NRW:Landtagsfraktion/Antragsübersicht/Entschließungsantrag Sparkassengesetz ideologiefrei anpassen - Sparkassen vor Ort entlasten!

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Entschließungsantrag

der Fraktion der PIRATEN

zum Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen

„Sparkassengesetz ideologiefrei anpassen - Sparkassen vor Ort entlasten!“

Drucksache 16/1628

I. Ausgangslage

Die damalige schwarz-gelbe Landesregierung hat 2008 ein Gesetz beschlossen, das die Fusion der beiden Sparkassenverbände Nordrhein-Westfalens vorsieht. Die Fusion sollte demnach am 31.12.2012 unter Dach und Fach sein. Nach aktuellem Stand wird dies nicht geschehen. Für diesen Fall hatte die damalige Landesregierung vorgesehen, dass der Finanzminister mittels Verordnung die Fusion zwangsweise durchsetzen möge. Der Gesetzestext wird nun offenbar unterschiedlich interpretiert: Die FDP versteht ihn so, dass der Finanzminister eine Fusion durchsetzen muss, während andere das Gesetz so auslegen, dass er die Fusion durchsetzen kann, wenn er das möchte.

Damit der Finanzminister in dieser juristisch unklaren Lage, nicht erneut riskieren muss, eine gerichtliche Niederlage zu erleiden, hat nun die aktuelle rot-grüne Regierungs­koalition, einen Antrag eingebracht. Auf diese Weise soll – ohne eine Gesetzesänderung verabschiedet zu haben – dem Willen des Landtages Ausdruck verliehen werden. Auf diese Weise werden die parlamentarischen Beratungsverfahren für Gesetze umgangen: Es soll ohne Beratung in den zuständigen Ausschüssen des Landtages und ohne Anhörung von Sachverständigen sofort im Plenum des Landtages abgestimmt werden. Des Weiteren mangelt es an der Transparenz der Sparkassen im Land. Das betrifft nicht nur die Personal- und Finanzverflechtungen zwischen Kommunen und Sparkassen, sondern auch die Offenlegungspflichten der Sparkassen direkt. Beispielsweise lassen sich zwar in den Geschäftsberichten der Sparkassen die Bezüge der Vorstände finden, sie werden aber nicht an zentraler Stelle gesammelt veröffentlicht.

II. Der Landtag stellt fest

Es ist rechtlich unklar, ob der Finanzminister dazu verpflichtet ist, die Fusion der Sparkassenverbände zwangsweise durchzusetzen. Inwiefern eine Fusion sinnvoll ist, wurde in dieser Legislaturperiode nicht in den dafür vorgesehenen Gremien beraten.

Darüber hinaus mangelt es den Sparkassen an Transparenz.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

1. die Fusion der Sparkassenverbände umgehend in ideologiefreier, wirtschaftlicher und juristischer Hinsicht zu prüfen und vor jeder Festlegung in der Sache, auch einer solchen, welche vorschnell Rahmen festlegt, die parlamentarische Beratung einer etwaigen Novellierung des Sparkassengesetzes unter Wahrung demokratischer Grundsätze abzuwarten,

2. bei der Novellierung des Sparkassengesetzes die Transparenzanforderungen so anzuheben, dass die Personal- und Finanzverflechtungen zwischen Sparkassen und öffentlicher Hand einerseits und die Bezüge der Vorstände und Verwaltungs- bzw. Aufsichtsräte andererseits zentral, auch online erkenn- und abrufbar sind.

Dr. Joachim Paul

Monika Pieper

Dietmar Schulz

Robert Stein

und Fraktion

Antrag in der Landtagsdatenbank: [1]