2012-12-03 - Protokoll AG Friedenspolitik

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Mumble-Sitzung AG Friedenspolitik 03.12. 2012

Teilnehmer (Mitglieder der AG Friedenspolitik):

Mitglieder sollten sich auch auf der Wiki-Seite eintragen http://wiki.piratenpartei.de/AG_Friedenspolitik Gäste:

Tagesordnung

TOP 0 Begrüßung

Eröffnung der Sitzung um20 :12 Uhr durch Harald

TOP 1 Wahl / Bestimmung des Versammlungsleiters

Harald

TOP 2 Wahl / Bestimmung der Protokollführer

gemeinsam

TOP 3 Verabschiedung letztes Protokoll und Wiki

http://wiki.piratenpartei.de/2012-11-26_-_Protokoll_AG_Friedenspolitik

Genehmigung des Protokolls:

TOP 4 Beschluss über die Tagesordnung

Antragsänderung, es werden bei der heutigen Diskussionalle Meinungen bis zum Schluss angehört. Ich stelle mir vor, dass es zu jedem Argument Befürworter und Nichtbefürworter gibt.Wir sollten jedem Argument auf sachlicher Basis die Gelegenheit geben diskutiert zu werden.

TOP 5 Vorstellungsrunde

Harald stellt sich vor

Anon/Sebastian (UG Verteidigung) stellt sich vor

Calushy (Volker) stellt sich vor

Christoph Grüner stellt sich vor

Jo Menschenfreund stellt sich vor

Markus Hoffmann stellt sich vor

TOP 6 Diskussion über den BPT 2013/1

TOP 7

Gemeinsame Weiterbearbeitung der Außenpolitischen Grundsätze zum Ausräumen von Missverständnissen und Formulierungsschwächen.

Vorschlag für Besprechungen mit Mitgliedern der AG Außen, die mit uns zusammen arbeiten wollen. Konzentration auf Bereiche, in denen vermutlich geringste Reibungsverluste. Evtl. Bildung von kleinen Arbeitsgruppen:

a) Überarbeitung des verabschiedeten Grundsatzprogramms. Besonders diskussionsbedürftig:

National wie international sind wir für mehr Demokratie und Bürgerbeteiligung und unterstützen auf diesem Weg diejenigen, die mehr Demokratie wagen. Als Teil der transnationalen Piratenbewegung ist für uns Gerechtigkeit in einem Land auf Kosten der Gerechtigkeit in einem anderen Land nicht akzeptabel.

Die Teilhabe am digitalen Leben ist ein weltweites Gut. Zur Verwirklichung einer gerechteren Welt ist der freie Informations- und Meinungsaustausch innerhalb einer werdenden transnationalen Gemeinschaft entscheidend. Die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe jedes Individuums, insbesondere zu Anliegen, die einen selbst betreffen, ist sicherzustellen.

b) Erarbeitung Positionspapiere für Wahlprogramm wie von Otla vorgeschlagen.


Ahoi, ich denke gerade darüber nach, was man in ein außenpolitisches (im weiteren Sinne) Wahlprogramm aufnehmen sollte, unter der Bedingung, dass das auch realistisch und möglich ist. Da hätte ich etwas zum Kapitel Syrien. Wenn Du Dich an unsere PM erinnerst: ich bin weiterhin der Meinung, dass kurz nach dem Massaker von Houla ein Zeitfenster bestand, die darauf folgende Schlacht zu verhindern, nämlich durch den Einsatz internationaler Polizeikräfte. Das ist ein ziviler Einsatz, der als solcher - im Gegensatz zu militärischen - auch die Möglichkeit bietet, dass über Blockgrenzen hinweg kooperiert wird. Daran könnten m.E. auch russische und chinesische Polizeikräfte teilnehmen. Ich möchte gerne wissen, warum niemand einen solchen in Erwägung gezogen hat; mein Verdacht: die 2005 vom UNO-Gipfel beschlossene internationale Polizeitruppe steht nur auf dem Papier und ist gar nicht einsatzfähig. Die von Deutschland gern geübte Polizistenausbildung ist nicht dasselbe. Da sollte man m.E. nachfragen, und das kann man als Abgeordneter nicht nur bei der eigenen Regierung, sondern auch bei der UNO. Gerade bei der UNO kommt es nämlich letztlich nicht darauf an, welche Macht einer hinter sich stehen hat, sondern auf die Fähigkeiten. Insofern halte ich es für realistisch, im Wahlprogramm mit Hinweis auf Syrien zu sagen, dass die Piraten sich in dieser Richtung engagieren werden.


c) Erarbeitung gemeinsamer Kernwaffenpositionspapiere für Wahlprogramm zur Abgrenzung von anderen Parteien.

d) Wie gehen wir vor, wenn wir von Anfang an vermuten, dass Einigung nicht möglich?

