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Materialien der Eckpiraten zum Thema Mietspiegel

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Mietspiegel: Erläuterung des Deutschen Mieterbundes

Mietspiegel, mit denen die ortsübliche Vergleichsmiete am sichersten und besten nachgewiesen werden kann, werden nach Informationen des Deutschen Mieterbundes (DMB) immer beliebter.

Nach dem Gesetz muss der Vermieter eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete begründen. Als Begründungsmittel stehen ihm Vergleichs-wohnungen, Sachverständigengutachten oder Mietspiegel zur Verfügung. Für den Deutschen Mieterbund sind Mietspiegel die einfachste und beste und aus Mietersicht transparenteste Möglichkeit der Begründung. Für Vermieter sind Mietspiegel eine preiswerte und akzeptierte Variante.

Seit dem Jahr 2001 gibt es neben den einfachen Mietspiegeln auch so genannte qualifizierte Mietspiegel. Diese Mietspiegel sind nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden. Der Vermieter muss bei Mieterhöhungen auf dieses Zahlenwerk zurückgreifen. Bei einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung über die Mieterhöhung gilt die Vermutung, dass die Werte des Mietspiegels die ortsübliche Miete korrekt wiedergeben. (Quelle: [dmb] - gesehen 6.8.12)

"Mietspiegel sind ein wichtiges Transparenzinstrument, mit dem die Durchschnittsmieten vor Ort wiedergegeben werden. Sie bieten bei Abschluss eines Mietvertrages wichtige Orientierungspunkte und sind bei Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis das verlässlichste Begründungsmittel." (Quelle: [dmb] - gesehen 6.8.12)

Mietspiegel existieren in Schleswig-Holstein bisher nur für die Städte Kiel, Lübeck, Neumünster, Norderstedt und Reinbeck (Quelle: Mieterbund Schleswig-Holstein [Mieterbund SH])

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