SN:Treffen/Landesparteitag/2012.1/Programm/WA05

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  • Antragsteller: Dr. Thomas Walter, eingereicht am 21.02.2012, 08:50 Uhr per Email

WA05 : Sächsisches Transparenzgesetz

Hinweis des Antragstellers

Dieser Antrag soll erst behandelt werden, nachdem der Antrag TRANSPARENZGESETZ und GLÄSERNE VERWALTUNG behandelt wurde. Ist dieser zuvor zur Abstimmung gestellte Antrag abgelehnt worden, ist hilfsweise der hier gestellte Antrag nach eventueller Ablehnung als Bestandteil des Wahlprogrammes als Positionspapier zur Abstimmung zu stellen.

Antragstext

Der Landesparteitag mögen als Bestandteil des Wahlprogrammes folgendes beschließen:

SÄCHSISCHES TRANSPARENZGESETZ

Die gewählten Landtage von Sachsen haben es wegen der konservativen Mehrheiten bis heute noch nicht einmal geschafft, ein Informationsfreiheitsgesetz nach dem Vorbild des Bundes und 11 anderer Länder zu verabschieden, mit dem jeder das Recht auf Information gegenüber Behörden und Verwaltung hat. Wir PIRATEN fordern ein Ende dieses gesetzlosen Zustandes und die Begründung einer Informationspflicht und eines Informationsanspruches, somit die Abkehr vom Prinzip der Amtsverschwiegenheit.

Die Intransparenz staatlicher Strukturen in Sachsen erschwert es den Bürgern, sich zu beteiligen oder die Politik zu überprüfen. Dabei ist für effektive politische Teilhabe dringend ein zeitgemäß gestalteter Zugang zu Fakten notwendig.

Die derzeitige Praxis der Ablehnung von Auskunftsansprüchen unter dem Vorwand von Geschäfts- oder Amtsgeheimnissen sowie die Verschleppung und Verhinderung solcher Ansprüche durch langsame Bearbeitung, hohe Gebühren und Auslageerstattungen halten wir für bürgerfeindlich. Wir fordern daher eine Deckelung der Gebühren und Auslagen sowie Fristen für die Auskunftserfüllung ein, verbunden mit Sanktionen bei Nichterfüllung. Schon beim Anlegen neuer Akten muss die Verwaltung deren mögliche Veröffentlichung mit berücksichtigen.

Aber auch das gegen den Widerstand der CDU/CSU verabschiedete Informationsfreiheitsgesetz des Bundes von 2005 und der anderen Ländern ist unzureichend, hat sich doch in der Praxis herausgestellt, dass mehr als doppelt so viele Auskunftsersuchen abgelehnt als bewilligt wurden. Zudem legen die Verwaltungen die Ausnahmetatbestände zum angeblichen Schutz von übergeordneten öffentlichen Interessen und dritter Personen zu weit aus.

In Anlehnung an die Volksinitiative in Hamburg fordern wir PIRATEN in Sachsen die Schaffung eines TRANSPARENZGESETZES das weit über die herkömmlichen und zu schwachen Informationsfreiheitsgesetze von Bund und anderen Ländern hinausgeht.

Damit soll mit Hilfe eines Zentralen Informationsregisters das Prinzip umgekehrt werden, dass der Bürger erst einen Antrag mit Gebührenfolgen stellen muss. Dies ist aus der Sicht des Bürgers unnötig mühselig und teuer. Damit wird zugleich dem Gedanken an OPEN DATA Rechnung getragen. Offene Daten sind sämtliche Datenbestände, die im Interesse der Allgemeinheit der Gesellschaft ohne jedwede Einschränkung zur freien Nutzung, zur Weiterverbreitung und zur freien Weiterverwendung frei zugänglich gemacht werden können.

Dieses von den PIRATEN geforderte Transparenzgesetz definiert, was an Datenmaterial im zentralen Informationsregister zu veröffentlichen ist und gibt im Übrigen dem Bürger einen klaren Informations- und Auskunftsanspruch. Hierbei ist durch eine Ausweitung des Behördenbegriffs der Informationsanspruch auch gegen Unternehmen des Privatrechtes zu begründen, wenn öffentliche Körperschaften mitbestimmend hieran beteiligt sind und/oder diese Unternehmen öffentliche Aufgaben oder eine vom Staat verliehene Monopolstellung wahrnehmen. Es wird nicht nur ein INFORMATIONANSPRUCH begründet, sondern zusätzlich auch eine antragsunabhängige INFORMATIONSPFLICHT. Mit den eng umrissenen Ausnahmetatbeständen im Falle höherwertig zu beurteilenden öffentlichen Interessen und Belange Dritter (Angelegenheiten des Petitionsauschusses, der Kontroll- und Untersuchungsausschüsse des Landtages, Organe der Rechtspflege, des Rechnungshofes, Verfassungsschutzes und der Steuerbehörden, Fragen der Landesverteidigung und internationaler Beziehungen, Gefährdung von Straf- ,Ordnungs- und Disziplinarverfahren, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) werden die informations- und auskunftspflichtige Stellen gehindert, mit pauschalen Behauptungen das Informationsbegehren und die Informationspflicht zu umgehen. Zudem sind staatliche Stellen gehalten, das Informationsinteresse in jeder Phase ihres Handelns rechtzeitig zu berücksichtigen, z.B. dass Verträge mit staatlichen Stellen vorab zu veröffentlichen sind und Vertragspartner mit Abschluss des Vertrages auch in die Veröffentlichung einzuwilligen haben. Sogenannte Privat- und Betriebsgeheimnisse sind von Anfang an gesondert kenntlich zu machen und zu begründen.

Neben dem Verwaltungsrechtsweg haben die Bürger auch das Recht den sächsischen Datenschutzbeauftragten, der auch die Einhaltung dieses Gesetzes zusätzlich zu überwachen hat, anzurufen.

Mit diesem Gesetz wird

-Korruption erschwert

-Steuerverschwendung vorgebeugt

-der Verwaltungsablauf vereinfacht

-dem Bürger und den Volksvertretern mehr Mitbestimmung ermöglicht

-die Pressefreiheit durch bessere Recherchemöglichkeiten gestärkt

-das Vertrauen in Politik und Verwaltung gestärkt!


und damit die DEMOKRATIE durch mehr Transparenz und Vertrauen erheblich gestärkt!

Über den Bundesrat wollen die sächsischen PIRATEN auch eine entsprechende Reform des Bundesinformationsfreiheitsgesetzes anstoßen.

Begründung: Ergibt sich aus dem Antrag selbst!