Themen: Nato, EU-Streitkräfte, R2P (wir nur mit nicht politischer Kommission) Doodle-Terminvereinbarungen vorschlagen?

TOP 8

Zitat von Mail von CeCe an AG-Aussenpolitik-Verteiler:

Hallo Liste,

Das auf dem BPT verabschiedete Programm beinhaltet keine Punkte, die sich direkt auf militärische Interventionen beziehen. Danach wurde in der Presse gefragt und das ist auch immer wieder Thema für Kandidatenbefragungen (so z.B. am Samstag in Sachsen). Nachfolgend als Denkanstoß meine persönliche Meinung, warum es grob fahrlässig wäre, Militäreinsätze im Ausland grundsätzlich und für alle Eventualitäten kategorisch auszuschließen. Ich starte hier gleichzeitig ein Experiment auf der Mailingliste. Was ich mir erhoffe, ist, neben der Information, dass ich mich demnächst an die Formulierung eines entsprechenden Positionspapiers machen werde, eine Sammlung von Fakten und Argumenten, keine Diskussion. Diese kann wesentlich schneller und auch ziel führender (da moderiert) im Mumble oder unter Anwesenden geführt werden. Sollte das klappen, folgt in den nächsten Tagen vielleicht ein Anstoß in Richtung (autonomer) bewaffneter unbemannter Luftfahrzeuge. Sollte also (wieder einmal) eine Diskussion (wie schon so oft innerhalb des letzten Jahres) von den üblichen (und ebenso unbelehrbaren) Verdächtigen mit verqueren und unfundierten Ansichten zertrollt werden, so war das meine letzte derartige Unternehmung und ich werde mich darum kümmern müssen, wie ich meine Arbeit störungsfrei fortführen kann. Aber zurück zur militärischen Intervention: Militärische Interventionen dürfen nicht kategorisch ausgeschlossen werden! Interventionen sind Eingriffe in die Souveränität anderer Staaten (Art. 2 Ziff. 1, 7 Charta der Vereinten Nationen (VNCh)). Die Intensität eines Eingriffs reicht (bei entsprechend strenger Auslegung) von bloßer Einmischung in innere Angelegenheiten des Zielstaates, bis hin zur Anwendung militärischer Gewalt (diese ist außerdem umfasst vom Gewaltverbot des Art. 2 Ziff. 4 VNCh). Während Interventionen, insbesondere solche unter Anwendung militärischer Gewalt, zu Recht von der Charta der Vereinten Nationen im Grundsatz verboten werden, gibt es bereits in der Charta Ausnahmen. Diese umfassen ebenso kollektive Maßnahmen wie solche, die von einem einzelnen Staaten ausgehen. So sieht Art. 42 VNCh die als "UN-Mandat" bekannten "friedenserzwingenden" Maßnahmen vor, Art. 51 VNCh bekräftigt das den Staaten "inhärente" Recht zur Selbstverteidigung. Diese Ausnahmen vom Gewaltverbot rechtfertigen auch die damit notwendigerweise verbundene Intervention. Die militärische Gewaltanwendung gegen andere Staaten kann in Einzelfällen legal sein. Sich die entsprechende Option offen zu halten, ist, schon angesichts der bloßen Möglichkeit, dass es Konstellationen geben kann, in der eine gewaltsame Intervention auch für legitim erachtet wird, gerade für diese Fälle äußerst empfehlenswert. Aber auch Interventionen unter Zuhilfenahme des Militärs, die nicht die Schwelle des Gewaltverbots erreichen, sind denkbar. Beispielhaft angeführt sei hier die Rettung fremder Staatsbürger aus Krisengebieten (eine anerkannte völkergewohnheitsrechtliche Ausnahme ebenfalls des Gewaltverbots), die zweifellos eine Intervention, aber nicht notwendigerweise einen Verstoß gegen das Gewaltverbot darstellt (vgl. Operation Pegasus). Derartige Interventionen zu unterlassen, kann höchstens aus Respekt vor der Souveränität anderer Staaten geschehen, nicht aber, weil damit zwingend Todesopfer ein hergingen. In einer Abwägung, bei der der Rettung von Menschenleben jedoch nicht der Verlust anderer Menschenleben, sondern lediglich eine (oberflächliche) Souveränitätsverletzung entgegensteht, ist es sehr wohl problemlos vertretbar, die Souveränitätsverletzung hinzunehmen. Es ist daher wenig überzeugend, Interventionen unter Zuhilfenahme des Militärs grundlegend für alle denkbaren Fälle auszuschließen. Hier schnitte man sich in unverantwortlicher Weise potenziell notwendige Handlungsoptionen ab oder aber programmierte den Bruch der Wahlprogramme und der eigenen Prinzipien vor. Während militärische Interventionen im Allgemeinen äußerst kritisch zu betrachten sind, sind daher dennoch einzelne Ausnahmen anzuerkennen.

