NRW:Landtagsfraktion/Antragsfabrik/16.WP/Kleine Anfrage 044

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Piratenfraktion-nrw.png Dies ist ein/e Kleine Anfrage (im Entwurfsstadium) der Basis für die Landtagsfraktion NRW in der16.WP.

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Antragstitel

Umfang und Verfassungsmäßigkeit von Funkzellenabfragen

Antragsteller
Antragsstatus

übernommen von Frank Herrmann


Antragstyp

Kleine Anfrage

Antragstext

Nach unseren Informationen wurden durch eine Ermittlungsgruppe der Polizei Köln/Leverkusen, im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall auf der Autobahn A1 zwischen Burscheid und dem Kreuz Leverkusen am 23.2.2013, im Rahmen einer so genannten Funkzellenabfrage die personenbezogenen Daten mehrerer tausend Handy-Besitzer abgefragt. Die Polizei spricht von Daten, die “zahlenmäßig in den fünfstelligen Bereich gehen”. Die Maßnahme der Funkzellenabfrage soll laut Ermittlungsgruppe der Ermittlung von Zeugen einer möglichen Straftat dienen. Die Maßnahme darf laut § 98a Abs. 1 StPO nur angeordnet werden, “wenn die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Täters auf andere Weise erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich erschwert wäre”. zur Wahrung der Verfassungsmäßigkeit des Mittels der Funkzellenabfrage muss der Einsatz zum einen richterlich angeordnet und zum anderen wegen des schwerwiegenden Grundrechtseingriffs sorgfältig legitimiert werden.

Es traten in diesem Zusammenhang mehrere Probleme auf.

  • Die Ermittlungsgruppe sucht offiziell nach Zeugen. Es ist zu befürchten, dass die erhobenen Daten auch zu anderen als den in §98a Abs. 1 StPO genannten Zwecken eingesetzt werden.
  • In mindestens einem Fall wurde jedoch ein völlig unbeteiligte Person von der Polizei angeschrieben.

Die Piratenfraktion stellt daher folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie viele Funkzellenabfragen wurden in den Jahren 2011 und 2012 in Nordrhein-Westfalen vorgenommen?
  2. Welche Behörden haben wie oft Daten abgefragt?
  3. Zur Aufklärung welcher Straftatbestände sind Funkzellenabfragen erfolgt?
  4. Wie viele Verkehrsdatensätze sind jeweils an die Behörde übermittelt worden?
  5. Wieviele TK-Anschlüsse waren jeweils betroffen?
  6. Welche Fläche wurde durch die abgefragten Funkzellen jeweils abgedeckt?
  7. Wie viele Stunden/Minuten deckten die Abfragen jeweils ab?
  8. Wurden Bestandsdaten über die Inhaber von Anschlüssen abgefragt? Wenn ja, wie viele?
  9. Wurden die Verkehrsdaten mit anderen Daten abgeglichen? Wenn ja, mit welchen?
  10. Sind die Straftaten aufgeklärt worden? Welche Rolle haben die Verkehrsdaten dabei gespielt?
  11. Wie viele der Maßnahmen wurden richterlich angeordnet, wie viele nicht?
  12. In wie vielen Fällen sind die erhobenen Daten für andere Zwecke (z.B. in anderen Verfahren) genutzt worden, als sie der Erhebung zugrunde lagen?
  13. Sind die erhobenen Daten gelöscht worden und, wenn ja, nach welcher Zeitdauer?
  14. Sind betroffene Anschlussinhaber informiert wurden? Wenn ja, wie viele und wie? Wenn nein, warum nicht?
  15. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, ob im Zuge von Funkzellenabfragen ermittelten Daten für Zwecke eingesetzt werden, die nicht den mit den § 98a Abs. 1 StPO genannten Rechtfertigungsgründen entsprechen?
  16. Wurden Funkzellenauswertungen auch bei politischen Demonstrationen eingesetzt? Wenn ja, bitte die Fragen 1-15 gesondert für diese Fallgruppe beantworten.
  17. Welche Maßnahmen schlägt die Landesregierung vor, um sicherzustellen, dass bei einem solchermaßen schwerwiegenden Grundrechtseingriff die Verhältnismäßigkeit des Mittels der Funkzellenabfrage gewahrt bleibt?
  18. Welche Maßnahmen schlägt die Landesregierung vor, um zu verhindern, dass die mittels Funkzellenabfrage erhobenen Daten grundrechtswidrig für Zwecke eingesetzt werden, die nicht den mit den § 98a Abs. 1 StPO genannten Rechtfertigungsgründen entsprechen?
  19. Welche Maßnahmen schlägt die Landesregierung vor, um das Ausmaß der in Nordrhein-Westfalen eingesetzten Funkzellenabfragen als Mittel der Aufklärung von Straftaten zu reduzieren


Antragsbegründung

siehe Einleitung

Die Lokalpresse hat im Zuge mit dem im Antrag genannten Verkehrsunfall mehrmals über die Aufklärungsversuche berichtet. Die Leverkusener PIRATEN haben dies öffentlich kritisiert. Inspiriert vom Entwurf einer Anfrage der PIRATEN aus Schleswig-Holstein (vgl. http://www.patrick-breyer.de/?p=14643) möchten wir die 20piraten darum bitten, das generelle Problem des leichtfertigen Umgangs mit personenbezogenen Daten und der Gefahr, dass diese nicht mehr zweckgebunden genutzt werden könnten, in einer Kleinen Anfrage anzusprechen. Das zu erwartende Ergebnis könnte auch als Munition für den Wahlkampf dienen.

Piratenpad
Datum der letzten Änderung

07.08.2013



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