NRW-Web:News/2010-11-05 - Nachlese über die gestrige Anhörung im Landtag

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Kommentieren
65px-PirateNews.png
PIRATEN gegen Ratifizierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages in NRW - Nachlese über die gestrige Anhörung im Landtag NRW

Düsseldorf, 05.11.2010. Gestern trat der Haupt- und Medienausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf zu einer Expertenanhörung zur geplanten 14. Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) zusammen. Neben den geladenen Experten der einzelnen Interessenverbände und Organisationen nahmen auch zahlreiche interessierte Bürger vor Ort und über den bereitgestellten Internet-Videostream an der Sitzung teil.

In der kontroversen Debatte zeichneten sich zwei unterschiedliche Ansichten ab. Die Befürworter, die vor allem von den Organen der Selbstkontrolle gestützt waren, sprachen sich für die Novellierung aus und halten eine technische Umsetzung der freiwilligen Selbstkontrolle für möglich. Auf der anderen Seite standen die Vertreter von Verlagen und Bürgerrechtsorganisationen sowie der Netzgemeinde: Sie halten eine Umsetzung für organisatorisch unzumutbar und unpraktikabel.

Das Internet ist kein Rundfunk

Nach Aussage des Rechtsanwalts Florian Geyer müssten Webangebote, die zur Zeit für Jugendliche ab 14 Jahren betrieben werden, entweder auf 12-jährige heruntergestuft oder das Angebot erst ab 16 Jahren zugänglich gemacht werden. Erst ab diesem Alter kann eine bedingte Geschäftsfähigkeit angenommen werden. Damit fallen altersgemäße Angebote für Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren weg. Artikel der freien Online-Enzyklopädie Wikipedia, die sich beispielsweise mit Sexualaufklärung beschäftigen, müssten gesperrt werden, erläuterte Geyer. Dies stellte er als deutlichen Eingriff in die Informationsfreiheit heraus.

Große Zweifel an einer praktikablen Umsetzungsfähigkeit gab der Fachanwalt für IT-Recht und Justiziar des Heise Verlages, Joerg Heidrich, zu bedenken: „Der PC ist für Jugendliche wahrscheinlich noch nicht einmal das primäre Internetzugangsgerät“. Da mittlerweile auch Mobiltelefone, Fernsehgeräte und Spielkonsolen genutzt werden können, um Inhalte aus dem Internet abzurufen, erscheint eine Umsetzung entsprechender Filterprogramme für die tendenziell größer werdende Anzahl unterschiedlicher Endgeräte und Systeme eher unrealistisch. Auch wenn die ARD versucht, Sendungen wie den Tatort mit einer Sendezeit im Internet zu versehen, ist dies nach Ansicht von Heidrich vergebens, da dies keinen Jugendlichen davon abhält, die Sendung dennoch zu sehen. „Das Internet ist kein Rundfunk“, so Heidrich, es ließen sich hier nicht die gleichen Schutzmechanismen anwenden wie für Fernsehen und Radio.

Nutzerseitige Filter fördern die Medienkompetenz der Eltern

Joerg Heidrich wies darauf hin, dass alle gängigen Jugendschutzfilter ohne größere Probleme umgangen werden können und vielfach nur für Betriebssysteme eines einzigen Herstellers, nämlich Microsoft, verfügbar sind. Nach Ansicht von Frau Gabriele Schmeichel, Jugendschutzbeauftragte der Deutschen Telekom AG und Vorstandsvorsitzende der Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM), dient die Novelle vornehmlich auch dazu, Jugendliche vor Eltern zu schützen, die keine Notwendigkeit für die Zugriffsbeschränkung sehen. Daher müsse der Staat diese Jugendlichen schützen, so Schmeichel. Dass die Umsetzung aber vor allem auf die Freiwilligkeit der Eltern setzt, übersieht sie hierbei. Einvernehmlich waren sich alle Experten darin einig, dass vor allem die Medienkompetenz der Eltern gestärkt werden müsse, damit diese ihrem Erziehungsauftrag nach Artikel 6 des Grundgesetzes nachkommen können.

Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung

Da der Staatsvertrag alle nichtklassifizierten Inhalte als für Minderjährige ungeeignet einstuft, droht Jugendlichen eine deutliche Einschränkung des Informationsangebots. Dies betrifft voraussichtlich vor allem den Zugriff auf Computer in Schulen und Bibliotheken, da diese aller Wahrscheinlichkeit nach Filtersoftware installieren werden. Ebenso könnten ausländische Seiten nicht mehr aufgerufen werden. So könnten Schüler beispielsweise die Seite des Louvre nicht mehr für ihr Referat benutzen.

Wirtschaftsinteressen kontra Jugendschutz

Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur fragte die versammelten Abgeordneten, wer von ihnen seine Webseite bereits einer Alterseinstufung unterzogen habe. Da sich keiner meldete, zeigte er auf, dass dies ab dem 01.01.2011 unerlässlich sei. Wolle man sich auch Schülern präsentieren, so Freude, müssen sie mit einer Alterskennzeichnung versehen werden. Das habe zur Folge, dass der Seitenbetreiber sämtliche Inhalte, die Dritte einstellten – beispielsweise Kommentare – auf ihre Eignung für Jugendliche hin überprüfen müsste. Nach Freudes Dafürhalten sei die Novellierung des Staatsvertrages eine Überforderung aller Inhaltsanbieter. Sie stünde in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen für den Jugendschutz. Denn zum Einen sei der Einsatz von Filterprogramme freiwillig und zum Anderen ließen sich alle Maßnahmen technisch leicht umgehen. Die Einführung eines technisch letztlich wirkungslosen Schutzsystems käme lediglich den wirtschaftlichen Interessen der Hersteller von Filtersoftware entgegen. Weitere Profiteure wären Klassifizierungsstellen und Anwälte. Hingegen hätten Anbieter mit erhöhten Kosten zu rechnen, wenn sie ihre Inhalte auch für Jugendliche aufrufbar machen möchten.

Die Piratenpartei schließt sich Alvar Freude an und fordert den Landtag NRW auf, die Novelle nicht zu ratifizieren. Dadurch würde der Weg frei für ein vollständige Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages, die Internet nicht mit Rundfunk gleichsetzt, sondern den moderne Medien angemessen Rechnung trägt.

Quellen:

[1] Dokument der NRW-Piraten
jmstv_piraten.pdf
[2] Neufassung des JMStV
14. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechlicher Staatsverträge.pdf
[3] Vergleich alte/neue Fassung
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag/AltVersusNeu
Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung:

Presseteam NRW
Birgit Rydlewski

Piratenpartei Deutschland
Landesverband Nordrhein-Westfalen
Postfach 103041
44030 Dortmund

Telefon: (030) 609899-530
Telefax: (030) 609899-539
E-Mail: presse@piratenpartei-nrw.de

Internet: http://www.piratenpartei-nrw.de/

05. November 2010 15:54 Uhr