Anmerkung:

Die Argumentation, extra-territoriale Rettungsaktionen könnten stets von Polizeieinheiten vorgenommen werden, entbehrt jedweder Grundlage. Während man über die Vor- und Nachteile des Ausbildungs- und Ausrüstungsstand der in Frage kommenden Einheiten von Militär respektive Polizei möglicherweise noch streiten kann, sind derlei Aktionen nur mit Einverständnis des Zielstaates möglich. Seit Reform des Bundesgrenzschutzes zur Bundespolizei ist bswp. die GSG9 nicht mehr Teil der deutschen Streitkräfte[1], sodass sie schon aus statusrechtlichen Gründen nur eingesetzt werden können, wenn KEINE Intervention (und damit möglicherweise auch Gewalt iSd Art. 2 Ziff. 4 VNCh) im Raume steht. In Fällen, in der der Zielstaat nicht in der Lage oder nicht willens ist, die erheblichen Gefahren für die fremden Staatsbürger zu beseitigen bzw. sie daraus zu retten, ist schon aus diesen rechtlichen Gründen zwingend auf Militär zurückzugreifen.

[1] Der Begriff ist hier im humanitär-völkerrechtlichen Sinne, mithin im Sinne des Art. 43 Abs. 3 Zusatzprotokoll I (ZP I) zu den Genfer Konventionen, zu verstehen.

BISHERIGE GEGENPOSITION DER AG Friedenspolitik

08 Menschenrechte und militärische Missionen

a) Menschenrechte:

1) Grundlegende Menschenrechte für alle (und ausnahmslos) sind der einzige Weg, politisch begründete Gewalttaten und Extremismus langfristig den Nährboden zu entziehen. Nur wer selbst die Grundlagen der Menschenrechte beachtet, kann Terrorismus und Fanatismus wirksam und nachhaltig entgegentreten. Ein auch nur zeitweises Aussetzen ist unglaubwürdig und fördert das gegenseitige Misstrauen.

2) Menschenrechte sind die durch die UN-Menschenrechtskonvention festgelegten Rechte, ohne Einschränkungen.

3) Die Piratenpartei tritt generell gegen Folter und ungesetzlichen Tötungen ein. Deswegen lautet unsere Forderung: Die Achtung und Verteidigung von Menschenrechten muss Grundlage aller Politik sein.

b) Militärische Interventionen: 3) Unter einer Friedensmission verstehen wir Auslandseinsätze deutscher Kräfte unter Beteiligung der Bundeswehr, deren oberstes Ziel die Verteidigung von Menschenleben und Menschenrechten ist. Die Nutzung von Waffengewalt ist hierbei nur zur Selbstverteidigung oder zur direkten Verteidigung von Zivilisten zulässig.

4) Bedingung für eine solche Mission ist eine Anforderung der UNO. Die Anfrage muss dann in einem noch zu schaffenden Gremium geprüft und genehmigt werden. Dieses Gremium soll nach Art einer Enquete-Kommission, nicht nach politischen Mehrheiten besetzt werden. Darin vertreten sein müssen auch Experten aus der Friedensforschung und der internationalen Strafgerichtsbarkeit.

5) Unter Rettungsaufgaben verstehen wir Einsätze deutscher Polizeibehörden im Ausland (z.B. GSG9), die die Rettung deutscher oder ausländischer Staatsbürger, deren Leben akut bedroht wird, zum Ziel hat. Für die Rettung ausländischer Staatsbürger bedarf es der Anfrage der jeweiligen Regierung oder bei EU-Bürgern der EU-Kommission. Die Entscheidung über den Einsatz trifft der Auswärtige Ausschuss. Über solche Maßnahmen ist der Bundestag im Nachhinein umfassend zu informieren.

