AG Geldordnung und Finanzpolitik/DemokratieInDerWirtschaft

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Vorbemerkung Vorbemerkung:
Dies ist eine Meinung, die derzeit von dem Mitglied Christoph Ulrich Mayer vertreten wird und spiegelt nur die Meinung einiger Mitglieder der Piratenpartei oder der AG Geldordnung und Finanzpolitik wider. Wer Anmerkungen/Fragen hat schreibt diese bitte auf die Diskussionsseite zu diesem Artikel.


Mehr Demokratie, Freiheit und Nachhaltigkeit in der Wirtschaft

Mitarbeiterbeteiligung an Unternehmen

Antrag:

Der folgende Text möge an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2013 eingefügt werden: Die Piratenpartei setzt sich für eine modernes Modell zur Mitarbeiterbeteiligung an Unternehmen ein. Durch den Erwerb von Eigentumsanteilen am Unternehmen bekommen Mitarbeiter mehr Mitbestimmungsrechte und so wird mehr Demokratie in der Wirtschaft verwirklicht. Wenn die Mitarbeiter über 50% des Unternehmenswertes halten, wird u.a. eine demokratische Wahl der Unternehmensführung ermöglicht. Für das Unternehmen liegt der Vorteil in einer Erhöhung der Eigenmittel und damit einer Reduzierung der Abhängigkeit von Fremdfinanzierung. Bei der Mitarbeiterbeteiligung stehen allen Mitarbeitern Anteile am Wertzuwachs des Unternehmens in Form von Unternehmensanteilen zu. Dabei wird ein Teil der Mitarbeiterentgelte in Firmenanteile umgewandelt, so dass die Mitarbeiter einen Anteil an den Investitionsguetern im Unternehmen erwerben. Dieser sogenannten "Investivlohn" ergänzt den Konsumlohn, der als Geld ausbezahlt wird. Eine bereits heute in Teilen genutzte Möglichkeit hierzu stellen Mitarbeiteraktien dar. Wir setzen uns dafür ein, dass gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, die solche Mitarbeiterbeteiligungen fördern.

Begründung:

Wir sind der Ansicht, dass die Demokratie die beste Form eines Staatssystems ist. Geht es aber um das Wirtschaftssystem und seine Unternehmen, ziehen heute viele einen geistigen Trennstrich und argumentieren entgegengesetzt. Tatsächlich gibt es sehr fruchtbare gemeinsame Wege für Unternehmen und Mitarbeiter. Eine Mitarbeiterbeteiligung nach diesem Modell hat mehrere Vorteile: - Mitarbeiter bekommen mehr Mitbestimmungsrecht, es gibt mehr Demokratie in Unternehmen - Mitarbeiter investieren in die Realwirtschaft, in ihr eigenes Unternehmen - Geschäftsführung und Arbeitnehmer arbeiten Hand in Hand - Arbeitsbedingungen in Unternehmen werden verbessert und soziale Strukturen gefördert - Die Werte der Mitarbeiter werden besser verwirklicht - Das Sacheigentum der Mitarbeiter steigt und dadurch entsteht ein Einkommen, das unabhängig vom Lohn- und später vielleicht Renteneinkommen exitstiert - Mitarbeiter tragen Mitverantwortung und sind engagierter - Die Unternehmen haben mehr Eigenkapital fuer Investitionen und brauchen dafür kein Fremdkapital aufnehmen - Damit werden Unternehmen unabhängiger von Vorgaben und Erfordernissen der Finanzwirtschaft - Die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens steigt

Tiefergehende Informationen

Herleitung:

Wir fordern mehr Demokratie und sind größtenteils der Ansicht, dass Demokratie die beste Form eines Staatssystems ist. Geht es aber um das Wirtschaftssystem und seine Unternehmen, ziehen wir einen geistigen Trennstrich und argumentieren entgegengesetzt. Sind hierarchische Strukturen hier tatsächlich besser?

Karl Marx hat seinerzeit als einen der Hauptgründe für die Ausbeutung der „Arbeiterklasse“ die Trennung der Arbeiter von den Produktivmitteln ausgemacht. Das bedeutet: Arbeitskräfte könnten zwar selbst und ohne Arbeitgeber arbeiten, hätten dann aber keine Produktivmittel (Maschinen, Fertigungshallen usw.) sind zu teuer für den Einzelnen. Seine Schlussfolgerung war, dass man die Produktivmittel zu Gemeinschaftseigentum machen könnte. Leider haben die Umsetzer dieser Idee das Gemeinschaftseigentum als Staatseigentum definiert und damit hatte sich die Situation noch verschlimmert: Arbeiter waren von den Produktivmitteln und Strukturen abhängig, die von einer zentralen Stelle aus gesteuert wurden, der Staatsverwaltung. Es bildete sich ein Staats- und Parteiklüngel, der zu noch mehr Unfreiheit führte als im Kapitalismus.

