SN:Treffen/Landesparteitag/2012.1/Programm/GP03

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  • Antragsteller: Florian André Unterburger, eingereicht am 24.02.2012, 12:30 Uhr per Email

GP03: Ausländerwahlrecht und Ausländerbeirat

Die Piratenpartei Sachsen engagiert sich für ein kommunales Wahlrecht für alle ausländischen Staatsbürger, die das erforderliche Wahlalter erreicht haben und die sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Wir streben an, dass der Freistaat Sachsen sich im Bundesrat um eine dahingehende Änderung des Grundgesetzes bemüht.

Ferner fordern die sächsischen Piraten eine Stärkung des Ausländerbeirats, der kommunalen Interessenvertretung aller ausländischen Einwohner, durch ein uneingeschränktes Antragsrecht für alle Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen. Die Sächsische Gemeindeordnung soll dahingehend geändert werden.

Begründung

Durch die europäische Unionsbürgerschaft betrifft eine Neuregelung von Ausländerwahlrecht und Ausländerbeirat besonders Nicht-EU-Ausländer, die bislang von jeder politischen Partizipation ausgeschlossen sind. Eine Einbindung in die lokale Politik stärkt deren Integration und Mitspracherecht. Obwohl ausländische Einwohner der gleichen Staatsgewalt unterworfen sind wie Inländer und gleichermaßen Steuern zahlen, haben sie keine Möglichkeit der Mitbestimmung. Besonders die Piratenpartei mit ihren offenen parteiinternen Strukturen sollten ein Interesse an der Partizipation von jedem Einwohner Deutschlands haben, unabhängig von dessen Staatsbürgerschaft.