SN:Kreisverband/Mittelsachsen/Spenden

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Alle Spenden bitte an die Spendenkasse des LV Sachsen oder des Bundesverbandes

WICHTIG:Verwendungszweck: Spende für KV-Mittelsachsen
Bitte nicht vergessen, sonst müssen wir die Spende an den Landesverband weiterleiten.

Liebe Freunde der Piratenpartei, liebe Piraten,

unsere Partei stützt sich zur Verrichtung ihrer Aufgaben nicht nur auf Mitgliedsbeiträge und Engagement ihrer Mitglieder, sondern auch auf regelmäßige Spenden.
Der Kreisverband übernimmt dabei für die gesamte Partei in Mittelsachsen eine Vielzahl an Aufgaben: Angefangen von der Ausrichtung der Parteitage, bis hin zum Betrieb oft genutzter Internet-Dienste. Die Piratenpartei wirbt daher aktiv um Spenden, um die Arbeit aller Piraten weiter bestmöglich unterstützen zu können.

Jede Spende kommt uns dabei derzeit doppelt zugute, denn im Rahmen der Parteienfinanzierung gewährt uns der Staat für jeden eingeworbenen Spenden-Euro einen weiteren Euro an Mitteln. Das Finanzamt widerum erstattet in der Regel von jedem Euro fünfzig Cent zum Jahresende zurück. Genauere Details haben wir in einem Steuer-Tipp weiter unten zusammengefasst.

In der Politik mitmachen und mitreden braucht eure Mithilfe. Wir freuen uns über jeden Beitrag!

Euer Kreisverband

Steuer-Tipp


Nach § 34g EStG wird ein Abzug von der tariflichen Einkommensteuer gewährt. Dabei können 50% der Zuwendung (Mitgliedsbeitrag und Spende) direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (bis zu einer maximalen Zuwendung von 1.650 € bei Ledigen und 3.300 € bei zusammen veranlagten Ehegatten). Tatsächlich liegt die effektive Steuerentlastung einige Prozentpunkte höher wegen Solidaritätszuschlags und ggf. Kirchensteuer. Werden über diese Summen hinaus Beträge den PIRATEN zugewendet, kann der diese Grenze übersteigende Teil gemäß § 10b Abs. 2 EStG vom Steuerpflichtigen als Sonderausgaben abgezogen werden. Für diesen übersteigenden Anteil gilt ebenfalls eine Grenze von 1.650 € (zusammen veranlagte Ehegatten 3.300 €). Die sich hieraus ergebende Steuerentlastung hängt vom individuellen Steuersatz ab.

Werden pro Kalenderjahr mehr als 3.300 € zugewendet (zusammen veranlagte Ehegatten 6.600 €), dankt dies die Piratenpartei aber nicht der Staat. Der diese Grenze übersteigende Teil ist nicht mehr steuerlich begünstigt. Für den Nachweis gegenüber dem Finanzamt ist nicht immer eine Spendenbescheinigung notwendig:

Für Mitgliedsbeiträge genügt die Vorlage von Barzahlungsbelegen oder Buchungsbestätigungen/Kontoauszug der Bank (§ 50 Abs. 3 EStDV).

Bei Spenden bis 200 € bedarf es streng genommen darüber hinaus auch einer Verwendungsbestätigung (§ 50 Abs. 2 Nr. 2c EStDV) durch die PIRATEN, worauf aber in der Finanzverwaltungspraxis selten Wert gelegt wird.

Dementsprechend stellen wir grundsätzlich nur bei Spenden über 200 € förmliche Zuwendungsbestätigungen aus. Für Spenden unter 200 € können förmliche Zuwendungsbestätigungen bei Bedarf beim Schatzmeister angefordert werden.



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