NRW:Rhein-Sieg-Kreis/Kreisverband/Vorstand/GO

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Stand: 05.10.2021

Allgemeines

Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter aus dem Vorstand.
In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.  Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt.
Je nach Schwere der Entscheidungen oder bei unklarem Meinungsbild innerhalb des Vorstands ist jedes Mitglied angehalten, sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.

Verwaltung der Mitgliedsdaten, deren Zugriff und Sicherung

Der Zugriff auf die Mitgliederdaten ist grundsätzlich an die Abgabe einer Datenschutzverpflichtung und die Teilnahme an einer Datenschutzbelehrung gebunden.  Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt. Diese wird vom Landesverband betrieben. Der Landesverband kümmert sich um Zugriffsrechte und die Sicherung der Daten. Zugriffsrecht auf die Mitgliederdaten des Kreisverbands Rhein-Sieg haben alle Mitglieder des Kreisvorstands. Der Kreisvorstand kann per Beschluss weiteren Piraten Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren, dieser Zugriff kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden. Jeder Zugriffsberichtigte ist dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen.  Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an Nicht-Zugriffsberechtigte ist untersagt. Die Einweisung in den Gebrauch der Datenbank erfolgt in Absprache mit dem Landesvorstand NRW.

Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder:

Martin Zieroth und Harry Kachru, Vorsitzende

Die beiden Vorsitzenden leiten und koordinieren den Vorstand und die Vorstandssitzungen. Sie berufen Kreisparteitage ein und koordinieren die Teilnahme des Kreisverbandes bei Wahlen. Die Vorsitzenden vertreten den Kreisverband Rhein-Sieg in allen Belangen nach innen und aussen. Dazu gehört insbesondere die Zusammenarbeit mit externen Organisationen, anderen Parteien, dem Bundesverband und den Landesverbänden. Hinzu kommt die Teilnahme an den notwendigen Koordinationstreffen oder die Entsendung eines Vertreters.

Die beiden Vorsitzenden übernehmen außerdem folgende Aufgaben:

Sie koordinieren die Öffentlichkeits- und Pressearbeit innerhalb des Kreises und sind Ansprechpartner für die Pressevertreter. Sie sind zuständig für die regionale Vernetzung u.a. über die ML Regionalvernetzung Rheinland (https://lists.piratenpartei-nrw.de/wws/info/regionalevernetzung-rheinland)

Des Weiteren kümmern sie sich kümmert sich um die operative Umsetzung zu Wahlen und Versammlungen.

Wolf Roth, Schatzmeister

Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen.
Für Eröffnung und Auflösung von Konten ist ein Vorstandsbeschluss notwendig. Verfügungsberechtigt über die Konten ist in erster Linie der Schatzmeister. Zur Vertretung des Schatzmeisters sind beide Vorsitzende ebenfalls einzelverfügungsberechtigt.  Ist der Schatzmeister verhindert und hat einen der Vorsitzenden als Vertreter bestimmt, so ist dies dem Vorstand anzuzeigen.

Vorstandssitzungen

Einladung zu Vorstandssitzungen

Zu regulären Vorstandssitzungen wird in der Regel mittels Vorstandsprotokoll eingeladen.  Es wird ein regelmäßiger Zyklus von 4 Wochen angestrebt, welcher nur unterbrochen werden sollte, wenn die Beschlussfähigkeit sonst nicht gegeben ist. Die genaue Terminierung erfolgt jeweils zum Ende einer Sitzung für die Folgende.

Vorstandssitzungen können per Mumble-Sitzung oder persönlichem Treffen durchgeführt werden. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt.

Sollten außerordentliche Vorstandssitzungen notwendig sein, so muss zu diesen mit einer Frist von mindestens 3 Tagen eingeladen und die Tagesordnung bekannt gegeben werden. Die Nachricht muss explizit an den Vorstandsverteiler und an die RSK-Infoliste gerichtet sein. Jedes Vorstandsmitglied hat hierzu ein Einladungsrecht.

Leitung und Protokollführung der Vorstandssitzungen

Der Vorstand bestimmt zu Beginn einer jeden Sitzung mehrheitlich den Sitzungsleiter aus den anwesenden Mitgliedern des Vorstands und den Protokollführer aus den anwesenden Piraten.

