NRW:Duisburg/GO Bueropiraten

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Geschäftsordnung Büropiraten Duisburg ENTWURF

Hinweis: (Aus "How-To Geld für Büropiraten")
1. virtuelle Kreisverbände dürfen nicht eigenmächtig über Geld entscheiden. Sie dürfen weder ein eigenes Konto noch eine eigenen Kasse führen.
2. Die Gelder für virtuelle Kreisverbände werden vom Landesverband verwaltet.

Das führt dazu, dass:
1. eingenommene Gelder unverzüglich an den Landesschatzmeister weitergeleitet werden müssen.
2. keine Ausgaben in Eigenregie ohne Beschluss des Landesvorstandes erstattungsfähig sind.
3. eingenommene Gelder (Spenden) unter keinen Umständen direkt ausgegeben werden können. Sie müssen einmal über den Landesschatzmeister laufen, sonst können wir rechtlich richtig Ärger bekommen.


Version 1. ENTWURF

Aufgaben der Büropiraten

  • Beantragung von Ständen
  • Koordinierung von Bestellungen
  • Handkauf
  • Interne Kommunikation
  • Akkreditierung


§ 1 Handkauf

bis zu einem Betrag von 30 € können die Büropiraten einzelne Käufe tätigen. Auf der nächsten KMV ist über sämtliche Einkäufe Rechenschaft abzulegen. Die Gesamtzahl der Einkäufe unterhalb der 30 € Schwelle darf nicht mehr als 50 % des jeweiligen Jahresbudgets betragen.

§ 2 Akkreditierung

Eine Akkreditierung im Rahmen einer KMV darf nur durch die gewählten Büropiraten oder vom Landesverband durchgeführt werden. Sämtliche Rechte dazu sind an die Büropiraten zu übertragen.

§ 3

Die Büropiraten fungieren als Ansprechpartner bei der Beantragung von Infoständen und Versammlungen. Sie halten in diesem Zusammenhang auch den Kontakt zur Stadt Duisburg und den zuständigen Polizeidienststellen.

§ 4

Sie koordinieren geplante Aktionen der verschiedenen Ortsteile, wenn ihnen die dazu notwendigen Informationen der einzelnen Stammtische rechtzeitig zugehen.


Version 2. ENTWURF (Kurt Klein)

So, dass ist noch nicht fertig zuende gedacht und ausformuliert aber so in etwa würde ich das strukturieren wollen.

Aufgaben der Büropiraten:

Die Büropiraten entlasten den Landesverband Nordrhein-Westfalen bei den administrativen Aufgaben der Verwaltung in der Partei. Hierzu bilden sie die Verwaltungs- und Kommunikationsstruktur um eine effiziente politische Arbeit im Sinne der Grundsätze der Piratenpartei auf kommunaler Ebene zu gewährleisten. Innerhalb ihrer Aufgabenfelder arbeiten sie Weisungsunabhängig und Selbstständig. Sie sind nur der Kreismitgliederversammlung (KMV) Rechenschaftspflichtig. Hierzu legen sie auf Beschluss der KMV einen Rechenschaftsbericht, mindestens jedoch nach Ablauf eines Geschäftsjahres (Kalenderjahr), vor. Ist der Rechenschaftsbericht ohne Beanstandungen, sind die Büropiraten für das vergangene Kalenderjahr zu entlasten. Die Büropiraten, in der Folge 1.-3. BP genannt, sind gleichberechtigt und unterscheiden sich nur durch ihre jeweiligen Aufgabenfelder. Grundlegend organisieren sich die drei Büropiraten selbstständig so, wie es für ihre Zusammenarbeit notwendig und zweckmäßig ist.

Beschlüsse fassen sie grundsätzlich mit mindestens 2 Ja Stimmen.

Beschlüsse sind zu protokollieren und im Rechenschaftsbericht aufzunehmen.

Sie dürfen ohne KMV Beschluss über die Ausgabe von Beträgen bis 50,- Euro bis zu einer Gesamtobergrenze von 50% der planerisch für das Gesamtjahr voraussichtlich zur Verfügung stehenden Mittel beschließen und beim Schatzmeister des Landesverbandes die Freigabe beantragen. Über die verwendeten Mittel und den Verbleib der damit beschafften Materialien ist im Rechenschaftsbericht und entsprechend geeigneten Hilfsmitteln ein vereinfachter Nachweis zu führen. Die Büropiraten werden für ein Jahr gewählt. Bei Ausfall oder Rücktritt eines Büropiraten führen die verbleibenden zwei Büropiraten die Geschäfte weiter, bis ein Ersatz für das verbleibende Kalenderjahr durch die KMV bestimmt werden kann.


Aufgabefelder 1. BP:

Organisation

Planung

Zentraler Kommunikationspunkt für Externe Kontakte (inkl. LV)

Der 1. Büropirat ist für Planung und Organisation aller Vorhaben der Duisburger Piraten zuständig. Er koordiniert darüber hinaus die Öffentlichkeitsarbeit mit den Pressepiraten. Er dient allen Piraten als Schnittstelle und sorgt im Umkehrschluss dafür das alle relevanten Informationen von außen an den richtigen Adressaten weitergeleitet werden.

Aufgabenfelder 2. BP:

Mitgliederbearbeitung

Koordination Arbeitskreise

Aus- und Weiterbildung Piratenpartei intern

Koordiniert Technik (Webauftritt)

Piratenbüro (Post Ein- und Ausgang auf Papierbasis, Registratur)

Der 2. Büropirat kümmert sich um die organisatorischen Abläufe der Duisburger Piraten Intern.

Aufgabenfelder 3. BP:

Koordiniert Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Koordiniert und Betreut die Stammtische

Koordiniert und Betreut die Zusammenarbeit auf Landes- und Bundesebene mit den Arbeitskreisen sofern notwendig.

