NRW:Arbeitskreis/Tierschutz/Wahlprogrammmodul/Heimtierschutzgesetz

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Eckdaten

Was: Wahlprogrammmodul des Arbeitskreis Tierschutz
Erstellt am: 15.04.2012
Index: WPM-NRW-AK-Tierschutz-20120418-1

Antragstext

Die Piratenpartei Nordrhein-Westfalen setzt sich für die Einführung eines landesweiten Heimtiergesetzes (HeimTG) ein, das den tierschutzrechtlichen Umgang mit Heimtieren regeln soll.
Es soll für private und gewerbsmäßige Halter, Ausbilder, Züchter und Händler gelten.
Es soll Regeln für alle Heimtiere enthalten: Hunde, Katzen, Ziervögel, Kleintiere, Reptilien und Amphibien sowie Spinnentiere und Insekten.


Begründung

Durch den Erlass eines Heimtierschutzgesetzes können vorhandene Gesetzeslücken im Tierschutz geschlossen werden und die Haltung, Kennzeichnung, Registrierung, die Ausbildung, die Zucht und der Handel mit Heimtieren einheitlich geregelt werden.
Hier geht es darum, Handlungssicherheit sowohl für die Halter als auch für die zuständigen Behörden zu schaffen.
Die Einschätzung, ob eine Tierhaltung als artgerecht oder tierquälerisch zu beurteilen ist, obliegt aufgrund fehlender Vorgaben derzeit ausschließlich der subjektiven Beurteilung des zuständigen Amtveterinärs.

Autoren

Quellen

  1. http://www.gesetze-im-internet.de/got/BJNR169100999.html
  2. http://www.tierschutzunion.org/tierschutz-allgemein/paderborner-modell/paderborner-verordnung/
  3. http://www.tierschutzunion.org/tierschutz-allgemein/paderborner-modell/
  4. http://www.katzennothilfe.de/felidae/pinboard/gesundheitstipps/katzenpyramide.htm

Weiterführende Module

Gegensätzliche Module


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