NRW:Kreis Herford/Kreisverband/Vorstand/GO

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Geschäftsordnung des Kreisvorstandes Herford

§1 Ämter und Aufgaben des Vorstands

(a) Die Mitglieder des Vorstands übernehmen die folgenden Aufgaben:

1. Vorsitzender Alexander Bossert
  • Repräsentation der Partei nach Außen
  • Materialwart
2. Vorsitzender Dennis Deutschkämer
  • Repräsentation der Partei nach Außen (stellv.)
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Koordination der innerparteilichen politischen Meinungsbildung (stellv.)
Schatzmeister Phillipp Spaeth
  • Finanz- und Kontoverwaltung
  • Mitgliederverwaltung (stellv.)
Beisitzer Hannes Gesmann
  • Mitgliederverwaltung
  • Finanz- und Kontoverwaltung (stellv.)
  • Materialwart (stellv.)
Beisitzer Iwo Koslowsky
  • Koordination der innerparteilichen politischen Meinungsbildung
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (stellv.)

(b) Der Vorstand kann andere Personen zur Durchführung einzelner Aufgaben beauftragen, die Verantwortung für die Aufgabe verbleibt dabei beim Vorstand. Beauftragungen sind im Protokoll der Vorstandssitzung zu veröffentlichen.

(c) Die Vorstandsmitglieder führen ihren Tätigkeitsbericht fortlaufend.

(d) Ein Vorstandsmitglied gilt als inaktiv, wenn es zum zweiten Mal in Folge unentschuldigt bei einer Vorstandssitzung fehlt, oder zwei Quartale in Folge keinen Tätigkeitsbericht veröffentlicht hat. Die Inaktivität ist durch den Vorstand festzustellen und auf der Mailingliste zu veröffentlichen.

§2 Vorstandssitzungen

(a) Die Einladung zur Vorstandssitzung erfolgt durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden über die Mailingliste der Piraten im Kreis Herford. Die Einladung enthält auch die vorläufige Tagesordnung.

(b) Eine Vorstandssitzung kann auch im Anschluss an eine Kreismitliederversammlung erfolgen, dies ist auf der Kreismitgliederversammlung anzukündigen. Hierdurch entfällt die Verpflichtung zur Einladung via Mailingliste.

(c) Vorstandsbeschlüsse werden grundsätzlich mit absoluter Mehrheit (der Anzahl der Vorstandsmitglieder) getroffen.

(d) Zwischen den Vorstandssitzungen können Beschlüsse im Umlaufverfahren getroffen werden, diese sind auf der nächsten Vorstandssitzung zu veröffentlichen.

(e) Vorstandssitzungen und Abstimmungen können auch fernmündlich oder virtuell durchgeführt werden.

(f) Der Vorstand bestimmt zu Beginn der Versammlung eine Versammlungsleitung und eine Protokollführung.

(g) Über die Vorstandssitzung wird Protokoll geführt, dieses enthält mindestens

  • Zeit und Ort der Mitgliederversammlung
  • Versammlungsleitung und Protokollführung
  • Anwesenheit der Vorstandsmitglieder (bei Fehlen: entschuldigt / unentschuldigt)
  • Tagesordnung der Vorstandssitzung
  • Getroffene Beschlüsse und seit der letzten Vorstandssitzung getroffene Umlaufbeschlüsse
  • Die Abstimmungsergebnisse werden in einer Form festgehalten, bei der das individuelle Abstimmungsverhalten erkennbar ist
  • Ggf. Stellungnahmen der einzelnen Vorstandsmitglieder

§3 Inkrafttreten und Gültigkeit

(a) Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrem Beschluss durch den Kreisvorstand in Kraft.

(b) Diese Geschäftsordnung behält Ihre Gültigkeit bis zum Beschluss einer neuen Geschäftsordnung.