Der Vorstand kann im Laufe einer Sitzung den Sitzungsleiter und den Protokollführer neu bestimmen, falls dies erforderlich wird.

Über den Verlauf der Vorstandsitzungen wird ein Protokoll angefertigt.  Es werden von allen Vorstandssitzungen Tonaufzeichnungen des öffentlichen Teils angefertigt und diese dem Protokoll angehängt. Auf Antrag kann die Tonaufnahme ausgesetzt werden. Dieser Antrag muss als erstes behandelt werden. Eine Aussetzung muss begründet und protokolliert werden.

Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse mit Nennung des jeweiligen Abstimmungsverhaltens der anwesenden Vorstandsmitglieder, Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes, Beginn, Ende, Beschlussfähigkeit, Tagesordungspunkte, Versammlungsleitung und Protokollführer, Ort, anwesende Vorstände, entschuldigt und  unentschuldigt abwesende Vorstände enthalten. Ferner können Stellungnahmen protokolliert werden.

Das Protokoll ist von mindestens einem weiteren Vorstandsmitglied gegenzuzeichnen.

Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Vorstandssitzungen finden grundsätzlich öffentlich statt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Vorstand mit einfacher Mehrheit beschließen, dass die Behandlung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgt.

Der wichtige Grund muss dem Vorstand zuvor benannt werden. Die Benennung des wichtigen Grundes erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit, wenn mindestens ein Vorstandsmitglied dies beantragt. (Siehe hierzu: Satzung des KV)

Die Teilnahme von Gästen an einer Vorstandsitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfordert die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Die Anwesenheit von Gästen in der Sitzung ist nur für die Dauer der Anhörung gestattet.

Anträge zu einer Vorstandssitzung

Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt.

Jeder Antrag benötigt einen Antragsteller mit Namen oder Mitgliedsnummer (keine Nicknames), und einen vollständigen, endgültigen Antragstext (keine Links, auch nicht zu anderen Wikiseiten).

Der Antrag ist per Mail an vorstand@piratenpartei-rhein-sieg.de zu richten.  Antragsberechtigt sind Mitglieder des Kreisverbandes RSK.

Abstimmungen

Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei der amtierenden Mitglieder darunter mind. einer der beiden Vorsitzenden oder der Schatzmeister anwesend sind.  Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes.

Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, fasst der Vorstand seine Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der Vorstandsmitglieder.

Umlaufbeschlüsse

Der Kreisvorstand kann Entscheidungen auch durch Umlaufbeschlüsse mündlich, fernmündlich oder schriftlich treffen, sofern dadurch die Geschäftsordnung nicht geändert wird oder schutzwürdige Daten, wie z.B. Personendaten von Mitgliedern, Gegenstand des Beschlusses sind und aus diesem Grund eine Diskussion in der offenen Vorstandssitzung nicht angebracht ist.

Wird ein Antrag auf Entscheidung im Umlaufbeschluss gestellt, ist zugleich eine Frist zur Beschlussfassung zu setzen. Diese Frist soll nicht länger als 48 Stunden sein. Die  Vorstandsmitglieder sind auf abzustimmende Umlaufbeschlüsse per E-Mail hinzuweisen.  Umlaufbeschlüsse werden mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen gefasst, die innerhalb der so gesetzten Frist abgegeben werden, mindestens aber mit den Stimmen der Hälfte der Vorstandsmitglieder. Wenn einem Umlaufbeschluss vor Ablauf der gesetzten Frist mit mindestens 2/3 der Stimmen des Vorstandes zugestimmt wird, gilt er als beschlossen.

Umlaufbeschlüsse werden in der nächsten Vorstandssitzung veröffentlicht.

Tätigkeitsbericht

Mitglieder des Vorstands sind verpflichtet in den Vorstandsprotokollen einen Tätigkeitsbericht zu erstellen. Der Vorstand ist verpflichtet zum Ende seiner Amtszeit einen  Abschlusstätigkeitsbericht anzufertigen und diesen dem Kreisparteitag vorzustellen.

Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitgliedes im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des  Vorstandsmitglieds im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten. Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen.

Ausscheiden aus dem Vorstand

Ausscheidende Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente,  Kontaktdaten – sofern vom Kontakt genehmigt -, offizieller Schriftverkehr etc.) an die gewählten Nachfolger zu übergeben.