Schiedsgerichte/Hilfe zur Anklageerhebung

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Hilfe zur Anrufung eines Schiedsgerichts

Sachliche Zuständigkeit des Schiedsgerichtes

Das Schiedsgericht ist keine Instanz, die über einen Streit zu befinden hat, wenn man sich als Pirat über einen anderen Pirat aus Anlass irgendwelcher verbaler Auseinandersetzung ärgert, z.B. wenn ein Pirat auf einer Mailingliste oder einer Mitgliederversammlung den anderen Piraten beleidigt hat.

Denn es geht nur um die Rechte, die die Bundes-, Landes- oder ggf. Kreissatzung den Organen der Partei oder dem einzelnen Mitglied gewährt. Nur wenn diese satzungsmäßigen (statuarischen) Rechte betroffen sind, kann allenfalls mit Erfolg ein Schiedsgericht angerufen werden.

Klassische Fälle sind daher:

-eine Ordnungsmaßnahme (z.B. weil der Vorstand wegen ungebührlichem und parteischädigendem Verhalten eines Mitgliedes gegen diesen vorgehen will) oder ein Parteiausschlussverfahren

- die Anfechtungen von Beschlüssen und Wahlen von Parteitagen und Hauptversammlungen, z.B. weil Formalien nicht eingehalten wurden, oder das Stimmrecht eines Mitgliedes beeinträchtigt wurde.

Nicht Gegenstand einer Klage kann aber sein, wenn man nur allgemeines Verhalten des Vorstandes in organisatorischen Fragen oder dessen politisches Verhalten anprangern möchte. Hier bleibt dem einzelnen Mitglied nur übrig, den Vorstand politisch anzugreifen, indem man seine Meinung artikuliert (z.B. auf der ML, oder die nächste Entlastung verweigert oder auf den Parteitagen/ Hauptversammlungen Missbilligungsanträge stellt usw...). Sonst wäre das Schiedsgericht die Superrevisionsinstanz für das politische und allgemeine operative Geschäft der Vorstände und das würde die innerparteiliche Demokratie auf den Kopf stellen.

Wenn Du also nun noch meinst, ein Schiedsgericht ist für Dich potentiell zuständig, lese bitte hier weiter:

Klagevorbereitung - ein HowTo

  • MainBrain, von 2008 bis 2011 Bundesschiedsrichter, empfiehlt folgende Schritte für die Klagevorbereitung:

Du vermutest, dass du nach §8 Abs.1 Satz 2 der Schiedsgerichtsordnung Betroffener bist?

  1. Hast du eine Nacht drüber geschlafen? Ja? Gehe zu
  2. Hast du mit dem Klagegegner eine gütliche Klärung angestrebt? Ja? Gehe zu
  3. Mache es noch einmal. Erfolglos? Gehe zu
  4. Überlege, welche deiner Rechte beschnitten wurden bzw. ob du Betroffener der Ordnungsmaßnahme bist. Gab es schon einmal einen ähnlichen Fall? Lies die ArchivurteileArchivurteile
  5. Existiert für die Klageerhebung eine Frist? RTFine Satzung...
  6. Sei ehrlich mit dir: Was willst du mit der Klage erreichen? Immer noch klagewillig? Gehe zu
  7. Suche dir jemanden der Schlichten kann. Wenn du keinen findest, wird euch vom zuständigen Schiedsgericht ein Schlichter gestellt. Dies gilt nicht bei PAVs. Gehe zu
  8. Rufe das für deine Situation zuständige Schiedsgericht an. Kündige dabei eine Begründung an. Das geht per Mail am einfachsten.
  9. Bereite eine Begründung vor. Lies die Satzung und Archivurteile. Du kannst dich nicht eloquent verständlich machen?
  10. Suche und ernenne einen Bevollmächtigten.
  11. Bereite eine Erwiderung auf die Klageerwiderung der Gegenseite vor.
  12. Mache dich fit für die Anhörung - die Schiedsgerichte entscheiden nach Sachlage. Zeugenaussagen etc. helfen dir.
  13. Überlege, ob du das Verfahren öffentlich machen willst.
  14. Bereite dich mental auf einen Shitstorm vor.

Ablauf der Klageerhebung

Die Vorgehensweise ist in der Schiedsgerichtsordnung detailliert erklärt, trotzdem noch mal die Hinweise für den Ablauf einer Klageerhebung:

  • Die Klage ist beim zuständigen Schiedsgericht einzureichen und sollte folgende Punkte (siehe §8 Schiedsgerichtsordnung) umfassen:
  1. RealName, Anschrift und weitere Kontaktdaten des Einreichenden (Kläger),
  2. Name und Anschrift des anderen Streitpartners (Angeklagter),
  3. klare, eindeutige Anträge
  4. eine Begründung inklusive einer Schilderung der Umstände (Anklageschrift).

Für das Bundesschiedsgericht reicht die Einreichung per E-Mail.

Das Schiedsgericht wird nur aktiv, wenn die Klage formell unter den angegebenen Kontaktdaten eingereicht wird. Das Schiedsgericht prüft die formelle Zuständigkeit und teilt das Ergebnis dieser Prüfung dem Kläger mit.

  • Ist das Gericht zuständig, so wird das Verfahren eröffnet und alle Beteiligten werden darüber informiert. Den Beteiligten werden die Namen der beauftragten Richter und der weitere Verfahrensablauf mitgeteilt. Jeder Beteiligte darf auf Antrag einen Richter wegen Befangenheit ablehnen. Das Gericht entscheidet dann intern über diesen Ablehnungsgesuch und begründet ggf. seine Entscheidung.
  • Ist das Gericht nicht zuständig, so verweist das Gericht den Ankläger entweder an das korrekte Gericht oder lehnt den Antrag aus Formgründen ab.

Was man noch beachten sollte

Das Schiedsgericht erwartet von allen beteiligten Parteien, dass diese in Achtung vor dem Schiedsgericht und der Satzung sich sachlich äußern und den Anweisungen des Gerichtes Folge leisten.

Sollten die Beteiligten sich emotional außerstande sehen, einer Gerichtsverhandlung beizuwohnen, empfiehlt es sich einen Außenstehenden mit der Vertretung zu beauftragen.

Ferner sei nochmal darauf hingewiesen, dass die Schiedsgerichte an Weisungen nicht gebunden sind und in ihren Entscheidungen nur den Gesetzen, den zuständigen Satzungen und ihrem Gewissen verpflichtet sind. Auf gezielte Einflussnahmen ist daher zu verzichten.


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