6) Die Piratenpartei lehnt ausdrücklich die Option "Präventives Töten um zu retten" ab.

7) Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag mit ausreichenden Mitteln ausgestattet wird, um bei Friedensmissionen Beobachter zu entsenden. Aufgabe der Beobachter ist die Unterstützung und die Beratung der Soldaten/ des Personals im Einsatz, um Menschenrechtsverbrechen zu verhindern und beobachtete Verstöße zur leichteren Verfolgung zu dokumentieren.

09 Friedenspolitik in Krisengebieten

1) Die Piratenpartei ist der Überzeugung, dass im außenpolitischen Handeln politische Krisenprävention, Ursachenbekämpfung, zivile Konfliktbearbeitung, bewusste Deeskalationspolitik, interkultureller Dialog, Abrüstung, Kontrolle der Waffentransfers bis hin zum Einsatz ökonomischer, juristischer und polizeilicher Instrumente, im Rahmen klarer gesetzlicher Regelungen, gegenüber dem Einsatz militärischer Gewalt Vorrang haben muss. Und dies zu einem möglichst frühen Zeitpunkt und nicht erst wenn die Krise zu Gewalttätigkeiten eskalierte.

2) Eine Strategie des Friedens, das ist die Überzeugung der Piratenpartei, muss auf die Beseitigung der Konfliktursachen gerichtet sein, nicht auf die Bekämpfung der Symptome. Die Strategie einer integrierten Friedenspolitik muss Bedingungen für soziale Gerechtigkeit, Solidarität, Entwicklung, Recht und demokratische Teilhabe, eine gerechte Weltwirtschaftsordnung sowie nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen überall auf der Welt schaffen, wenn das von den betreffenden Völkern gewünscht wird. Die legitime Rolle der Zivilgesellschaft in Fragen des Friedens und der Sicherheit muss von den Regierungen wie von den wichtigen internationalen Organisationen offiziell anerkannt und gestärkt werden.

3) Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass die EU verstärkt Initiativen zur nichtmilitärischen Streitbeilegung und Konfliktbearbeitung entwickelt und umsetzt. Dies beginnt mit der Frühwarnung vor und der frühzeitigen diplomatischen Entschärfung bei Konflikten, und setzt sich fort über ökonomische und humanitäre Hilfsangebote bis zum Aufbau umfassender ziviler Instrumente der Konfliktprävention, -bewältigung und -bearbeitung. Die Kürzung der Budgets für Organisationen die eine wertvolle Arbeit zur Rettung von Menschenleben und zur Durchsetzung von Menschenrechten leisten, muss rückgängig gemacht werden. Im Gegenteil müssen solche Organisationen zusätzliche Unterstützung erfahren.

4) Der zivilen Konfliktprävention muss in der GASP (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU) eine Schlüsselrolle zukommen. Die Piratenpartei möchte darauf hinwirken, dass das Interesse von betroffenen Menschen in Krisengebieten Vorrang hat vor der Wahrung wirtschaftlicher Interessen Deutschlands und entsprechenden Sicherheitskonzepten. Konzepte ziviler Konfliktprävention und -bearbeitung sollten in enger Abstimmung mit den Zivilgesellschaften und Institutionen der betroffenen Staaten oder Regionen entwickelt werden.

5) Um nicht nur Regimes und Regierungen, sondern möglichst viele Menschen direkt und ohne Zensur zu erreichen, müssen in besonderem Maße neue Medien und alternative Informationskanäle genutzt werden. Um dies zu ermöglichen, setzen wir uns für den unzensierten und freien globalen Informationsfluss ein. Um die zunehmend zu beobachtende irreführende Propaganda im Internet einzuschränken, wird die Piratenpartei für eine internationale unabhängige Ratingagentur für Nachrichten und Informationen im Internet eintreten.

TOP9

Hier Vorschläge eintragen für die nächste Sitzung

Einladung von Otla

Einladung von CeCe

TOP 10 Nächste Sitzung / Schließung der Sitzung

Ort: Mumble Meeting 10. Dezember 2012 - 20:00 Uhr.

Schließung der Sitzung um22:39 Uhr durch Harald


So, das war's. Rechtschreibfehler dürfen gerne berichtigt werden, wenn inhaltlich Essenzielles fehlt, bitte ergänzen. Bei Unklarheiten bitte die Diskussionsseite für Nachfragen nutzen.

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Protokoll abgezeichnet von:


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