Gemeinschaftseigentum kann aber auch als Eigentum der Mitarbeiter des Unternehmens gesehen werden. Da sind wir bei einer sinnvollen Lösung. Wenn Mitarbeiter am Unternehmen beteiligt werden und damit Demokratie in die Unternehmen kommt, dann löst sich das Problem. Wohlgemerkt brauchen Unternehmen nach wie vor strategische und organisatorische Einheiten, die den Kurs bestimmen. Man kann nicht jedem Mitarbeiter zumuten, all die erforderlichen Kompetenzen zu erwerben und täglich alle notwendigen Informationen zu beschaffen. Jedoch werden die richtungsgebenden Personen gewählt und es kann über Kernpunkte abgestimmt werden.

Historische Erfahrung: Arbeitnehmer-Selbstverwaltung in Jugoslawien

In Jugoslawien gab es eine „Arbeitnehmer-Selbstverwaltung“, die dem Ideal schon nahe kam und in den ersten Jahren auch gut funktionierte. http://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_Jugoslawiens#Wirtschaft Durch einige Konstruktionsfehler und die Zerstörung von außen scheiterte das Modell jedoch später. Das Eigeninteresse der Arbeitnehmer ist oft nicht deckungsgleich mit dem Interesse der Kunden und der Notwendigkeit des Geschäfts, z. B. wäre Investition wichtig gewesen, stattdessen würden die Löhne erhöht. Es stand die Kurzsichtigkeit des Einzelnen dem Gesamtnutzen entgegen. Auch Haftung für Betriebsvermögen ist nicht jedermanns Sache – und wenn das Unternehmen schlecht läuft, tendieren einige Arbeiter dazu, es zu verlassen, was die finanziell Last auf noch weniger Schultern verteilt. (sinngemäß nach: [Vanek, 1970]) Man muss also eine Bindung des Mitarbeitereigentums über die Kündigung hinaus einbauen, damit dies funktionieren kann.

Mitarbeiterbeteiligung ald Forderung auch der Christlichen Soziallehre

Das wird auch von anderen so gesehen, aber nicht umgesetzt:

Hier mal ausnahmsweise ein Ausschnitt aus dem CSU-Programm von 1993, wie es einiges sehr gut ausdrückt. Man sieht, selbst das konservative Lager hatte dies im Bewusstsein, jedoch ist da nie wirklich etwas umgesetzt worden. Wir sollten das ändern. „Wirksame Vermögensbildung der Arbeitnehmer ist ein wichtiger Beitrag zur Verteilungsgerechtigkeit und dient der Machtbalance in einer freiheitlichen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Trotz langjähriger staatlicher Förderung ist der Durchbruch zur breiten Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivkapital unserer Wirtschaft noch nicht gelungen. Für die Christlich-Soziale Union bleibt die breit gestreute, individuell gestaltete Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand daher eine wichtige gesellschaftspolitische Zukunftsaufgabe. Die Beteiligung möglichst vieler Arbeitnehmer am Zuwachs des Produktivvermögens steigert das Interesse am eigenen Vermögen; sie bietet sich besonders beim Aufbau in den neuen Ländern an. Durch breite Vermögensbildung wird unsere auf privatem Eigentum beruhende Wirtschaftsordnung gefestigt sowie die Kapitalausstattung der Unternehmen verbessert und die Arbeitsplatzsicherheit erhöht. Die Arbeitnehmer gewinnen mehr Interesse am wirtschaftlichen Geschehen ihres Unternehmens und können durch Mitbestimmung aus Miteigentum mitgestalten. Gesetzgeber und Tarifvertragsparteien sind aufgefordert, eine breite Streuung von Produktivvermögen zu ermöglichen. Die Christlich-Soziale Union erstrebt die Bildung von individuell verfügbaren Vermögensbeteiligungen auf der Basis von Freiwilligkeit und Freiheit der Anlageform. Die Christlich-Soziale Union lehnt die Bildung von anonymen Fonds ohne Mitbestimmungsmöglichkeiten der einzelnen Arbeitnehmer ab. Persönlich erarbeitetes und verfügbares Eigentum ist Ausdruck persönlicher Entfaltung und Leistung.“ [CSU, 1993\239], Hervorhebungen durch den Autor


Heute schon verwirklicht:

Der Grundgedanke wurde schon des öfteren per Mitarbeiteraktien verwirklicht: Z.B: Siemens gibt Mitarbeiteraktien heraus. Die Mitarbeiter könen entscheiden ob sie welche wollen und bekommen sie zu einem vergünstigten Preis, dieser wird vom Gehalt abgezogen. Die Aktien liegen dann gesammelt im Kundendepot der Mitarbeiter bei einer Bank.

