NRW-Web:HowTos/Postfach
Aus Piratenwiki
Postfach HowTo
Vorraussetzung
- Folgende Gliederungen der Piratenpartei LV NRW können ein Postfach beantragen:
- Gewählte Mitgliedervertretungen wie z.B. Kreis-, Bezirks-, Ortsverbände, Piratenbüros, ...
- Crews
- Arbeitskreise
- Arbeitsgruppen.
- Die Beantragung von Postfächern soll begründet werden. Der Landesvorstand hat Veto Recht,
muss seine Entscheidung jedoch schriftlich begründen.
- Es ist ein Beschluss mit folgenden Informationen zu der Beantragung vorzulegen.
- Es ist der Kostenträger zu benennen.(virtuelles Konto der Gliederung der Piratenpartei LV NRW)
- Es sind die Personen zu benennen, denen die 2 Postfachschlüssel ausgehändigt werden.
- Die Personen, die das Postfach betreuen, werden dem Vorstand namentlich benannt.
- Der/Die Betreuer des Postfachs hat/haben eine Erklärung abzulegen,
die die im Antragsformular genannten Verhaltensvorgaben so wie eine Datenschutzerklärung umfasst.
Verhaltensvorschriften:
- 1. Alle Post, die für den Landesverband ankommt, wird unverzüglich an das Postfach des Landesverbandes weitergeleitet.
Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein Westfalen Postfach 103041 44030 Dortmund
- 2. Die Kosten für die Einrichtung so wie Folgekosten werden vom Antragsteller getragen.
- 3. Die "Hausanschrift" wird hier im Formular festgehalten.
- 4. Diese Hausanschrift ist laut Vertrag der "Deutsche Post" für Sendungen notwendig, die nicht ans Postfach zugestellt werden können.
- 5. AGB §3 (6) - Postzustellungsaufträge,Briefsendungen mit der Zusatzleistung„Eigenhändig“, Pakete, Telegramme, Express-Sendungen, Päckchen und Infopost Schwer (einschl. Kataloge) sowie Blindensendungen Schwer werden unter der Hausanschrift zugestellt.
- 6. Der Betreuer des Postfachs ist verantwortlich, das dieses regelmäßig, wie in den Vorgaben der "Deutsche Post" beschrieben, geleert wird.
- 7. AGB §4 Rechte und Pfilchten
- (1) Der Inhaber ist verpflichtet, der Deutschen Posts eine zustellfähige (Inlands-) Hausanschrift mitzuteilen, damit die in Ziffer 3 (6) genannten Sendungen, insbesondere Postzustellungsaufträge, zugestellt werden können.
- (2) Der Inhaber sorgt dafür,dass die an ihn gerichteten Sendungen mit der Postfachanschrift versehen sind.
- (3) Der Inhaber ist verpflichtet,das Postfach regelmäßig, mindestens aber alle 7 Werktage, zu leeren. Die Leerung muss entsprechend dem Sendungsaufkommen so häufig erfolgen, dass das Postfach nicht überfüllt ist. Fehlsortierte Sendungen sind nach jeder Leerung sofort zurückzugeben (Rückgabefach/Ausgabeschalter).
- (4) Der Inhaber zeigt den Verlust eines Postfachschlüssels sofort an.Die Deutsche Post wechselt in diesem Fall das Schloss auf Kosten des Inhabers aus. Der Inhaber ist zur Beschaffung von Nachschlüsseln nicht berechtigt.
- (5) Bei Vertragsbeendigung sind alle Postfachschlüssel an die Deutsche Post zurück zugeben.
- (6) Der Inhaber stellt sicher,dass Mitnutzer seines Postfachs die Bedingungen nach diesen AGB im gleichen Umfang wie er selbst erfüllen. Dazu gehört insbesondere die Pflicht zur Mitteilung der zustellfähigen Hausanschrift nach Ziffer 4 (1). Der Inhaber versichert, dass der Mitnutzer mit dem Einlegen seiner Sendungen in das gemeinsame Postfach einverstanden ist.
- 8. Mitbenutzer sind nicht zugelassen.
- 9. Treten Unregelmäßigkeiten auf, oder werden die oben genannten Pflichten nicht eingehalten, kann der Landesvorstand jederzeit das Postfach schließen lassen. in diesem Fall muss die Person, die das Postfach betreut unverzüglich den Postfachschlüssel,wie in den Vorgaben der "Deutschen Post" beschrieben, wieder abgeben. AGB §4(5) und den Vorstand die Abgabe schriftlich bestätigen.
- 10. Kopien der Verträge werden an den Landesvorstand (vorstand@piratenpartei-nrw.de) weitergeleitet und auf dem Server des LV NRW abgespeichert.
- 11. Der/Die Betreuer des Postfachs hat/haben die Verhaltensvorschriften zu befolgen, so wie eine Datenschutzerklärung abzugeben.
Hier findest Du das Formular mit dem Du den Antrag stellen kannst Datei:NRW Postfach Antragsformular.pdf