Schatzmeister/SEPA

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Diese Infos wurden mehrfach auf der Verwaltungs-ML gepostet um SEPA zu verstehen ;)

SEPA-Lastschrift

allgemeines

Auf Wunsch einiger Teilnehmer des Schatzmeister-Treffens poste ich mal ein paar Informationen zum SEPA-Verfahren weil andere Landesverbände Lastschriften einführen möchten und sich im Klaren sein sollten, wie sie das einführen. Und da empfehle ich ganz klar SEPA .

Ich habe vor Kurzem das Lastschriftverfahren hier im Landesverband eingeführt. Das kommt wirklich ganz gut an wie auch schon andere geschrieben haben. Die Mitglieder haben so viel weniger Umstände mit den Zahlungen.

Nach einigen Recherchen im Vorfeld habe ich mich für das neue SEPA-Verfahren entschieden, bzw. für ein Kombimandat Einzugsermächtigung UND SEPA (das dann erst nach vollständiger technischer Umsetzung der Bank Verwendung findet)

SEPA hat verschiedene Vorteile gegenüber der normalen Lastschrift/Einzugsermächtigung. Der kritische Punkt an normalen Lastschriften ist ja, dass die Mitglieder sehr lange Einspruchsfristen haben, was Probleme mit einem ausgeübten Stimmrecht auf Parteitagen haben kann. Eine Rücklastschrift hatte rechtlich eine Unwirksamkeit der Abstimmungen zur Folge (in bestimmten Fällen).

SEPA-Lastschriften hingegen haben eine festgelegt Frist mit acht Wochen nach Belastung! Das heißt, wenn ich Anfang Januar die Mtgliedsbeiträge einziehe, könnten wir ab Mitte März Parteitage abhalten und hätten keine Probleme mit den Stimmrechten, da die Lastschriften nur unter großem Aufwand rückgängig zu machen wären (keine Berechtigung etc.). Außerdem wird SEPA zukünftig das Standardverfahren für den (internationalen) EU-Geldverkehr werden.

Vorteile:

  • EU-weit
  • 8 Wochen Widerufsrecht nach Belastung und nur mit Begründung!
  • vollautomatisiert


Nachteile:

  • Bank muss Verfahren unterstützen (Pflicht in D ab Nov 2010)
  • Software muss SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften unterstützen
  • Mitglieder müssen vor der Abbuchung benachrichtigt werden (eigentlich ja auch positiv, da transparenter ...)


Vorgehen:

  1. Zusatzvertrag oder Änderung des Rahmenvertrages muss mit der Hausbank geschlossen werden
  2. Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen
  3. Formular für die Mitglieder erstellen. SEPA-Lastschriftmandat statt Einzugsermächtigung oder besser als Kombi-Mandat. Dadurch kann bis zur vollständigen technischen Verfügbarkeit das normale Lastschriftverfahren genutzt werden.

Als Beispiel für eine Einzugsermächtigung als Kombimandat könnt ihr euch unser Bremer Formular anschauen unter: http://bremen.piratenpartei.de/Inhalt/ueber-die-piraten-in-bremen/mitglied-werden.html

Informationen zu SEPA:

Einführung

S E P A = Single Euro Payments Area

SEPA soll ab ca. 2015 in Europa die länderspezifischen Zahlungssystem ablösen. Für Deutschland bedeutet dies, dass es dann nicht mehr die bekannten Überweisungen, Lastschriften, etc geben wird. Kontonr und BLZ werden durch die mit SWIFT bekannten Kennzeichen IBAN und BIC abgelöst.

SEPA basiert auf SWIFT

S W I F T = Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication Mehr zu SWIFT hier im Wiki: http://wiki.piratenpartei.de/SWIFT

Quelle: Bundesbank http://www.bundesbank.de/zahlungsverkehr/zahlungsverkehr_sepa.php

Die Zielsetzung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA) ist die künftige Nutzung einheitlicher Verfahren und Standards im Euro-Zahlungsverkehr. Dabei ist aus Effizienzgründen die parallele Nutzung der nationalen Verfahren und SEPA-Verfahren dauerhaft nicht sinnvoll. Dies entspricht auch dem langfristigen Ziel von SEPA, nämlich der Abschaffung der bisher genutzten nationalen Zahlungsverfahren.

Der Europäische Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) hat die Europäische Kommission im Dezember 2009 beauftragt, die Rahmenbedingungen zur Festsetzung von Endterminen für die Migration auf SEPA-Instrumente zu prüfen und gegebenenfalls entsprechende gesetzgeberische Maßnahmen einzuleiten. Das Europäische Parlament forderte die Kommission im März 2010 erneut auf, einen klaren, geeigneten und verbindlichen Termin für den Abschluss der Umstellung auf SEPA-Instrumente bis spätestens 31. Dezember 2012 festzulegen. Im Juni 2010 hat die Europäische Kommission die Ergebnisse des ECOFIN-Auftrages zur Festsetzung von Endterminen für die SEPA-Migration in einem Arbeitspapier zur öffentlichen Konsultation gestellt. Die Europäische Kommission hat am 16. Dezember 2010 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro veröffentlicht. Der Vorschlag sieht vor, dass nach dem Inkrafttreten der Verordnung in Euro-Ländern die nationalen Überweisungen nur noch 12 Monate lang genutzt werden dürfen und die nationalen Lastschriften nach 24 Monaten nicht mehr zulässig sein sollen.

