NRW:Landesparteitag 2013.2/Anträge/WP011
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Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Wahlprogramm | Antragsnummer: | WP011 |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht | ||
Autor: | Thomas Hegenbarth | letzte Änderung: | 27.04.2016 12:19:44 UTC von MacGyver1977 |
Antragsgruppe: | Bauen und Verkehr | Abstimmungsergebnis: | Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | Sozial gerechte Bodennutzung für NRW (Positionspapier) |
Antragstext: | |
Die Piratenpartei NRW fordert eine sozial gerechte Bodennutzung (SoBoN) für NRW.
Ziel ist es, der aktuellen Wohnungsnot auf der einen Seite und der zunehmenden Verdrängung von erschwinglichem Wohnraum aus den attraktiveren Innenstadt oder Stadtteillagen entgegen zu wirken. Für diese, in jeder Kommune im einzelnen festzulegenden Bereiche, soll ein angepasstes Maßnahmenpaket gelten in dem es u.a. künfitg auf allen neuen privaten Wohnungsflächen 30 % öffentlich geförderter Wohnungsbau zu erstellen gilt. Nicht nur innerstädtische Kernbereiche und bevorzugte Stadtteillagen werden durch die Integration des geförderten Wohnungsbaus in alle SoBoN Planungen für eine bessere soziale Durchmischung der Stadt sorgen. Um dieses Ziel zu erreichen, fordert die Piratenpartei NRW daher eine landesweite angepasste, kommunale Initiative und Prüfung für folgendes Maßnahmenpaket: - Flächenabtretungen für Erschließungsanlagen, Gemeinbedarf und Ausgleichsmaßnahmen - Kostenübernahmen der Herstellung bzw. Herstellungskosten der Erschließungen und der Ausgleichsmaßnahmen - Übernahme der Herstellungskosten der ursächlichen sozialen Infrastruktur oder Ablöse dieser Pflicht durch anteiligen Finanzierungsbeitrag - Übernahme der Kosten für Planungen, Wettbewerbe und Gutachten - Bindungen für den geförderten Wohnungsbau, es sind grundsätzlich 30 Prozent des neu geschaffenen Wohnungsbaurechts ab einer festzulegenden Objektgröße für den geförderten Wohnungsbau zu verwenden. - Verpflichtung zur Realisierung der Planungen innerhalb eines angemessenen Zeitraumes | |
Antragsbegründung: | |
Die 30 % - Quote orientiert sich an erfolgreichen Problemlösungen aus anderen Städten mit wachsendem Einwohnerzahlen wie derzeit in einigen Städten NRWs. Die in München geltende sozial gerechte Bodennutzung gibt es schon seit 1994. Diese hat sich bewährt, und gilt in vielen Stäüdten, auch in abgewandelter Form in ganz Deutschland als Vorbild (4)
Basis dafür ist u.a. das durch den Gesetzgeber schon 1993 in Kraft getretene Investitionserleichterungs- und Wohnungsbaugesetz. Dieses ermöglicht den Kommunen, einen Teil der Kosten städtebaulicher Planungen von den Planungsbegünstigten tragen zu lassen. Ein Beispiel: Defacto wurden in der Millionenstadt Köln z. B. 2012 ungefähr 650 geförderte Wohnungen erstellt. In der 1.4 Mio Einwohner starken Stadt München sind dies im gleichen Zeitraum über 2000 geförderte Wohnungen. Wohnungsbaupolitik ist eines der zentralen Handlungsfelder für eine gute Stadtentwicklung. Hier muss man klotzen, nicht kleckern. Zu den Fakten: der Anteil aller Wohnungen durch Förderprogramme des sozialen Wohnungsbaus ist in vielen Städten in NRW dramatisch gesunken. Die Zahlen in NRW sind in den letzten Jahren um 40 Prozent (1) gesunken. In Köln z. B. haben 270.000 Kölner Haushalte Anspruch auf einen Wohnungsberechtigungsschein, Ende 2011 gab es jedoch nur 41.600 solcher Wohnungen. 1990 waren dies noch 105.000 Sozialwohnungen (2). Gerade in vielen NRW Städten ist der Anteil besonders hoch, so beträgt nach einer Marktstudie von 2008 des Immobilienverbandes (IDV) der durchschnittliche Anteil für die Wohnungsbauausgaben in Köln den besonders hohen Wert von 42,5 %. Zu befürchten ist, dass weitere Bürger mit mittlerem und unterem Einkommen angesichts steigender Wohnungsmieten die Innenstädte verlassen müssen und das soziale Ungleichgewicht zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen weiter verstärkt. Natürlich berücksichtigen wir, dass die regionale und individuelle Situation einer Kommune sehr anders sein kann, da nicht alle unter einer gleichen Wohnungsnot leiden wie Düsseldorf, Köln, Bonn, Münster oder auch Meerbusch und Mettmann (3). Gerade unser Flächenland NRW ist geprägt duch extrem unterschiedliche Bevölkerungsentwicklungen. Quellen: (1) http://www.derwesten.de/politik/in-nrw-fehlen-sozialwohnungen-id6943334.html (2) Stadt Köln, Wohnungsmarkt, Arbeitsbericht 2010/2011 http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf56/arbeitsbericht_2010.pdf http://www.ksta.de/koeln/mieten-wohnen-wird-zum-luxus,15187530,16948702.html (3) http://www.rp-online.de/region-duesseldorf/meerbusch/nachrichten/bestand-an-sozialwohnungen-halbiert-1.3216435 http://www.pr-online.de/region-duesseldorf/mettmann/nachrichten/in-mettmann-fehlen-sozial-wohnungen-1.3195789 (4) Landeshauptstadt München, Die sozial gerechte Bodennutzung http://www.muenchen.de/rathaus/dms/Home/Stadtverwaltung/Kommunalreferat/pdf_immo/sobon2010/SoBoN%202010.pdf |
Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Ziel ist es, der aktuellen Wohnungsnot auf der einen Seite und der zunehmenden Verdrängung von erschwinglichem Wohnraum aus den attraktiveren Innenstadt oder Stadtteillagen entgegen zu wirken. Für diese, in jeder Kommune im einzelnen festzulegenden Bereic |