SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2013.1/Antragsfabrik/Programmänderung Entwurf 009

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderung (im Entwurfsstadium) für den Landesparteitag Saarland 2013.1.

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Antragstitel

Energiewende

Antragsteller
Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Es wird beantragt im Wahlprogramm an geeigneter Stelle folgenden Text einzufügen:

Die Piratenpartei Saarland spricht sich klar und unmissverständlich für eine gerechte und ökonomisch vertretbare Energiewende aus. Unbeherrschbare Energieerzeugungsformen wie die Kernenergie sowie umweltbelastende Stromerzeugung mit fossilen Energieträgern müssen zügig durch regenerative Energieträger ersetzt werden. Eine lebenswerte Umwelt für spätere Generationen darf nicht wirtschaftlichen Interessen geopfert werden. Das Erneuerbare- Energien- Gesetz muss daher solidarisch und gerecht reformiert werden.

Aktuelle Fassung

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Neue Fassung

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Antragsbegründung

Die Energiewende wird aktuell ohne Not in Misskredit gebracht. Daran schuld soll die sogenannte EEG- Umlage sein, welche die Kosten für die Finanzierung der Energiewende in astronomische Höhen katapultieren würde.

Die Betreiber von Energiegewinnungsanlagen durch erneuerbare Energieformen, hauptsächlich Photovoltaik, Windkraft und Biomasse, wurden mit Subventionsangeboten zum Einstieg in eine dezentrale Energieerzeugung motiviert.

Seit der Energiewende, die erstmals auch von CDU/CSU und FDP nach der Katastrophe von Fukushima scheinbar mitgetragen wird, wurde das EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) zu Gunsten wirtschaftlicher Interessen mehrfach umgestaltet.

Etliche stromintensive Unternehmen des produktiven Gewerbes sowie Schienenbahnen wurden von der EEG- Umlage befreit oder teilweise entlastet. Die Bewilligungsgrenze wurde ab Januar 2012 fatalerweise sogar von 10 GWh auf 1GWh gesenkt. Immer weniger Verbraucher müssen ein immer größer werdendes Finanzvolumen tragen. Das entspricht nicht dem Solidaritätsprinzip, welches der gemeinsamen Grundidee einer erfolgreichen Energiewende zugrunde gelegt wurde und muss auf ein erträgliches Maß zurückgefahren werden. Das Argument mit der internationalen Wettbewerbsfähigkeit darf nicht als Schlupfloch für ungerechtfertigte Subventionen missbraucht und muss zukünftig strengen Richtlinien unterworfen werden, die von unabhängiger Seite transparent zu kontrollieren sind.

Auch die Offshore- Umlage wird seit Beginn des Jahres 2013 auf die Stromkunden abgewälzt. Betreibern von Windparks in Nord- und Ostsee räumt man dadurch Planungs- sowie Finanzierungssicherheit ein, wenn die Übertragungsnetzbetreiber eine Durchleitung der erzeugten Energie nicht gewährleisten können. Anlagenbetreiber erhalten demzufolge nach einem Gesetzentwurf vom 29. August 2012 90% der entgangenen EEG- Vergütung, wenn der Netzbetreiber einen mehrtägigen Stillstand zu verantworten hat.

Auch in diesem Fall ist der Verbraucher nicht zu belasten, wenn Probleme beim Energietransport entstehen. Dieses Gesetz muss eindeutig zum Wohle der Verbraucher neu gestaltet werden und darf keine Erhöhung der EEG- Umlage bewirken.

Die EEG- Umlage selbst ist die Kostendifferenz aus den Ausgaben, die aus der Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen entstehen und den Einnahmen aus der Vermarktung dieses Öko- Stroms an der Strombörse. Dieser Kostenfaktor wird auf die Stromendkunden verteilt. Je mehr Ökostrom erzeugt und an der Börse gehandelt wird, desto günstiger wird der Strompreis insgesamt. Paradox klingt hierbei der Umstand, dass die EEG- Umlage ansteigt, je billiger die Handelsware Strom wird, ist aber aufgrund der Berechnungsgrundlage ein vollkommen logischer Vorgang. Die Einnahmen sinken dadurch und die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben wird größer.

