SH:LPT2011.2/Programmanträge/09.02.04-Staatsleistungen an Kirchen beenden

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Antrag

Antrag an den LPT
WP 09 02 04
Beantragt von
Ute
Abschnitt/Kapitel 
Steuern/Subventionen
Antrag 
Es wird beantragt im Wahlprogramm im oben genannten Kapitel folgenden Abschnitt aufzunehmen:
Titel 
Staatsleistungen an Kirchen beenden
Antragstext

Über die Kirchensteuer hinaus zahlt das Land jährlich Finanzmittel in Millionenhöhe an die Kirchen. Dies ist Teil der Entschädigung für die Säkularisierung von 1803.

Wir möchten diese Zahlungsverpflichtungen des Landes gesetzlich beenden und die Mittel in anderen Bereichen einsetzen.

Die Piratenpartei fordert, dass die dadurch frei gewordenen Finanzmittel zweckgebunden verwendet werden, beispielsweise für bisher von der Kirche wahrgenommene Bereiche wie der Unterhalt von Kindergärten, Behinderten- und Jugendeinrichtungen, Friedhöfen, sowie die Sanierung und Restaurierung mittelalterlicher bzw. unter Denkmalschutz stehender Kirchen.




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Jörg-Stefan
  2. Darkstar

Piraten, die GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Jörg 21:58, 13. Mär. 2011 (CET) (nach dem jetzigen Informationsstand)
  2. ...

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

Die Säkularisierungen fanden überwiegend in Baden-Würtemberg statt und sind ein süddeutsches Problem. Ute benennt bitte die Höhe und den Zweck der Zahlungen des Landes Schleswig-Holstein an die Kirchen. Sofern es solche Zahlungen überhaupt gibt. Wenn wir falsche Dinge behaupten, machen wir uns lächerlich. Das sollen wir nicht tun. Jörg 21:58, 13. Mär. 2011 (CET)

Die Zahlungen des Landes an die evang. Kirche in Höhe von jährlich etwa 12 Mio Euro sind Folge des Staatskirchenvertrags vom 23.4.1957 und nur sehr indirekt zurückzuführen auf den Reichsdeputationshauptschluss von 1803, der z.B. im Landesteil Schleswig nicht galt, da zwar Holstein bis 1803 zum "Heiligen Römischen Reich deutscher Nationen" gehörte, Schleswig aber nie; die Nordgrenze des Deutschen Reiches war die Eider. Der Staatskirchenvertrag ist NUR einvernehmlich kündbar. Das ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, da die evang. Kirche eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit eigener Gesetzgebungskompetenz ist. In diesem Vertrag werden u.a. Staatsleistungen garantiert für Aufgaben, die der Staat an die Körperschaft Kirche übertragen hat. Als eine Art Entschädigung werden so delegierte Aufgaben finanziert, die eigentlich der Staat selbst erledigen müsste (Subsidiaritätsprinzip). Dazu kommen sogenannte "vermischte Sachen" (res mixtae), also Regelungen für Religionsunterricht, theologische Fakultäten, Seelsorge in staatlichen Gefängnissen oder beim Militär usw. - Beispiel: jede Gemeinde ist verpflichtet, einen Friedhof zu unterhalten. In 80% aller Gemeinden gibt es aber aus Tradition nur kirchliche Friedhöfe (Kirchhöfe). Dass dort auch Nichtchristen, ohne dass der Staat dies extra bezahlt, bestattet werden können, ist z.B. auch Folge des Staatskirchenvertrages (sozusagen pauschal abgegolten). Würde der Vertrag gekündigt, müssten allein hunderte Gemeinden neue Friedhöfe einrichten, bestehende der Kirche abkaufen oder laufend Gebühren zahlen. Ein anderes Beispiel: Wegen des Staatskirchenvertrages trägt der Staat nichts zur Unterhaltung von Kirchengebäuden bei, auch keine Unterstützung etwa beim Denkmalschutz. Hier bedeutet der Vertrag z.B. strikte Trennung von Staat und Kirche. DIe pauschalen Zahlungen sind bei weitem nicht so hoch, wie es tatsächliche Kosten wären, die der Staat dann wieder selbst übernehmen müsste. HKLS 22:04, 15. Mär. 2011 (CET)