Vorteil: Mitarbeiter bekommen Stimmrechte UND das Unternehmen behält Gelder, die sonst als Gehalt ausbezahlt worden wären für Investitionen im Unternehmen.

Wichtig dabei: Unternehmertum soll weiterhin gefördert und nicht untergraben werden. Unternehmer behalten bis zu einem Umsatz von z.B. 3 Mio. € die alleinige Leitung. Durch ihren stets höheren Stimmrechtsanteil behalten sie zudem eine Sonderstellung im Unternehmen. Machen sie ihren Job gut, werden sie auch dann ihre Führungsposition behalten, wenn sie eine guten Job machen. Unternehmerisches Aktivität und unternehmerisches Risiko müssen weiterhin angemessen belohnt werden, sonst geht diese wertvolle Kraft der Volkswirtschaft verloren.

Wir setzen uns dafür ein, dass gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, die Regelungen für Mindesthaltepflichten bestimmen, um saisonale Verkäufen vorzubeugen.

Die Idee, Mitarbeiter zu beteiligen, findet durchaus Unterstützung bei großen Arbeitgebern. So sagt Reinhard Mohn, der frühere Bertelsmann-Konzern-Chef „Volkswirtschaftlich gesehen wäre es sicher viel leichter, auch einmal auf Lohnerhöhungen zu verzichten oder sie zu reduzieren, wenn die Mitarbeiter flächendeckend am Produktivkapital beteiligt wären. Dann hätten sie neben dem Lohn und später neben der Rente noch eine andere Einkommensquelle. Wir stünden bei den Arbeits- und Sozialkosten besser da und wären konkurrenzfähiger auf der Welt.“ [Stern, 1998] Würden also die Arbeitnehmer am Unternehmen beteiligt sein, könnten geringere Löhne für den Lebensunterhalt reichen. Das Unternehmen könnte in Krisenzeiten besser überleben und Mitarbeiter mehr von florierenden Unternehmen profitieren. Ebenso findet die Mitarbeiterbeteiligung an Unternehmen in der Christlichen Soziallehre Unterstützung, wurde bis heute aber realpolitisch kaum umgesetzt.


Weitere Wege der Mitarbeiterbeteiligung:

Mitarbeiteraktien

Der Grundgedanke wurde schon des öfteren per Mitarbeiteraktien verwirklicht: Z.B: Siemens gibt Mitarbeiteraktien heraus. Die Mitarbeiter könen entscheiden ob sie welche wollen und bekommen sie zu einem vergünstigten Preis, dieser wird vom Gehalt abgezogen. Die Aktien liegen dann im Kundendepot der Mitarbeiter bei einer Bank.

Investivlohn

Ein Teil des Lohnes kann als Investivlohn bezahlt werden. Es gibt dann einen Konsumlohn, der als Geld ausbezahlt wird, und einen Investivlohn, der nicht ausbezahlt wird. Die Mitarbeiter bekommen dadurch einen Anteil am Wert der Investitionsgüter im Unternehmen und damit gleichzeitig mehr Mitbestimmung.

Ertragsbeteiligung

Statt der Verhandlung über einer Lohnerhöhung durch Gewerkschaften im Voraus, würde bei der Ertragsbeteiligung eine Beteiligung am Unternehmensgewinn am Jahresende erfolgen. Diese Beteiligung wäre abhängig vom Geschäftsergebnis, würde also die Mitarbeiter mehr zu Mitunternehmern machen, es gäbe einen Grundlohn und eine Bonuszahlung, die bei großem Geschäftserfolg sehr hoch wäre, in Krisenzeiten aber die Unternehmensexistenz gefährden würde.

Vermögenssteuer-Umlage

Die stellvertretende Vorsitzende der Linken, Sahra Wagenknecht, schlägt eine Vermögenssteuer für alle Unternehmer mit mehr als 1 Mio. Euro Vermögen vor. Diese Steuer in Höhe von 5 bis 10% würde in Unternehmensanteile gewandelt werden und in einer treuhänderischen Stiftung verwaltet werden, wobei der Treuhänder von der Belegschaft gewählt würde. Bei Unternehmen ab 100 Mio. Euro Eigenkapital würden außerdem 25% Stiftungsanteile an die öffentliche Hand übergehen [Wagenknecht, 2011 \241, S. 336].