Man sollte diese Berechnungsgrundlage auf den Prüfstein nehmen, denn der Strompreis wird dadurch künstlich in die Höhe getrieben, obwohl die Ware „Strom“ an sich günstiger wird. Nicht zu vergessen ist dabei, dass Strom aus fossilen und atomaren Energieträgern wegen der Einspeisevergütung für Öko- Strom billiger und somit für Energieunternehmen wirtschaftlich attraktiver ist.

Hier wurde erfolgreich Lobbyarbeit betrieben, denn auch Atom- und Kohlestrom werden massiv subventioniert, jedoch schlagen sich die Mehrkosten nicht im Strompreis nieder, sondern schröpfen direkt und weitgehend unbemerkt alle Steuerzahler. Laut einer seriösen [1] Studie ist demnach Ökostrom sogar günstiger als Atom- oder Kohlestrom. Die unkalkulierbaren gesamtwirtschaftlichen Folgekosten durch Endlagerung von radioaktivem Abfall, Klimaschäden, Umweltverschmutzung oder nukleare Unfälle sind dabei nicht einmal berücksichtigt worden.

Die Berechnungsgrundlage für die EEG- Umlage muss neu definiert werden. Diverse Kostenfaktoren aus Atomstrom und fossilen Energieträgern dürfen nicht unberücksichtigt bleiben. Die Subventionen aus diesen Energieträgern müssen in ein vergleichbares Verhältnis mit Öko- Strom gebracht werden. Eine Energiewende, die jene Energieformen gegenüber erneuerbaren Energien bevorzugt, ist scheinheilig.

[2] An der Strombörse beeinflusst ein wirtschaftliches Steuerelement, der sogenannte Merit- Order- Effekt, maßgeblich die Strompreise und ist auch zum Teil dafür verantwortlich, dass die EEG- Umlage höher ausfällt, wenn der Preis sinkt. An der Strombörse bestimmen auch die variablen Kosten des letzten noch benötigten Kraftwerks den Preis. Zurzeit sind das im Wesentlichen die Brennstoffkosten plus CO2-Zertifikatskosten eines Steinkohlekraftwerks. Atomkraftwerke besitzen sehr geringe variable Kosten und sind sogar noch bei geringen Strompreisen rentabel, da sie einen zeitlichen Marktvorteil gegenüber erneuerbaren Energien besitzen, in den meisten Fällen längst abgeschrieben sind und die Kapitalkosten, die sehr hoch sind, nicht in diesem Regelwerk berücksichtigt werden. Hierin liegt die Ursache, wodurch die Antiproportionalität zwischen Börsenstrompreis und EEG- Umlage entsteht. Will man die Energiewende weiterhin über die EEG- Umlage gegenfinanzieren, muss dieser Mechanismus überprüft und gegebenenfalls nachjustiert werden.

Im Grunde müsste man den EEG-Strom mit den Vollkosten eines neuen Kraftwerks vergleichen. Aber auch dieser Vergleich wäre noch unvollständig, da die erneuerbaren Energien ja Teil eines Gesamtsystems mit Netzen, Backup-Kapazitäten und Speichern sind. Der wissenschaftlich korrekte Vergleich wäre daher ein Systemvergleich zwischen dem neuen System und einer Fortschreibung des alten Systems – und hier zeigt sich eindeutig, dass das erneuerbare System am Ende des Tages eindeutig kostengünstiger ist als die Fortschreibung des heutigen fossil-nuklearen Systems.


[1] http://www.foes.de/pdf/2012-08-Was_Strom_wirklich_kostet_lang.pdf

[2] http://www.bee-ev.de/_downloads/publikationen/studien/2012/1212_BEE-GPE-IZES-Kompassstudie-Marktdesign.pdf

Unter Mitwirkung von Prof. Dr. rer. pol. Uwe Leprich, HTW Saarland

Piratenpad
Datum der letzten Änderung

21.02.2013


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