibt, so dass diese mit der Kreditvergabe auch anwachsen (endogene Größen).

Da Geschäftsbanken Giralgeld sowohl durch Kreditvergabe wie auch durch Ankauf von Vermögensgegenständen schöpfen können, haben sie es selbst in der Hand, wie dieses neue Geld verwendet wird. Auf diese Weise können sie je nach eigenem Bedarf auf den Wert oder Umfang ihrer Sicherheiten, auf das Eigenkapital oder die Mindestreserve einwirken.

Da unser Regelwerk auf der Annahme exogen vorgegebener Größen beruht, gibt es grundsätzlich nur zwei Arten das System wieder in den Griff zu bekommen:

  1. Das Geld muss auch für die Geschäftsbanken tatsächlich eine exogene Größe sein, oder
  2. Das Regelwerk muss so verändert werden, dass es die vorhandenen Rückkoppelungen berücksichtigt.

Die entscheidende Frage ist, ob wir das Geld an das Regelwerk oder das Regelwerk an das Geld anpassen wollen.