SH:Vorstand/Geschäftsordnung Neuentwurf 06.2012

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DIES IST EINE SEITE ZUR ERARBEITUNG EINER NEUEN GESCHÄFTSORDNUNG (VORSTAND)

VORSCHLÄGE UND ANREGUNGEN BITTE AUF DER DISKUSSIONSSEITE!

Aufgabenverteilung

Vorsitzender - Sven Stückelschweiger

  • Vertretung des Landesverbandes nach außen
  • Leitung und Organisation der Vorstandssitzungen
  • Koordination der Arbeit des Vorstands und Überprüfung der Ergebnisse
  • Kontakt zu anderen Landesverbänden

Stellvertretender Vorsitzender - Frank Walle

  • Vertretung des Vorsitzenden und Unterstützung seiner Aufgabenbereiche
  • Ansprechpartner für das Team SH-IT
  • Entwicklung CI
  • Ansprechpartner Werbematerialien

Schatzmeister - Stefan Bartels

  • Verwaltung der Konten des Landesverbands und Organisation der Finanzen
  • Erstellung eines Rechenschaftsberichts
  • Kontakt zum Bundesschatzmeister und Umsetzung seiner Weisungen (soweit diese für eine funktionierende Zusammenarbeit mit der Bundespartei erforderlich und im Interesse des Landesverbandes sind)
  • Mahnwesen
  • Spendenwesen

Die Verpflichtung zur Einhaltung finanzrechtlicher Vorschriften hat Vorrang vor allen innerparteilichen Weisungen.

Generalsekretär Heiko K. L. Schulze

  • Verwaltung der Mitglieder
  • Gliederung der Partei
  • Ansprechpartner für die Mitglieder des Landesverbands
  • Verantwortlich für die Landesgeschäftsstelle
  • Organisation des Wahlkampfes (Ämter, Behörden und Wahlleitung)

Politischer Geschäftsführer - Michael Kröger

  • Verwaltung und Pflege von Kontakten zu anderen Organisationen, Verbänden und Parteien
  • Förderung der programmatischen Entwicklung des Landesverbands
  • Beobachtung des politischen Diskurses
  • Kontakt zur Basis über die Stammtische

Beisitzer - Torsten Krahn

  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Beisitzer - Marcel Louwers

  • Neupiratenbeauftragter
  • Unterstützung des Politischen-Geschäftsführers

Beisitzer - Frank Burkhard

  • Kontakt zu den JuPis
  • Unterstützung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Interne Kommunikation

E-Mail

  1. Jedes Vorstandsmitglied hat ein Recht auf die Einrichtung eines E-Mail-Kontos innerhalb der technischen Infrastruktur der Partei. Dieses Konto ist über eine auf den Aufgabenbereich bezogene Adresse erreichbar.
  2. Jedes Vorstandsmitglied verpflichtet sich zur aktiven Teilnahme an der Email-Liste für interne Vorstandskommunikation.
  3. Die vorstandsinterne Kommunikation per E-Mail hat bei sensiblen oder personenbezogenen Inhalten elektronisch unterschrieben verschlüsselt zu erfolgen.

Abwesenheit / Nichtereichbarkeit

  1. Bei einer Abwesenheit von voraussichtlich mehr als 3 Tagen, hat das Vorstandsmitglied die Pflicht dies auf der Vorstandsliste mitzuteilen oder auf einer Vorstandssitzung anzukündigen. Eine Verlängerung der Abwesenheit ist auf dieselbe Weise mitzuteilen.
  2. Jedes Vorstandsmitglied ist angehalten sich bei einer Nichterreichbarkeit von mehr als 48h mitzuteilen.

Vorstandsitzungen

Form

  1. Solange nicht per Satzung geregelt, wird die Häufigkeit, Dauer und Art der Sitzungen vom Vorsitzenden des Vorstandes, bzw. seinem Stellvertreter nach eigenem Ermessen festgelegt.

