OlpeGO2013

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Geschäftsordnung des Piratenbüros für den Kreis Olpe

Stand 22.10.2013


§0 Präambel

Diese Geschäftsordnung klärt die Aufgaben, Verbindlichkeiten, Rechte und Pflichten des Piratenbüros und der Büropiraten. Diese Geschäftsordnung gilt mit Zweidrittelmehrheit der Kreismitgliederversammlung als angenommen. Diese Geschäftsordnung kann nur durch die Kreismitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit geändert werden. Diese Geschäftsordnung ist nach Annahme öffentlich zu machen. Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass die Anzahl der abgegebenen Ja-Stimmen wenigstens doppelt so groß ist wie die der Nein-Stimmen.

§1 Aufgaben

Rechte und Pflichten des Piratenbüros Das Piratenbüro dient der direkten Kommunikation mit den Piraten im Kreis, der Öffentlichkeitsarbeit und ist Ansprechstelle für die Bürger und die Presse.

Das Piratenbüro dient der Unterstützung und Arbeitserleichterung des Landesvorstandes bei den lokalen Aufgaben der Mitgliederverwaltung und den finanziellen Angelegenheiten, wie sie in §6 und §7 dieser Ordnung im Einzelnen aufgeführt sind.

Das Piratenbüro hat das Recht bei Landesverband ein Budget für die Bewältigung der Aufgaben (Sachkosten) zu beantragen.

Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Piratenbüros werden durch gewählte drei Büropiraten wahrgenommen.

§2 Büropiraten

Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben des Piratenbüros nach §1 von der Kreismitgliederversammlung betraut sind, heißen Büropirat. Jeder Büropirat erfüllt seine Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich. Jeder Büropirat muss volljährig und geschäftsfähig sein. Kein Büropirat darf ein weiteres Parteiamt in einer höheren Parteigliederung innehaben. Kein Büropirat darf ein politisches Mandat innehaben ausgenommen auf kommunaler Ebene. Das Amt des Büropiraten wird durch Wahl vergeben und durch den Landesvorstand NRW bestätigt.

Jeder Büropirat ist dem Landesvorstand unterstellt.

Der Landesvorstand ist - gegenüber dem Büropiraten weisungsberechtigt, sofern es die in der Landessatzung festgelegten Aufgaben des Landesvorstandes berührt. - berechtigt, den Büropiraten von einzelnen Aufgaben zu entbinden, sofern sie in den Bereich seines Weisungsrechts fallen. Die Entbindung hat mit schriftlicher Begründung zu erfolgen.

Jeder Büropirat ist rechenschaftspflichtig gegenüber - der Kreismitgliederversammlung - dem Landesvorstand

Die Rechenschaftspflicht ist erfüllt durch - die Veröffentlichung eines schriftlichen Jahresberichts auf der Mailingliste des des Kreises Olpe. - die Veröffentlichung eines Abschlussbericht am Ende der Amtszeit auf der Mailingliste

  des Kreises  Olpe.

§3 Wahl der Büropiraten

Es werden drei Büropiraten gewählt.

Jeder Büropirat wird durch die Kreismitgliederversammlung vorgeschlagen und gewählt.

Gewählt wird in geheimer Wahl mit einfacher Mehrheit oder auf Antrag mit Akzeptanzwahl.

Gewählt ist, wer im Falle einer Akzeptanzwahl mindestens 2/3 der abgegebenen Stimmen aufsich vereint.

Eine Mitgliederversammlung zur Wahl eines Büropiraten ist einzuberufen, wenn - die Aufgaben des Piratenbüros nicht mehr vollständig durch Büropiraten abgedeckt werden können - das Amt des Büropiraten nach §4 beendet ist.

§4 Ende der Amtszeit

Das Amt endet - nach 12 Monaten auf der Kreismitgliederversammlung. Einberufung und Terminierung erfolgt nach §6. - durch Amtsverzicht - durch einen Widerspruch zu den in §2. festgelegten Bedingungen, - durch einen schriftlich begründeten Beschluss des Landesvorstandes, - vorzeitig, durch Abwahl mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen oder einer Neuwahl bei einer Kreismitgliederversammlung.

Endet ein Amt vorzeitig durch Verzicht, durch Widerspruch zu §2, durch einen schriftlich begründeten Beschluss des Landesvorstandes oder durch Abwahl, so übernimmt der Stellvertreter die Aufgaben bis zur nächsten Kreismitgliederversammlung.

§5 Datenschutz

Jeder Büropirat muss zu Beginn seiner Amtszeit die Datenschutzerklärung des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland unterzeichnen und sich entsprechend dieser und den geltenden Gesetzen datenschutzkonform verhalten.

Büropiraten dürfen die Ihnen zugänglich gemachten Daten nur verwenden um die Ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen.

Die Erhebung weiterer Daten sollte vermieden werden.

§6 Büropiraten

§6.1 Aufgabenbereich Verwaltung Jeder Büropirat hat das Recht die Mitgliederdaten der Region, für die er gewählt ist einzusehen.

Jeder Büropirat hat das Recht, die Mitglieder der Region, von der er gewählt wurde - zu Mitgliederversammlungen einzuladen, - über aktuelle Ereignisse in der Partei zu informieren, - zu Stammtischen und anderen Versammlungen einzuladen.

Jeder Büropirat hat das Recht die Mitglieder der Region, von denen er gewählt wurde, in Textform nach §126b BGB zu kontaktieren.


Der Büropirat hat die Aufgabe - bei Mitgliederversammlungen der Region, von der er gewählt wurde, die Akkreditierung durchzuführen, - sich das Wissen und die formalen Vorrausetzungen anzueignen, bei Versammlungen der Partei Mitglieder akkreditieren zu können. - datenschutzkonforme Statistiken bereit zu stellen, - mindestens 21 Tage vor dem regulären Ende seiner Amtszeit zur Mitgliederversammlung für die Neu- oder Wiederwahl der Büropiraten einzuladen. Der Termin für diese Mitgliederversammlung ist innerhalb des Zeitraums zwischen 14 Tagen vor und 14 Tagen nach dem Ende der Amtszeit nach § 4 Nummer 1 des Büropiraten festzulegen.

§6.2 Aufgabenbereich Finanzen Der Büropirat hat die Aufgabe finanzielle Angelegenheiten zur Unterstützung des Landesschatzmeisters zu erledigen.

Der Büropirat nimmt Belege (Rechnungen und Quittungen) (über beschlossene Ausgaben) entgegen und übermittelt diese dem Landesschatzmeister.

Er ist Ansprechpartner für Piraten und Gruppierungen in allen Finanzangelegenheiten. Er kommuniziert mit dem Landesschatzmeister.

§6.3 Aufgabenbereich Presse Der Büropirat hat die Aufgabe, - Anfragen der Presse und anderer Personen entgegenzunehmen bzw. einen geeigneten Ansprechpartner zu vermitteln, - Pressemitteilungen zu verfassen und - Beiträge auf der Homepage der Piraten Olpe anzuregen bzw. zu veröffentlichen.

Jeder Büropirat hat das Recht, Pressemitteilungen,nach Freigabe eines weiteren Büropiraten, im Namen der Piraten Olpezu veröffentlichen. Es wird angestrebt, die zu veröffentlichen Artikel, vorher beim Stammtisch zu diskutieren und ein Meinungsbild einzuholen.

§6.4 Aufgabenverteilung Büropiraten werden für die oben aufgeführten Aufgabenbereiche gewählt. Im Außenverhältnis können sie sich, nach Abstimmung mit einem weiteren Büropiraten, gegenseitig vertreten.

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