Größenbegrenzung von Unternehmen

Der Politikwissenschaftler, Soziologe und Psychologe Christian Felber schlägt vor, dass Unternehmen in dem Maß, in dem sie größer werden, demokratisiert und vergesellschaftet werden, beispielsweise bekäme die Belegschaft ab 250 Beschäftigten 25% der Stimmrechte, ab 500 Beschäftigten 50%, ab 1.000 67%, ab 5.000 Beschäftigten 100% der Stimmrechte.

Erbschaftssteuer-Umlage

Die Vererbung von Unternehmen und Immobilien ist heute problematisch, wenn die Erben kein Geld zur Bezahlung der Erbschaftsteuer haben. In diesen Fällen - oder auch generell - kann die Erbschaft auch über Geschäftsanteile bzw. Immobilienanteile bezahlt werden. Diese werden öffentliches Eigentum oder werden der Belegschaft zuteil. Damit würde auch die Vererbung von Macht stark reduziert, „ein noch ausständiger Schritt aus dem feudalen Zeitalter“ [Felber, 2010 \189, S. 74]

Wertschöpfungsentgelt-Umwandlung

Ein weiterer Weg wäre, das Wertschöpfungsentgelt in Unternehmensanteile umzuwandeln. Wenn man die Geldschöpfung, die heute in Geschäftsbanken und Zentralbank stattfindet zur Realwirtschaft verlegt, also dort die Geldmengenerhöhung auszahlt, die durch die höheren materiellen Werte und die höhere Produktivität „notwendig“ wird, dann kann man diesen als Mitarbeitereigentum in die Unternehmen geben. Die Mitarbeiter erhalten dadurch Eigentums- und Stimmanteile im Unternehmen und die Firma erhält akut verfügbares Geld zum Wirtschaften, wird dadurch ebenfalls konkurrenzfähiger und kann mittelfristig mehr Menschen Arbeit geben. Man könnte dieses Konzept mit Aktien und dem zugehörigen Recht umsetzen. Statt einen Treuhänder zu wählen, würde die Belegschaft direkt abstimmen können. Da es sich um Zusatzzahlungen an Unternehmen handelt, die die Wettbewerbsfähigkeit verbessern, wollen Firmen sicher nicht darauf verzichten und akzeptieren größtenteils diese Bedingungen.

Volldemokratische Unternehmen

Funktioniert das auch in der Organisation der Unternehmen? -

Wir leben in einem politischen System der gemeinschaftlichen Wahl. In Firmen jedoch herrschen heute noch meist hierarchische Strukturen. Warum sollte man nicht auch Unternehmen demokratisch gestalten? Dies geht selbstverständlich nur, wenn Unternehmen im Besitz der Mitarbeiter sind.

Es gibt heute bereits erfolgreiche demokratische Unternehmen. So ist Isthmus Engineering & Manufacturing in den USA im gemeinschaftlichen Besitz der Mitarbeiter [Isthmus [1]].

Entscheidungen auf der strategischen Ebene werden in Abstimmungen getroffen. Ebenso gibt es dort niemand, der den Gewinn für sich einstreicht, sondern er wird an die Mitarbeiter ausbezahlt. Isthmus ist sehr erfolgreich. Sicher nicht zuletzt, weil jeder Mitarbeiter aus Überzeugung am Erfolg des Unternehmens mitwirkt.

Mitarbeiter haben in der Regel wenig Interesse daran, an Produktivitätszuwächsen zu arbeiten, wenn sie sich oder ihre Kollegen damit wegrationalisieren. Können sie aber von Produktivitätsfortschritten profitieren und sich selbst mit Arbeitszeitverkürzung belohnen, ist das Interesse wesentlich größer. Auch auf dieser Ebene funktioniert also das Mitunternehmertum besser als das Befehligtwerden.

Es gibt inzwischen viele Unternehmen, die nach diesen Prinzipien („Cooperative Business“) arbeiten. In den USA gibt es beispielsweise den Verband NCBA ([2]), der beim Aufbau und der Finanzierung dieser Gesellschaften unterstützt.

Auch die deutsche Firma Wagner Solar zeigt, dass demokratische Unternehmen ausgesprochen erfolgreich sein können. Erwirtschaftete Erträge kommen ausschließlich Mitarbeitern zugute. Entscheidungen werden demokratisch getroffen. Das Unternehmen hat seit der Gründung 1977 im Durchschnitt 40% Umsatzwachstum pro Jahr erreicht [Felber, 2010, S. 121]. Christian Felber hat in seinem Buch „Gemeinwohl-Ökonomie“ zahlreiche Beispiele erfolgreicher Unternehmen und Genossenschaften zusammengetragen, die demokratisch, gesellschaftsdienlich, nachhaltig und fair arbeiten.