NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/PP017
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Positionspapier | Antragsnummer: | PP017 |
Antragsteller: |
Weltkater |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht |
Autor: | Weltkater | letzte Änderung: | 28.04.2016 18:19:10 UTC von MacGyver1977 |
Antragsgruppe: | Umwelt und Energie | Abstimmungsergebnis: | Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen in den Kommunen NRWs |
Antragstext: | |
Die Piratenpartei NRW befürwortet die von namhaften Tierschutzverbänden (z.B. Deutscher Tierschutzbund) geforderte Aufnahme von Katzenschutzverordnungen für die Städte und Gemeinden NRWs. Um das Problem der immer weiter anwachsenden Katzenpopulationen einzudämmen, setzen wir uns für eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen in den Kommunen ein. Katzenhalter werden damit verpflichtet, ihre freilaufenden Katzen, die älter als fünf Monate sind, von einem Tierarzt kastrieren und kennzeichnen zu lassen.
Bei freilebenden, nicht auf den Menschen sozialisierte Katzen ist für die Sicherstellung der Kastration und Kennzeichnung/Registrierung in einer dafür vorgesehenen Datenbank die nach dem Ordnungsrecht zuständige Behörde der Stadt oder Gemeinde verantwortlich. Damit schließen wir uns den Forderungen namhafter Tierschutzvereine wie bspw. dem dt. Tierschutzbund oder VierPfoten an. Dies erachten wir als notwendig, da die unkontrollierte und massive Vermehrung der Hauskatzen eine Bedrohung für die lokale Fauna bedeutet und städtische Tierheime belastet. Bereits heute leiden viele Tierheime unter massiven Finanzierungs- und Platzproblemen. Die Kastration der Freigänger wäre ein probates Mittel, um dem entgegen zu wirken. Soweit keine tierärztlichen Bedenken entgegenstehen, stellen Kastrationen gemäß §6 (1) 5. TierSchG ein zulässiges Mittel zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung dar und widersprechen demnach nicht dem Grundsatz in §1 TierSchG. | |
Antragsbegründung: | |
Geburtenkontrolle ist ein probates und notwendiges Mittel, um die steigende Zahl an streunenden Katzen zu reduzieren, welche die Tierheime und damit auch die öffentlichen Kassen stark belasten.
Auf vielen Bauernhöfen leben halbwilde Katzenpopulationen, die sich in der Regel unkontrolliert vermehren. Der Nachwuchs wird häufig unter Missachtung des Tierschutzgesetzes entsorgt. ( Ertränkung von Jungkatzen) Eine weibliche Katze kann zweimal jährlich einen Wurf mit etwa drei bis fünf Jungen zur Welt bringen, die von ihrer Aufnahme im Tierheim bis zu ihrer Vermittlung jeweils Durchschnittskosten von ungefähr 400 Euro verursachen würden. Eine Kastration kostet demgegenüber laut der Gebührenordung für Tierärzte nur etwa 80 bis 150 Euro. §6 (1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn 5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird. |
Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Um das Problem der immer weiter anwachsenden Katzenpopulationen einzudämmen, schlägt nicht nur der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit den ihm angeschlossenen Tierschutzvereinen eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen in den Kommunen vor, sondern auch die Bundestierärztekammer. |