Das Eurosystem erklärt in seinem 7. SEPA-Fortschrittsbericht vom Oktober 2010, dass ein verbindlicher Zeitplan die SEPA-Migration erheblich beschleunigen würde. Zum Arbeitspapier der Europäischen Kommission zur Festsetzung von Endterminen für die SEPA-Migration hat das Eurosystem im Juli 2010 eine Stellungnahme veröffentlicht.

SEPA steht seit Januar 2008 jedem Kreditinstitut, Wirtschaftsunternehmen und Verbraucher in allen Ländern der Europäischen Union (schwerpunktmäßig den Euroländern) sowie in Island, Lichtenstein, Norwegen, Monaco und der Schweiz zur Verfügung. Über 4400 Kreditinstitute bieten ihren Kunden bereits die SEPA-Überweisung an. Arbeitstäglich werden im Euroraum über 210 Millionen unbare Zahlungsverkehrstransaktionen getätigt. Davon entfallen über 90 % auf Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen und sind somit potentiell in SEPA durchführbar.

Anfragen

Es mag jetzt sehr sinnvoll sein, wenn möglichst viele Menschen bei den Bank zu SWIFT und SEPA kritische Fragen stellen. Noch besser ist es, wenn man seinem Institut deutlich macht, dass man dem inländischen SEPA widerspricht und es nicht akzeptieren wird. Jeder kann und sollte also bei seiner Hausbank nachfragen. Bei so einer Anfrage sollte man die Bank auch in Sachen Datenschutz und Privatsphäre überprüfen. Einige Banken prüfen und werten ihre Kunden wider gesetzlicher Rahmen aus, um die Vertriebsleistung zu erhöhen. So sind z.B. Selektionen von Kunden anhand von Kontobewegungsdaten verboten. Doch bieten die Kontobewegungen ein sehr genaues Bild über den Kunden. So z.B. was er wo kauft, wer Abbuchungen für z.B. Abos tätigt. Wer Unterhalt bekommt, wer der Arbeitgeber ist und wie hoch das Einkommen ist,...


Vorschlag einer Anfrage

Guten Tag,
Ich habe erfahren und bei der Bundesbank nachgelesen, dass SEPA in Kürze die nationalen Zahlungssystem ablösen soll.
Ist das so? Wie sieht die Umstellung in Ihrem Haus aus?
Bei welchen Stellen, und in welchen Ländern werden welche Informationen über eine über SEPA bzw. SWIFT in Auftrag gegebene nationale oder internationale Überweisung gespeichert?
Wie kann ich dem SEPA-Verfahren und damit der Datenübermittlung an SWIFT widerrufen?
Ich habe -wie viele Datenschützer- große Sorge um meine persönlichen Daten und werde SEPA wie auch SWIFT nicht akzeptieren.
Wie werden Sie Sie mit Kunde verfahren, die das SEPA Verfahren nicht akzeptieren?
Weiterhin möchte ich wissen, in wie weit und ob Sie die Kontobewegungsdaten Ihrer Kunden analysieren/auswerten. ::Wenn ja wie und wofür.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Antworten

Berliner Sparkasse:

Die Abwicklung von SEPA-Überweisungen erfolgt mittels eines einheitlichen Formats (IBAN + BIC), ähnlich einer Inlandsüberweisung. Neu ist, dass die SEPA-Überweisung jedoch den europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Staaten) betrifft. Die Weiterleitung erfolgt nicht über das SWIFT-Netz, sondern über TARGET II. Eine separate Datensicherung oder Spiegelung erfolgt nicht. Die Auftraggeberbank und die Empfängerbank sichern und archivieren die Kundendaten lediglich entsprechend Ihrer Bestimmungen. Der Nicht-europäische Raum ist von SEPA nicht betroffen.

Comdirect Bank

Ab 2012 sind alle deutschen Banken verpflichtet das SEPA-Verfahren einzuführen. Zwischen 2012 und 2015 besteht noch eine Übergangsfrist, innerhalb derer unsere Kunden weiterhin frei wählen können, ob eine Überweisung per Kontonummer/BLZ (bekannte Inlandsüberweisung) oder per IBAN/SWIFT (SEPA-Verfahren) erfolgen soll. Die abschließende Umstellung soll im Jahr 2015 erfolgt sein, so dass voraussichtlich ab diesem Zeitpunkt keine Möglichkeit mehr besteht, eine Transaktion ohne Nutzung des SEPA-Verfahrens vorzunehmen.

Details zu der endgültigen Umstellung im Hause von comdirect sind derzeit noch nicht fest definiert, so dass wir Ihnen aktuell keine näheren Auskünfte erteilen können.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Einführung des SEPA-Verfahrens aufgrund von EU-Richtlinien beschlossen wurde, denen sich comdirect - wie im Übrigen auch alle anderen deutschen Banken - nicht entziehen kann. Vor diesem Hintergrund wäre die weitere Kontoführung nach Widerspruch zu dem durch die EU beschlossenen Verfahren nicht darstellbar.

Weiterhin fragen Sie nach der Auswertung von Kontobewegungen bei comdirect. Auf Einzelkundenebene werden unsererseits keine Kontobewegungensdaten ausgewertet. Gemäß § 25c Abs. 1 KWG sind wir verpflichtet, interne Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf Geldwäschefälle und zur Verhinderung von betrügerischen Handlungen zu treffen. Hierzu gehört auch ein Transaktionsmonitoring, dass sämtliche Kundentransaktionen auf ungewöhnliche Zahlungsströme hin überprüft. Hierbei handelt es sich um ein systemgestütztes und nicht kundenindividuelles Monitoring, so dass auch hier zunächst keine Einzelkundenüberprüfung stattfindet.