SH:Aufgaben/Presse/PM20120216-01

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PIRATEN begrüßen Urteil des EuGH zur Überwachung sozialer Netzwerke

Der europäische Gerichtshof stellte heute in einem von vielen Netzaktivisten als richtungweisend beschriebenen Urteil fest, dass Urheberrechtsverletzungen kein legitimer Grund für Filter oder Durchsuchungen auf Webservern sind. Eine solche Maßnahme habe demnach den Charakter einer "allgemeinen Überwachung" durch den Hosting-Anbieter und sei somit nicht mit europäischem Recht vereinbar. „Wir sind äußerst glücklich, dass eine langjährige Forderung der PIRATEN durch den europäischen Gerichtshof nun Umsetzung fand. Das Urteil zeigt sehr deutlich die Rückständigkeit der Vorstellungen vieler Verwertungsgesellschaften und die Dringlichkeit einer Überarbeitung des Urheberrechts“, so Patrick Ratzmann, Pressesprecher der Piratenpartei Schleswig-Holstein.

Die Piratenpartei setzt sich für eine Reform des Urheberrechts ein. Sie fordert dessen sinnvolle Anpassung an die „digitale Welt“, anstatt den technischen Fortschritt zu beschneiden, um antike Geschäftsmodelle zu erhalten. Die mangelnde Anpassungsfähigkeit vieler Rechteverwerter darf nicht zum Aufbau umfangreicher Überwachungsstrukturen führen.