Version 3. ENTWURF HP Weyer

Geschäftsordnung für Büropiraten der Piratenpartei Duisburg im Landesverband NRW

Grundsätze

§ 1 Die Büropiraten der Piratenpartei Duisburg unterteilen sich in

I. Pressepiraten

II. Verwaltungspiraten

§ 2 Die Büropiraten werden auf einer Kreismitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit für ein Jahr gewählt. Ihre Amtszeit endet mit der Neuwahl der Büropiraten im folgenden Jahr, durch Rücktritt oder durch Abwahl auf einer Kreismitgliederversammlung während der Amtszeit.

§ 3 Der Tagesordnungspunkt auf Abwahl eines Büropiraten ist auf Antrag von mindestens drei Mitgliedern auf der nächstfolgenden Kreismitgliederversammlung vorzunehmen, wenn der Antrag im Wortlaut mit Begründung mit der Einladung den Mitgliedern zugegangen ist. Die Abwahl bedarf der einfachen Mehrheit. Es ist auf der gleichen Mitgliederversammlung für den Rest der regulären Amtszeit ein neuer Büropirat zu wählen.

§4 Die Verteilung der einzelnen Aufgaben verabreden die jeweiligen Büropiraten selbständig untereinander.

§ 5 Die Büropiraten sind gegenüber der KMV und auf Verlangen dem Landesvorstand rechenschaftspflichtig. Sie legen den Mitgliedern in Duisburg zum Ende ihrer Amtszeit einen Tätigkeitsbericht vor. Dies gilt auch für einzelne Büropiraten im Falle des Rücktritts. Im Falle der Abwahl ist er spätestens einen Monat nach Abwahl vorzulegen.


§ 6 Die Büropiraten sind verpflichtet sofort (innerhalb von drei Tagen) nach ihrer Wahl der Bundesgeschäftsstelle und dem Landesverband NRW eine unterschriebene Datenschutzvereinbarung zuzusenden sowie an der nächstmöglichen Unterweisung (in der Regel per Mumble) teilzunehmen. Erst nach der Unterweisung und der Zugriffsfreigabe auf die Mitgliederdaten durch die Verwaltung des Landesverbandes NRW sind sie berechtigt eine für die Kreismitgliederversammlung notwendige Akkreditierung durchzuführen.

I. Pressepiraten

§ 1

Die Pressepiraten vertreten während ihrer Amtszeit die Piratenpartei Duisburg nach außen im Rahmen der bekannten Beschlüsse und Aktivitäten in Kreis, Land und Bund.

§ 2

Sie halten den Kontakt zu den Medien. Sie prüfen darüber hinaus die Inhalte des Blogs www.piratenpartei-duisburg.de bezüglich inhaltlicher Aussagen, die den Beschlüssen der PIRATEN bzw. den gesetzlichen Bestimmungen entgegen stehen.

§ 3

Sie nehmen Medienanfragen entgegen, beantworten diese oder vermitteln an einen geeigneten Gesprächspartner.

§ 4

Die Pressepiraten erstellen bzw. versenden Pressemitteilungen und redaktionelle Artikel sowie Blogeinträge unter www.piratenpartei-duisburg.de. Pressemitteilungen und redaktionelle Artikel müssen von mindestens zwei Piraten erstellt werden, von denen mindestens einer Pressesprecher ist. Nur Pressesprecher versenden Pressemitteilungen in dem im Landesverband üblichen Format. Die Pressemitteilungen werden auch an das bundeseinheitliche Pressearchiv weitergeleitet.

§ 5 Sie sind zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit und das öffentliche Image der Piratenpartei Duisburg und deren Untergliederungen. Dazu koordinieren Sie die Entwicklung und Gestaltung von Werbemitteln/Flyern. Dabei achten sie insbesondere auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für die jeweiligen Werbemittel (Beispiel ViSdPG). Werbemittel/Flyer sind den Pressepiraten rechtzeitig vorzulegen, damit die rechtliche und inhaltliche Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen bzw. Programmen der Bundes- bzw. Landespartei überprüft werden kann. Diese Überprüfung ist zeitnah vorzunehmen.

§ 6

Die Pressesprecher halten den Kontakt zu den einzelnen Stammtischen und koordinieren die Weitergabe von Informationen. Dazu nutzen sie auch die Mailingslisten bzw. das Sync-Forum Duisburg.

II. Verwaltungspiraten

§ 1

Die Verwaltungspiraten sind zuständig für alle verwaltungstechnischen Aufgaben, die Betreuung der Mitglieder und die Verwaltung der Mitgliederdaten.

§ 2 Sie laden zu Kreismitgliederversammlungen ein, tragen die Tagesordnungspunkte der Kreismitgliederversammlungen zusammen und organisieren die Räumlichkeiten für Veranstaltungen der Piratenpartei Duisburg, sofern diese über den Betrieb der Stammtische hinausgehen. Die Stammtische sowie Untergliederungen haben für ihre Räumlichkeiten selbst zu sorgen und die entsprechenden Informationen an die Verwaltungspiraten weiterzugeben.

§ 3 Sie koordinieren geplante Aktionen der verschiedenen Ortsteile, wenn ihnen die dazu notwendigen Informationen der einzelnen Stammtische rechtzeitig zugehen. Dazu gehört auf Wunsch auch die Beschaffung von Werbemitteln.

§ 4

Die Verwaltungspiraten sind verantwortlich für der Beantragung von Infoständen und Versammlungen, sofern ihnen diese rechtzeitig bekannt gemacht wurden. Sie halten in diesem Zusammenhang den Kontakt zu den zuständigen Behörden und Ämtern der Stadt Duisburg und den zuständigen Polizeidienststellen.

Version 4. ENTWURF