Einladung

  1. Der Vorsitzende des Vorstands lädt zu Vorstandssitzungen ein, leitet und organisiert diese. Sollte ihm dies nicht möglich sein, so wird diese Aufgabe an seinen Stellvertreter übertragen.
  2. Zu Vorstandssitzungen wird mit einer Frist von mindestens 7 Tagen per E-Mail an alle Vorstandsmitglieder und an die Ankündigungsliste eingeladen. Diese Frist kann aufgehoben werden, wenn mehr als 50% der Vorstandsmitglieder zustimmen.
  3. Die Einladung enthält mindestens den Termin, Ort und eine vorläufige Tagesordnung.
  4. Jedes Vorstandsmitglied ist angehalten, die Zu- oder Absage zu seiner Anwesenheit auf der Vorstandssitzung schriftlich - e-mail gilt als schriftlich - an das einladende Vorstandsmitglied zu richten. Fehlt eine konkrete Zu- oder Absage wird dies als Zusage gewertet.

Beschlussfähigkeit

  1. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.

Anträge

  1. Anträge zu einer Vorstandssitzung des Landesvorstandes können an den Landesvorstand gerichtet werden und werden auf der nächsten Sitzung behandelt.
  2. Antragsberechtigt sind:
    • Die Mitglieder des Bundesvorstandes der Piratenpartei
    • Die Mitglieder des Landesvorstandes Schleswig-Holstein der Piratenpartei
    • Die Mitglieder des Landesverbandes Schleswig-Holstein der Piratenpartei
  3. Über Anträge muss innerhalb von 12 Wochen entschieden werden. Geschieht dies nicht, wird der jeweilige Antrag dem nächsten Landesparteitag oder Landesmitgliederversammlung zur Entscheidung vorgelegt.

Öffentlichkeit und deren Ausschluss

  1. Jedes Mitglied der Piratenpartei kann den Sitzungen des Landesvorstandes beiwohnen, Gäste sind in der Regel zugelassen.
  2. Auf Wunsch eines Vorstandsmitglieds erfordert die Teilnahme an der Sitzung das Unterschreiben einer Verschwiegenheitserklärung.
  3. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen. Mögliche Begründungen umfassen: juristische Anliegen, auf Personen oder Organisationen bezogene Thematiken.

Abstimmungen

  1. Stimmberechtigt sind nur die Mitglieder des Landesvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die absolute Mehrheit aller stimmberechtigten Vorstandsmitglieder.
  2. Nichtanwesenheit wird als Enthaltung gewertet, außer ein abwesendes Vorstandsmitglied hat im Vorfeld sein Votum per signierter E-Mail auf der internen Mailingliste des Vorstands bekanntgegeben.
  3. Bei Anträgen auf Ordnungsmaßnahmen, die von einem oder gegen ein Vorstandsmitglied gestellt wurden, sind betroffene Vorstandsmitglieder nicht stimmberechtigt.
  4. Die Änderung der Geschäftsordnung erfordert eine 2/3 Mehrheit aller Vorstandsmitglieder.

Beschlüsse

  1. Beschlüsse des Vorstandes können auch im Umflaufverfahren per E-Mail gefasst werden. Diese werden im Protokoll der nächsten Vorstandssitzung vermerkt.
  2. Beschlüsse werden zeitnah auf der Ankündigungsliste und im Piratenwiki veröffentlicht.

Protokollführung

  1. Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten.
  2. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden durch den Leiter der Sitzung ein Protokollant bestimmt.
  3. Das Protokoll wird dem Vorstand vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt. Wird das Protokoll im Piratenpad von allen Sitzungsteilnehmern unter der Leitung des Protokollführers gemeinsam gestaltet, kann es direkt nach Ende der Sitzung genehmigt werden und im Piraten-Wiki veröffentlicht werden.
  4. Das Protokoll ist vom Leiter der Versammlung (ggf. elektronisch) zu unterzeichnen.
  5. Das Protokoll wird vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter innerhalb von 4 Wochen nach der Vorstandssitzung veröffentlicht.

Sonstiges

Aufnahme von Mitgliedern in den Landesverband

  1. Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch Umlaufbeschluss.
  2. Der Generalsekretär und der Schatzmeister können jeweils eigenständig über Beitragsermäßigung entscheiden.

Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt am 19.07.2012 in Kraft.

Letztmalig wurde sie am 19.07.2012 durch Vorstandsbeschluss geändert.