NRW:Rhein-Sieg-Kreis/Kreisverband/Kreisparteitag 2014 1/Antragsfabrik/Programmänderung004

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Antragstitel

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Antragsteller

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Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Es wird beantragt bei Ablehnung von PÄA001 das Grundsatzprogramm oder bei Annahme von PÄA001 das Wahlprogramm mit folgendem zu erweitern.

Die Piratenpartei Rhein-Sieg setzt sich dafür ein, dass die Mindeststandards im Arten- und Naturschutz im Rhein-Sieg Kreis eingehalten werden.
Modul A: Bei baulichen Maßnahmen sind Artenschutz und Naturschutz zu beachten und nicht durch rechtlich nicht fundierte Ausnahmeregelungen zu umgehen. Die Alternativensuche bei der Eingriffsregelung muss dem Vorbild der Alternativenprüfung im FFH-Recht[1] folgen.Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie oder Habitatrichtlinie, ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union. Mit dem Regionalplan und dem Flächennutzungsplan liegen dazu grundsätzlich geeignete Instrumente vor, die verbessert werden können.Wenn der geplante Eingriff an anderer Stelle naturschonender umgesetzt werden kann, sollte das auch einforderbar sein.

Modul B: Rast- und Überwinterungsorte für Wasservögel in FFH-Gebieten dürfen nicht durch örtliche Verordnungen gestört werden, z.B. durch den Freilauf von Hunden. FFH-Gebiete sind Arreale, die der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie oder Habitatrichtlinie,entsprechen und somit der Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union.


Antragsbegründung

Erklärung :

[1]Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Was ist die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie?

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie oder Habitatrichtlinie, ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union.

Die korrekte deutsche Bezeichnung der FFH-Richtlinie lautet: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse.

Sie dient damit der von den EU-Mitgliedstaaten 1992 eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversitätskonvention, CBD, Rio 1992).

Welche Gebiete für dieses Schutzgebietsnetz ausgewählt werden - genauer, welche Arten und Lebensraumtypen geschützt werden sollen - ist auf verschiedenen Anhängen der FFH-Richtlinie aufgeführt.



[2]FFH-Gebiete Was sind FFH-Gebiete?

"Natura 2000" steht für ein europäisches Netz aus zusammenhängenden Schutzgebieten, welches zum Schutz der einheimischen Natur in Europa aufgebaut werden soll.

Welche Gebiete für dieses Netz geeignet sind, bestimmen 2 gesetzliche Richtlinien: die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie, vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG) und die Vogelschutzrichtlinie (vom 2. April 1979, 79/409/EWG). In diesen Richtlinen werden Arten und Lebensraumtypen genannt, welche besonders schützenswert sind und für die ein Schutzgebietsnetz aufgebaut werden soll.

Die Bundesländer stellen Listen von Schutzgebieten - die FFH-Gebiete - zusammen. Die Flächen sollen primär unter dem Kriterium des Arten- und Habitatschutzes zusammengestellt werden und umfassen auch schon bestehende Schutzgebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).

FFH Gebiete sind also Gebiete, die für das Schutzgebietssystem "Natura 2000" ausgewählt wurden.


http://www.bund-rsk.de/pm_131208_bund_legt_schwarzbuch_zum_artenschutz_vo.html

Piratenpad
Datum der letzten Änderung

03.02.2014


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